Zielsetzungen und wesentliche Elemente von Basel III


Seminararbeit, 2017

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Baseler Ausschuss und die wesentlichen Inhalte von Basel I und Basel II
2.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenregulierung
2.2 Wesentliche Inhalte und Konzepte von Basel I und Basel II

3 Basel III – wesentliche Informationen und Regelungsbereiche
3.1 Die Einführung des neuen Regelwerks
3.2 Wesentliche Elemente
3.2.1 Das Drei-Säulen-Modell in Basel III
3.2.2 Wesentliche Neuregelungen in den drei Säulen

4 Zusammenfassendes Fazit mit Ausblick auf Basel IV

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Drei-Säulen-Prinzip nach Basel III

Abb. 2: Zusammensetzung des regulatorischen Eigenkapitals nach Basel III

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In den vergangenen Jahren sind die regulatorischen Anforderungen an Banken zunehmend ausgeweitet worden. Ein wichtiger Faktor sind dabei die Regelungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, die mit jeder Neuerung massiven Einfluss auf die Geschäfts- und Risikopolitik der Kreditinstitute entfalten und die Banken vor enorme Herausforderungen stellen. Gerade nach der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2008 wurden deutliche restriktivere Regelungen getroffen. In dieser Seminararbeit sollen daher die wesentlichen Aspekte des aktuell gültigen Rahmenwerkes Basel III herausgearbeitet und vorgestellt werden. Zusätzlich soll ein Ausblick geboten werden, wie sich die Anforderungen entwickeln könnten und welche Änderungen abzusehen sind.

Im Rahmen der Arbeit soll ein umfänglicher Blick auf die wesentlichen Regelungsbereiche von Basel III sowie die Hintergründe dieses Rahmenwerkes, ausgehend von Basel I und Basel II, eingegangen werden. Daher wird im ersten Abschnitt auf genau diese Punkte eingegangen. Die vorherigen Regelwerke Basel I und Basel II werden kurz mit ihren wesentlichen Charakteristika vorgestellt. Auch der Ausschuss für Bankenaufsicht als Institution, die diese Regelungen vorgibt, soll kurz vorgestellt werden.

Im darauffolgenden Hauptteil wird dann das aktuelle Rahmenwerk Basel III detailliert analysiert und die wesentlichen Merkmale, Neuerungen und Regelungsbereiche herausgestellt. Zusätzlich wird mit Blick auf die ebenfalls zu erläuternden Zielsetzungen bei der Entwicklung des neuen Regelwerks auch auf die Finanzkrise 2008 eingegangen, die als wesentlicher Treiber für diese Neuerung gesehen werden kann.

Zum Abschluss der Arbeit wird im letzten Teil zunächst ein zusammenfassendes Fazit mit Blick auf die aktuell in der Konsultation befindlichen Dokumente geboten, um mögliche künftige Entwicklungen aufzugreifen.

2 Der Baseler Ausschuss und die wesentlichen Inhalte von Basel I und Basel II

Im nun folgenden Abschnitt wird zunächst das Gremium hinter den Rahmenwerken vorgestellt: Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Im Anschluss daran werden die beiden Vorgänger (Basel I und Basel II) vorgestellt und hier die wichtigsten Aspekte vor dem Hintergrund der aktuellen Richtlinie Basel III verdeutlicht.

2.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenregulierung

Der bei der Bank for International Settlements (BIS) in Basel angesiedelte Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde Ende 1974 von den Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden der G-10 gegründet.1

Die Gründung erfolgte als Reaktion auf den Konkurs des Kölner Bankhaus Herstatt (1974) und der daraus resultierenden internationalen Ausweitung der Krise.2 Um künftig solche Kettenrektionen zu vermeiden, sollte ein internationales Gremium geschaffen werden. Wesentliche Meilensteine waren die Veröffentlichung der ersten Eigenkapitalvereinbarung Basel I im Jahre 1988, die Novelle und deutlich detaillierte Ausarbeitung von Basel II im Jahr 2004 sowie die im Zuge der Finanzkrise 2008 eingeführte und hier behandelte aktuelle Rahmenvereinbarung Basel III.

Ziel des Ausschusses ist es demnach durch Vertiefung der weltweiten Qualität und des Knowhows der Bankenaufsicht die Finanzstabilität zu verbessern. Weiterhin sollen internationale Regelungen zur Kontrolle und Aufsicht der Banken vereinheitlicht werden.3

Daraus resultiert die Hauptaufgabe des Ausschusses, einen erheblichen Beitrag zur Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht, durch Ausarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen, zu leisten.

Die Verlautbarungen des Basler Ausschusses sind rechtlich nicht bindend, sondern stellen lediglich Empfehlungen dar, die in nationales Recht umgesetzt werden können. Größtenteils werden die Anregungen jedoch übernommen, beispielsweiße in CRD4 und CRR5 der europäischen Union.6

2.2 Wesentliche Inhalte und Konzepte von Basel I und Basel II

Im Juli 1988 wurde das Regelwerk Basel I des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht verabschiedet. Dieses Regelwerk umfasst drei Teilkomponenten:

1. Komponente des Eigenkapitals
2. Risikogewichtung
3. Zielstandard der Eigenkapital-Quote

Wesentlicher Inhalt dieser Ausarbeitung findet sich in Punkt drei „Zielstandard der Eigenkapital-Quote“ wieder, nämlich ein Mindestverhältnis von 8% Eigenkapital zu risikogewichteten Aktiva:7

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dieser grundlegende Standard ist bis heute gültig und wird hier erstmals genannt, lediglich die Zusammensetzung der einzelnen Komponenten hat sich gewandelt.

In der ursprünglichen Verfassung von Basel I wurden lediglich Kreditrisiken erfasst und mit Eigenkapital unterlegt. Ein wesentlicher Schritt zur Erfassung einer weiteren Risikogruppe, nämlich der Marktpreisrisiken, wurde im Jahr 1996 vollzogen. Mit der daraus resultierenden Ergänzung zum ersten Akkord soll eine adäquate Unterlegung von Preisänderungsrisiken der Banken mit Eigenkapital geschaffen werden.8

Gemäß Basel I war also jeder Kredit mit einheitlich 8% Eigenkapital zu unterlegen. An dieser Vorgehensweise hat sich mit Basel II im Juni 2004 grundsätzlich nichts geändert. Darauf aufbauend zielt die neue Rahmenvereinbarung auf eine Stärkung der Sicherheit, Solidität und Funktionsfähigkeit des Finanzsystems ab. Die daraus folgenden Schwerpunkte und wesentlichen Inhalte von Basel II lassen sich in drei Säulen eingliedern, die aber im Rahmen von Basel II (Kap. 3) näher erläutert werden sollen.9

Ein wesentlicher Meilenstein zur Erreichung des Zielstandards wird in der ersten Säule „Mindestkapitalanforderungen“, mit der Einbeziehung von operationellen Risiken, gesetzt. Die erweiterte Formel zur Bestimmung der Mindestanforderung an das Eigenkapital gestaltet sich gemäß Basel II nunmehr wie folgt:10

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ziel der Ausweitung des Mindeststandards war eine genauere und angemessenere Berücksichtigung der Risiken einer Bank bei der Bemessung ihrer Eigenkapitalausstattung.11

Zusätzlich werden in den beiden weiteren Säulen erhöhte Standards für den bankenaufsichtlichen Überwachungsprozess (Säule II) und Offenlegungspflichten (Säule III) eingeführt.12 Diese sollen aber im Rahmen der Betrachtung von Basel III in ihrer aktuellen Gültigkeit betrachtet werden.

3 Basel III – wesentliche Informationen und Regelungsbereiche

Im nun folgenden Hauptteil sollen, nachdem die grundlegenden Elemente der vorigen Regelwerke verdeutlicht wurden, die wesentlichen Elemente des aktuell gültigen Rahmenwerks Basel III, welches im Jahr 2011 veröffentlicht wurde, näher beleuchtet werden.

3.1 Die Einführung des neuen Regelwerks

Ihren Ausgangspunkt findet die aktuelle Rahmenvereinbarung Basel III in dem Ausbruch der Finanzkrise der USA im Jahre 2007 mit ihrem Höhepunkt der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers im September 2008. Als Ergebnis auf diese Kettenreaktion ausgehend von den USA mussten zahlreiche Kreditinstitute bedeutender Finanzmärkte aller Staaten vor Insolvenzen bewahrt werden, um den Zusammenbruch des Weltfinanzsystems zu verhindern. Zahlreiche Rettungsprogramme waren hierzu notwendig.13

Im Hinblick auf diese Notlage wurde im Rahmen der G-20-Gipfeltreffen in London und Pittsburgh im Jahre 2009 die Forderung nach einer weltweit nachhaltigen Stärkung der Widerstandskraft des Bankensystems gestellt. Dies sollte durch die Erhöhung von Qualität und internationaler Vergleichbarkeit der Eigenmittel sowie der Liquidität der Banken erreicht werden.

Eine Umsetzung ist durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 (rev. Juni 2011), in Form von dem aktuell gültigen Rahmenwerk Basel III erfolgt.14

3.2 Wesentliche Elemente

Wie im vorhergehenden Abschnitt dargestellt, soll die Widerstandskraft des Bankensektors durch eine Stärkung der Eigenkapitalregelung erhöht werden. Der Baseler Ausschuss baut dabei auf den drei Säulen der Rahmenvereinbarung Basel II auf. Darüber hinaus zählt sowohl die Einführung einer Verschuldungsobergrenze, als auch die Einführung zwei neuer Liquiditätskennziffern sowie eine verbesserte Corporate Governance (innere Unternehmensführung) und höhere Transparenz zu den wesentlichen Bestandteilen von Basel III.

3.2.1 Das Drei-Säulen-Modell in Basel III

Genau wie in Basel II werden die in Basel III enthaltenen Eigenkapitalregelungen in Form von drei Säulen dargestellt. Für Basel III sind diese wie folgt aufgeteilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Drei-Säulen-Prinzip nach Basel III15

Wie man erkennen kann, bleiben die drei Säulen von Basel II unverändert bestehen. Die erste Säule regelt die Mindestkapitalanforderungen und die dazugehörige Risikoerfassung. Auch ist eine Höchstverschuldungsquote vorgesehen, die im nun folgenden Kapitel vorgestellt werden soll. In der zweiten Säule ist der Überwachungsprozess durch die Aufsicht geregelt, der allerdings kaum verändert wurde. Zuletzt sind in Säule drei Regelungen zur Offenlegung, der Transparenz sowie der Marktdisziplin verankert. Die wesentlichen Neuerungen und damit die aktuell gültigen Regelungen sollen nun folgend herausgestellt und erläutert werden.

3.2.2 Wesentliche Neuregelungen in den drei Säulen

Im Zentrum von Basel III steht eine deutliche Verbesserung der Risikodeckung, beispielsweiße durch die Erhöhung der Kapitalanforderungen für Kredit- und Marktrisiken, sowie komplexe Verbriefungen in der ersten Säule. Basel III fordert dementsprechend von denBanken, ihr Kernkapital deutlich zu erhöhen und einen entsprechenden Kapitalpuffer aufzubauen.

Zunächst einmal ist in diesem Zusammenhang die geänderte Zusammensetzung des regulatorischen Eigenkapitals in Basel III zu erläutern. Ziel des Ausschusses war es, die EK-Ausstattung der Institute hochwertiger zu gestalten. Nach Basel III ist das Eigenkapital nunmehr lediglich in zwei Klassen einzuteilen: Kernkapital und Ergänzungskapital. Das zuvor noch anerkennungsfähige Tier-3-Kapital entfällt ersatzlos. Das Kernkapital wird dabei nach dem Going-Concern-Ansatz (Fortführung des Geschäftsbetriebes) hinzugerechnet und besteht hauptsächlich aus den Stammaktien sowie den einbehaltenen Gewinnen. Weiterhin wird neben dem harten Kernkapital das zusätzliche Kernkapital berücksichtigt. Insgesamt soll das Kernkapital 6% der RWA entsprechen.16 Die Zusammensetzung des Eigenkapital ist in der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht:

Abbildung 2: Zusammensetzung des regulatorischen Eigenkapitals nach Basel III17

Auf der Seite der RWA steht im Vordergrund, dass bisher noch nicht erfasste Risiken, die teils wesentlicher Verursacher der Finanzkrise waren, nunmehr erfasst werden sollten. So muss beispielsweiße nach Basel III bei außerbörslichen Derivaten auch das Risiko des erwarteten Kontrahentenrisikos mit Eigenmitteln unterlegt werden. Hierzu wird das CVA-Konzept angewandt (Konzept der risikobezogenen Bewertungsanpassung).18 Weiterhin werden bereits mit Basel II eingeführte Konzepte, wie beispielsweise der Standardansatz (KSA) sowie der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRBA) zur Bestimmung des Kreditrisikos, in einigen Punkten angepasst.19

[...]


1 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2015), S. 1

2 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2004), S. 5f. und o.A. (1974), S. 51

3 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (2015), S. 1 und BaFin (2016)

4 Capital Requirements Directive

5 Capital Requirements Regulation

6 Vgl. Europäisches Parlament (2013).

7 Vgl. Ausschuss für Bankenbestimmung und -überwachung (1988).

8 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (1996).

9 Vgl. Deutsche Bundesbank (o.J.a).

10 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2011).

11 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), S. 12.

12 Vgl. Deutsche Bundesbank (o.J. b) und Deutsche Bundesbank (o.J.c)

13 Vgl. bspw. Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (2017).

14 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2013)

15 Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2011).

16 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2011), S. 16ff.

17 Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2011).

18 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2011), S. 33ff.

19 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2011), S. 21.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Zielsetzungen und wesentliche Elemente von Basel III
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
16
Katalognummer
V495819
ISBN (eBook)
9783346004611
ISBN (Buch)
9783346004628
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bankwesen, bachelor, seminararbeit, basel, regulatorik
Arbeit zitieren
Anne Catherine Becker (Autor:in), 2017, Zielsetzungen und wesentliche Elemente von Basel III, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/495819

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