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Die Rechtsstellung des sonstigen Marktteilnehmers im UWG. Im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Mitbewerberschutz

Der sonstige Marktteilnehmer – eine Chimäre?

Titel: Die Rechtsstellung des sonstigen Marktteilnehmers im UWG. Im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Mitbewerberschutz

Seminararbeit , 2016 , 29 Seiten , Note: 11

Autor:in: Konrad Schäfer (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der "sonstige Marktteilnehmer" wurde im Zuge der UWG-Reform 2004 mit in die Schutzzweckbestimmung des § 1 UWG aufgenommen und wird heute auch in den §§ 2, 3a, 4a, 5 und 7 UWG explizit erwähnt. In der Literatur wird er trotzdem meist nur am Rande behandelt. Oft wird er schlicht in die Nähe des Verbrauchers gerückt, ohne sich eingehend mit seinen Interessen auseinanderzusetzen. Dass der sonstige Marktteilnehmer anders als ein Verbraucher unternehmerisch tätig wird und möglicherweise geschäftliche Interessen verfolgt, wird weitestgehend vernachlässigt.

Ob dies gerechtfertigt ist, soll Gegenstand dieser Untersuchung sein. Es stellt sich damit die Forschungsfrage, ob der sonstige Marktteilnehmer eine eigene Daseinsberechtigung besitzt oder neben dem Mitbewerber und Verbraucherschutz eine nur untergeordnete, wenn nicht gar zu vernachlässigende Rolle spielt und nur als Chimäre existiert. Ferner wird die Frage nach der Rechtsstellung des sonstigen Marktteilnehmers aufgeworfen und ob das Konstrukt des sonstigen Marktteilnehmers den europarechtlichen Vorgaben sowie den Schutzzwecken des UWG genügen kann.

Diese Untersuchung soll zunächst klären, wer überhaupt von dem Begriff des sonstigen Marktteilnehmers umfasst ist, und grundlegende europarechtliche Vorgaben beleuchten. Anschließend folgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem Schutzzweck des sonstigen Marktteilnehmers. Die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse sollen dann dem Schutzregime des sonstigen Marktteilnehmers gegenübergestellt werden. Soweit erforderlich, werden Alternativen zur derzeitigen Gesetzeslage vorgeschlagen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A) Einleitung

B) Abgrenzung Mitbewerber – Verbraucher – sonstiger Marktteilnehmer

I) Analyse der Rechtsprechung

II) Kritik

C) Europarechtliche Grundlagen

D) Schutzzwecke des UWG

E) Schutzregime der „sonstigen Marktteilnehmer“

I) Materiell-rechtlicher Schutz

1) Aggressive geschäftliche Handlungen

(a) Anzapfen

(b) Drittverantwortlichkeit

2) Irreführung

(a) Tatbestand

(b) Irreführende vergleichende Werbung

(c) Irreführung durch Unterlassen

3) Unzumutbare Belästigung

4) Rechtsbruch

5) Sonstige Fallgruppen

(a) Abwerben von Mitarbeitern

(b) Ausschluss vom Wettbewerb

(c) Geschäftsschädigende Äußerungen

II) Rechtsfolgen

1) Abwehransprüche

2) Schadensersatz

3) Abschöpfungsanspruch

F) Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung des sogenannten "sonstigen Marktteilnehmers" im UWG, um zu klären, ob dieser Akteur eine eigenständige Daseinsberechtigung neben Mitbewerbern und Verbrauchern besitzt oder ob er lediglich eine vernachlässigbare Größe im Lauterkeitsrecht darstellt.

  • Kritische Analyse der Abgrenzung von Marktteilnehmern in der Rechtsprechung.
  • Untersuchung der europarechtlichen Vorgaben und der Schutzzwecke des UWG.
  • Detaillierte Analyse des materiell-rechtlichen Schutzes bei unlauteren Handlungen.
  • Diskussion der mangelnden prozessualen Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten (Klagebefugnis).

Auszug aus dem Buch

I) Analyse der Rechtsprechung

Der Mitbewerber ist in § 2 I Nr. 3 UWG legaldefiniert. Demnach ist ein Mitbewerber jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Zentraler Begriff ist das konkrete Wettbewerbsverhältnis, welches grundsätzlich weit ausgelegt wird. Im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes seien nämlich keine hohen Anforderungen zu stellen. Abzustellen ist immer auf die konkrete geschäftliche Handlung. So wurde ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Blumenhändler und einem Kaffeeröster bejaht, welcher mit dem Slogan „statt Blumen ONKO-Kaffee“ geworben hatte. Dieses Beispiel macht ebenso deutlich, dass es noch nicht einmal darauf ankommt, ob die Beteiligten derselben Branche angehören. Weiterhin beschränkt sich die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses auch nicht auf das Horizontalverhältnis der Unternehmen: Entscheidend ist vielmehr, ob sie direkt oder indirekt den gleichen Abnehmerkreis ansprechen. Ausnahmsweise kann also auch ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Vertikalverhältnis bestehen.

Der BGH fasst diese Grundsätze wie folgt zusammen: Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehe jedenfalls dann, wenn die Unternehmen gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen. Ferner sei es gegeben, wenn die zwischen den Vorteilen, die eine Partei zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung besteht, durch die der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde beeinträchtigt kann.

Zusammenfassung der Kapitel

A) Einleitung: Einführung in die Problematik des "sonstigen Marktteilnehmers" und Formulierung der Forschungsfrage zur eigenständigen Daseinsberechtigung.

B) Abgrenzung Mitbewerber – Verbraucher – sonstiger Marktteilnehmer: Analyse der bestehenden Abgrenzungskriterien in der Rechtsprechung und kritische Würdigung des Konzepts.

C) Europarechtliche Grundlagen: Erörterung der maßgeblichen EU-Richtlinien und deren Einfluss auf das deutsche Lauterkeitsrecht.

D) Schutzzwecke des UWG: Untersuchung der gesetzgeberischen Intention hinter der Schutzzweckbestimmung und der Einordnung der sonstigen Marktteilnehmer.

E) Schutzregime der „sonstigen Marktteilnehmer“: Detaillierte Prüfung des materiell-rechtlichen Schutzes (u.a. Irreführung, Unzumutbare Belästigung) sowie der prozessualen Rechtsfolgen.

F) Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Plädoyer für eine stärkere Anerkennung der sonstigen Marktteilnehmer als eigenständiges Schutzobjekt.

Schlüsselwörter

UWG, sonstiger Marktteilnehmer, Mitbewerber, Verbraucherschutz, Lauterkeitsrecht, Wettbewerbsverhältnis, geschäftliche Handlung, Irreführung, unzumutbare Belästigung, Klagebefugnis, Rechtsfolgen, Schutzregime, individuelle Rechtsstellung, Wettbewerb, Marktteilnehmer

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Einordnung des sogenannten "sonstigen Marktteilnehmers" im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zu den Kernbereichen gehören die Abgrenzung zu Mitbewerbern und Verbrauchern, die europarechtliche Harmonisierung, der materielle Schutzstatus sowie die prozessuale Klagebefugnis.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Ziel ist es zu klären, ob der sonstige Marktteilnehmer ein eigenständiges Schutzsubjekt des Wettbewerbsrechts sein sollte oder ob er weiterhin nur als Anhängsel anderer Gruppen behandelt werden kann.

Welche wissenschaftlichen Methoden finden Anwendung?

Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Fachliteratur und der einschlägigen Gesetzesmaterialien basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil analysiert, welche spezifischen Schutzregime bei verschiedenen unlauteren Handlungen (z.B. Irreführung, Belästigung) für sonstige Marktteilnehmer greifen und welche Schwächen in der Rechtsdurchsetzung bestehen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Typische Begriffe sind "sonstiger Marktteilnehmer", "UWG", "Wettbewerbsverhältnis", "Klagebefugnis" und "Schutzregime".

Warum ist die aktuelle Rechtslage zur Klagebefugnis laut Autor problematisch?

Der Autor bemängelt, dass sonstige Marktteilnehmer trotz materiell-rechtlicher Schutzbedürftigkeit oft keine eigene Individual- oder Kollektivklagebefugnis besitzen, was zu einer Schutzlücke führt.

Wie bewertet der Autor die Analogie zum „Schiedsrichter“ bei Marktteilnehmern?

Die Analogie dient der Erklärung, wie Marktteilnehmer den Wettbewerb beeinflussen; der Autor warnt jedoch davor, dass dies allein nicht ausreicht, um ihre eigenen berechtigten geschäftlichen Interessen ausreichend zu schützen.

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Details

Titel
Die Rechtsstellung des sonstigen Marktteilnehmers im UWG. Im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Mitbewerberschutz
Untertitel
Der sonstige Marktteilnehmer – eine Chimäre?
Hochschule
Universität Bayreuth
Veranstaltung
Oberseminar im Schwerpunktbereich „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“
Note
11
Autor
Konrad Schäfer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2016
Seiten
29
Katalognummer
V496768
ISBN (eBook)
9783346012814
ISBN (Buch)
9783346012821
Sprache
Deutsch
Schlagworte
UWG Sonstiger Marktteilnehmer Wettbewerbsrecht Lauterkeitsrecht Wettbewerb Unfair Competition Law Competition Law Recht Jura
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Konrad Schäfer (Autor:in), 2016, Die Rechtsstellung des sonstigen Marktteilnehmers im UWG. Im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Mitbewerberschutz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496768
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  29  Seiten
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