Die Erfolgsgeschichte der Europäischen Integration nahm mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften in Rom 1957 ihren Anfang und fand ihren vorläufigen Höhepunkt mit der Osterweiterung im Mai diesen Jahres und der Verabschiedung eines Verfassungsentwurfs. Im Laufe der Zeit wurde die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten enger und die Zuständigkeiten der Europäischen Union wurden kontinuierlich erweitert. Da die Bundesländer zunächst in keiner Weise an der europapolitischen Entscheidungsfindung beteiligt waren und sich mit dem Verlust autonomer Gestaltungsräume konfrontiert sahen, fühlten sich die deutschen Länder in ihrer Eigenstaatlichkeit bedroht. In einem langen Prozess erkämpften sie sich jedoch vielseitige Wege der Mitwirkung an der Europa-Politik. Die Festschreibung innerstaatlicher Mitwirkungsrechte im Grundgesetz ist ein Erfolg dieser Bemühungen. Seitdem wird vielfach ein Wandel des Föderalismus hin zu mehr Wettbewerb der Länder untereinander proklamiert. In dieser Arbeit soll dieser Strategiewandel im Zusammenhang mit der Debatte um eine neue Kompetenzordnung im Verfassungsvertrag untersucht werden. Die Länder tun sich in dieser Debatte besonders hervor mit Forderungen nach einer rigiden katalogartigen Zuständigkeitsordnung, den so genannten Kompetenzkatalog.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Mitwirkung der deutschen Länder in europäischen Angelegenheiten
- Der Verlust autonomer Gestaltungsmöglichkeiten
- Die verfassungsrechtlichen Grundlagen: Artikel 23 GG
- Der Europa-Artikel als „Katalysator“ des Exekutivföderalismus?
- Konkrete Mitwirkung in europapolitischen Institutionen
- Ausschuss der Regionen
- Europaministerkonferenz und Ministerpräsidentenkonferenz
- Europakammer des Bundesrates
- Der gemeinsame Länderbeobachter
- Länderinformationsbüros in Brüssel
- Zwischenfazit
- Strategiewandel zu Wettbewerbsföderalismus in der Europa-Politik
- Die Kompetenzdebatte und die Rolle der deutschen Länder
- Die Länder als zentrale Befürworter eines Kompetenzkatalogs
- Von Nizza zu einer europäischen Verfassung: Die Rolle der Länder in der Diskussion
- Der Europäische Rat von Nizza 2000
- Von Nizza nach Laeken
- Der Europäische Rat von Laeken 2001
- Die Rolle der Länder im Verfassungskonvent
- Begrenzter Erfolg der Länder
- Die Sinatra-Strategie in der Kompetenzdebatte
- Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht den Wandel des Föderalismus in Deutschland im Kontext der europäischen Integration. Dabei fokussiert sie auf die Rolle der deutschen Länder in der Debatte um eine neue Kompetenzordnung im Verfassungsvertrag. Die Arbeit beleuchtet die Herausforderungen, denen die Länder durch die zunehmende Kompetenzdichte auf europäischer Ebene gegenüberstehen, und analysiert die Strategien, die sie entwickelt haben, um an der europäischen Politik mitzuwirken.
- Der Verlust autonomer Gestaltungsmöglichkeiten durch die EU-Integration
- Die Rolle des Grundgesetzes und die Mitwirkungsrechte der Länder in der Europa-Politik
- Die Entwicklung des Wettbewerbsföderalismus als Reaktion auf die Europäisierung
- Die Länder in der Kompetenzdebatte, insbesondere im Zusammenhang mit den Regierungskonferenzen von Nizza und Laeken sowie dem Verfassungskonvent
- Der Erfolg der Länder in der Durchsetzung ihrer Interessen im europäischen Integrationsprozess
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Situation der Länder im Angesicht der europäischen Integration dar und skizziert den Wandel des Föderalismus hin zu mehr Wettbewerb. Kapitel 2 analysiert die Mitwirkung der Länder in europäischen Angelegenheiten, beleuchtet den Verlust autonomer Gestaltungsmöglichkeiten und beschreibt die erlangten Mitwirkungsmechanismen. Kapitel 3 beleuchtet den Strategiewandel hin zu mehr Wettbewerbsföderalismus. Kapitel 4 befasst sich mit der Kompetenzdebatte und der Rolle der Länder in den Regierungskonferenzen von Nizza und Laeken sowie im Verfassungskonvent.
Schlüsselwörter
Europäische Integration, Föderalismus, Kompetenzdebatte, Wettbewerbsföderalismus, Grundgesetz, Artikel 23 GG, Europäische Union, Ländermitwirkung, Kompetenzkatalog, Nizza, Laeken, Verfassungskonvent, Europäischer Gerichtshof
Häufig gestellte Fragen zur Rolle der Bundesländer in der EU
Wie wirken die deutschen Bundesländer in EU-Angelegenheiten mit?
Die Mitwirkung erfolgt über den Bundesrat (Art. 23 GG), den Ausschuss der Regionen, Informationsbüros in Brüssel und Gremien wie die Europaministerkonferenz.
Was besagt der Artikel 23 des Grundgesetzes (Europa-Artikel)?
Er sichert den Ländern umfassende Mitwirkungsrechte bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU zu, insbesondere wenn ihre Gesetzgebungsbefugnisse betroffen sind.
Was versteht man unter Wettbewerbsföderalismus in der EU-Politik?
Es beschreibt einen Strategiewandel, bei dem die Länder versuchen, durch eigene Profilierung und Wettbewerb untereinander ihre Interessen auf europäischer Ebene besser durchzusetzen.
Warum forderten die Länder einen "Kompetenzkatalog"?
Die Länder wollten eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, um eine schleichende Kompetenzausweitung der EU zu verhindern.
Welche Rolle spielten die Länder im Verfassungskonvent?
Die Länder brachten ihre Forderungen nach Subsidiarität und klarer Kompetenzverteilung aktiv ein, erzielten jedoch nur begrenzten Erfolg bei der Umsetzung eines rigiden Katalogs.
- Quote paper
- Friederike Wolter (Author), 2004, Die deutschen Länder als eigenständige Akteure in der Europäischen Union? - Eine Betrachtung ihrer Rolle in der Debatte um eine Kompetenzneuordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49736