Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis1
1. Einleitung
2. Historische Entwicklung der Beziehungen zwischen VR China und EU
3. Die Wirtschaft als Schwerpunkt der Politik der beiden Akteure – eine Grundlage für ökonomische Interdepenz und Spannungsverhältnisse
3.1. Die protektionistischen Maßnahmen der chinesischen Wirtschaftspolitik – die Basis der europäischen Unzufriedenheit
3.2. Die Regulierung der chinesischen Unternehmen in der EU
3.2.1. Nationale Gesetze und Investitionsprüfung
3.2.2 Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene
4. Das chinesische Engagement in Europa
4.1 One Belt One Road Initiative
4.2 Initiative „16 + 1“
4.2.1. Prinzipielle Grundlage
4.2.2. Der Stand in
4.2.3. Die kurzfristigen wirtschaftlichen Ziele der MOEL gegenüber der langfristigen strategischen Vision Chinas
4.2.4. Chinas Investitionsmuster und Direkte Investionen in den MOEL
4.2.5. Chinas Infrastrukturbauprojekte
4.2.6. Chinesische Kreditvergabepraktiken
5. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Europäische Union („ EU “) ist nominal (nach den Vereinigten Staaten) und nach Kaufkraftparität (nach der VR China) die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt (soweit die EU als ganze und nicht nach Mitgliedsstaaten betrachtet wird). Das BIP der Europäischen Union wurde 2018 auf nominal 18,8 Bil. US-Dollar geschätzt, was ca. 22% der Weltwirtschaft ausmacht. VRChinas („ China “) Volkswirtschaft ist zugleich nominal die drittgrößte der Welt (nach den Vereinigten Staaten und der EU).2 Es ist somit kein Wunder, dass die EU und China sehr enge wirtschaftliche Beziehungen miteinander pflegen. Der Warenverkehr zwischen der EU und China belief sich in 2017 auf ca. 573 Mrd. EUR, wobei zwei Dritteln davon die Einfuhr der EU aus China darstellen. Die EU hat auch erhebliche Bedeutung für die chinesische Wirtschaft und ist in 2018 der größte Importeur in China. Diese Wirtschaftsbeziehungen sowie die nahezu bedeutungslose sicherheitspolitische Konfliktpunkte sorgen dafür, dass beide Parteien bestrebt sind, das wirtschaftliche Wachstum beider Volkswirtschaften fortzusetzen und entsprechend für beide Seiten eine Win-Win-Situation zu erziehen, bei der die Unternehmen der beiden Volkswirtschaften von diesen guten Geschäftsbeziehungen profitieren können.
Jedoch läuft diese politische und wirtschaftliche Beziehung nicht unbedingt reibungslos und sorgt auch für die Entwicklung von Streitpotenzial. Im folgenden werden bestimmte Konfliktpunkte der zwei Supermächte näher dargestellt und erörtert.
2. Historische Entwicklung der Beziehungen zwischen VR China und EU
Die europäisch-chinesische Beziehungen fingen mit der Unterzeichnung des „ EC-China Trade and Economic Cooperation Agreement “ in der Mitte der 1980er Jahren an. Allerdings haben diese erst seit der 1990er Jahren eine beachtliche Ausweitung erfahren und führten dazu, dass die Importe der EU nach China von knapp 20Mrd.EUR in 1990 auf ca.180Mrd.EUR in 2018 anstiegen. Zugleich exportiert China ca. 18% ihres gesamtes Exports in die EU (Schmidt und Heilmann 2012: 147).
Ein Vorteil für die EU und China besteht darin, dass grundsätzlich keine wesentlichen sicherheitspolitischen Friktionen zwischen beiden ersichtlich sind, da die EU kaum Sicherheitsinteressen in Südost- und Ostasien hat und militärisch nicht präsent ist. Dies sorgt – etwa anders als die US-chinesische Beziehung – für eine entspannte sicherheitspolitische Beziehung. Ein Ausnahme von diesem allgemein ruhigen Bereich der bilateralen Verhältnisse zwischen den beiden ist die Frage mit der Waffenembargo. Nach Schmidt und Heilmann (2012: 150) wurde das Waffenembargo im 1989 nach den Tiananmen Erreignissen eingeführt und sorgt immer noch für Verstimmungen zwischen den beiden Seiten. In dem letzten Strategiepapier der chinesischen Regierung für die Europäische Union von Dezember2018 wurde diese Situation neulich angesprochen.3 Unter dem zweiten Punkt des Papiers – Politische, Sicherheits- und Wehrkooperation – wurde es klar, dass die Aufhebung des Waffeneinfuhrsverbot seitens EU ein strategischer Ziel für China in der absehbarer Zukunft ist (Schmidt und Heilmann 2012: 150).
Eine wichtige Besonderheit der europäisch-chinesischen Beziehungen, nach Schmidt und Heilmann (2012: 150), besteht in der Wahrnehmung der EU durch China. Die EU ist eine supranationale adhoc Organisation.4 Dies bedeutet, dass es sich bei der EU weder um einen Bundesstaat noch um einen Staatenverbund handelt. Vielmehr ist die Einzigartigkeit der Organisation darin zu sehen, dass die Mitgliedsstaaten einen Teil deren nationalen Souveränität und Kompetenzen abgeben und diese auf EU-Ebene durch die EU-Verträge übertragen.5 Dies verbleibt als Konzept immer noch fremd sowohl für die chinesische Regierung, als auch für die chinesischen Bürger. Als im 1975 die diplomatiachen Beziehungen zwischen EU und China zum ersten Mal aufgenommen wurden, sind die diplomatischen Beziehungen nach García-Herrero, Kwok, Xiangdong, Summers und Yansheng (2017:6) nicht mit der EU, sondern mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aufgenommen worden, die aber, nachdem in 1993 unter der Europäischen Institutionen als „Europäische Gemeinde“ integriert wurde, seit 2009 offiziel nicht mehr besteht. Die EU ist über die ursprünglichen instituzionellen Konzepte einer rein wirtschaftlichen Organisation hinaus gewachsen und ähnelt in vielen Punkten einen Bundesstaat, ohne ein solcher zu sein.6 Denn in vielen Fragen sind die Mitgliedsstaaten ausschließlich auf nationaler Ebene zuständig (z.B. Steuerpolitik, Schulwesen, Strafverfolgung etc.) und der EU einzelnen Kompetenzen (z.B. Währungs- und Zinspolitik, Handelspolitic etc.) übertragen worden sind, sodass die EU über die sog. Kompetenz-Kompetenz (die Kompetenz, die eigenen Kompetenzen selbst zu erweitern) nicht verfügt.7
Nach Schmidt und Heilmann (2012: 150) wird diese supranationale Institution als wichtiger Akteur lediglich in Fragen der wirtschaftlichen multilateralen Beziehungen verstanden. Dong (2014: 306) stellt nach der empirischen Analyse der Meinungen verschiedener chinesischer Bürger mit unterschiedlichem Gesellschaftsstatus fest, dass den Chinesen weiterhin unklar ist, was genau die EU ist, welche Staaten EU-Mitglieder sind und wie die Struktur der EU ist. Die allgemeine Auffassung gegenüber der EU war aber generell als positiv bewertet. Wegen des allgemein fehlenden Verständnis der EU, ist ihre politische Rolle, nach Schmidt und Heilmann (2012: 150), nur nominell hochgeschätzt (Schmidt und Heilmann 2012: 150; Dong 2014: 306).
Vielmehr wird die EU – soweit es sich nicht um internationale handelspolitische Fragen handelt – als ein Bündnis mehrerer nationaler Staaten verstanden. Diese Ansicht wurde auch von dem Chinesischen Außenministerium während einer regulären Pressemitteilung bestätigt: “the EU is a regional organisation composed of sovereign states, not a sovereign country itself”.8 Die chinesische Regierung sieht in dem Verhalten der EU-Mitgliedsstaaten – anders als die das einheitliche Auftreten der Vereinigten Staaten von Amerika – ein Wettbewerb in Fragen der Finanzierung von Großprojekten oder der Entwicklungskredite, Investitionsprojekte, und sogar Menschenrechte, sodass die chinesische Regierung diese Uneinheitlichkeit unter den Mitgliedsstaaten zu eigenem Gunsten geschickt nutzt (Schmidt und Heilmann 2012: 150).
Die Menschenrechtspolitik der VR China gegenüber den Minderheiten und den Regierungskritikern stoßt auf sehr heftige Kritik seitens mancher europäischer Staaten. Auch in dieser Frage ist das uneinheitliche Auftreten der Mitgliedsstaaten zu erwähnen. In der Union herrscht eine weitgehend herrschande Skepsis, dass, wenn diese Frage überhaupt angesprochen wird und Maßnahmen ergriffen werden, die Bemühungen erfolglos bleiben und die Beziehungen mit chinesischer Regierung verderben würden. Die Situation zeigt klar, dass es Spaltung innerhalb der Union gibt, was dieses Thema angeht, und der fehlende Konsensus auffällig ist (Schmidt und Heilmann 2012: 151).
Trotzdem wurde kritische Stellungnahme für die chinesische Menschenrechtspolitik jedes Jahr bei den UN-Versammlungen von der EU abgegeben. Ab 2016 trägt Griechenland dazu bei, dass die EU keine solche Stellungnahme gegen die chinesische Politik abgibt.9 Denn für die Abgabe der Stellungnahme wird Einstimmigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten vorausgesetzt. Im Sommer 2016 wurde diese Voraussetzung nicht erfüllt, denn Griechenland weigerte sich, dafür zu stimmen. Im Juni 2017 wiederholte sich die Situation, indem das Land verhinderte, dass die Union die Menschenrechtspolitik Chinas verurteilen durfte. Das Auftreten Griechenlands zeigt, dass, wenn es Spaltung innerhalb der EU gibt, dies die Organisation lahmlegen kann, was auch von China erkannt wurde (Schmidt und Heilmann 2012: 151).
Im Bereich der Menschenrechte ist der eingize Punkt, wo China und EU ausdrücklich gegeneinander stehen. Für China betrifft diese Frage die Innenpolitik des Landes und steht explizit unter der Angelegenheiten, die fern vom ausländischen Einfluss gehalten werden. Ein weiteres Argument ist, dass solche Art von Themen unter der nationalen Souveränität fallen und ein kritisches Verhalten diesen gegenüber eine Verletzung der nationalen Souveränität darstellt. Beispiel für die Empfindlichkeit Chinas, was die Menschenrechtspolitik angeht, ist das Verhalten des Landes im 2008. Im Frühling 2008 kam es zu Unruhen in Tibet, die gewaltsam von der chinesischen Regierung beendet wurden. Aufgrund dieser Erreignisse erwachen Diskussionen über die Lage der Tibeter, was in China ungern gesehen wurde. Im Herbst 2008 sollten wichtige Handelsgespräche zwischen der chinesischen Regierung und EU innerhalb des EU-China Gipfels stattfinden. Das Treffen wurde von chinesischer Seite abgesagt, nachdem es klar wurde, dass zu der selben Zeit europäische Politikführer den Dalai Lama treffen wollten. Die Situation spricht für die Wahrnehmung Chinas solcher Angelegenheiten als Teil der Nationalsouveränität und dies kann und muss nicht im Zusammenhang mit der Wirtschaftspolitik des Landes stehen. Dieses Auftreten deutet auch darauf hin, dass manche wirtschftlichen Streitpunkten, wie die Zugänglichkeit des chinesischen Markts für ausländische Unternehmen und die Förderung des freien Wettbewerbs, die eng mit der staatlichen kommunistischen Ideologie verbunden sind, weiterhin problematisch bleiben werden (Leal-Arcas 2012: 130).
Ein letzter Punkt, der in Betracht gezogen werden soll, sind die dauerhaften Bemühungen ein Handelsabkommen zwischen den beiden Akteuren abzuschließen. Sie sind zum ersten Mal in2007 aufgenommen worden und bis heute gibt es keine weitumfassende Strategie, die die Verhältnisse zwischen den beiden zufriedenstellend behandelt. Ein solcher Akt würde jedenfalls Standardklausel zu den Menschenrechten enthalten. Dies würde die chinesische Regierung dazu zwingen, mit ihrer internationallen Engagement zu rechnen, was von chinesischer Seite unerwünscht ist. Ein Beispiel für Konfliktpotenzial zwischen der EU und China ist die chinesische Politik in Afrika. In mehreren afrikanischen Ländern, die sich Bürgerkriegen oder Humanitärkrisen befinden, und wo Verbrechen gegen die Menschenrechte dauerhaft begangen werden, gewährte China der einheimischen Regierungen Darlehen, um an der Macht bleiben zu können. Diese Tatsache führte zur Unzufriedenheit seitens der Mitgliedsstaaten, die eine dauerhafte Entwicklungs- und Humanitärpolitik für die afrikanischen Staaten hat. Im Bezug darauf wurde gegen China den Anspruch erhoben, dass sich dieses Verhalten direkt gegen die langfristigen Bemühungen Europas richtet, nachhaltiges und ökonomisches Wachstum in Afrika zu fördern (Leal-Arcas 2012: 131).
Der Konfllikt im Bereich der Menscherechtspolitik Chinas ist vielleicht für die allgemeine Publik der auffalendste, aber ist jedenfalls nicht der einzige der Probleme zwischen der EU und China. Die geographische Lage der beiden setzte voraus, dass fast keine Konflikte im Bereich der Sicherheit entstehen. Anders sehen die Verhältnisse im Feld der Wirtschaft, wo sich die engen Handelsbeziehungen in maßgeblichen Streitigkeiten, besonders in den letzten Jahren, ergaben.
3. Die Wirtschaft als Schwerpunkt der Politik der beiden Akteure – eine Grundlage für ökonomische Interdepenz und Spannungsverhältnisse
Wie bereits einleitend dargestellt, sind die EU und China wirtschaftlich eng miteinander verbunden und haben gegenseitig zu einem erheblichen wirtschaftlichen Wachstum beigetragen (Leal-Arcas 2012: 136). Trotz dieser beachtlichen wirtschaftlichen Entwicklung ist die Beziehung zwischen der EU und China nicht ohne Konfliktpunkte. Insbesondere wird wiederholt darauf hingewiesen, dass bestimmte Märkte für EU-Unternehmen beschränkt bleiben oder aufgrund staatlicher Subventionierung de facto kein Wettbewerb mit chinesischen Unternehmen mehr möglich ist. Zu diesen können Probleme hinzugefügt werden, wie die gegenseitige Abwehrhaltung seitens sowohl der EU, als auch VR China, die dementsprechen in einer Reihe von protektionistischen Maßnahmen resultierten. Unter diesen sollen die Schutz des geistigen Eigentums, die Produktfälschung und Piraterie, die Unterbewertung vom chinesischen Renminbi und der chinesische Verzicht auf Complience mit den Handelsrichtlinien der Welthandelsorganisation auch erwähnt werden (Leal-Arcas 2012: 132-133). Aus diesem Grund ist China, nach der EU Kommission (2006: 3), die wichtigste Herausforderung für die EU-Handelspolitik.10
In diesem Teil werden bestimmte Marktbeschränkungen sowohl in China als auch in der EU dargestellt und es wird erörtert, wie sich diese auf die Marktverhältnisse auswirken und welcher Zweck damit verfolgt wird, sowie welche Folgen sich daraus ergeben.
3.1. Die protektionistischen Maßnahmen der chinesischen Wirtschaftspolitik – die Basis der europäischen Unzufriedenheit
Ein von den namenshaften Investitionshürden für ausländische Unternehmen, die je von der chinesischen Regierung geschaffen worden waren, sind diese in Bezug auf den Rechtsschutz. Ausländische Anwaltskanzleien in China haben weder das Recht chinesische Juristen einzustellen, noch das Recht ausländische Juristen für das chinesische Jurastaatsexamen ausbilden zu lassen. Dies bedeutet, dass der chinesische Markt immer noch maßgeblich geschlossen bleibt und die ausländischen Investoren in großer Abhängigkeit von den eingesetzten Marktbeschränkungen der chinesischen Binnenmarkt stehen. Ferner, wird der Wettbewerb durch die Tatsache beschränkt, dass in bestimmte Wirtschaftssektoren wie Finanz, Bau- und Telekomunikationssektor die Staatsbeteiligung eine dominante Rolle durch die staatlichen Unternehmen spielt (Leal-Arcas 2012: 136).
Ein Beispiel für den chinesischen Protektionismus ist u.a. die Branche der Zugherstellung. Das chinesische Staatsunternehmen CRRC ist der größte Zughersteller der Welt und wird als Staatsunternehmen von der chinesischen Regierung subventioniert. Entsprechend wollten sich europäischen Unternehmen gegen die wachsende Wirkung der Chinesen in diesem Bereich wehren. Mit der geplannten, aber gescheiterten, Zug-Fusion von Siemens/Alstrom bezweckten die beteiligten Unternehmen Siemens und Alstrom sowie die deutsche und französische Regierung, dass in dieser Branche ein europäischer „ Champion “ entsteht, der auch mit CRRC, u.a. auf dem chinesischen Markt, konkurrieren kann.11 Die Fusion ist jedoch unter mehreren Gesichtspunkte gescheitert, die nicht unbedingt mit China zusammenhängen. Allerdings hat die EU-Kommision im Rahmen der Analyse des geographischen Marktes für die Fusion China nicht berücksichtigt, was auch die Marktanteile der beiden beteiligten Unternehmen wesentlich erhöhte und dies ein tragender Grund für die Fusionsuntersagung war. Die EU-Kommission begründete dies damit, dass der chinesische Markt so abgeschottet sei, dass da – selbst wenn die Fusion genehmigt wäre – kein Wettbewerb stattfinden würde. Es sei überhaupt nicht sichergestellt, dass auch nach der Fusion auf den chinesischen Markt überhaupt Wettbewerb entstehen könne. Denn der chinesische Staat erlaube durch die starke Regulierung vor Anfang an kein Wettbewerb in diesem Bereich. Deswegen sei der chinesische Markt bei der geographischen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigen. Jedoch zieht die EU-Kommission CRRC bei der Analyse des europäischen Marktes in Betracht. Dieses Beispiel soll insbesondere vor Auge führen, dass in bestimmten Bereichen EU-Unternehmen von der Beteiligung an bestimmten Märkte komplett ausgeschlossen sind, aber chinesische Unternehmen nicht von gegenseitigen gleichen Maßnahmen in der EU betroffen sind. Zugleich zeigt das auch, dass Spannung zwischen zwei Systeme in der Welt existiert – das System der freien und der sozialistischen Marktwirtschaft. Denn die EU-Kommission hat Zurecht bei der Bewertung der Fusion die Prinzipien der freien Marktwirtschaft angewandt. Aber zugleich ließ die Kommission außer Acht, dass in China die Staatsunternehmen durch die staatliche Subventionierung den freien Wettbewerb, der ein grundlegender Prinzip der freien Marktwirtschaft ist, verzerren. Schließlich führt diese Wettbewerbsverzerrung dazu, dass Staatsunternehmen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben und können so andere Akteure aus dem Marktgeschehen ausschließen.12
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Ungleichbehandlung europäischer Unternehmen ist die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Bei der Vergabe von lukrativen und umfangreichen Projekten der öffentlichen Hand seien europäische Unternehmen gegenüber der chinesischen Staatsunternehmen systematisch benachteiligt worden (Schmidt und Heilmann 2012: 149). Solche Marktbeschränkungen dienen dazu, dass europäische Unternehmen bei der Vergabe von staatlichen Aufträge entweder gar nicht mitbieten dürfen oder aufgrund der niedrigen subventionierten Preise der chinesischen Anbieter keine Chance bei einem direkten Preiswettbewerb haben. Die Tatsache, dass die chinesische Regierung, vor allem geografisch gesehen, Teile des chinesischen Binnenmarktes geschlossen hält, ist Grund für heftige Unzufriedenheit unter den Europäern. Die EU Kommission sprach die Hemmnisse für die europäischen Unternehmen an, mit der Hoffnung durch Dialog die Lage zu verbessern.13 Allerdings, verbleibt der begrenzte Marktzugang für ausländische Unternehmen als dauerhafte Grundlage für weitgehenden Anstoß der Wettbewerbsfreiheit. Die Situation wurde von der Europäischen Handelskammer in China so dargestellt:
[...]
1 Miroslav Georgiev studierte Rechtswissenschaften sowie Law&Economics an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn und ist derzeit als Rechtsanwalt im Bereich des Europa-, Kartell- und Außenwirtschaftsrechts bei einer internationalen Großkanzlei in Köln tätig.
LilyanaBorisova studierte und absolvierte Rechtswissenschaften an der Universität „Hl. Kliment Ohridski“ in Sofia, Bulgarien und absolviert derzeit ein Bachelor in Asienwissenschaften mit Schwerpunkt auf Chinesisch.
Die in diesem Artikel vertretenen Ansichten sind Ansichten der Autoren und entsprechen nicht notwendigerweise den Ansichten der Organisationen oder Kanzleien, für die sie arbeiten, oder der Mandanten/Kunden dieser Organisationen oder Kanzleien.
2 Eurostat 2019: https://ec.europa.eu/eurostat/tgm/refreshTableAction.do;jsessionid=9ea7d07e30dd3bf0a52b9a8a474c872db039e243c026.e34OaN8Pc3mMc40Lc3aMaNyTa3eQe0?tab=table&plugin=1&pcode=tec00001&language=en, letzter Abruf: 29.03.2019.
3 China Daily 2018: 2 http://global.chinadaily.com.cn/a/201812/18/WS5c1897a0a3107d4c3a001758.html, letzter Abruf: 29.03.2019.
4 vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 6.Juli2010 - 2 BvR 2661/06 - Mangold-Urteil.
5 Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 12.Oktober 1992 - 2 BvR 2134, 2159/92 – Maastricht-Urteil.
6 vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - Mangold-Urteil.
7 Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 12.Oktober 1992 - 2 BvR 2134, 2159/92 – Maastricht-Urteil.
8 Chinese Ministry of Foreign Affairs 2017: http://www.fmprc.gov.cn/mfa_eng/xwfw_665399/s2510_665401/t1488873.shtml, letzter Abruf : 29.03.2019.
9 New York Times 2017: https://www.nytimes.com/2017/08/26/world/europe/greece-china-piraeus-alexis-tsipras.html, letzter Abruf: 29.03.2019
10 EU Kommission 2006: Accompanying COM(2006) 631 final: Closer Partners, Growing Responsibilities. A policy paper on EU-China trade and investment: Competition and Partnership. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52006DC0632, letzter Abruf: 29.03.2019.
11 Die Zeit 2019: https://www.zeit.de/news/2019-02/06/eu-kommission-geht-gegen-siemens-alstom-fusion-vor-190205-99-862353, letzter Abruf: 29.03.2019
12 Die Zeit 2019: https://www.zeit.de/news/2019-02/06/eu-kommission-geht-gegen-siemens-alstom-fusion-vor-190205-99-862353, letzter Abruf: 29.03.2019
13 The European Union Chamber of Commerce in China 2008: https://www.europeanchamber.com.cn/en/press-releases/30/mandelson_discusses_opportunities_barriers_in_china_with_eu_business_, letzter Abruf: 29.03 2019