Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung und Abgrenzung
3. Klassifizierung und Ausgestaltung von Covenants
3.1. GeneralCovenants
3.2. Information Covenants
3.3. Financial Covenants
4. Financial Covenants in der Finanzierungspraxis
4.1. Festlegung von Financial Covenants
4.2. Überwachung von Financial Covenants
4.3. Sanktionsmaßnahmen bei Verletzung von Financial Covenants
4.4. Risiken beim Einsatz von Financial Covenants
5. FazitundAusblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: PraxisrelevanteArten von Financial Covenants,
Abbildung 2: Verfahren zur Festlegung von Financial Covenants
Abbildung 3: Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung derVertragsklauseln
1. Einleitung
Die globale Finanzkrise im Jahr 2008 hat die Sinne der Banken geschärft, dass eine transparente Gestaltung der Kreditvergabesysteme immens wichtig erscheint.[1] Fortan wurde wieder vermehrt ins Gedächtnis gerufen, wie bedeutsam eine permanente Überwachung des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit ist, um unterschätzten Ausfallrisiken entgegenzuwirken.[2] Es entwickelte sich ein deutlich gestiegenes Risikobewusstsein und Sicherheitsbedürfnis bei den Kreditinstituten. Daraus resultierten verschärfte Anforderungen an die Kreditvergabe. Dies hat dazu geführt, dass Verpflichtungen des Kreditnehmers im Rahmen von Unternehmensfinanzierung an Bedeutung gewannen, so dass der Einsatz von Covenants vorangetrieben wurde.[3] Verstärkt wurde diese Entwicklung zudem durch neu eingeführte Regularien bzw.[4] durch Verschärfung von Bankenregulierungen (u.a.[5] Basel II und III).
In derAusarbeitung wird die Klassifizierung auf den Bereich der Großunternehmen gesetzt, da diese Unternehmensgrößen besonders relevant für den Einsatz von Covenants sind. Die Großunternehmen lassen sich nach der KMU-Definition[6] ab einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro und einer Beschäftigtenzahl von über 500 Mitarbeitern definieren.[7]
Die Ausarbeitung befasst sich im Folgenden mit einer kurzen Begriffsbestimmung sowie der Abgrenzung von Covenants zu klassischen Sicherheiten in der Kreditpraxis. Es folgt ein Überblick über die Klassifizierung und Ausgestaltungsmöglichkeiten von Covenants. Der Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz von Financial Covenants in der Finanzierungspraxis. Hierbei werden zum einen die Festlegung in der Praxis und die damit verbundene Überwachung beleuchtet. Außerdem werden die möglichen Sanktionsmaßnahmen, die der Kreditgeber bei einem Verstoß derVereinbarungen ergreifen kann, erörtert. Abschließend wird ein Blick aufausgewählte Risiken geworfen, die aus dem Einsatz von Financial Covenants resultieren können.
2. Begriffsbestimmung und Abgrenzung
Der Begriff Covenants leitet sich von dem lateinischen Wort Conventio ab und bedeutet Übereinkommen, Vereinbarung oderVertrag.[8] Ihren Ursprung haben Covenants aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum und bedeuten übersetzt Zusicherung, Vereinbarung oder Nebenabrede.[9]
Covenants lassen sich grundsätzlich von klassischen Kreditsicherheiten abgrenzen. Klassische Kreditsicherheiten zielen auf die Befriedigung der Gläubigeransprüche durch Verwertung von Vermögensgegenständen oder durch Inanspruchnahme von Dritten (z.B. Bürgen) ab. Diese kommen zum Tragen, wenn die Kreditrückzahlung nicht mehr geleistet werden kann. Der Einsatz von Covenants hingegen soll als Instrument der präventiven Risikosteuerung genutzt werden, um mögliche wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen.[10] Somit sollen Covenants die herkömmlichen Kreditsicherheiten nicht vollständig ersetzen, sondern gezielt durch die Risikofrüherkennung ergänzen.[11]
3. Klassifizierung und Ausgestaltung von Covenants
Im nachfolgenden Kapitel wird derAutor die drei praxisrelevanten Arten von Covenants als Besicherungsbestandteil in Kreditverträgen mit Unternehmenskunden erläutern. Es erfolgt eine Unterteilung in General Covenants, Information Covenants und Financial Covenants. Dabei wird das Hauptaugenmerk aufdie Financial Covenants gelegt, da diese die wichtigste Untergruppe darstellen.
3.1. GeneralCovenants
Als General Covenants werden allgemeine Handlungsverpflichtungen des Kreditnehmers bezeichnet. Die General Covenants werden oftmals auch als Operating Covenants oderAffirmative Covenants bezeichnet.[12] Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen positiver Covenants und negativer Covenants.
Positive Covenants verpflichten den Kreditnehmer zu einer definierten Verhaltensweise.[13] Hierzu zählen beispielweise die Pflicht zum Abschluss von Versicherungen, die Einhaltung von Betriebsgenehmigungen oder die Festlegung von Rechnungslegungsstandards.[14] Insgesamt soll durch den Einsatz von positiven Covenants eine Gewährleistung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes hergestelltwerden.
Im Gegensatz dazu erlegen negative Covenants unterschiedliche Verhaltensverbote für den Kreditnehmer auf.[15] Dabei wird festgelegt, welche Handlungen während der Kreditlaufzeit unterlassen werden müssen oder weiche Handlungen nur mit Zustimmung des Kreditgebers vorgenommen werden dürfen.[16] Ziel ist es, aufdie unternehmerische Handlungsfreiheit Einfluss zu nehmen und somit negative Auswirkungen für den Kreditgeber aus möglichen Handlungen des Kreditnehmers ausschließen zu können.[17]
3.2. Information Covenants
Information Covenants, auch als Reporting oder Monitoring Covenants bekannt, beziehen sich in erster Linie auf die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Pflicht zur Offenlegung zielt dabei aufdie Einreichung von Unterlagen wie Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Liquiditätsplanungen ab. Weiterhin kann ein Bestandteil von Information Covenants sein, dass Informationen über Rating-Veränderungen von externen Ratingagenturen weitergeben werden müssen.[18] Eine Rating-Veränderung bringt nämlich meistens eine Konditionsänderung mit sich.
3.3. Financial Covenants
Financial Covenants zielen auf die finanzielle Situation des Kreditnehmers ab. Diese Klauseln werden auch häufig als Kapitalstrukturauflagen bezeichnet und stellen die wichtigste Untergruppe der Covenants dar.[19] Der Einsatz von Financial Covenants erfolgt aufgrund derguten Mess- und Überprüfbarkeit.[20]
Die Festlegung erfolgt in Form von absoluten Kennzahlen oder auch Relationen, welche als Financial Ratios bezeichnet werden.[21] Dabei werden genaue Ober- und Untergrenzen der Kennzahlen im Kreditvertrag bestimmt. In erster Linie sollen Financial Covenants dazu beitragen, dem Kreditnehmer finanzielle Disziplin aufzuerlegen, um dasAusfallrisiko zu minimieren.[22] Der Kreditnehmer verpflichtet sich, definierte Finanzkennzahlen in den Bereichen Eigenkapitalausstattung, Ertragslage, Verschuldungsgrad und Liquiditätsausstattung einzuhalten.[23] Die in der Praxis am häufigsten verwendeten Arten von Financial Covenants werden im Folgenden definiert (siehe Abbildung 1).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Praxisrelevante Arten von Financial Covenants, eigene Darstellung in Anlehnung an Haghani et al. 2014, S. 13 und Eilenberger et al., S. 66f
Die Größe EBITDA[24] Interest Cover (Zinsdeckungsklausel) drückt aus, in welchem Umfang derZinsaufwand durch das operative Ergebnis vorZinsen, Steuern und Abschreibungen gedeckt ist.[25] Eine hohe Zinsdeckung zeugt von einer guten wirtschaftlichen Lage, denn dadurch können auch eventuelle Zinserhöhungen oder neue Zinsbelastungen getragen werden.
Die Leverage Ratio (Nettoverschuldungsgrad) misst den Verschuldungsgrad des Kreditnehmers und gibt dabei die theoretisch angenommene Entschuldungsdauer bezogen auf den EBITDA an.[26] Somit bedeutet beispielsweise eine Leverage Ratio von 4,0, dass der KreditnehmerseineVerbindlichkeiten innerhalbvon vierJahren unter fortlaufenden Bedingungen zurückführt.
[...]
[1] Vgl. Haghani et al. 2014, S. 4
[2] Vgl. Haghani et al. 2014, S. 4
[3] Vgl. Haghani etal. 2008, S. 3
[4] beziehungsweise
[5] unter anderem
[6] Kleine und mittlere Unternehmen
[7] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung 2016
[8] Vgl. Majic 2013, S. 9
[9] Vgl. Runge 2010, S. 5
[10] Vgl. Köndgen 1996, S. 127f
[11] Vgl. Kästle 2003, S. 37
[12] Vgl. Lüscher-Marty 2007, S. 130
[13] Vgl. Mittendorfer 2007, S. 197
[14] Vgl. Haghani et al. 2009, S. 8
[15] Vgl. Mittendorfer 2007, S. 197
[16] Vgl. Servatius 2008, S. 42
[17] Vgl.Vater2010, S. 129
[18] Vgl. Haghani etal. 2009, S. 9
[19] Vgl. Haghani etal. 2009, S. 9
[20] Vgl. Mausbach 2011, S. 32
[21] Vgl. Graml 2014, S. 43f
[22] Vgl. Haghani et al. 2009, S. 9
[23] Vgl. Servatius 2008, S. 43
[24] Engl. Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization; definiert sich als Ergebnis vor Zinsen, Steuern Abschreibung auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
[25] Vgl. Eilenberger et al. 2008, S. 66f
[26] Vgl. hierzu und im Folgenden Eilenberger et al. 2008, S. 66
- Arbeit zitieren
- Christoph Witt (Autor:in), 2019, Covenants im Rahmen der Besicherung von Unternehmensfinanzierungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498315
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