Dieses Skript gibt einen ausführlichen Überblick über das umsatzsteuerliche Reihengeschäft. Anhand von Fallbeispielen werden die steuerlichen Problematiken erläutert und gelöst.
Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist in § 25 b UStG geregelt und stellt eine Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte dar. Sie gilt jedoch nur für Umsatzgeschäfte mit drei beteiligten Unternehmern aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein solches Dreiecksgeschäft auch mit mehr als drei Beteiligten vorliegt, wenn durch drei unmittelbar nacheinander liefernde Unternehmer am Ende der Lieferkette die übrigen Voraussetzungen des § 25 b UStG erfüllt sind.
Inhaltsverzeichnis
Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft
1. Voraussetzungen des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft
1.1. Was versteht man unter einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft?
1.2. Tatbestandsmerkmale des § 25 b UStG
2. Sinn und Zweck der Reglung
3. Anwendungsfälle des § 25 b UStG
4. Kontierung und Hinweis auf § 25 b Abs. 6 UStG
4.1. Hinweis auf Kontierung des Zwischenhändlers
4.2. Hinweis auf § 25 b Abs. 6 UStG Aufzeichnungspflichten
5. Fallbeispiel zum Selbststudium
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