Wie stellt sich das Bundesministerium für Gesundheit als Behörde dar?


Hausarbeit, 2018

31 Seiten, Note: 1,3

Marie P. (Autor:in)


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Status des BMG und Einbindung in das politisch-administrative System

3. Aufgaben und Aufbauorganisation

4. Der Haushalt des BMG
4.1 Der Bundeshaushalt
4.2 Der Einzelplan 15

5. Öffentlichkeitsarbeit
5.1 Gesundheitsberichterstattung
5.2 Internetpräsenz
5.3 Tag der offenen Tür
5.4 Projekte und Kampagnen

6. Projekte des BMG
6.1 Projekt Organspende
6.2 Welt-AIDS-Tag
6.3 Die Kampagne „rauchfrei unterwegs – Du und Dein Kind

7. Kooperationen

8. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Projektarbeit befasst sich mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), da das Thema Gesundheit im Hinblick auf die alternde Gesellschaft in Deutschland weiter an Bedeutung zunehmen wird.

Gegenstand der Untersuchung ist, wie sich das Bundesministerium für Gesundheit als Behörde darstellt. Die zentralen Aspekte, die dabei eine inhaltliche Rolle spielen, sind zunächst der Status des BMG als Behörde und die daraus folgende Einbindung in das politisch-administrative System der Bundesrepublik Deutschland, gefolgt von dessen Aufgaben sowie der Aufbauorganisation innerhalb des Ministeriums. Es werden elementare Analyseschwerpunkte wie die Personalstruktur und der Haushalt des Ministeriums unter Augenschein genommen und der Blick darauf gerichtet, wie es sich und die im späteren Verlauf vorgestellten Projekte finanziert. Zudem wird thematisiert wie sich das Bundesministerium in der Öffentlichkeit präsentiert und welche Medien zur Kommunikation mit den Bürgern eingesetzt werden. Im letzten Teil dieser Arbeit wird auf die Projekte und Kooperationen eingegangen, die im Aufgabengebiet des Bundesministeriums für Gesundheit liegen. Besonderes Augenmerk wird auf die Projekte der Themen Organspende, Welt-Aids-Tag sowie die „rauchfrei-Kampagne“ vorgestellt, um die Reichweite der Arbeit des BMG zu verdeutlichen. Zeitlich beschränkt sich diese Arbeit auf die Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages vom 22. Oktober 2013 bis 24. Oktober 2017 sowie auf die Haushaltsjahre 2016 und 2017. Der Gang der Untersuchung und der Aufbaus der Arbeit folgen den oben genannten analytischen Kategorien.

Der „19. Tag der offenen Tür des Bundesregierung“, an dem unter anderem das dazugehörige BMG seine Pforten öffnete, diente zur Beschaffung von Vorabinformationen. Dabei stand das Kontakteknüpfen mit etwaigen Ansprechpartnern im Fokus. Fachliche Literatur zum Bundesministerium für Gesundheit war nicht ausreichend vorhanden und reichte für eine umfangreiche Behördenanalyse nicht aus. Aus diesem Grund musste bei der Recherche und zum Schließen von Informationslücken vor allem auf Internetquellen und Graue Literatur zurückgegriffen werden.

2. Status des BMG und Einbindung in das politisch-administrative System

Am 14. November 1961 wurde ein eigenständiges Ministerium gegründet, das sich fortan mit der Gesundheitspolitik Deutschlands befassen sollte – das Bundesministerium für Gesundheit. Das in Berlin ansässige Bundesministerium ist eines von insgesamt vierzehn Bundesministerien der Bundesrepublik Deutschland. Geleitet wird die Behörde vom Bundesminister für Gesundheit, der zusammen mit den übrigen Bundesministern und der Bundeskanzlerin das Kabinett und somit Bundesregierung bildet. Zu den Aufgaben der Bundesregierung zählt es Deutschland politisch zu führen und die inneren und äußeren Verhältnisse im Interesse des Volkes zu gestalten.1

Seit der Gründung gab es je nach Legislaturperiode wechselnde Konstellationen mit den Politikfeldern „Familie“, „Jugend“, „Frauen“ und „sozialer Sicherung“.2 Während der letzten Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages blieb das Bundesministerium jedoch eigenständig ohne weitere Ressorts. In dieser Zeit wurde das Bundesministerium für Gesundheit von CDU-Politiker Herrmann Gröhe repräsentiert und geleitet, der am 17. Dezember 2013 zum Bundesminister für Gesundheit ernannt wurde.3

In der Bundesrepublik Deutschland wird gleich an zwei Standorten an der Willensbildung der Gesundheitspolitik gearbeitet, in der alten und neuen Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland - in Bonn und Berlin. Erster Dienstsitz ist jedoch noch immer in der alten Bundeshauptstadt Bonn ansässig.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist die oberste Bundesbehörde (gemäß Art. 86 GG eine bundeseigene Verwaltung) im gesundheitspolitischen Bereich und an dessen Gesetzgebung maßgeblich beteiligt, indem es Gesetzesentwürfe, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für die Bundesregierung erlässt. Es besitzt somit die exekutive Zuständigkeit auf Regierungsebene. Im Hinblick auf die vertikale Gewaltenteilung gehört das Bundesministerium der ersten Ebene der Akteure an, die an der Gestaltung des deutschen Gesundheitswesens beteiligt sind. Zur ersten Ebene zählen neben den Einrichtungen des Bundes die Länder und Kommunen, gefolgt von den korporatistischen Akteuren wie den Körperschaften und Verbänden auf der zweiten Ebene und den übrigen Akteuren wie Unternehmen und einzelnen Organisationen auf der dritten Ebene.4 Dabei sind einige

Institutionen dem Bundesministerium für Gesundheit untergeordnet und übernehmen in dessen Auftrag hoheitliche Aufgaben z.B. die BzgA.

3. Aufgaben und Aufbauorganisation

Das Organigramm des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt eine geteilte Aufgabenerfüllung zwischen Berlin und Bonn. Da wir uns in dieser Projektarbeit auf den Standort Berlin beziehen, haben wir uns ebenfalls bei der Beschreibung der Aufgaben auf diesen beschränkt.

Das Bundesministerium für Gesundheit gestaltet die Gesundheitspolitik der Bundesregierung und hat eine exekutive Zuständigkeit auf Regierungsebene. Dieses dient der Sicherung und Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens und hat den politischen Auftrag, das Gesundheitsniveau der Bevölkerung zu verbessern. Der Kern der Arbeit des Ministeriums liegt auf der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, neuen Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften in den Politikfeldern Gesundheit, Prävention, Drogen, Sucht und Pflege.

Zu der großen Aufgabenvielfalt des Ministeriums gehört die Erhaltung, Sicherung und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems, dessen Kernziel es ist im Krankheitsfall eine bedarfsgerechte und nach dem aktuellsten medizinisch-anerkanntem Stand entsprechende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Darauf spezialisiert sich unter anderem die Abteilung 2. Die Pflegeversicherung gilt seit 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Darin besteht eine Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privaten Versicherten. Oberstes Ziel ist es hierbei, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Oberstes Ziel ist es hierbei, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihnen, sowie den pflegenden Angehörigen Hilfe und Unterstützung für eine bedarfsgerechte Pflege zur Verfügung zu stellen/ zu gewährleisten. Auch die Förderung freiwilliger, privater Pflegezusatzversicherungen erschließt sich aus diesem Aufgabenbereich der von der Unterabteilung 41 wahrgenommen wird. Bürgerinnen und Bürger sollen sich eigenverantwortlich und zusätzlich für einen möglichen Pflegefall absichern. Um unter anderen dafür Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und Beitragssätze zu stabilisieren trägt das Bundesministerium für Gesundheit die wichtige Aufgabe das Gesundheitssystem zu reformieren. Weitere Ziele der Reform sind die Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitssystems sowie die Stärkung der Interessen von Patientinnen und Patienten.

Zur Stärkung der Interessen von Patientinnen und Patienten gehören beispielsweise die Patientenrechte und –sicherheit stetig zu verbessern. Dabei steht besonders die Stärkung der Rechte und Einflussmöglichkeiten als Anliegen der Gesundheitspolitik im Vordergrund und wird durch das Patientenrechtsgesetz (2013 in Kraft getreten) geregelt. Das Ministerium bemüht sich beim Themenschwerpunkt der Patientensicherheit um eine fehler- und schadensfreie ärztliche Behandlung und medizinische Gesundheitsversorgung. Mit Patientenbelangen beschäftigt sich besonders die Patientenbeauftragte der Bundesregierung.

Das Ministerium, insbesondere Abteilung 3 und Unterabteilung 42, macht sich weiterhin zur Aufgabe Strategien und Regelungen zur Prävention, zum Gesundheitsschutz sowie zur Gesundheitsförderung, Krankheitsbekämpfung und Biomedizin zu erarbeiten. Besonders die Bereiche Infektionsschutz, Früherkennung und Vorsorge, Schutzimpfungen, Krankenhaushygiene, Kindergesundheit und bedeutsame Volkskrankheiten werden dabei thematisiert. Ein wichtiger Bereich ist dabei ebenfalls auf Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen. Dafür führt das Bundesministerium für Gesundheit Themenbereiche wie beispielsweise Krebs, Depressionen und (sexuell) übertragbare Infektionskrankheiten auf. „Eine wesentliche Daueraufgabe des Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden ist zudem die Sicherheit biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte.“5

Um die Strategien und Regelungen an die Öffentlichkeit zu bringen, leistet das Ministerium Aufklärungsarbeit, was ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit zu betrachten ist. Jeder Bürgerin und jedem Bürger soll es möglich sein, sich ein breitgefächertes Wissen in den genannten Bereichen anzueignen. Ziel ist die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung, der Schutz von Betroffenen sowie den Wissensstand der Bevölkerung in Bezug auf das Gesundheitswesen kontinuierlich zu verbessern. Auch auf Gesundheitsberufe macht die Behörde aufmerksam. Die Aufklärungsarbeit geschieht durch die Durchführung zahlreicher Projekte wie beispielhaft die Organspendekampagne oder das Projekt „Welt-AIDS-Tag“.

Durch die Gestaltung von Rahmenbedingungen für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten schafft das Ministerium Strukturen für die Versorgung und Einheitlichkeit im Gesundheitswesen der deutschen Bevölkerung. Diese Regelungen haben das Ziel die Qualität, die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten und der Versorgung zu gewährleisten.

Wie eingehend geschildert wird das Bundesministerium für Gesundheit ebenfalls in der Gesetzgebung tätig. Für Gesetzesentwürfe des Deutschen Bundestages stellt das Ministerium den Ausschuss für Gesundheit federführend dar und führt die Aufgabe aus, die Beratung des Plenums fachlich vorzubereiten. Der Gesetzesbeschluss im Bundestag erfolgt nach der zweiten und dritten Lesung im Plenum und wird abschließend an den Bundesrat überwiesen. So entstehen beispielsweise Berufsgesetze, welche für die Zulassung zu bundesrechtlich geregelten Heil-und Gesundheitsberufen notwendig sind, sowie das Infektionsschutzgesetz, das Transplantationsschutzgesetz, das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz. Sie bilden u.a. den rechtlichen Rahmen für wichtige medizinische Gebiete.

Das Bundesministerium bearbeitet in der Abteilung G Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik. Diese schließen ebenfalls die Telekommunikation und Informatik sowie Ressortforschung ein. Die Ressortforschung ist besonders wichtig für die Aufgabenerfüllung des Ministeriums, da diese Erkenntnisse und Entscheidungshilfen liefert, um Fachaufgaben sachgerecht erfüllen zu können. Darüber hinaus macht sich das Ministerium zur Aufgabe Forschung in hauptsächlich medizinischen Bereichen zu unterstützen und zu fördern (beispielsweise die Kooperationspartner). Die Behörde ist auf die Forschung stark angewiesen, da sich durch den medizinischen Fortschritt Chancen und Risiken bewerten lassen, die wiederum für die Aufklärung der Bevölkerung von Bedeutung sind.

Das Ministerium wirkt nicht nur an der nationalen Gesundheitspolitik mit, sondern auch an der internationalen. Dabei unterscheidet es zwischen der europäischen und der globalen Ebene. Das Gesundheitswesen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) trägt in einem erheblichen Maße zum sozialen Frieden und zur Gesundheit aller EU-Bürgerinnen und Bürger bei. So gestaltet das Ministerium in der europäischen Gesundheitspolitik beispielsweise das Aktionsprogramm der Union im Bereich Gesundheit, worin Maßnahmen zur Verbesserung und zum Schutz der menschlichen Gesundheit gefördert werden und das Europäische Referenznetzwerke, worin Fachwissen über Grenzen hinweg ausgetauscht werden kann. „"Gesundheit" kann weltweit nur durch gemeinsames globales Handeln sichergestellt und verbessert werden.“6 Aus diesem Grund verabschiedete die Bundesregierung 2013 das Konzept "Globale Gesundheitspolitik gestalten - gemeinsam handeln - Verantwortung wahrnehmen". Die Weltgesundheitsorganisation stellt dabei die wichtigste Institution in der globalen Gesundheitspolitik dar. Somit nimmt die Unterabteilung Z2 gesundheitspolitische Aufgaben im zwischenstaatlichen und multilateralen Bereich wahr.

Zudem ist das BMG für die Abwehr von Gesundheitsgefahren sowie gesundheitlicher Folgen durch Umweltschäden zuständig.

Im Gesundheitsbereich verfolgen die Beteiligten wie beispielsweise Ärzte, Patienten, Krankenkassen oder die pharmazeutische Industrie verschiedene Interessen und haben demnach unterschiedliche Ansichten von Gesundheitsförderung und Versorgung von Kranken. Daher nimmt das BMG im Vergleich zu anderen Ministerien einen deutlich geringeren Einfluss auf die Ausgestaltung des deutschen Gesundheitssystems. Es legt nur einen Rahmen fest, in dem diese zahlreichen Interessengruppen agieren. Demnach bleibt die wichtigste Aufgabe des Bundesministeriums für Gesundheit, den Dialog zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen zu fördern und die gegensätzlichen Ansichten und Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Darüber hinaus ist die Behörde, für die gesundheitlichen Bereiche, für die es keine unmittelbare Verantwortung trägt, als Initiator und Unterstützer tätig.

Das Aufgabengebiet der Drogen- und Suchpolitik stellt einen großen Bereich in dem Bundesministerium für Gesundheit dar. Zuständig dafür ist die Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Neben dem Ziel den Konsum legaler und illegaler Drogen zu reduzieren steht in diesem Bereich auch die Vermeidung von drogen- und suchtbedingten Problemen in der Gesellschaft im Mittelpunkt des Aufgabenbereichs. Das Arbeitsgebiet erfordert eine Vielzahl von Projekten wie Beispielsweise „Rauchfrei unterwegs-du und dein Kind“.

Die Querschnittsabteilung Z1 ist für die interne Verwaltung des Bundesministeriums zuständig. Sie beschäftigt sich hauptsächlich mit personellen und finanziellen Angelegenheiten sowie mit dem Informationsmanagement des Hauses.

4. Der Haushalt des BMG

4.1 Der Bundeshaushalt

Das Gesundheitssystem in der Bundesrepublik Deutschland zählt zu den weltweit komplexesten Systemen. Da jeder Mensch unabhängig von seinem Einkommen gleiche Behandlungsmöglichkeiten erfahren soll, bedarf es eines hohen Budgets. Der Artikel 110 GG schreibt vor, dass für jedes Haushaltsjahr ein Haushaltsplan erstellt werden soll. Das Bundeskabinett berät und beschließt in mehreren Lesungen den Haushaltsentwurf und den Finanzplan. Der Haushaltsentwurf wird vom Bundesfinanzministerium vorgelegt. Letztendlich wird der Bundeshaushalt vom Bundestag beschlossen, der das Budgetrecht inne hat, und mit der Unterzeichnung des Bundespräsidenten tritt dieser in Kraft. Der Haushaltsplan dient als Ermächtigungsgrundlage für die einzelnen Ressorts Ausgaben zu tätigen. Das Haushaltsgesetz für den Zeitraum 2017 wurde am 25. November 2016 vom deutschen Bundestag namentlich verabschiedet. Die Sollwerte des Haushaltsjahres 2017 belaufen sich auf rund 329,1 Mrd. Euro, 12,2 Mrd. Euro mehr als im vergangen Jahr.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Sollwerte Haushaltsjahr 2017

4.2 Der Einzelplan 15

Der Einzelplan 15 des BMG ist in der Anlage zum Bundeshaushalt festgesetzt. Dieser wurde 2016 nach den Vorgaben des Bundeshaushalts neu strukturiert. Er gliedert sich wie folgt:

1. gesetzliche Krankenversicherung (Kapitel 1501)
2. Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Kapitel 1502)
3. Prävention und Gesundheitsverbände (Kapitel 1503)
4. Forschungsvorhaben und –einrichtungen (Kapitel 1504)
5. Internationales Gesundheitswesen (Kapitel 1505)
6. Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Kapitel 1511)
7. Verwaltungshaushalte des Bundesministeriums (Kapitel 1512)
8.Geschäftsbereichsbehörden (Kapitel 1513-1517) 7

Abb. 2: Ausgaben des BMG 2017

Zum einen bekommt das Ministerium finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt, zum anderen erzielt es und seine nachgeordneten Einrichtungen eigene Einnahmen. Die Zuteilung aus dem Bundeshaushalt beläuft sich auf 15,16 Mrd. Euro. Durch die Erhöhung wird eine halbe Milliarde Euro mehr als im Vorjahr bereitgestellt. Die Erträge durch das BMG und seine untergeordneten Geschäftsbereiche summieren sich auf insgesamt 99,16 Mio. Euro im Jahr 2017.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Einnahmen des BMG 2017

4.2.1 Einnahmen

Dem Ministerium stehen eigene Verwaltungseinnahmen in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung, die sich unter anderem aus Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen in unterschiedlichen Bereichen ergeben. Den größten finanziellen Anteil von insgesamt rund 94 % erwirtschaften dabei jedoch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (77,8 Mio. Euro) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (15,4 Mio. Euro).

4.2.2 Ausgaben

Für die nationale Gesundheitspolitik werden 95,65 % der erwirtschafteten Einnahmen für die gesetzlichen Krankenkassen im Besonderen für den GKV Spitzenverband veranschlagt. Das BfArM leistet Ausgaben in Höhe von 81,4 Mio. Euro an, das PEI hingegen 73,1 Mio. Euro. Weitere Haushaltsmittel werden aufgewendet, um die Forschungsaufträge der nachgeordneten Institute - im Hinblick auf Gesundheitsförderung und Prävention der Bevölkerung - sicherzustellen. Der Schwerpunkt im Haushaltsjahr 2017 liegt unter anderem in Beratungs- und Hilfsangeboten. Hierzu gehören auch die Aufklärungsmaßnahmen der Bevölkerung auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten wie beispielsweise HIV und AIDS. Der Drogen- und Suchtmittelprävention werden eine Million Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung gestellt. Von diesen Mitteln wird unter anderem auch die Kampagne „rauchfrei unterwegs- du und dein Kind“ finanziert. Für die Aufklärungsmaßnahmen rund um das zum Thema Organspende wurden im Jahr 2017 sechs Millionen ausgegeben. In den letzten Jahren waren diese Ausgaben nahezu konstant.

Ebenfalls werden für die internationale Gesundheitsforschung neue Impfstoffe entwickelt, mit dem Ziel Infektionskrankheiten einzudämmen. Die bereitgestellten Mittel belaufen sich auf zehn Millionen Euro. Neben den regulären Pflichtbeiträgen an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden freiwillig weitere 35 Millionen Euro überwiesen.

5. Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit wird auch als Public Relations bezeichnet und zielt auf eine positive Darstellung einer Organisation und ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit ab. Werbung, Pressemitteilungen und weitere Kommunikation nach außen werden verwendet um Beziehungen offenzulegen, Aufgaben des Ministeriums transparent zu gestalten, Informationen an die Bürgerinnen und Bürger zu bringen und wie eingangs erwähnt ein gutes Image der Behörde in der Öffentlichkeit herzustellen. Die positive Außendarstellung ist dabei besonders wichtig für die Gewinnung von Nachwuchskräften, da sich das Ministerium als guter Arbeitgeber präsentieren muss. Es schafft dabei nicht nur eine Durchsicht für ihre Aufgaben und bearbeitete Themen sondern fördert auch die eigene Bekanntheit, die eine große Rolle bei der Aufklärung der Bevölkerung spielt. Notwendige Informationen werden größten Teils durch die Gesundheitsberichtserstattung erarbeitet und durch die Internetpräsenz des Bundesministeriums für Gesundheit, Broschüren, den Tag der offenen Tür, öffentliche Auftritte in Radio, Fernsehen, Zeitungen, Magazinen oder weiteren Medien und durch Projekte und Kampagnen öffentlich gemacht. Um alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen müssen sie vor allem durch den digitalen Wandel zeitgemäße Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen. Hauptsächlich zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums ist die Stabstelle Presse.

[...]


1 vgl. bpb: Bundesregierung www.bpb.de

2 vgl. BMG: 50 Jahre Gesundheitsgeschichte www.bundesgesundheitsministerium.de

3 vgl. BMG: Hermann Gröhe – Bundesminister für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de

4 vgl. bpb: Die wichtigsten Akteure im deutschen Gesundheitswesen. Teil 1: Staat und Politik www.bpb.de

5 vgl. BMG: Aufgaben und Organisation des Bundesministeriums für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de

6 BMG: Globale Gesundheitspolitik verlangt nach ganzheitlichen Lösungen www.bundesgesundheitsministerium.de

7 vgl. Bundeshaushaltsplan 2017, Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit www.bundeshaushalt-info.de

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Wie stellt sich das Bundesministerium für Gesundheit als Behörde dar?
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Note
1,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
31
Katalognummer
V499133
ISBN (eBook)
9783346051547
ISBN (Buch)
9783346051554
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bundesministerium, gesundheit, behörde
Arbeit zitieren
Marie P. (Autor:in), 2018, Wie stellt sich das Bundesministerium für Gesundheit als Behörde dar?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499133

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