Am 2. Oktober 2000 wurde vom Grundrechtskonvent, unter Vorsitz von Roman Herzog, ein Entwurf über eine Grundrechtscharta vorgelegt. Der Konvent erhielt den Auftrag einen Grundrechtskatalog zu entwickeln, im Juni 1999 auf dem Europäischen Rat in Köln.
Dieser Entwurf wurde dann am 7. Dezember 2000 in Nizza von Rat, Europäischer Parlament und der Kommission unterzeichnet. Allerdings erlangte hier die Charta noch keine Rechtsverbindlichkeit.
Am 29. Oktober 2004 wurde dann in Rom die Europäische Verfassung von den Mitgliedstaaten unterzeichnet. Allerdings ist sie bisher noch nicht in Kraft getreten, da sich einige Staaten dagegen ausgesprochen haben.
Die Charta wird in sieben Abschnitte eingeteilt; im Folgenden wird hier auf den zweiten Abschnitt, Freiheiten, eingegangen. Speziell auf die Artikel II- 76 und 77, die sich mit den wirtschaftlichen Freiheiten beschäftigen. Diese Artikel werden dann mit den entsprechenden Artikeln im Grundgesetz verglichen.
Inhaltsverzeichnis
- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
- 1 EINLEITUNG
- 2 GELTUNGSBEREICHE DES GG UND DER CHARTA DER GRUNDRECHTE (FREIHEITSRECHTE)
- 3 DARSTELLUNG UND VERGLEICH DES ART. II-76 MIT DEN ARTIKELN DES GRUNDGESETZES
- 3.1 Überblick und Einleitung zu Art. II-76
- 3.2 Die Wettbewerbsfreiheit
- 3.2.1 EG-Vertrag
- 3.2.2 Grundgesetz
- 3.2.3 Vergleich
- 3.3 Vertragsfreiheit
- 3.3.1 Art. II-76
- 3.3.2 Grundgesetz
- 3.3.3 Vergleich
- 4 DARSTELLUNG UND VERGLEICH DES ART. II-77 MIT ART. 14 GG
- 4.1 Überblick und Einleitung zu Art. II-77
- 4.2 Schutzbereich
- 4.2.1 Schutzbereich in der Charta
- 4.2.2 Schutzbereich im Grundgesetz
- 4.2.3 Vergleich der Schutzbereiche
- 4.3 Inhalts- und Schrankenbestimmungen
- 4.3.1 Inhalts- und Schrankenbestimmungen in der Charta
- 4.3.2 Inhalts- und Schrankenbestimmungen im Grundgesetz
- 4.3.3 Vergleich der Inhalts- und Schrankenbestimmungen
- 4.4 Enteignung
- 4.4.1 Enteignung nach der Grundrechtscharta
- 4.4.2 Enteignung nach dem Grundgesetz
- 4.4.3 Vergleich der Enteignungen
- 5 FAZIT
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit einem Vergleich der Freiheitsrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit den entsprechenden Artikeln im deutschen Grundgesetz. Sie analysiert und vergleicht die grundlegenden Freiheitsrechte, die in beiden Rechtsordnungen verankert sind, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen.
- Vergleich der Freiheitsrechte in der Charta der Grundrechte und dem Grundgesetz
- Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Geltungsbereich und der Anwendung der Freiheitsrechte
- Bewertung des Einflusses der Charta auf die Auslegung des deutschen Grundgesetzes
- Untersuchung der Auswirkungen der europäischen Rechtsprechung auf die nationale Rechtsordnung
- Bedeutung der Freiheitsrechte für die Rechtspraxis und den Schutz der Bürgerrechte
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt die Relevanz des Vergleichs der Freiheitsrechte in der Charta der Grundrechte und dem Grundgesetz dar.
- Kapitel 2 beleuchtet die Geltungsbereiche der Charta der Grundrechte und des Grundgesetzes im Hinblick auf Freiheitsrechte.
- Kapitel 3 untersucht die Wettbewerbs- und Vertragsfreiheit im Detail. Es werden die Bestimmungen des EG-Vertrags, des Grundgesetzes und der Charta der Grundrechte analysiert und verglichen.
- Kapitel 4 vertieft die Analyse der Freiheitsrechte, indem es den Schutzbereich und die Inhalts- und Schrankenbestimmungen von Art. II-77 der Charta und Art. 14 des Grundgesetzes gegenüberstellt.
Schlüsselwörter
Charta der Grundrechte, Grundgesetz, Freiheitsrechte, Wettbewerbsfreiheit, Vertragsfreiheit, Schutzbereich, Inhalts- und Schrankenbestimmungen, Enteignung, Rechtsvergleich, europäisches Recht, nationales Recht, Rechtspraxis, Bürgerrechte.
- Arbeit zitieren
- Johannes Schnetzer (Autor:in), 2005, Charta der Grundrechte, Freiheiten (Art. II-76 bis Art. II-77) im Rechtsvergleich zu den entsprechenden Artikeln im Grundgesetz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49967