Spricht das Libet-Experiment gegen die menschliche Willensfreiheit?


Hausarbeit, 2018

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was ist Willensfreiheit?
2.1 Kriterien eines starken Begriffs von Willensfreiheit
2.2 Willensfreiheit vs. Handlungsfreiheit - relative vs. absolute Freiheit
2.3 Libets Definition von Willensfreiheit
2.4 Inkompatibilismus

3 Das Libet-Experiment

4 Schlussfolgerungen
4.1 Argumente gegen die Willensfreiheit
4.2 Die Veto-Fähigkeit nach Libet

5 Kritik
5.1 Am Experiment
5.2 An der Veto-Theorie Libets
5.3 An naturwissenschaftlichen Methoden 12 klassisch philosophische Fragen anzugehen

6 Fazit

7 Anhang
7.1 Tertiärliteratur
7.2 Sekundärliteratur
7.3 Primärliteratur

1 Einleitung

Die Frage nach der Willensfreiheit geht an die Wurzel unserer Ansichten über die Natur des Menschen und darüber, welche Beziehungen wir zum Universum und zu den Naturgesetzen unterhalten.1

Ob wir einen freien Willen haben oder nicht ist von grundlegender Bedeutung für diverse As- pekte der menschlichen Praxis, angefangen beim Selbstverständnis bis hin zum Strafrecht. Das Problem der Willensfreiheit stellt bereits seit der Antike eine Kernfrage der Philosophie dar. Das einleitende Zitat stammt jedoch nicht von einem Philosophen, sondern von dem ame- rikanischen Neurowissenschaftler Benjamin Libet. Vor Beginn des 20. Jahrhunderts waren die Versuche, die Frage nach der Willensfreiheit zu beantworten, hauptsächlich metaphysischer Natur. Mit dem Aufkommen der Naturwissenschaften wurden immer mehr empirische For- schungen veröffentlicht, die die Möglichkeit eines freien Willens auszuschließen scheinen. Hier sind neben der Physik und Genetik vor allem die Neurowissenschaften zu nennen. Die Debatte um die Willensfreiheit hat sich insofern geändert, dass es nun „keine Theorie [mehr ist], die die Praxis in Frage stellt, sondern die Praxis selbst, keine Metaphysik, sondern Physik und Chemie; keine Spekulation, sondern das exakte Experiment.“2 Libet erlangte 1979 internatio- nale Bekanntheit, indem er erstmals mit neurophysiologischen Methoden untersuchte, ob Wil- lenshandlungen makro-deterministischen Gesetzen unterliegen und seine Ergebnisse in Be- zug auf die Willensfreiheits-Debatte interpretierte.3 Im sogenannten Libet-Experiment konnten unbewusste elektrische Voraktivierungen im Gehirn für Handlungen zeitlich vor dem Bewusst- werden der Handlungsabsicht nachgewiesen werden. Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, ob die Existenz dieser unbewussten neuronalen Veränderungen beweist, dass der Mensch keinen freien Willen hat.

Der Eindeutigkeit halber soll zunächst der Begriff der Willensfreiheit geklärt werden. Danach wird das Libet-Experiment wiedergegeben. Im Anschluss wird auf unterschiedliche Interpreta- tionen des Experiments eingegangen. Dazu werden zuerst Argumente gegen die Willensfrei- heit und darauf folgend die Schlussfolgerungen Libets diskutiert. Anschließend werden diverse Kritikpunkte am Versuchsaufbau, Libets Äußerungen sowie naturwissenschaftlichen Metho- den klassisch philosophische Fragen anzugehen, aufgeführt. Zuletzt soll ein Fazit darüber, was Libets Experiment aussagt, gezogen werden.

2.1 Kriterien eines starken Begriffs von Willensfreiheit

Die Meinungen darüber, was Willensfreiheit ist, gehen weit auseinander. In dieser Arbeit wird von einem ‚starken‘ Begriff von Willensfreiheit im Sinne einer Akteurskausalität ausgegangen.4 Willensfreiheit zeichnet sich in diesem Sinne durch drei zentrale Kriterien aus:

1. Die Selbstinitiierung:

Der Begriff ‚Willensfreiheit‘ bezeichnet das Vermögen, sich selbstinitiativ zu einer Ent- scheidung zu bestimmen, d.h. diesen Zustand von selbst anzufangen, ohne eines an- deren, diesen Anfang bestimmenden Grundes zu bedürfen.5 Die Entscheidung ist dem- gemäß weder durch externe Umstände noch durch Zufall verursacht. Frei ist laut Kant derjenige, der sich gegen innere und äußere Zwänge entscheiden kann. Gegenteil der Freiheit ist die ‚Natur‘, was in dem Sinne Zwang beziehungsweise äußere Umstände, die die Freiheit einschränken, meint.6 Äußere Zwänge sind Umstände, die von außen auf den Organismus einwirken. Mit inneren Zwängen können beispielsweise physische Kausalvorgänge innerhalb des Menschen gemeint sein, wie die neuronalen Vorgänge, die Libet untersuchte.

Grundlegend für die Freiheit ist zudem die Möglichkeit einer Abwägung und Wahl zwischen mehreren Handlungsoptionen. Das beinhaltet den zweiten und dritten Aspekt:

2. Das Prinzip der mentalen Verursachung von Handlungen7:

Die Entscheidung muss eine bewusste sein.8 Darauf bezogen stellt sich die Frage, ob es bereits verwerflich ist, einen lüsternen Drang zu versprüren, diesem aber nicht nach- zugeben. Laut einigen religiösen Systemen ist das Verspüren bereits eine ‚Sünde‘, z.B. in Bezug darauf eine Frau zu begehren.9 Demgemäß wäre man nicht nur für bewusste Entscheidungen, sondern auch für unterbewusste Begierden verantwortlich. Ein Ge- genbeispiel, das verdeutlichen soll, weshalb in dieser Arbeit trotzdem an dem Kriterium des Bewusstseins festgehalten wird, sind Menschen, die unter epileptischen Anfällen oder unter dem Tourette-Syndrom leiden. Wenn diese Menschen einen Anfall haben, verursachen sie diesen nicht bewusst. Daher kann man nicht davon ausgehen, dass sie aus freiem Willen handeln und folglich sind sie nicht für ihre Anfälle verantwortlich zu machen, obwohl diese unterbewusst auf neuronaler Ebene verursacht werden.10

3. Das Prinzip alternativer Möglichkeiten (PAM)/die Bedingung des Anders-Entscheiden- Könnens11:

Das PAM besagt: ‚Wenn Person X verantwortlich ist für Handlung Y, dann hätte X Y auch unterlassen können‘ und im Umkehrschluss: ‚Wenn X Handlung Y nicht unterlas- sen hätte können, dann ist X nicht verantwortlich für Y‘.12 Willensfreiheit impliziert also die Fähigkeit, unter identischen inneren und äußeren Umständen (hier liegt der Fokus vor allem auf den Umständen im Gehirn) so oder auch anders entscheiden/handeln zu können, vgl. hierzu auch die alltägliche Redeweise: ,Er/sie konnte nicht anders, ist also von seiner Verantwortung entlastet‘.13

2.2 Willensfreiheit vs. Handlungsfreiheit – relative vs. absolute Freiheit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Willensfreiheit genau dann besteht, wenn das Selbst (hier das Bewusstsein) selbstinitiativ eine Entscheidung zwischen zwei Wollensmög- lichkeiten treffen kann. Ich verwende an dieser Stelle absichtlich nicht den Begriff ‚Handlungs- möglichkeiten‘, da der aktive körperliche Versuch eine Handlung auszuführen für die Willens- freiheit ausreicht. Ob dieser wiederum gelingt, ist eine Frage der Handlungsfreiheit. Willens- freiheit ist geistig. Handlungsfreiheit hingegen ist die faktische, körperliche Umsetzung der Wil- lensfreiheit in bestimmte Handlungen. Es gibt Situationen, in denen ein Mensch zwar einen freien Willen hat, allerdings keine Handlungsfreiheit, da er eine willentlich getroffene Entschei- dung nicht verwirklichen kann. Ein Mann, der sich zum Beispiel nach einer bewussten Abwä- gung selbstinitiativ dazu entscheidet, einen Tisch zu zerschlagen, ist willensfrei, selbst wenn er nicht handlungsfrei wäre, wenn der Tisch beim Aufschlag nicht zerbricht, da er zu fest ist.

Inhalt der Willensfreiheit ist eine relative Freiheit. Relative Freiheit ist im Gegensatz zur absoluten Freiheit weiter gefasst. Relativ meint „verhältnismäßig“14, „bedingt“15 oder „in Ab- hängigkeitsbeziehung stehend“16. Innerhalb der relativen Freiheit unterteilt Kant wiederum in negative und positive Freiheit.17 Die negative Freiheit ist ein Synonym für Non-Heteronomie (Nicht-Fremdgesetzgebung/Freisein von Fremdbestimmung). Heteronom ist derjenige, des- sen Handeln von inneren und äußeren Zwängen abhängig ist. Dementsprechend ist Non-He- teronomie „Unabhängigkeit von den bestimmenden Ursachen der Sinnenwelt“18 und meint le- diglich das nicht-handeln beziehungsweise sich nicht-unterwerfen Können. Negativ frei kann jemand demnach auch sein, wenn er nichts tut. Hingegen positiv frei ist nur, wer eine Handlung aktiv frei verursachen kann. Absolute Freiheit ist eine „unbedingt[e]“19 und unbeschränkt[e]“20 Freiheit, inklusive einer äußeren Freiheit und Ungebundenheit von jeglichen Naturgesetzen.

Der Unterschied zwischen relativer und absoluter Freiheit nach Kant entspricht dem Unter- schied zwischen Willens- und Handlungsfreiheit. Willensfreiheit ist „immer eine situativ be- grenzte F. [Freiheit]. Die Realisierung von bestimmten Absichten ist nicht möglich ohne entge- genkommende (‚glückliche‘) Umstände.“21 Willensfrei ist der Mensch, wenn er generell be- wusst reflektiert Handlungen steuern kann. Das muss nicht bei jeder Handlung der Fall sein.

2.3 Libets Definition von Willensfreiheit

Laut Libet sind Kriterien für freie Willenshandlungen:

1. dass sie endogen verursacht sind22,
2. dass der Akteur das Gefühl hat, dass er die Handlung aus eigener Initiative tun wollte
3. sowie das Gefühl, dass er einen Einfluss auf die Handlung, den Handlungszeitpunkt und darauf haben kann, ob er überhaupt handelt.23

Die zweite und dritte Bedingung lassen sich dahingehend ergänzen, dass die Person nicht nur das Gefühl haben muss, sondern das Gefühl auch der Realität entspricht, da Libet das andeu- tet.24

2.4 Inkompatibilismus

In der Debatte um das Libet-Experiment wird weitestgehend von einer inkompatibilistischen Sicht ausgegangen.25 Die Leitthese des Inkompatibilismus ist, dass Determinismus und Wil- lensfreiheit/Verantwortlichkeit unvereinbar sind.26 Determinismus besagt, dass unter den Um- ständen U Ereignis E eintreten muss bzw. kein anderes Ereignis eintreten kann – unter den Umständen U ist es notwendig, dass E eintritt.27

Der Hauptgrund für die Annahme eines Konflikts zwischen Willensfreiheit/Verantwortlich- keit sowie Determinismus ist die Voraussetzung des PAM28 und darauf aufbauend das Kon- sequenzargument von Peter van Inwagen. Dieses besagt erstens, dass Determinismus alter- native Möglichkeiten ausschließt und zweitens, dass, wenn alternative Möglichkeiten ein not- wendiges Kriterium für Willensfreiheit sind, folglich drittens Determinismus Willensfreiheit aus- schließt.29

Es gibt zwei Formen des Inkompatibilismus30:

1. den Libertarismus:

Er besagt, dass Determinismus nicht der Fall ist und Willensfreiheit der Fall ist.

2. den harten Determinismus/Freiheitsskeptizismus:

Er besagt, dass Determinismus der Fall ist und Willensfreiheit nicht der Fall ist.31

Unter 4 und 5 werden unterschiedliche Argumente unter Bezugnahme auf das Libet-Experi- ment vorgestellt, wobei Helmrich und Libet Vertreter des Libertarismus sind und Roth ein Ver- treter des harten Determinismus ist.

3 Das Libet-Experiment

Das besagte Experiment wurde von dem amerikanischer Neurophysiologen Benjamin Libet 1979 durchgeführt.32 Jahre darauf folgten Kontrolluntersuchungen von Haggard und Eimer.33 Neun Versuchspersonen wurden von Libet gebeten, mit einem Finger innerhalb einer vorge- gebenen Zeit von maximal drei Sekunden auf einen bestimmten Knopf zu drücken.34 Danach sollten sie den Zeitpunkt berichten, „zu [dem] sie zuallererst das Bewußtsein des Wunsches oder Drangs zu handeln hatte[n]“.35 Um diesen möglichst genau bestimmen zu können, hielten sie ihren Blick auf das Zentrum eines Bildschirms, auf welchem sich der Lichtfleck eines Ka- thodenstrahlzilloskops um die Scheibe eines Oszilloskops bewegte, gerichtet.36 Den Punkt kann man sich ähnlich wie den Sekundenzeiger einer gewöhnlichen Uhr vorstellen, aber mit einer etwa 25mal höheren Geschwindigkeit. „Jede der markierten ‚Sekunden‘ entlang der Pe- ripherie der Scheibe entsprach damit etwa 40ms.“37 Anhand der Stellung des Lichtflecks, die die Versuchspersonen sich in dem Moment merken sollten, zu dem sie sich ihres Handlungs- wunsches bewusst wurden, wurde nach dem Experiment der Zeitpunkt der Handlungsabsicht (W) errechnet.38 Während der Versuche wurden von einem Gleichstromsystem mit einer akti- ven Elektrode auf der Kopfhaut der Versuchspersonen, entweder auf der Kopfspitze in der Mitte oder auf der linken Seite (kontralateral zur ausführenden rechten Hand) ungefähr über dem motorischen/prämototrischen Rindengebiet, das die Hand steuert, elektrische Impulse gemessen. Außerdem diente ein Elektromyogramm des aktivierten Muskels an der Hand dazu, den Zeitpunkt der Muskelaktivität durch das Drücken des Knopfes zu bestimmen.39 Das Vorgehen wurde jeweils 40 mal wiederholt.40 Aus den ermittelten Daten wurde daraufhin der Durchschnitt errechnet.

Durch das an die Kopfhaut angeschlossene Gleichstromsystem wurden, wie bereits in der Einleitung erwähnt, elektrische Indikatoren bestimmter Gehirnaktivität, die Bereitschaftspoten- tiale (BP), entdeckt.41 Diese erlebten die Versuchspersonen nicht bewusst. Es ergab sich immer dieselbe zeitliche Abfolge: BP, gefolgt von W, gefolgt von der Muskelaktivität, gefolgt vom Knopfdruck.42 Dabei erfolgte das BP bis zu mehr als einer Sekunde vor der Aktivierung des beteiligten Muskels, durchschnittlich aber 550ms zuvor.43 W wurde durchschnittlich 200ms vor der Handlung notiert.44

[...]


1 Libet (1999), 269.

2 Geyer (2004), 12.

3 Vgl. ebd., 268.

4 Darauf wie sinnvoll diese Definition ist wird in 4.1 u.a. eingegangen.

5 Vgl. Kant (1781), 381, 384.

6 Vgl. ebd., 382.

7 Roth (2004), 74.

8 Vgl. Libet (1999), 279.

9 Vgl. ebd., 283. Libet verweist an dieser Stelle auf die Bergpredigt, in welcher Jesus gesagt haben soll: „Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.“

10 Vgl. ebd., 279.

11 Vgl. Beckermann (2005).

12 Vgl. Kane (2005), 80 f.

13 Vgl. ebd., 2-5; vgl. Roth (2004), 74; vgl. Helmrich (2004), 92.

14 Hügli, Lübcke (1983), 492.

15 Ebd., 492.

16 Halder (2000), 10.

17 Vgl. Kant (1788).

18 Conradi, Demmerling, Döring, Fidora, Fischer, Geldsetzer, Hämel, Hattstein, Heinrichs, Jäger, Psarros, Rapp, Scheffler, Schmidt, Schrader, Schweda, Sturma (2004), 101.

19 Halder (2000), 10.

20 Ebd., 10.

21 Ebd., 107.

22 Darauf wird in 4.1 genauer eingegangen.

23 Vgl. Libet (1999), 269.

24 Darauf wird in 4.1 näher eingegangen.

25 Vgl. ebd., 284; vgl. Roth (2004), 74.

26 Vgl. Kane (2005), 23 f.

27 Vgl. ebd., 5 f.

28 Vgl. ebd., 80 f.

29 Vgl. van Inwagen (1983), 48-51; Kane (2005), 23 f.

30 Vgl. Beckermann (2005); vgl. Kane (2005), 32 f.

31 Vgl. ebd, 69 ff.

32 Vgl. Geyer (2004), 13; vgl. Roth (2004), 70.

33 Vgl. Helmrich (2004), 93; Beckermann (2006), 1.

34 Vgl. Helmrich (2004), 93; vgl. Libet (1999), 275.

35 Ebd., 273.

36 Vgl. ebd., 273 f.

37 Ebd., 273.

38 Vgl. ebd., 274.

39 Ebd., 276.

40 Vgl. ebd., 270, 274.

41 Vgl. ebd., 272.

42 Vgl. Helmrich (2004), 93.

43 Vgl.Libet (1999), 272.

44 Vgl. Geyer (2004), 268; vgl. Libet (1999), 275.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Spricht das Libet-Experiment gegen die menschliche Willensfreiheit?
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Institut für Philosophie)
Veranstaltung
Seminar "Willensfreiheit"
Note
1,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
19
Katalognummer
V499746
ISBN (eBook)
9783346037848
ISBN (Buch)
9783346037855
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Philosophie, praktische Philosophie, Willensfreiheit, Libet, Neurowissenschaften
Arbeit zitieren
Dilara Diegelmann (Autor:in), 2018, Spricht das Libet-Experiment gegen die menschliche Willensfreiheit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499746

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Im eBook lesen
Titel: Spricht das Libet-Experiment gegen die menschliche Willensfreiheit?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden