Das Gedenken an vergessene Opfer des NS-Regimes. Motive, Durchführung und Probleme

Über die Verfolgung sogenannter "Asozialer" und "Berufsverbrecher" in der Vorkriegszeit


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorgeschichte in der Weimarer Republik und ideologische Aspekte
2.1 Historische Voraussetzungen – Sozialpolitik und Wirtschaftskrise 1929
2.2 Eugenik in Deutschland

3. „Verhütung asozialen Nachwuchses“

4. „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“

5. Verfolgungsmaßnahmen gegen „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“
5.1 „Aktion Arbeitsscheu Reich“

6. Resümee

Literaturverzeichnis

Quellen

1. Einleitung

Am 07.07.2018 fand in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf eine Demonstration gegen den Gesetzesentwurf des Landtages über das Polizeiaufgabengesetz statt. Zahlreiche Demonstranten unterschiedlicher Gruppierungen nahmen daran teil. Schätzungen der Polizei zufolge demonstrierten dort mehr als 9800 Personen.1 Einer der Hauptkritikpunkte an diesem Gesetzesentwurf ist die Einführung des Begriffs der „drohenden Gefahr“2. Durch diesen sind Polizeibeamte befugt, Personen ohne einen konkreten Straftatbestand festzuhalten. Nordrhein-Westfalen ist in diesem Fall keine Ausnahme in der Bundesrepublik. Andere Bundesländer schlagen einen ähnlichen Kurs ein, in Bayern wurde das neue Polizeiaufgabengesetz bereits verabschiedet. In zahlreichen sozialen Medien werden diese Gesetzesänderungen als „Das härteste Polizeigesetz seit 1945“3 bezeichnet.

Damit wird ein direkter Bezug auf die Gesetzgebung und deren Folgen während des Nationalsozialistischen Regimes hergestellt. Aus historischer Perspektive rücken in Bezug auf die „drohende Gefahr“ zunächst die so genannte „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ in den Vordergrund, welche spätere Verfolgungsmaßnahmen gegen so genannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ nach sich zog. Diese bildeten einen Grundstein vieler Verfolgungen und Verbrechen, sowohl seitens der Polizei, als auch der Parteiorganisationen im nationalsozialistisch regierten Deutschland der (Vor-)Kriegszeit.

Unter der Fragestellung „Vergessene Opfer des NS-Regimes? Wer waren die so genannten Asozialen und Berufsverbrecher und wie wurde mit ihnen bis zum Kriegsbeginn verfahren?“ widmet sich diese Arbeit einem Teil der sozialrassistischen Verfolgungen im deutschen Faschismus in der Zeit vor dem Kriegsausbruch 1939. Hierbei wird in drei Hauptschritten vorgegangen.

Da eine Schilderung der Geschichte des Nationalsozialismus nicht mit dem Jahr 1933 beginnen sollte, beschäftigt sich der erste Teil mit der Vorgeschichte der „Asozialen“-Politik und legt dabei einen Fokus auf die Sozialpolitik in der Weimarer Republik vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise 1929. Des Weiteren wird dort die Lehre der Eugenik, bzw. „Rassenhygiene“ kurz erläutert, weil diese Lehre maßgeblich von den Nationalsozialisten aufgegriffen wurde als Rechtfertigungslehre vieler Verfolgungsmaßnahmen galt.

Der nächste Hauptteil beinhaltet die praktische Durchführung dieser Motive in der Zeit des Nationalsozialismus unter mehreren Gesichtspunkten. Beginnend mit der so genannten „Verhütung Asozialen Nachwuchses“ unter dem Aspekt der „Rassenhygiene“, über Änderungen der Gesetzgebung bis hin zu Großrazzien mit Einweisungen in Konzentrationslager werden dort Verbrechen an „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ quellengestützt dargestellt.

Abschließend werden in einem Gesamtfazit die Probleme beim Gedenken an diese Häftlingskategorie diskutiert. Ein Fokus liegt hierbei auf der Bezeichnung „Vergessene Opfer“4, welche immer noch Teil der aktuellen Forschungsdiskussion ist.

Der Forschungsstand ist in diesem Bereich der Nationalsozialismusforschung trotz einiger Veröffentlichungen aus den letzten Jahren noch nicht erschöpft. Unter anderem ist eine präzise Schätzung, wie viele Personen in dieser Häftlingskategorie in den Konzentrationslagern inhaftiert waren aufgrund fehlender groß angelegter Studien nicht möglich. Aktuell ist davon auszugehen, dass bis 1943 etwa 63.000 bis 82.000 „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in den KZ inhaftiert waren.5 Diese Schätzung aus dem Jahr 1996 ist laut Julia Hörath aktuell noch die genauste.6 Einen großen Beitrag zur Erforschung der Opferkategorie „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ leistet der Kasseler Historiker und Sozialwissenschaftler Wolfgang Ayaß. Neben seiner Monographie „“Asoziale“ im Nationalsozialismus“ von 1995 und zahlreichen weiteren Aufsätzen7 hat Ayaß im Jahre 1998 eine Quellensammlung veröffentlicht, welche Quellen zur Verfolgung von „Asozialen“ im Nationalsozialismus beinhaltet.8 Die dort zusammengetragenen Quellen stellen eine Grundlage der Beschäftigung dieser Arbeit dar.

In der Forschungsliteratur werden die Maßnahmen und Verbrechen an „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ häufig mit denen an Sinti und Roma gleichgesetzt, beziehungsweise zusammengefasst.9 Diese These gilt jedoch als umstritten, da gerade die Häftlingskategorie „Asozial“ schon während der Zeit des Nationalsozialismus unterschiedlich definiert und eingegrenzt wurde.10

2. Vorgeschichte in der Weimarer Republik und ideologische Aspekte

Die Machtübernahme Hitlers im Jahr 1933 stellt mit Sicherheit eine Zäsur in der deutschen Geschichte dar, allerdings steht der Nationalsozialismus nie für sich selbst und muss immer in Verbindung mit Voraussetzungen und Begebenheiten in seiner unmittelbaren Vorgeschichte, in der Weimarer Republik gesehen werden.

Auf die Frage nach den so genannten Asozialen stellt Wolfgang Ayaß fest: „ Im Hinblick auf die Verfolgung von „Asozialen“ erscheinen einige kurze Hinweise auf zwei sozialpolitische Diskursfelder der Weimarer Republik wichtig, ohne die das spätere radikale Vorgehen gegen „Asoziale“ kaum verständlich sein kann: Die Entwicklung der Rassenhygiene und die Vorschläge für ein Bewahrungsgesetz“11

Die Weimarer Republik hatte den Anspruch das Sozialstaatswesen des Kaiserreichs zu erweitern und weiter auszugestalten. Dieses Bestreben wurde auch in der Weimarer Verfassung festgehalten. Staatliche Fürsorgeeinrichtungen wurden stark erweitert, es wurden mehr Mediziner, Pädagogen und Juristen eingestellt, um Antworten auf die „Soziale Frage“ zu finden.12 Institutionell betrachtet sind hier vor allem die Gründungen staatlicher Wohlfahrtsverbände, wie zum Beispiel der Arbeiterwohlfahrt zu nennen.13 Einigen mäßigen Erfolgen standen jedoch viele Misserfolge auf der Ebene des Sozialstaatswesens gegenüber, welche von den Nationalsozialisten aufgegriffen wurden und eine nicht außer Betracht zu ziehender Grundlage der sozialrassistischen Verfolgungsmaßnahmen zwischen 1933 und 1945 bildeten.

Diese Voraussetzungen werden im Folgenden dargestellt, hauptsächlich bezogen auf die Wirtschaftskrise und deren politische und soziale Folgen, ehe im nächsten Schritt die Rassenhygiene als Lehre mit wissenschaftlichem Anspruch, die so genannte „Eugenik“ in den Blick genommen wird.14

2.1 Historische Voraussetzungen – Sozialpolitik und Wirtschaftskrise 1929

Eins der bedeutendsten historischen Ereignisse für das Scheitern der Weimarer Republik und für die Machtübernahme der NSDAP ist die Weltwirtschaftskrise zu Beginn der dreißiger Jahre, welche immense Folgen für die Republik in mehrerlei Hinsicht hatte15. Und auch für die Beschäftigung mit dem Umgang mit so genannten „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ spielt dieses Ergeignis eine bedeutende Rolle. Eberhardt Kolb spricht hierbei von einem wachsenden sozialen „ Konfliktpotential16, welches ein „ Nährboden, auf dem die Saat des Radikalismus von Links wie von Rechts gedeihen konnte.“17

Durch die wirtschaftliche Instabilität ab 1929 verlor eine erhebliche Zahl an Menschen, gerade aus dem Arbeitermilieu, ihre Arbeitsstelle und häufig auch ihren Wohnsitz. Dies hatte die Folge, dass vermehrt Wohnungslose (zumeist ledige Männer) auf den Straßen zu sehen waren. Öffentliches Betteln und Landstreicherei waren bereits seit dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 ein Straftatbestand. Laut § 361 StGB konnten der Landstreicherei oder des öffentlichen Bettelns bezichtigten Personen von der Polizei bis zu 14 Tage Haft angeordnet werden.18 An diese Gesetzgebung hielten sich 1933 auch die Nationalsozialisten bei ersten Razzien gegen Wohnungslose19, welche in Kapitel 5 detaillierter betrachtet werden.

Neben den einzelnen Arbeitnehmern waren von der wirtschaftlichen Situation ebenso die staatlichen Institutionen, insbesondere auch die Wohlfahrtsämter, betroffen.20 Diese konnten die steigende Anzahl an Fürsorgebedürftigen nicht versorgen und waren selbst finanziell gebeutelt. An das Sozialsystem der Weimarer Republik sind also durch die historischen Voraussetzungen Hindernisse herangetreten, die sie nicht mehr überwinden konnte.

Politisch radikalen Kräften konnten von dieser Situation insofern profitieren, als dass sie sowohl den Einzelpersonen21 eine Möglichkeit der Beschäftigung und des Lohnerwerbs, als auch Lösungsvorschläge für das gesamtgesellschaftliche Problem versprachen.

Die NSDAP ist mit dem Ziel angetreten das Sozialsystem im Deutschen Reich in großen Bereichen zu verändern. Der Reichsinnenminister Wilhelm Frick stellt diesen Anspruch wie folgt dar: „ Die nationalsozialistische Bewegung darf das Verdienst für sich in Anspruch nehmen[…] das Reich vor seiner Auflösung bewahrt zu haben. Es wäre ein schwerer Fehler zu glauben, daß damit die Hauptaufgabe gelöst sei. Wer die Dinge tiefer zu sehen versteht, weiß, daß die schwierigste Leistung noch zu vollbringen ist, nämlich den kulturellen und völkischen Niedergang aufzuhalten“22

Zentral hierbei ist der Wandel von einer sozialliberalen Individualpolitik hin zu einer „Volksgemeinschaft“. Die Idee einer homogenen Gesellschaft, welche sich durch ihre „Rasse“ definiert, anderen Gesellschaften gegenüber hervorhebt und nach innen hin zwar solidarisch ist, jedoch radikal gegen alles außerhalb dieser Gemeinschaft vorgeht ist ein Kerngedanke der nationalsozialistischen Ideologie.

Diese Idee ist jedoch keine Erfindung der Nationalsozialisten, obwohl man den Nationalsozialismus durchaus als eine ihrer extremsten Ausprägungen bezeichnen kann. Allen voran in Bezug auf die Beschäftigung mit sozialen Randgruppen und so genannten „Asozialen“ rückt die Erbgesundheitslehre, die so genannte Eugenik, welche gegen Ende des 19. und Anfang des 20. in ihrer Hochphase war23 in den Vordergrund.

2.2 Eugenik in Deutschland

Die Eugenik, oder im deutschen Sprachgebrauch „Rassenhygiene“, oder „Erbgesundheitslehre“, ist eine Soziallehre mit wissenschaftlichem Anspruch. Sie fußt auf evolutionstheoretischen und darwinistischen Ansätzen24 und verfolgt das Ziel mit zumeist politischen Maßnahmen das Erbgut einer Population, genauer einer Volksgruppe, zu verbessern. Hierbei wird zwischen positiver und negativer Eugenik unterscheiden. Positive Eugenik bezeichnet die gezielte Förderung „guten“ Erbguts und negative Eugenik eine Vermeidung „schlechten“ Erbgutes, beispielsweise durch Sterilisationspolitik 25.

In der Deutschen Sozialwissenschaft hatte die negative Eugenik bereits seit dem Kaiserreich einen wesentlich höheren Stellenwert. Als besonders wirkkräftig ist hierbei Alfred Ploetz26 zu nennen. Seine rassenhygienischen Theorien wurden maßgebend von den Nationalsozialisten übernommen und in ihrem Sinne ideologisch interpretiert. Sie bildeten eine Legitimationsgrundlage vieler durch die nationalsozialistische Diktatur begangenen Verbrechen, wie u.a. die Euthanasie, die systematische Krankenermordung als Teil der Rassenhygiene.27 Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Eugenik in Deutschland in ihrer Forschungsgeschichte nicht einer einzigen politischen Strömung zuzuordnen ist.28

Um diese Legitimationsgrundlage späterer Verbrechen aufzubauen und „wissenschaftlich“ zu bestätigen, besetzte die NSDAP gezielt Lehrstühle und Ämter mit Personen deren Forschungsthesen und Ergebnisse mit den völkisch-rassistischen Grundsätzen konform waren und entließ Wissenschaftler, die ihnen widersprachen. Ein Beispiel hierfür ist der Rassentheoretiker Hans F.K. Günther, der bereits 1930 auf den Wunsch Hitlers und trotz des Widerstandes aus der Fakultät zum Lehrstuhlinhaber für Anthropologie an der Universität Jena ernannt wurde.29

Neben Günther wurden weitere Anthropologen und Rassentheoretiker mit einschlägigen Meinungen in Jena eingesetzt, sodass die Universität Jena zu einem ideologischen Zentrum des nationalsozialistischen Regimes wurde. Es ist laut Richard Weikart gar von der Planung einer „SS- University“30 für Jena die Rede. Dem Nationalsozialismus zugewandte Eugeniker stellten fest, dass gerade Personen aus den unteren Gesellschaftsschichten die meisten Nachkommen zeugen und sahen in diesem Trend einen Missstand für die Gesamtgesellschaft.31

Der spätere SS-Arzt und Oberbürgermeister von Düsseldorf Helmut Otto32 beschrieb es 1934: „ Nur noch Verbrecher vermehren sich heute im deutschen Volke wirklich“ 33. In einer bildlichen Darstellung schließt Otto an, dass ein „ Männlicher Verbrecher“ 4,9; eine „ Kriminelle Ehe“ 4,4 ; „Eltern von Hilfsschulkindern“ 3,5 ; „Die deutsche Familie“ 2,2 und eine „Ehe aus der gebildeten Schicht“ im Durchschnitt 1,9 Kinder zeuge34. Dies habe zufolge, dass die „asoziale“ Bevölkerungsschicht immer weiter anwachse, was es zu vermeiden gilt, um eine funktionierende Volksgemeinschaft aufrecht zu erhalten. Da dieses Bestreben als eins der grundsätzlichsten der Nationalsozialisten bezeichnet werden kann, wurden bereits kurz nach der Machübernahme Maßnahmen ergriffen. Dies geschah über die „Verhütung asozialen Nachwuchses“, über den Begriff der „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ bis hin zu gezielten Razzien und Verfolgungsmaßnahmen.

[...]


1 Die Zahlen und Informationen sind aus einem Artikel der Rheinischen Post vom 09,07.2018 entnommen. Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/polizeigesetz-nrw-10000-demonstrieren-in-duesseldorf_aid-23851659; 10.01.2019

2 Vgl. §8 Abs. 4 des Gesetzesentwurfes Landtag NRW vom 11.04.2018 S.7

3 Vgl. Artikel aus dem Focus vom 05.04.2018 bezogen auf das bereits verabschiedete Polizeigesetz in Bayern https://www.focus.de/politik/deutschland/csu-plan-treibt-rechte-und-linke-auf-strasse-haertestes-polizeigesetz-seit-1945-spaltet-bayern-herrmann-verteidigt-gesetz_id_8712996.html; 08.12.2018

4 Hörath, Julia u.a.: »Asoziale« und »Berufsverbrecher« in den Konzentrationslagern 1933 bis 1938 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Band 222), 1. Aufl., Göttingen 2017. (im Folgenden zitiert als: Hörath et al.: Asoziale).S.11

5 Vgl. Wagner, Patrick: Volksgemeinschaft ohne Verbrecher (Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, 34), Hamburg 1996. (im Folgenden zitiert als: Wagner: Volksgemeinschaft).S.343

6 Vgl. Hörath et al.: Asoziale.S.11

7 Ayaß, Wolfgang: Überblick über die Breite der Maßnahmen gegen soziale Außenseiter und die hieran beteiligten Stellen, in: Sedlaczek, Dietmar (Hg.): "Minderwertig" und "asozial", Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter, Zürich 2005.

8 Vgl. Ayaß, Wolfgang: "Gemeinschaftsfremde" (Materialien aus dem Bundesarchiv, 5), Koblenz 1998. (im Folgenden zitiert als: Ayaß: Gemeinschaftsfremde).

9 Vgl. hierzu: Jäger, Michael: "Gemeinschaftsfremd" im Nationalsozialismus. "Zigeuner" und "Asoziale", in: Jahr, Christoph; Mai, Uwe; Roller, Kathrin (Hgg.): Feindbilder in der deutschen Geschichte : Studien zur Vorurteilsgeschichte im 19. und 20. Jahrhundert, Berlin 1994 (im Folgenden zitiert als: Jäger: Gemeinschaftsfremd).

10 Siehe Kap. 4

11 Ayaß, Wolfgang: "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995, S. 13 (im Folgenden zitiert als: Ayaß: Asoziale).

12 Vgl. Jäger: Gemeinschaftsfremd.. S.176.

13 Vgl.Boeckh, Jürgen u.a.: Sozialpolitik in Deutschland, 2., aktualisierte Auflage, Wiesbaden 2006, S.79f.

14 Die von Wolfgang Ayaß eingangs zitierte so genannte „Diskussion um das Bewahrungsgesetz“ wird aus der Darstellung der Voraussetzen hier heraus genommen. Sie liefere zwar Anknüpfungspunkte, wie Julia Hörath feststellt, allerdings habe sie sich im Verlauf der Staatsrechtsreformbewegung so verändert, dass es in dem Kontext dieser Seminararbeit nicht von Nöten ist, weiter darauf einzugehen. Vgl.Hörath et al.: Asoziale, S. 37.

15 Andere (poltitk-)historische Begebenheiten, wie die Präsidialkabinette ab 1930 spielen in dem Themenbereich dieser Fragestellung nach „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ kaum eine Rolle und werden deshalb hier nicht aufgeführt. Sie sind jedoch auch berechtigterweise als wichtige historische Voraussetzungen im Gesamtkontext der Machtübernahme zu nennen.

16 Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik (Oldenbourg-Grundriß der Geschichte, 16), 5. Aufl., München 2000, S. 107 (im Folgenden zitiert als: Kolb: ).

17 Kolb: , S. 107.

18 Vgl.Ayaß: Asoziale, S. 30.

19 Vgl.Ayaß: Asoziale, S. 19ff.

20 Vgl.Weiss, Sheila: The Race Hygiene Movement in Germany, in: Orisis 3 (1987), S. 222 (im Folgenden zitiert als: Weiss: Race).

21 Mit „Einzelpersonen“ sind hierbei die Personen gemeint, deren individueller Lebensweg von der Weltwirtschaftskrise 1929 in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Es sind jedoch nicht nur Personen aus dem Arbeiter- und Handwerkermilieu zu nennen. Vgl.Jarausch, Konrad: Die Not der geistigen Arbeiter: Akademiker in der Berufskrise 1918-1933, in: Abelshauser, Werner (Hg.): Die Weimarer Republik als Wohlfahrtsstaat, Zum Verhältnis von Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Industriegesellschaft (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Beihefte, 81), Stuttgart 1987.

22 Rede des Reichsinnenministers Dr. Wilhelm Frick auf der ersten Sttzung des Sachverständigenbeirats für Bevölkerungs. und Rassenpolitik (Berlin, 28. Juni 1933) zit. nach:Ayaß: Gemeinschaftsfremde, S. 53.

23 Vgl.Freitag, Sabine: Kriminologie in der Zivilgesellschaft (Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London, 73), München 2014, S.191f. (im Folgenden zitiert als: Freitag: Kriminologie).

24 Hier ist vor allem der Cousin Darwins Francis Galton zu nennen. Vgl. Freitag: Kriminologie, S. 195ff.

25 Schwartz, Michael: "Euthanasie"-Debatten in Deutschland (1895-1945), in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 4 (1998), S. 629.

26 Rassenhygieniker, * 22.8.1860 Swinemünde, † 20.3.1940 Herrsching/Ammersee. Mitbegründer der Ges. für Rassenhygiene in Berlin (1905), seit 1933 Vors. d. Dt. Ges. F. Rassenhygiene. Von den Nationalsozialisten als Vorkäpmpfer des "wissenschaftlichen Rassengedankens" gefeiert und mit dem "Adlerschild des Deutschen Reiches ausgezeichnet. Vgl.Kröner, Hans-Peter: Art. „Ploetz, Alfred“: Neue Deutsche Biographie, 20), Berlin 2001, S. 549.

27 Vgl.Weiss: Race, S. 203.

28 Vgl.Weiss: Race, S. 199.

29 Vgl.Weikart, Richard: The Role of Darwinism in Nazi Racial Thought, in: German Studies Review 3 (2013), S. 544 (im Folgenden zitiert als: Weikart: Role).

30 Weikart: Role, S. 545.

31 Vgl.Freitag: Kriminologie, S. 195ff.

32 Vgl.Roth, Markus: Herrenmenschen (Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts - Band 9, Göttingen 2013, 493f.

33 Siehe Abbildung in: Helmut Otto: Volk in Gefahr. Der Geburtenrückgang und seine Folgen für Deutschlands Zukunft, München 1934. S.29 zit. nach:Jäger: Gemeinschaftsfremd, S. 190.

34 Siehe Abbildung in: Helmut Otto: Volk in Gefahr. Der Geburtenrückgang und seine Folgen für Deutschlands Zukunft, München 1934. S.29 zit. nach:Jäger: Gemeinschaftsfremd, S. 190.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Das Gedenken an vergessene Opfer des NS-Regimes. Motive, Durchführung und Probleme
Untertitel
Über die Verfolgung sogenannter "Asozialer" und "Berufsverbrecher" in der Vorkriegszeit
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Hauptseminar: Geschichte der SS: Von der Weimarer Republik bis ins 21. Jahrhundert
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
23
Katalognummer
V500002
ISBN (eBook)
9783346035240
ISBN (Buch)
9783346035257
Sprache
Deutsch
Schlagworte
SS, Asoziale, Vergessene Opfer, Arbeitsscheu, Nationalsozialismus, Vorkriegszeit, Konzentrationslager, Deutsches Reich, Polizeiverbrechen, Himmler, Heydrich
Arbeit zitieren
Robin Großkopf (Autor:in), 2019, Das Gedenken an vergessene Opfer des NS-Regimes. Motive, Durchführung und Probleme, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/500002

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