Schon bald sind 200 Jahre vergangen, seitdem Luden einen Strukturunterschied innerhalb der Unterlassungsdelikte entdeckte und der Redeweise vom „echten“ und „unechten“ Unterlassungsdelikt den Weg eröffnete. Inzwischen ist die Unterscheidung ein Allgemeingut der Strafrechtsdogmatik geworden und sie findet sich in nahezu allen strafrechtlichen Literaturen. Jedenfalls einig sind sich alle darin, dass §§ 138 und 323c I StGB klassische Beispiele echter Unterlassungsdelikte sind, und dass Prototyp eines unechten Unterlassungsdelikts eine Tötung durch Unterlassen ist. Nicht einheitlich beurteilt wird aber die Klassifizierung zum Beispiel der Untreue durch Unterlassen.
Diese Arbeit setzt sich mit den, zur Abgrenzung beider Unterlassungsformen angeführten Ansätzen auseinander, arbeitet das entscheidende Abschichtungskriterium heraus und gibt der Fragestellung, ob es sich im Falle der Untreue durch Unterlassen bei § 266 I um ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt handelt, eine Antwort.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundstruktur des Untreuetatbestandes
I. Missbrauchstatbestand
1. Missbrauch eingeräumter Befugnis
2. Vermögensbetreuungspflicht
II. Treubruchstatbestand
III. Vermögensnachteil und Vorsatz
C. Untreuebegehung durch Unterlassen
I. Missbrauch durch Unterlassen
II. Treuepflichtverletzung durch Unterlassen
III. Verhältnis § 266 I StGB zu § 13 I StGB
1. Literatur
2. Rechtsprechung
3. Stellungnahme
D. "Echtes" und "unechtes" Unterlassungsdelikt
I. Ursprung der Terminologie
II. Abschichtungsansätze
1. Verbots- oder Gebotsnorm
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
2. Ontologische Vergleichbarkeit
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
3. Garantenpflicht- oder Allgemeindelikt
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
4. Erfolgs- oder tätigkeitsbezogen
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
aa. Erfolgsverantwortung?
bb. Erfolgsabwendungspflicht?
cc. Uneinheitlicher Erfolgsbegriff
5. Positivrechtlicher Ansatz
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
aa. Hervorhebung der Gleichstellungsproblematik
bb. Strukturunterschied
cc. Zufällige Abgrenzung
6. "Begehungsgleichheit"
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
aa. Axiologische Gleichstellung
bb. "Unechtheit" in der Gleichstellung
cc. Übliches Verständnis echt/unecht
7. Fazit zu den Ansätzen
III. Auswirkung der Kategorisierung?
IV. Festhalten an der Terminologie?
E. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht schwerpunktmäßig die strafrechtliche Klassifizierung der Untreue durch Unterlassen gemäß § 266 Abs. 1 StGB. Ziel ist es, die verschiedenen dogmatischen Ansätze zur Abgrenzung von echten und unechten Unterlassungsdelikten kritisch zu beleuchten und zu beantworten, ob die Untreue durch Unterlassen als echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt einzuordnen ist.
- Grundstruktur des Untreuetatbestandes (§ 266 StGB)
- Möglichkeiten der Tatbegehung durch Unterlassen
- Dogmatische Abgrenzungskriterien zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten
- Anwendbarkeit des § 13 StGB auf den Untreuetatbestand
- Kritische Analyse zur Systematik der Unterlassungsdelikte
Auszug aus dem Buch
D. "Echtes" und "unechtes" Unterlassungsdelikt
In der Strafrechtswissenschaft wird üblicherweise von „unechten“ Unterlassungsdelikten gesprochen. Diesen stellt man die „echten“ gegenüber. Klassisches Beispiel eines unechten Unterlassungsdelikts ist das Tötungsdelikt einer Mutter, die ihr Kind verhungern lässt. Die Unterlassung liegt hier in der Nichternährung.48 Nun fragt sich, was an dieser Unterlassung „unecht“ sein soll.
„Unecht“ bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch „nur nachgemacht, nicht echt.“49 So ist ein Geldschein unecht, wenn dieser wie ein echter aussieht, aber nur nachgemacht ist. Überträgt man diese Definition auf den Fall der Mutter, so ließe sich nicht sagen, dass die Mutter ihr Kind nur scheinbar verhungern lassen hat. Das Unterlassen ist also nichts „un-echtes“. Die Mutter hat ihr Kind tatsächlich nicht ernährt, damit „echt“ die Ernährung unterlassen.50
Dieses Beispiel zeigt, dass sich die Attribute „echt“ und „unecht“ nicht auf einen konkreten Lebensvorgang beziehen. Mit diesen werden abstrakte Gesetzestatbestände bezeichnet, unter denen konkrete Lebenserscheinungen zu subsumieren sind.51
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung skizziert die historische Entwicklung der Unterscheidung zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten und definiert das Ziel der Arbeit, die Untreue durch Unterlassen dogmatisch einzuordnen.
B. Grundstruktur des Untreuetatbestandes: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen des § 266 StGB, insbesondere die Missbrauchs- und Treubruchstatbestände sowie die Erforderlichkeit einer Vermögensbetreuungspflicht.
C. Untreuebegehung durch Unterlassen: Hier wird untersucht, ob Untreue auch durch Unterlassen begangen werden kann und wie das Verhältnis zu § 13 Abs. 1 StGB dogmatisch zu bewerten ist.
D. "Echtes" und "unechtes" Unterlassungsdelikt: Dieser Hauptteil analysiert verschiedene Abschichtungsansätze zur Klassifizierung von Unterlassungsdelikten und bewertet deren Tauglichkeit für die Untreue durch Unterlassen.
E. Schluss: Das Fazit fasst zusammen, dass die Einordnung von der Wahl des Kriteriums abhängt und betont, dass die Bezeichnung als "echt" oder "unecht" letztlich weniger rechtsdogmatische Konsequenzen als terminologische Gründe hat.
Schlüsselwörter
Untreue, § 266 StGB, Unterlassungsdelikt, echtes Unterlassungsdelikt, unechtes Unterlassungsdelikt, Vermögensbetreuungspflicht, Garantenstellung, Begehungsgleichheit, Strafrechtsdogmatik, § 13 StGB, Treubruch, Missbrauch, Tathandlung, Erfolgsdelikt, dogmatische Abgrenzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Einordnung der Untreue durch Unterlassen gemäß § 266 Abs. 1 StGB innerhalb der Systematik der Unterlassungsdelikte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die Struktur des Untreuetatbestandes, die Zulässigkeit der Tatbegehung durch Unterlassen sowie die dogmatischen Abgrenzungslehren für echte und unechte Unterlassungsdelikte.
Was ist das primäre Forschungsziel?
Das Hauptziel ist es, auf Basis der vorhandenen Abgrenzungskriterien zu klären, ob die Untreue durch Unterlassen als echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt zu klassifizieren ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse verwendet, die eine Auswertung von Literatur und Rechtsprechung kombiniert, um die dogmatische Stringenz der verschiedenen Einordnungsansätze zu prüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Abschichtungsansätze, wie die Unterscheidung nach Verbots- oder Gebotsnormen, die ontologische Vergleichbarkeit, die Garantenlehre sowie die Begehungsgleichheit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Untreue, § 266 StGB, Unterlassungsdelikt, Vermögensbetreuungspflicht, Garantenstellung und Begehungsgleichheit.
Warum wird § 13 StGB im Kontext der Untreue durch Unterlassen diskutiert?
Die Diskussion zielt darauf ab, zu klären, ob die Untreue durch Unterlassen die Voraussetzungen des § 13 StGB (Allgemeiner Teil) benötigt oder ob § 266 StGB als spezialgesetzliche Regelung bereits alle Anforderungen für ein Unterlassungsdelikt enthält.
Welchen Stellenwert nimmt die "Begehungsgleichheit" in der Arbeit ein?
Die Begehungsgleichheit wird als das überzeugendste Kriterium zur Abgrenzung hervorgehoben, da sie die strukturelle Ähnlichkeit zum aktiven Handeln in den Mittelpunkt stellt.
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- Burcin Artik (Author), 2019, Ist Untreue durch Unterlassen gem. § 266 Abs. 1 StGB ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/500465