Die vorliegende Bachelorarbeit handelt von der Haftung des Sach- und Sondersachwalters in der Eigenverwaltung unter Berücksichtigung von Gestaltungsmöglichkeiten und Ausgestaltungsrechten in Regelinsolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter ist der Hoffnungsträger des Schuldners. Sein vorrangiges Ziel ist es - oder sollte es vielmehr sein - das Unternehmen nach Möglichkeit zu sanieren und wieder nachhaltig am Markt zu etablieren. Er lädt ein hohes Maß der Verantwortung auf sich, sodass sich bei einem Misserfolg die Frage nach seiner Verantwortlichkeit beziehungsweise seiner Haftung stellt. In den vergangenen Jahren haben die Verfahren von in Haftung genommenen Insolvenzverwaltern deutlich zugenommen, was unter anderem zu einer veränderten Arbeitsweise des Insolvenzverwalters geführt hat. Die Haftungsfragen und deren Folgen auf die Arbeitsweise des Insolvenzverwalters werden zentraler Bestandteil der Arbeit sein.
Neben haftungsrelevanten Fragestellungen wird auf die Ausgestaltungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten eingegangen, die dem Insolvenzverwalter innerhalb der verschiedenen Verfahren zur Verfügung stehen. Hierzu ist es notwendig vertiefend in die Materie der Insolvenzordnung einzugehen. Die Anfänge der Insolvenzordnung, die ihren Ursprung in der Konkursordnung hat, sind ebenso relevant wie die eigentliche Funktionsweise des Insolvenzrechts und die Auswirkungen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierungen von Unternehmen (ESUG), die Anreize schaffen sollte, dass Insolvenzverfahren in der sog. Eigenverwaltung durchzuführen.
Darüber hinaus wird die zentrale Fragestellung lauten, inwiefern die Gleichbehandlung von Sachwalter und Insolvenzverwalter in der Rechtspraxis zu beurteilen und ggf. eine verminderte Haftung des Sachwalters denkbar ist. Im Speziellen wird anhand der aktuellen Rechtsprechung untersucht werden, ob der Sachwalter für Verstöße insolvenzspezifischer Pflichten denselben Haftungsvoraussetzungen unterworfen sein sollte, wie der restliche betroffene Personenkreis des § 60 InsO.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die Historische Entwicklung des Insolvenzrechts
I. Übergang von Konkursordnung zur Insolvenzordnung
II. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)
C. Funktionen des Insolvenzrechts
D. Verfahrensarten
I. Verbraucherinsolvenzverfahren
II. Regelinsolvenzverfahren
III. Die Eigenverwaltung
IV. Schutzschirmverfahren
E. Die Verwalterarten
I. Der vorläufige Insolvenzverwalter
II. Der Insolvenzverwalter
1. Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters
a. Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten
b. Steuerrechtliche Pflichten
c. Wahlrecht im Vertragsrecht
III. Der Sachwalter
1. Rechte und Pflichten des Sachwalters
a. Prüfungs- und Überwachungspflichten
b. Unterrichtungspflicht
c. Zustimmungsbefugnis
IV. Treuhänder
V. Der Sondersachwalter
F. Die Haftung nach Verwalterarten
I. Haftung des Insolvenzverwalters
II. Haftung des Sachwalters
III. Haftung des Sondersachwalters
IV. Die Haftung gem. § 60 InsO
V. Rechtsnatur des § 60 InsO
VI. Verschulden
VII. Fallbeispiele Haftung Sachwalter und Insolvenzverwalter
1. Fallbeispiel 1
2. Fallbeispiel 2
G. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Haftungssituation des Sach- und Sondersachwalters im Vergleich zum Insolvenzverwalter unter Berücksichtigung der durch das ESUG gestärkten Eigenverwaltung und analysiert dabei kritisch, ob eine verminderte Haftung für Sachwalter rechtlich geboten oder sinnvoll ist.
- Historische Entwicklung und Funktionen des deutschen Insolvenzrechts
- Systematik der Verfahrensarten (Regelinsolvenz vs. Eigenverwaltung vs. Schutzschirmverfahren)
- Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken der verschiedenen Verwalterarten
- Analyse der Haftung nach § 60 InsO und deren Anwendbarkeit auf Sondersachwalter
- Rechtsprechung und praktische Fallbeispiele zu Pflichtverletzungen und Haftung
Auszug aus dem Buch
1. Fallbeispiel 1
Die Folgenden Fallbeispiele dienen der Veranschaulichung und sollen einen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung gewähren. Sie zeigen, wie die Gerichte die Thematik der Haftung behandelt haben und ob und wenn ja, inwiefern eine Unterscheidung nach Insolvenzverwalter oder Sachwalter erfolgt ist.
Der Sachwalter hat wie bereits festgestellt gem. § 60 Abs. 2 InsO für ein Verschulden eingesetzter Personen des Schuldners analog nach § 278 BGB zu haften, sofern dieser nicht gegen seine Überwachungspflicht verstoßen hat. Es ist naheliegend, dass während eines Insolvenzverfahrens, sei es zum Zwecke der Umstrukturierung und Sanierung oder zur Liquidierung des Unternehmens der Sachwalter auf bestehende Angestellte des Schuldners für das operative Geschäft angewiesen ist. Je nach Umfang des betreffenden Verfahrens sind die Möglichkeiten des Sachwalters im Hinblick auf die Kontrollierbarkeit dieser Angestellten nachvollziehbarerweise beschränkt. Das folgende Urteil vom OLG Bremen 23.1.04 – 4U 36/03 befasste sich mit der Fragestellung, inwiefern der Insolvenzverwalter für ein Verschulden von Personal des Schuldners einzustehen hat. Auch wenn es sich im vorliegenden Fall um einen Insolvenzverwalter handelt, ist er wesensgemäß auf einen Sachwalter anwendbar.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beleuchtung der zunehmenden Insolvenzfälle und der steigenden Bedeutung der Haftungsfragen für Insolvenzverwalter bei der Sanierung von Unternehmen.
B. Die Historische Entwicklung des Insolvenzrechts: Darstellung der Reform vom Konkursrecht hin zur modernen Insolvenzordnung und dem ESUG zur Erleichterung der Sanierung.
C. Funktionen des Insolvenzrechts: Erläuterung des Normenzwecks des Insolvenzverfahrens unter Berücksichtigung von Gläubigerinteressen und Unternehmensfortführung.
D. Verfahrensarten: Abgrenzung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren sowie die Besonderheiten der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens.
E. Die Verwalterarten: Definition der Rollen von vorläufigem Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Treuhänder und Sondersachwalter nebst deren Aufgaben.
F. Die Haftung nach Verwalterarten: Vertiefte Analyse der Haftungstatbestände und Verschuldensmaßstäbe anhand aktueller Rechtsprechung und Fallbeispiele.
G. Resümee: Fazit zur Notwendigkeit einer Haftungsanpassung für Sachwalter und die Auswirkungen der ESUG-Reform auf die Rechtspraxis.
Schlüsselwörter
Insolvenzrecht, Eigenverwaltung, Sachwalter, Insolvenzverwalter, Haftung, § 60 InsO, ESUG, Sanierung, Schutzschirmverfahren, Pflichtverletzung, Überwachungspflicht, Sondersachwalter, Insolvenzmasse, Verschulden, Rechtsprechung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die haftungsrechtliche Stellung von Sachwaltern und Sondersachwaltern innerhalb von Insolvenzverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Eigenverwaltung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die Historie des Insolvenzrechts, die verschiedenen Verfahrensarten, die Differenzierung der Verwalterrollen sowie die Haftungstatbestände nach § 60 InsO.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu untersuchen, ob die aktuelle Rechtspraxis, die Sachwalter hinsichtlich der Haftung weitgehend Insolvenzverwaltern gleichstellt, angesichts der besonderen Struktur der Eigenverwaltung gerechtfertigt ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die aktuelle Gesetzeslagen, Literaturkommentare und einschlägige BGH- sowie OLG-Urteile analysiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Darstellung der Verwalterarten, die Herleitung ihrer Pflichten und eine detaillierte Auseinandersetzung mit Haftungsrisiken anhand von konkreten Fallbeispielen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Insolvenzrecht, Eigenverwaltung, Sachwalter, Haftung, § 60 InsO und Sanierung bilden den Kern der terminologischen Basis.
Wie unterscheidet sich die Haftung des Sachwalters von der des Insolvenzverwalters in der Praxis?
Obwohl die Literatur und Rechtsprechung beide weitgehend gleichbehandeln, argumentiert der Autor, dass der Sachwalter in der Eigenverwaltung besonderen Anforderungen und einer höheren Abhängigkeit von Dritten unterliegt, was eine differenziertere Betrachtung erfordert.
Was ist die Kernbotschaft zum Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren dient als strategisches Instrument zur frühzeitigen Sanierung, wobei der vorläufige Sachwalter bereits hier eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung und Überwachung einnimmt.
Warum wird die Rolle des Sondersachwalters als unterbelichtet bezeichnet?
In der Literatur und Rechtsprechung findet der Sondersachwalter kaum Beachtung, da er meist nur punktuell für spezifische Überwachungsaufgaben bestellt wird, was seine Haftungseinordnung in die Analogie zu § 60 InsO kompliziert.
Ist eine verminderte Haftung für den Sachwalter aus Sicht des Autors sinnvoll?
Der Autor legt nahe, dass aufgrund der durch das ESUG veränderten Arbeitsweise eine Neubewertung der Haftungsgrenzen oder der Rechtsfolgen für den Sachwalter überlegenswert wäre, um die Eigenverwaltung attraktiver und effizienter zu gestalten.
- Arbeit zitieren
- Konrad Herholz (Autor:in), 2017, Die Haftung des Sach- und Sondersachwalters, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/501013