Diese Arbeit soll Fragen zu widersprüchlichen Verträgen, Sowiesokosten und der Bauaufsicht beantworten. Die Grundlage ist dabei die Entscheidung 2 Ob 230/17p des OGH, in welcher sich der OGH mit den Problemen einer mangelhaften Fenster-Montage beschäftigt hat. Anhand der Fülle der Entscheidungen zu widersprüchlichen Verträgen und Kostenersatz kann man sehen, dass eine fehlerhafte Vertragsgestaltung und ungenügende Aufklärung bei Vertragsverhandlungen keine Seltenheit sind. Im Idealfall formulieren beide Parteien ihren Willen klar und verständlich und erbringen ihre Leistungen vertragsgemäß. Leider kommt es vor, dass die Rechtsbeziehung irgendeinen Mangel hat. Das kann schon bei der Formulierung des Parteiwillens beginnen. Hier stellt sich nun die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist und welcher Inhalt nun tatsächlich vereinbart wurde.
Falls es bei der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages zu Problemen kommt, stehen der benachteiligten Partei einige Rechtsinstitute zur Verfügung, unter anderem das Institut der Gewährleistung. Es ergeben sich die Probleme dadurch, dass der Werkunternehmer das "Werk" zwar vereinbarungsgemäß errichtet, die Erfüllung aber dennoch einen Mangel darstellt und einen Schaden verursacht. Der Werkbesteller möchte naturgemäß in irgendeiner Form für einen entstanden Schaden Ersatz und er hat sicherlich auch ein Interesse an einem einwandfreien, funktionierenden Werk. Was hat nun der Werkunternehmer zu leisten? Gibt es unter Umständen Fälle, in denen der Werkunternehmer von seiner Kostenersatzpflicht befreit wird?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Entscheidung 2 Ob 230/17p
- Die „Vorgeschichte“
- Die Revision
- ÖNORMEN
- Der widersprüchliche Vertrag
- Allgemeines
- Vertragsanpassung
- Die Funktionalität des Werkes
- Die Sowieso-Kosten
- Allgemeines
- Ersatz der Sowieso-Kosten
- Ersatz bei Vertragsanpassung
- Die Warnpflicht nach § 1168a ABGB
- Kein Ersatz bei funktionaler Leistungsbeschreibung
- Die Bauaufsicht
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht anhand des OGH-Urteils 2 Ob 230/17p die Problematik mangelhafter Fenstereinbauten im Kontext von Werkverträgen. Ziel ist es, die Rechtsfragen rund um widersprüchliche Verträge, die Kostenersatzpflicht (insbesondere „Sowieso-Kosten“) und die Rolle der Bauaufsicht zu beleuchten.
- Widersprüchliche Verträge im Werkvertragsrecht
- Kostenersatzpflicht des Werkunternehmers
- Die Bedeutung der „Sowieso-Kosten“
- Die Rolle der Bauaufsicht bei mangelhafter Ausführung
- Anwendbarkeit des § 1168a ABGB
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des Werkvertrages nach §§ 1165 ff ABGB ein und stellt die Problematik widersprüchlicher Verträge und die Frage des Kostenersatzes bei mangelhafter Leistung in den Mittelpunkt. Sie benennt die zentrale Fragestellung der Arbeit: Wie sind Widersprüche im Vertragswerk aufzulösen und unter welchen Umständen besteht eine Kostenersatzpflicht des Werkunternehmers, insbesondere im Hinblick auf sogenannte „Sowieso-Kosten“? Der Fall 2 Ob 230/17p des OGH zum mangelhaften Fenstereinbau dient als Grundlage der Untersuchung.
Die Entscheidung 2 Ob 230/17p: Dieses Kapitel analysiert das OGH-Urteil 2 Ob 230/17p, das sich mit einem Fall mangelhafter Fenstermontage befasst. Es wird die „Vorgeschichte“ des Rechtsstreits und die Begründung der Revisionsentscheidung detailliert dargestellt, um den Kontext für die folgenden Kapitel zu schaffen. Die Analyse fokussiert auf die Argumentation des Gerichts bezüglich der Vertragsauslegung, der Mangelhaftigkeit der Leistung und der daraus resultierenden Rechtsfolgen.
Der widersprüchliche Vertrag: Dieses Kapitel befasst sich ausführlich mit der Problematik widersprüchlicher Vereinbarungen in Werkverträgen. Es untersucht verschiedene Ansätze zur Vertragsauslegung und -anpassung, um die tatsächlichen Vertragsvereinbarungen zu ermitteln. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, wie scheinbare Widersprüche zwischen den Willenserklärungen der Parteien aufgelöst werden können und welche Kriterien dabei maßgeblich sind. Die Funktionalität des Werkes im Kontext des Vertragsinhalts wird ebenfalls beleuchtet.
Die Sowieso-Kosten: Dieses Kapitel behandelt die komplexe Frage des Kostenersatzes im Werkvertragsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit „Sowieso-Kosten“. Es wird eingehend untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein Werkunternehmer von seiner Kostenersatzpflicht befreit werden kann. Die verschiedenen Rechtsprechungssichten zum Thema werden diskutiert und anhand von Beispielen veranschaulicht. Die Kapitel analysiert insbesondere den Ersatz bei Vertragsanpassung, die Warnpflicht nach § 1168a ABGB und die Fälle, in denen kein Ersatz bei funktionaler Leistungsbeschreibung gewährt wird.
Schlüsselwörter
Werkvertrag, Mangelhafte Leistung, Widersprüchlicher Vertrag, Vertragsauslegung, Vertragsanpassung, Sowieso-Kosten, Kostenersatzpflicht, Bauaufsicht, Gewährleistung, § 1165 ff ABGB, § 1168a ABGB, OGH, Rechtsprechung, 2 Ob 230/17p.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum OGH-Urteil 2 Ob 230/17p: Mangelhafte Fenstereinbauten im Werkvertragsrecht
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert das OGH-Urteil 2 Ob 230/17p, welches sich mit mangelhaften Fenstereinbauten im Kontext von Werkverträgen befasst. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsfragen zu widersprüchlichen Verträgen, der Kostenersatzpflicht (insbesondere "Sowieso-Kosten") und der Rolle der Bauaufsicht.
Welche Themen werden im Detail behandelt?
Die Arbeit untersucht die folgenden Themenschwerpunkte: widersprüchliche Verträge im Werkvertragsrecht, die Kostenersatzpflicht des Werkunternehmers, die Bedeutung von "Sowieso-Kosten", die Rolle der Bauaufsicht bei mangelhafter Ausführung und die Anwendbarkeit des § 1168a ABGB.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, die Analyse des OGH-Urteils 2 Ob 230/17p, Kapitel zu widersprüchlichen Verträgen, "Sowieso-Kosten" und die Bauaufsicht, sowie eine Zusammenfassung. Es werden Kapitelübersichten mit jeweiligen Schwerpunkten bereitgestellt.
Was sind "Sowieso-Kosten"?
Die Arbeit befasst sich ausführlich mit dem komplexen Thema der "Sowieso-Kosten". Es wird untersucht, unter welchen Umständen ein Werkunternehmer von seiner Kostenersatzpflicht befreit werden kann, insbesondere im Zusammenhang mit Vertragsanpassungen und der Warnpflicht nach § 1168a ABGB. Die Arbeit beleuchtet auch Fälle, in denen bei funktionaler Leistungsbeschreibung kein Ersatz gewährt wird.
Welche Rolle spielt § 1168a ABGB?
§ 1168a ABGB spielt eine wichtige Rolle im Kontext der Warnpflicht des Werkunternehmers bei möglichen Mehrkosten. Die Arbeit untersucht, wie sich diese Warnpflicht auf die Kostenersatzpflicht auswirkt, insbesondere im Zusammenhang mit "Sowieso-Kosten".
Wie werden widersprüchliche Verträge behandelt?
Die Arbeit analysiert verschiedene Ansätze zur Vertragsauslegung und -anpassung bei widersprüchlichen Vereinbarungen in Werkverträgen. Sie untersucht, wie scheinbare Widersprüche zwischen den Willenserklärungen der Parteien aufgelöst werden können und welche Kriterien dabei maßgeblich sind.
Welche Bedeutung hat die Bauaufsicht?
Die Arbeit beleuchtet die Rolle der Bauaufsicht bei der Feststellung und Beurteilung von Mängeln. Der Einfluss der Bauaufsicht auf die Kostenersatzpflicht des Werkunternehmers wird ebenfalls untersucht.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Schlüsselwörter umfassen: Werkvertrag, mangelhafte Leistung, widersprüchlicher Vertrag, Vertragsauslegung, Vertragsanpassung, Sowieso-Kosten, Kostenersatzpflicht, Bauaufsicht, Gewährleistung, § 1165 ff ABGB, § 1168a ABGB, OGH, Rechtsprechung, 2 Ob 230/17p.
Was ist das Fazit der Arbeit?
Die Arbeit bietet eine umfassende Analyse des OGH-Urteils 2 Ob 230/17p und liefert detaillierte Einblicke in die komplexen Rechtsfragen rund um mangelhafte Leistungen im Werkvertragsrecht, insbesondere bezüglich widersprüchlicher Verträge und der Kostenersatzpflicht.
- Quote paper
- Nikolaus Herczeg (Author), 2019, Widersprüchliche Verträge und Sowieso-Kosten auf Grundlage der Entscheidung 2 Ob 230/17p des OGH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/501378