Im Mai 1958 lag die französische IV. Republik nach kaum 12 Jahren Existenz in ihren letzten Zügen. Nach einem kleinen französischen „Wirtschaftswunder“ kurz nach Ende des II. Weltkrieges zeigte sich im laufe der fünfziger Jahre, dass die Verfassung der IV. Republik keine war, mit der man regieren konnte.
Das damalige Verhältniswahlrecht ließ dem Parlament viel Macht und wirkte destabilisierend auf die Regierung, welche zu abhängig von dem Parlament und den in ihm repräsentierten Parteien war, die sich gegenseitig teils auf heftigste bekämpften. Die Verfassung der französischen IV. Republik gab Ihrer Regierung nicht die ausreichenden Mittel an die Hand, um auch in Krisenzeiten die Probleme des Landes zu meistern. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Regierung betrug sechs Monate.
Diese Ungleichverteilung der Macht war bereits aus der Zwischenkriegszeit der III. Republik bereits bekannt, dazu kamen nun neue sozialpolitische Probleme auf. Unter anderen die militärischen Konflikte in den französischen Kolonien (die Niederlage in Indochina 1954), das Streben der französischen Kolonien nach Unabhängigkeit und der Streit um die Europäische Verteidigungsgemeinschaft. Überhaupt waren die Parteien sehr unter sich zerstritten und in beide politische „Richtungen“ radikalisiert, wodurch die Staatsgeschäfte gegen Ende der Republik faktisch zum erliegen kamen. Der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte, war der offene Aufstand des Militärs in Algerien im Mai 1958.
Inhaltsverzeichnis
A. Historische Hinführung
I. Die Lage der Republik im Jahre 1958
II. Der General
B. Die Ideen des Generals De Gaulle
I. Die Legitimität des Staates
II. Der demokratische Staat
III. Die Rolle des Generals im Jahr 1958
C. Die plebiszitären Elemente der Verfassung von 1958
I. Historische Entwicklung
II. Das Referendum in der Verfassung von 1958
1. Allgemeines
2. Die Verankerung in Art. 3 C°
3. Gesetzesänderungen durch das Volk, Art. 11 C°
4. Das Volk als konstituierende Gewalt, Art. 89 C°
III. Die Legitimation der Institutionen durch das Volk
1. Die Exekutive
2. Die Legislative
3. Die Judikative
IV. Die Verfassungsreform von 1962
V. Das plebiszitäre Element unter De Gaulle
D. Der direktdemokratische Charakter der V. Republik
I. Das Volk und der Präsident
1. Rolle des Präsidenten als Schiedsrichter
2. Spielraum im Artikel 11 C°
II. Das Volk und die Regierung
III. Das Volk und das Parlament
IV. Das Volk und die Judikative
V. Sonstige Mitwirkung
VI. Zwischenergebnis Analyse
E. Schlussbetrachtung und Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle plebiszitärer Elemente innerhalb der französischen Verfassung der V. Republik. Dabei wird insbesondere analysiert, inwieweit diese Instrumente der direkten Demokratie dazu dienen, die Machtstellung des Präsidenten zu festigen und ihm eine unmittelbare Legitimation durch das Volk zu ermöglichen, auch unter Umgehung parlamentarischer Mitbestimmung.
- Historische Genese und theoretische Begründung der Verfassung durch Charles De Gaulle.
- Die Funktion und rechtliche Verankerung des Referendums in den Artikeln 3, 11 und 89 C°.
- Das Spannungsfeld zwischen repräsentativer parlamentarischer Arbeit und präsidentieller plebiszitärer Machtausübung.
- Die Analyse der Verfassungsreform von 1962 und deren Auswirkungen auf das politische System.
- Vergleich der direktdemokratischen Ausgestaltung der V. Republik mit anderen demokratischen Modellen.
Auszug aus dem Buch
Die Legitimität des Staates
Kern seiner Überlegungen zur Bildung eines Staats war die Frage seiner Legitimität. Dieser Legitimität legte er drei Elemente zugrunde.
Zunächst und vor allem war der legitime Staat für De Gaulle der Staat, der seine Legitimität und Kontinuität direkt aus dem Willen des Volkes zog. Diese Idee des Staates, der auf einem Konsens basiert, entnahm De Gaulle direkt den Überlegungen Hobbes’ und Rousseaus.
Ein Staat ziehe weiterhin einen großen Teil seiner Legitimität aus seiner Effektivität, eine These, die De Gaulle ganz im Gegensatz zu vielen Verfassungslehrern seiner Zeit vertrat. Ihnen war der Begriff der „Effektivität“ zu abstrakt und nicht greifbar genug, während der Begriff der „Legitimität“ eine Konstante sei und von allen gleich verstanden werde. Somit könne die Effektivität nicht als Grundlage der Legitimität gelten, da sie sich nicht darunter subsumieren lasse. Nach De Gaulle jedoch ist nur ein effektiver Staat, also ein Staat, der seine Ziele und seine Autorität nach Außen sowie nach Innen auch durchsetzen kann, in den Augen des Volkes auf lange Sicht legitimiert. Denn sobald die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr an die Effektivität des Staates glaube, würde dieser seine Existenzberechtigung verlieren. Somit könne nur ein unter allen Gesichtspunkten starker Staat auch legitim sein.
Das dritte Element in den Überlegungen des Generals war der Respekt der menschlichen Person. Dieses Element unterscheide eine nur rechtmäßige Regierung von einer legitimen Regierung. Eine nach den Prozeduren einer Verfassung gestaltete Regierung sei vielleicht rechtmäßig, sei aber nur objektiv legitim, wenn diese auch den Menschen bzw. die menschlichen Würde respektiere.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Historische Hinführung: Das Kapitel beschreibt die krisenhafte Endphase der IV. französischen Republik und die Rolle von General De Gaulle als prägende Figur für den politischen Neuanfang.
B. Die Ideen des Generals De Gaulle: Hier werden die theoretischen Grundlagen des Staatsverständnisses De Gaulles erläutert, insbesondere der Fokus auf Legitimität durch Effektivität, direkte Volksbindung und den Schutz der menschlichen Würde.
C. Die plebiszitäre Elemente der Verfassung von 1958: Dieses Kapitel analysiert die historische Entwicklung der Volksabstimmung und deren spezifische Ausgestaltung in den Verfassungsartikeln 3, 11 und 89 C°, inklusive der zentralen Reform von 1962.
D. Der direktdemokratische Charakter der V. Republik: Hier steht die praktische Machtausübung des Präsidenten im Fokus, der durch Referenden seine Rolle als Schiedsrichter und Führer der Nation unterstreicht sowie die Interaktion mit Regierung und Parlament.
E. Schlussbetrachtung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Entwicklung der Verfassung in Richtung einer stärkeren direkten Mitbestimmung im europäischen Vergleich.
Schlüsselwörter
V. Republik, Charles De Gaulle, Referendum, Plebiszit, Verfassungsrecht, Direkte Demokratie, Repräsentative Demokratie, Verfassungsreform 1962, Präsident der Republik, Semipräsidentielles System, Politische Legitimität, Exekutive, Gewaltenteilung, Nationale Souveränität, Machtbefugnisse.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Struktur und Funktion der Verfassung der französischen V. Republik, mit einem spezifischen Fokus auf die dort verankerten plebiszitären Elemente und deren Nutzung durch den Präsidenten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind das Verhältnis zwischen dem Präsidenten und dem Volk, die verfassungsrechtliche Bedeutung des Referendums sowie der Einfluss De Gaulles auf die Gestaltung des französischen Regierungssystems.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das Ziel ist es zu ergründen, ob die V. Republik eine Verfassung "à la carte" für De Gaulle darstellte und wie die plebiszitären Instrumente zur Machtstärkung der Exekutive gegenüber dem Parlament eingesetzt werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und verfassungshistorische Analyse, die auf einer fundierten Auswertung von Literatur zur französischen Verfassung und relevanten politischen Ereignissen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die historischen Hintergründe, die Verankerung der Referendumsrechte in der Verfassung, die Rolle der Institutionen (Exekutive, Legislative, Judikative) und die praktische Anwendung der plebiszitären Macht durch den Präsidenten analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören V. Republik, De Gaulle, Plebiszit, Referendum, Machtausübung und Verfassungsreform.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des Präsidenten als "Schiedsrichter"?
Der Präsident wird als eine über den Parteien stehende Instanz beschrieben, die durch seine direkte Legitimation durch das Volk enorme Machtbefugnisse besitzt, die teilweise an monarchische Züge erinnern.
Welche Bedeutung kommt der Verfassungsreform von 1962 zu?
Die Reform von 1962 wird als entscheidender Wendepunkt markiert, da sie die direkte Volkswahl des Präsidenten einführte und somit das System in Richtung eines semipräsidentiellen Modells verschob, was die Position des Staatschefs erheblich stärkte.
Wie unterscheidet sich das französische System von dem des Grundgesetzes?
Im Vergleich zum stark repräsentativ ausgerichteten deutschen Grundgesetz verleiht die französische Verfassung dem Volk (und insbesondere dem Präsidenten im Rückgriff auf das Volk) deutlich stärkere Möglichkeiten zur direkten Einflussnahme und Machtausübung.
- Arbeit zitieren
- Vincent König (Autor:in), 2014, Das plebiszitäre Element in der französischen Verfassung der V. Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/501520