Der US-amerikanische Drohnenkrieg. Lässt sich der tödliche Einsatz US-amerikanischer Drohnen aus moralphilosophischer Sicht rechtfertigen?


Bachelorarbeit, 2018

62 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


1. Prolog

2. Einleitung

3. Technische Details zu Drohnen

4. Anti-Terror-Krieg

5. Drohnenkrieg
5.1 Argumente für und wider den Drohnenkrieg; Bedenken und Kritik

6. John Rawls’ Eine Theorie der Gerechtigkeit
6.1 Der rawlssche Gerechtigkeitsbegriff
6.2 Der Urzustand - Gerechtigkeit als Fairness

7. Moral-philosophische Bewertung & Rawls’ Gerechtigkeitstheorie als Analogie -
Lassen sich Drohnenopfer rechtfertigen?
7.1 Der Vorrang der Freiheit
7.2 Die Gleichheit der Menschen
7.3 Urzustand und Gesetzlichkeit auf internationaler Ebene
7.4 Die utilitaristische Perspektive

8. Fazit

9. Quellenverzeichnis

1. Prolog

In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst erlangte der amerikanische Geheimdienst im April 2016 Informationen über den Aufenthaltsort des seit einigen Jahren mit einem anderen Namen und gefälschter Identität untergetauchten und mit al-Qaida in Verbindung gebrachten Yasin al-Najjar. Al-Najjar, gebürtiger Deutscher mit irakischen Wurzeln, stand seit Ende 2013 auf der Liste der Terrorverdächtigen der CIA weit oben. Laut eines Berichts der CIA, welcher dem Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten vorlag, gab es Beweise dafür, dass al-Najjar in Planung und Organisation eines Terroranschlages in London, bei dem sechs Menschen getötet wurden, involviert gewesen war. Auch habe er eine führende Rolle bei der Planung eines weiteren, glücklicherweise vereitelten Terroranschlags in Brüssel innegehabt. Laut des Berichts gab es Anzeichen dafür, dass al-Najjar seit einiger Zeit mit der Planung eines Terroranschlags in den Vereinigten Staaten beschäftigt sei. Aufgrund dieser Bedenken hatte die CIA den Fall al-Najjar mit der höchsten Prioritätsstufe kategorisierte. Als die CIA den genauen Aufenthaltsort des gesuchten Terroristen ermittelt hatte, dauerte es daher nur wenige Stunden, bis die Autorisierung für einen tödlichen Zugriff aus dem Weißen Haus erfolgte. Al-Najjar hielt sich laut der Information des Geheimdienstes in dem Örtchen Hattingen, südlich von Bochum in Nordrhein-Westfalen auf. Hier, so die Informationen, wohnte er seit kurzem bei seinem Cousin, welcher ihm zusammen mit zwei weiteren mit al-Qaida in Verbindung gebrachten Iraker behilflich dabei war, aus Hattingen einen nächsten Terroranschlag, mutmaßlich in den USA, zu planen.

Am Abend des 25. April lag dem CIA die Autorisierung aus dem Weißen Haus vor. Nur kurz zuvor war das Mobiltelefon al-Najjars in der Wohnung seines Cousins in Hattingen geortet worden und auch ein von diesem Mobiltelefon ausgehender Anruf konnte in diesem Zeitraum festgestellt werden. Über den genauen Aufenthaltsort al-Najjars bestand daher kein Zweifel.

Aus einem Interview mit dem Drohnenpilot Jason McDormin war später folgendes zu erfahren: McDormin saß an jenem Abend des 25. April vor einem Bildschirm in der Creech Air Force Base in Nevada und nippte an seinem Kaffee. Ein Blick auf die Uhr verriet ihm, das es bereits nach acht Uhr abends war. Aufgrund eines ‘High-priority’ Einsatzes musste er an diesem Abend Überstunden machen. Er rieb sich die Müdigkeit aus den Augen und lenkte seine Konzentration wieder auf den grünlich flackernden Bildschirm vor sich. Sein Einsatzgebiet war heute Deutschland. Der Kaffee in seiner Tasse war zwar derselbe wie an jedem anderen Arbeitstag hier in der Air Force Base in Nevada, doch was er vor sich auf dem Bildschirm sah, war tatsächlich Deutschland. Die Kamera an der Drohne, die er steuerte, lieferte ihm das Bild. Aus der Vogelperspektive erstreckten sich unter ihm Felder, Hügel und Wälder - alles nur in schemenhaftem grün-schwarz zu erkennen, denn in Deutschland hatte eben die erste, zaghafte Morgendämmerung eingesetzt.

In diesem Morgengrauen erhob sich plötzlich gespenstisch eine Drohne, Typ Predator, über einen Hügel am Rande des Städtchens Hattingen. In einem halbkreisförmigen Bogen glitt die Drohne über einen dunklen Wald hin zum südlichsten Ende des Städtchens.

Jason glich die ihm vorliegenden GPS-Daten mit den Koordinaten auf seinem Bildschirm ab. Eine Routineaufgabe für sein geschultes Auge. Das Haus, in welchem sich das Zielobjekt befand, lag nun deutlich in seinem Blickfeld. Er visierte die ihm vorgegebene Doppelhaushälfte an. Die Autorisierung seines Supervisors lag ihm vor. Dessen Hand legte sich ihm in diesem Moment ermutigend auf seine Schulter. “Do it… now!” hörte er die ruhige Stimme seines Supervisors hinter sich sagen. McDormin drückte ab.

Gegen 4:40 Uhr feuerte die Predator Drohne zwei Hellfire Missiles in das Haus am Rande Hattingens, in welchem sich sowohl Yasin al-Najjar befand, als auch sein Cousin, einer der beiden ebenfalls des Terrorismus verdächtigten Iraker und eine weitere weibliche Person, deren Identität nicht festgestellt werden konnte. Alle Vier wurden bei diesem Angriff getötet. Ebenfalls bei diesem Angriff getötet wurden: Johanna K., 38 Jahre alt, Kassiererin in einem Getränkemarkt in Hattingen; Pavel K., 42 Jahre alt, Ehemann von Johanna K., stellvertretender Abteilungsleiter in einem Logistikunternehmen in Hattingen; Sofia K., 4 Jahre alt, Tochter von Johanna K. und Pavel K.. Johanna, Pavel und Sofia lebten in der anderen Haushälfte des Zweifamilienhauses - Kollateralschaden. Schwer verletzt bei diesem Angriff wurde darüber hinaus Max S., 9 Jahre alt. Max S. lebte mit seinen Eltern im Nachbarhaus und erblindete an der schweren Kopfverletzung, die er bei dem Angriff erlitt.

Die hier geschilderten Ereignisse sind frei erfunden. Sie sollen lediglich als Veranschaulichung dafür dienen, wie in etwa der Ablauf eines Drohnenangriffs aussieht. Wenngleich derartige Angriffe hierzulande undenkbar sind, so stellen sie doch in manchen Ländern und Gebieten alltägliche Vorkommnisse dar. So unter anderem in Libyen, Somalia, Jemen und Pakistan.

2. Einleitung

“Let’s kill the people who are trying to kill us” (Obama, 2015)

Als am 11. September 2001 die schrecklichen Bilder eines Terroranschlags auf das World Trade Center durch die Nachrichtenkanäle und über die Fernsehbildschirme rund um den Globus flackerten, da schien die westliche Welt vor Angst und Schrecken für einige Augenblicke still zu stehen. Das World Trade Center in New York war ein Wahrzeichen für die freie, liberale, westliche Welt. Aus diesem Grund wurde der Anschlag auch als Angriff auf genau diese Werte der westlichen Welt interpretiert, weshalb für den damaligen US Präsidenten George W. Bush auch kein Zweifel bestand, als er der Welt mitteilte: “Either you are with us, or you are with the terrorists” (Bush, 2001). Darüber hinaus war für die USA klar: wer angegriffen wird, der verteidigt sich. Dieses Recht auf Selbstverteidigung wurde den Vereinigten Staaten nach den Anschlägen ohne langes Zögern von den Vereinten Nationen zugestanden (vgl. Rudolf/Schaller 2012, S. 12-13). Die Bush Regierung ließ sich diesbezüglich nicht zweimal bitten, sondern startete nur wenige Tage nach den Anschlägen einen globalen, bis zum heutigen Tage anhaltenden Krieg gegen den Terrorismus. Dieser Krieg unterscheidet sich jedoch bei weitem vom klassischen, herkömmlichen Krieg nicht nur dadurch, dass er sich über viele Länder und Regionen erstreckt, unterschiedlichste Bevölkerungsgruppen betrifft und eine daraus erwachsende, hohe Komplexität aufweist, sondern auch dadurch, dass die unbemannte Drohne eines der Hauptkampfmittel in diesem Krieg darstellt. Die Möglichkeit des Einsatzes von UAVs (unmanned aerial vehicle), oder im allgemeinen Sprachgebrauch ‘Drohne’, stellt in den Augen vieler Militärexperten eine historische Zäsur in der geschichtlichen Entwicklung des Krieges dar, welche mit der Möglichkeit des Einsatzes von Nuklearwaffen vergleichbar ist. Eine derartige Neuerung bringt jedoch verständlicherweise auch neue Problemfelder mit sich, welche im Falle von Drohnen unter anderem im Bereich der ethischen Handhabung dieser Waffentechnik und der moralischen Verantwortlichkeit gegenüber den betroffenen Menschen liegen. Da das amerikanische Anti-Terror-Drohnenprogramm seit vergangenem Jahr eine erneute, massive Ausweitung erfährt, wir auch hierzulande durch die Medien eine große Terrorgefahr vermittelt bekommen, und sich auch der deutsche Gesetzgeber seit geraumer Zeit mit dem Einsatz unbemannter Systeme auseinandersetzt, weist dieses Thema sowohl eine große Aktualität als auch eine enorme Brisanz auf. Es existiert eine breite wissenschaftliche Debatte über die Legalität des amerikanischen Drohneneinsatzes nach Internationalem Recht bzw. Internationalem Kriegsrecht. Ich möchte mich in der vorliegenden Arbeit daher mit der Frage nach der Moralität dieses ‘Drohnenkrieges’ beschäftigen. Die zentrale Fragestellung soll dabei lauten:

Lässt sich der tödliche Einsatz US-amerikanischer Drohnen aus moral-philosophischer Perspektive rechtfertigen?

Da der Moralphilosophie, welche häufig auch lediglich als ‘Ethik’ bezeichnet wird, unterschiedliche Strömungen zu eigen sind, welche sich teilweise konträr gegenüberstehen und daher, eine bestimmte Sachlage betreffend, zu unterschiedlichsten Ergebnissen kommen, scheint es im Sinne dieser Arbeit und ihres Beitrags zur Debatte, sich auf eine dieser Strömungen zu konzentrieren, bzw. die Perspektive einer dieser Strömungen einzunehmen. Es ist also anzunehmen, dass die Beantwortung der Fragestellung aus moral-philosophischer Perspektive eine Vielzahl unterschiedlicher Ergebnisse hervorbringen würde, eben aus dem Grund, da verschiedene Strömungen der Moralphilosophie auch von unterschiedlichen Prämissen ausgehen, unterschiedliche Grundsätze voraussetzen und verschiedenartige Annahmen, die menschliche Moral betreffend, zugrunde legen. Aus der Entscheidungsnot heraus, sich auf eine dieser Strömungen zu beschränken, erscheint es mir sinnvoll, ‘Eine Theorie der Gerechtigkeit’ von John Rawls hierfür in den Fokus zu rücken. Nicht nur hat die im Jahre 1971 veröffentlichte Gerechtigkeitstheorie von Rawls eine unvergleichliche Renaissance der totgeglaubten politischen Philosophie verursacht; auch versteht sie sich als Gegenspieler des Utilitarismus, welcher bis zu jener Zeit die Moral- bzw. politische Philosophie des anglo-amerikanischen Sprachraums dominierte. Darüber hinaus hat sich Rawls bereits selbst bemüht, seine Gerechtigkeitsvorstellung auf internationale Ebene zu transferieren, um somit zwischenstaatlichen Beziehungen zur Gerechtigkeit zu verhelfen und einen Beitrag zur zwischenstaatlichen Friedenssicherung zu leisten. Da sich der Drohnenkrieg der US-Regierung auf Bürger anderer Staaten bezieht, ist dieser Krieg ebenfalls als ein zwischenstaatliches Phänomen zu betrachten. Aus diesem Grund ist die Hoffnung berechtigt, dass uns die rawlssche Theorie in mehrerlei Hinsicht Aufschluss geben kann.

3. Technische Details zu Drohnen

Der Begriff 'Drohne' beschreibt im allgemeinen Verständnis ein unbemanntes Luftfahrzeug – daher die vollständige Bezeichnung ‘UAV' (unmanned aerial vehicle). Aufgrund der Tatsache, dass Drohnen in den letzten Jahren merklich an Popularität gewonnen haben und daher inzwischen für unterschiedlichste Anwendungsbereiche produziert werden und erhältlich sind, erscheint es notwendig, an dieser Stelle eine konzeptionelle Eingrenzung vorzunehmen. Zivile Drohnen werden zu kommerziellen Zwecken, beispielsweise für Videoaufnahmen aus der Luft, welche für Werbevideos benötigt werden, eingesetzt. Auch für den privaten Nutzen sind derartige Drohnen mittlerweile auf dem Markt erhältlich. Darüber hinaus werden mit Kamera bestückte Drohnen von der Polizei eingesetzt, um größere Ereignisse wie beispielsweise Demonstrationen zu überwachen. Für die vorliegende Arbeit sind jedoch ausschließlich Drohnen, welche im militärischen Bereich eingesetzt werden, von Interesse. Laut offizieller Definition des US Department of Defence ist ein unbemanntes Flugobjekt mit militärischem Einsatzgebiet ein “[...] powered, aerial vehicle that does not carry a human operator, uses aerodynamic forces to provide vehicle lift, can fly autonomously or be piloted remotely, can be expendable or recoverable, and can carry a lethal or nonlethal payload” (US Department of Defence, 2005). Vom US-Militär eingesetzte Drohnen lassen sich prinzipiell in zwei Kategorien einordnen: HALE (high altitude, long endurance) und MALE (medium altitude, long endurance), wobei MALE UAVs für den Einsatz in Höhen von ca. 3000 bis ca. 15.000 Metern produziert sind und mindestens 8 Stunden ohne Unterbrechung in der Luft verbringen können. HALE UAVs hingegen sind für den Luftraum in 13.000 Metern und höher gedacht und sind in der Lage, ein Minimum von 24 Stunden in der Luft zu verbringen. Die Größenunterschiede der UAVs reichen dabei von beispielsweise 2,5 Zentimetern Breite bei der Black Hornet Aufklärungsdrohne bis hin zu 40 Metern Spannweite bei dem Global Hawk HALE UAV (vgl. Joint Air Power Competence Center, 2008).

Eine der vom US-Militär wohl am häufigsten eingesetzte Drohne ist die Predator MALE Drohne. Laut eines US Air Force fact sheets wird die Predator Drohne für eine Reihe von Aufgaben eingesetzt: “intelligence, surveillance, reconnaissance, close air support, combat search and rescue, precision strike, buddy-lase, convoy/raid overwatch, route clearance, target development, and terminal air guidance” (US Air Force 2015). Eine weitere, aus zahlreichen Medienberichten geläufige Drohne ist die MQ-9 Reaper. Laut des US Air Force fact sheets ist deren “Primary function: find, fix, and finish targets” (US Air Force 2015).

Eine zentrale Eigenschaft, welche bei allen UAS (unmanned aerial systems) bislang vorliegt, ist die Tatsache, das sich zwar kein Pilot an Bord des Flugobjektes befindet, dieses jedoch von einem sogenannten Piloten von einer Bodenstation aus navigiert wird. Was also die Navigation und auch den Einsatz von scharfen Waffen angeht, ist stets menschliche Kontrolle in den Kreislauf implementiert. Es wird daher im Allgemeinen von 'in the loop' Systemen gesprochen. Sowohl die Zielerfassung als auch die Zielvernichtung unterliegt also bisher noch menschlicher Kontrolle. Die meisten UAVs sind jedoch sowohl bei der Navigation als auch bei “[...]komplizierten Manövern wie Start und Landung nicht mehr auf menschliche Eingriffe angewiesen” (Schörnig 2012, S. 38). Die Forschung im Bereich vollautomatisierter und autonomer Systeme schreitet dabei stetig voran, sodass es “[...] nur eine Frage der Zeit [zu sein scheint], bis UAVs auch zu komplexem Luftkampf in der Lage sind […]” (ebd, S. 39), und der Mensch als kontrollierender Faktor sogar obsolet wird.

4. Anti-Terror-Krieg

Nur neun Tage nach den Anschlägen vom 11. September 2001 stellte der damalige US- Präsident George W. Bush in einer Rede vor dem Kongress fest: “enemies of freedom committed an act of war against our country” (Bush, 2001). Aus dieser Feststellung schlussfolgerte er, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika seit diesem historischen Tag im Krieg befänden.

“Our war on terror begins with al Qaeda, but it does not end there. It will not end until every terrorist group of global reach has been found, stopped, and defeated” (Bush, 2001) – mit diesen berüchtigten Worten rief er in derselben Rede den seither anhaltenden, weltweiten Krieg gegen den Terrorismus aus.

Dieser globale Feldzug, dessen erklärtes Ziel es ist, den Terrorismus in der Welt zu bekämpfen und zu besiegen, begann de facto, als am 7. Oktober 2001 das amerikanische Militär gemeinsam mit seinen britischen und kanadischen Verbündeten im Rahmen der 'Operation Enduring Freedom' die ersten Bomben über Afghanistan abwarf (vgl. Council on Foreign Relations). Der ausschlaggebende Grund für den amerikanischen Einmarsch in Afghanistan war die Weigerung des Taliban-Regimes, zentrale, für die Anschläge des 11.Septembers vermeintlich verantwortliche Figuren des al-Qaida Netzwerkes auszuliefern – allen voran Osama bin Laden. Mit der Besetzung Afghanistans begann, was inzwischen als “the longest foreign war” (Astore, 2017) der amerikanischen Geschichte bekannt ist. In den darauffolgenden Jahren jedoch war der Afghanistankrieg nur noch eines der Projekte, welches die internationale, von der amerikanischen Regierung angeführte Kampagne des 'War on Terrorism' verfolgte. Denn wie Bush konstatiert hatte, so begann dieser Krieg zwar mit al- Qaida, endete jedoch keineswegs dort in der afghanischen Hochebene. Im Gegenteil: mehr und mehr Gebiete gerieten in den Fokus – denn Terroristen, welche eine Gefahr für die internationale Gemeinschaft darstellen, waren und sind verständlicherweise nicht nur in Afghanistan anzutreffen.

Die Ausgaben der amerikanischen Regierung für den 'War on Terrorism' seit dem Jahre 2001 bewegen sich dabei je nach Quelle in einer Größenordnung von mehreren Milliarden Dollar. Offizielle Zahlen des amerikanischen Verteidigungsministeriums besagen, dass zwischen 2001 und 2018 für den 'War on Terrorism' insgesamt 2,125 Milliarden US Dollar ausgegeben wurden (Amadeo, 2017). Ein Bericht der Brown Universität legt jedoch nahe, dass diese Ausgaben in Wirklichkeit bei 5,6 Milliarden Dollar liegen könnten (vgl. Ratner, 2017). Wenngleich also Uneinigkeit über die genauen Zahlen herrscht, so scheint doch kein Zweifel daran zu bestehen, dass die Ausgaben für diesen Krieg seit 2001 rasant angestiegen sind. Bemühen wir an dieser Stelle noch einmal die offiziellen Zahlen des US- Verteidigungsministeriums, so besagen diese, dass die Ausgaben im Jahre 2001 noch bei 31 Milliarden US-Dollar lagen. In den darauffolgenden Jahren stiegen diese Ausgaben jedoch stetig an – um im Jahre 2008 bei 235 Milliarden US-Dollar zu gipfeln. Seither war wieder ein leichter Abfall zu verzeichnen. Die Ausgaben für den 'War on Terrorism' im Jahre 2018 werden auf ca. 125 Milliarden Dollar geschätzt (vgl. Amadeo, 2017).

Der Krieg gegen den Terrorismus hat seit den Anschlägen vom 11. September oberste Priorität für die amerikanische Regierung, sodass in der amerikanischen Politik seither “zahlreiche Themen primär unter sicherheitspolitischen Erwägungen betrachtet werden” (Schneckener 2003, S. 4). Im Jahre 2003 verabschiedete die amerikanische Regierung die National Strategy for Combating Terrorism. Hierin wurde die sogenannte 4D Strategie veröffentlicht: defeat (terrorists), deny (further state sponsorship and support), diminish (underlying conditions for terrorists), defend (US citizens and homeland) (vgl. ebd).

Weiter wird in diesem Strategiepapier darauf hingewiesen, dass der Krieg gegen den Terrorismus mehrere Dimensionen umfasst: er wird sowohl auf diplomatischer, militärischer und geheimdienstlicher als auch polizeilicher, finanzpolitischer und wirtschafts- bzw. entwicklungspolitischer Ebene geführt (vgl. ebd). Seit den Anschlägen vom 11. September wird Terrorismus von der amerikanischen Regierung wortwörtlich als Form des Krieges angesehen, wodurch zu dessen Bekämpfung herkömmliche Maßnahmen der Verbrechensbekämpfung von militärischen Mitteln der Kriegsführung abgelöst wurden. Durch diese konzeptionelle Neubetrachtung des Phänomens Terrorismus hat sich daher kausal auch das Verständnis über dessen Bekämpfung verändert. Diese Veränderung lässt sich nicht zuletzt an den gestiegenen Ausgaben für den militärischen Sektor ablesen. Auch die Art und Weise der Terrorismusbekämpfung steht seit 2001 unter neuen Vorzeichen. So wurde von der Bush-Regierung eine konzeptionelle Verbindung zwischen terroristischen Netzwerken und Regierungen, welche derartige Netzwerke vermeintlich unterstützen, hergestellt. Bush nannte diese Regime 'Schurkenstaaten' und verwies dabei auf “die Achse des Bösen”, welche in seinen Augen aus Iran, Irak und Nordkorea bestand (vgl. Bush, 2002). Durch diese Verbindung von nichtstaatlichen Akteuren, welche in Form von terroristischen Netzwerken auf globaler Ebene ihr Unwesen treiben, und staatlichen Akteuren, also Regierungen, welche derartige Terrornetzwerke unterstützen bzw. diesen nicht entschieden genug entgegentreten, schlug die Bush-Regierung zwei Fliegen mit einem Streich. Einerseits konnte nichtstaatlichen Akteuren nun mit militärischen Mitteln der Kriegsführung entgegengetreten werden, und andererseits wurde durch die Tatsache, dass manche staatliche Akteure als Verbrecherregime angesehen wurden, das sogenannte 'last- resort Kriterium' breiter gefasst; militärische Aktionen wurden also bereits möglich, bevor alle diplomatischen Optionen ausgeschöpft worden waren.

Bush selbst erkannte früh, dass der Krieg gegen den internationalen Terrorismus zwar teilweise aus der Bekämpfung verbrecherischer Regime bestand, welche Terrornetzwerke unterstützen, zu einem noch größeren Teil jedoch aus der Bekämpfung dieser terroristischen Netzwerke selbst. So stellte er bereits vier Tage nach den Anschlägen auf das World Trade Center fest: “This is a conflict without battlefields or beachheads, a conflict with opponents who believe they are invisible” (Bush, 2001). Dieser diffuse Charakter des Kriegsgegners jedoch erfordert auch eine neue Art der Kriegsführung. Herkömmliche Armeen, Bodentruppen und Schlachtfelder rücken mehr und mehr in den Hintergrund des Kriegsgeschehens. Es gibt keinen Hauptkriegsschauplatz mehr, auf welchem eine entscheidende Schlacht ausgefochten wird. Bush vermerkte diesbezüglich: “Victory against terrorism will not take place in a single battle, but in a series of decisive actions against terrorist organisations and those who harbor and support them” (ebd). An dieser Aussage lässt sich bereits ablesen, dass sich sowohl der räumliche als auch der zeitliche Rahmen des 'War on Terrorism' von dem Rahmen herkömmlicher Kriege deutlich unterscheidet. Wenn es gilt, nicht eine als Einheit fungierende Armee zu zerschlagen, sondern ein äußerst diffuses und zugleich hoch intelligentes Terrornetzwerk wie Al-Qaida, welches sich über mehr als 50 Länder erstreckt und “[...] nach Schätzungen westlicher Geheimdienste an die 5000 Mitglieder auf[weist]” (Bruha/Bortfeld 2001, S. 161), so bedarf es neuer Methoden der Kriegsführung .

So wird dieser Krieg eben gerade nicht mehr in einer großen Schlacht gewonnen, sondern mithilfe vieler gut geplanter Einzelaktionen, welche sich, wenn nötig, über einen langen Zeitraum verteilen. Auch erstreckt sich dieser Krieg über eine Vielzahl von Ländern, ja sogar mehrere Kontinente. Zieht man dies alles in Betracht, so ist es einleuchtend, dass für diese neue Art des Krieges auch neue Waffen und eine neue Art der Kriegsführung benötigt werden. Wenngleich sowohl der Afghanistankrieg als auch der Irakkrieg noch mit einer großen Anzahl herkömmlicher Bodentruppen geführt wurden, so vollzog sich doch bereits zeitgleich eine gravierende Veränderung in der Art und Weise, wie die amerikanische Regierung den Krieg gegen den Terrorismus kämpfte.

Diese Neuartigkeit der amerikanischen Kriegsführung manifestierte sich das erste Mal am 3. November 2002, als ein Auto auf einer jemenitischen Wüstenstraße von einer Hellfire Rakete getroffen und zerstört wurde, die einige Sekunden zuvor von einer amerikanischen Drohne, Typ Predator, abgefeuert worden war. Das Ziel bei diesem Angriff war der Al-Qaida Anführer Qaed Salim Sinan al-Harethi. Dieser wurde, zusammen mit fünf weiteren Insassen des Autos, bei dem Angriff getötet (vgl. Hersh, 2002). Dies war die erste tödliche Attacke auf eine Einzelperson im Namen des Anti-Terror-Krieges außerhalb Afghanistans. Es war außerdem die erste tödliche amerikanische Attacke auf dem Territorium eines Staates, mit welchem sich die USA zu diesem Zeitpunkt in keinem Krieg oder ähnlichen militärischen Konflikt befanden (vgl. Hess, 2002). Durch diesen Angriff wurde plötzlich deutlich, was der damalige Verteidigungsminister Donald Rumsfeld meinte, als er ein knappes Jahr vor diesem Angriff in einem Interview geäußert hatte: “[t]he only way to defend against terrorists is to go after the terrorists” (Rumsfeld, 2001).

In den Vereinigten Staaten wurde diese Attacke in den darauffolgenden Tagen als voller Erfolg gewertet, so zitierte die New York Times einen Gesetzeshüter mit den Worten: “I'm ecstatic. We're at war, and we've got to use the means at our disposal to protect the country. You've got to use all your tools, and this is a kind of war which requires us to fight on multiple fronts with all the weapons at our disposal” (Johnston/Sanger, 2002).

Gleichzeitig ließen jedoch auch kritische Stimmen die Frage verlauten, ob es sich hierbei nicht um einen politischen bzw. politisch motivierten Mord handele. Jene Kritiker verwiesen umgehend auf eine von Präsident Gerald Ford erlassene Verordnung, welche 'political assassination' unter Verbot stellte (vgl. Ford, 1976). Sowohl das Weiße Haus als auch die CIA und das Pentagon beeilten sich jedoch zu bekräftigen, dass es sich bei dem Angriff keineswegs um einen politischen Mord gehandelt habe. Die Bedenken wurden von offizieller Seite abgetan mit den Worten: “It does seem to me this was characterized as a military operation in the war on terrorism [...] and that these are enemy combatants. You shoot to kill enemy combatants” (Spaulding, zitiert nach Hess, 2002). Mit diesen klaren Worten, so schien es, war der Sachverhalt geklärt und jeder Zweifel ausgeräumt. Die Vereinigten Staaten von Amerika befinden sich im Krieg, so die Aussage; und im Krieg schiesst man schließlich auf seine Gegner um diese zu töten. Wo sei da nun der 'politische Mord' zu finden? Eine Aussage, die zunächst schlüssig scheint. Wo jedoch, so könnte man fragen, beginnt dieser Krieg und wo endet er? In welchen Ländern werden Angriffe geflogen und in welchen nicht? Wer sind die Kriegsgegner und ist das wirklich ein richtiger, echter Krieg? Ein neues Stadium des ‘War on Terrorism' war erreicht. Die tödliche Drohnenattacke im Jemen im November 2002 stellt eine Zäsur in der methodischen Führung des globalen Kriegs gegen den Terrorismus dar, denn dem Angriff auf al-Harethi sollten noch viele tausende mehr folgen, wodurch dieser Krieg einen zuvor noch nicht da gewesenen Charakter annahm.

5. Drohnenkrieg

“The worst terrorist campaign in the world by far is the one that’s being orchestrated in Washington. […] There’s never been a terrorist campaign of that scale“ (Chomsky, 2015)

“We are planning a broad and sustained campaign to secure our country and eradicate the evil of terrorism” (Bush, 2001). Mit diesen Worten kündigte Präsident Bush nur wenige Tage nach den Anschlägen vom 11. September 2001 an, dass es eine umfangreiche Kampagne gegen den Terrorismus geben wird. Innerhalb weniger Tage jedoch hatte er seine Wortwahl geändert und sprach nun anstatt von Kampagne von Krieg. Der Krieg gegen den Terrorismus. Heute wissen wir, dass von amerikanischer Seite das bevorzugte Stilmittel in diesem Krieg die Drohne ist. Eine Woche nach den Anschlägen auf das World Trade Center verabschiedete der amerikanische Kongress die sogenannte 'Authorization for Use of Military Force', welche es dem US-Präsidenten einräumte, mit militärischer Gewalt gegen die für die Anschläge verantwortlichen Terroristen und deren Verbündete vorzugehen (vgl. S.J.Res. 23, 2001). Auf der Grundlage dieser Autorisierung werden seither Drohnen eingesetzt, um Terroristen und Individuen, die mit diesen in Verbindung stehen, zu identifizieren, zu lokalisieren und auszuschalten. Der Einsatz von Drohnen im Krieg gegen den Terrorismus wurde in den vergangenen siebzehn Jahren von der amerikanischen Regierung mehr und mehr ausgeweitet, sodass diese Methode der Kriegsführung inzwischen zur eigenständigen Kriegsbezeichnung herangewachsen ist: der Drohnenkrieg. Hierbei ist zu beachten, dass einerseits das amerikanische Militär in aktiven Kriegsgebieten Kampfdrohnen einsetzt; andererseits werden unter der Federführung der CIA verdeckte und oft geheime Anti-Terror-Drohnenangriffe durchgeführt. Für die hier vorliegende Arbeit sind letztere der eben genannten Drohnenoperationen, also jene der CIA, von Interesse; wenngleich die Trennlinie dieser Unterscheidung nicht in allen Fällen deutlich auszumachen ist, nämlich genau dann, wenn die Zuständigkeitsgebiete ineinander übergehen (so beispielsweise wenn ein Drohnenpilot sein Flugobjekt von einer Militärbasis aus steuert, die Operation jedoch der Federführung der CIA unterliegt).

Auf welche Weise werden nun Drohnen als Kampfmittel eingesetzt? Hier ist zunächst auf die vollständige Bezeichnung einer Drohne zu verweisen: Unmanned Aerial Vehicle. Aus diesem Namen ergibt sich, dass es keinen Piloten an Bord dieses Flugobjektes gibt. Der Pilot des UAVs steuert dieses also von einer Bodenstation aus. Diese Bodenstation kann dabei tausende von Kilometern von dem UAV entfernt sein. Die meisten der Drohneneinsätze in Afghanistan, Pakistan oder auch Nordafrika werden von einer Bodenstation in den USA geleitet; als wichtigste dieser Bodenstationen gilt die Creech air force base in Nevada (vgl. Rogers, 2017). Von dieser Bodenstation werden die Signale an die UAVs über Satelliten weitergeleitet. Bei Einsätzen in Nordafrika werden die Signale häufig erst durch Glasfaserkabel über den Ozean geschickt, wo sie dann von der deutschen Relaisstation 'Rammstein' weitergeleitet werden. UAVs, die in Nordafrika und dem Mittleren Osten operieren, sind meist in dem ostafrikanischen Land Dschibuti stationiert, in welchem die USA, neben anderen Großmächten, eine ihrer weltweit wichtigsten Militärbasen betreiben (vgl. Dahir, 2017).

Ist mithilfe der Überwachungs- und Aufklärungstechnik eines UAVs ein sich auf der 'Kill list' befindlicher Terrorist identifiziert und lokalisiert worden, so wird er mit einem von dem UAV abgefeuerten, scharfen Geschoss, beispielsweise einer Hellfire Rakete, vernichtet. Auf die Beschaffenheit dieser sogenannten Kill list, welche häufig auch als ‘disposition matrix’ (vgl. Cobain, 2013) bezeichnet wird, soll an späterer Stelle noch etwas genauer eingegangen werden.

Diese tödlichen Angriffe lassen sich aufgrund einiger Merkmale verschieden kategorisieren. So gibt es zunächst den 'Personality strike', welcher auch als 'Targeted killing' bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um einen Angriff auf ein bestimmtes Individuum, welches aufgrund seiner Identität attackiert wird. Diese Individuen sind den US Behörden in der Regel namentlich bekannt. Darüberhinaus gibt es den sogenannten 'Profile-' oder 'Signature strike', bei welchem das attackierte Individuum den US-Behörden namentlich nicht bekannt ist. Der Grund für den Versuch der Vernichtung dieses Individuums ist in diesem Falle also nicht dessen Identität, sondern dessen “pattern of life, social network, and travel behaviour” (Reprieve U.S., 2017), welche vermuten lassen, dass dieses Individuum in terroristische Aktivitäten involviert ist. Laut US-Behörden werden hierbei Individuen ins Visier genommen, “who bear certain Signatures, or defining characteristics associated with terrorist activity, but whose identities aren’t known” (SLS&NYUSL 2012, S. 12). Worin genau diese 'defining characteristics' bestehen, ist dabei nicht bekannt. In derselben Kategorie wie der 'Signature strike' ist wohl auch der sogenannte 'Terrorism Attack Disruption Strike' anzusiedeln, ”where the identity of the individuals or groups targeted is not known, but their activities as viewed from the sky appear to fit a pattern that has been deemed suspicious” (Amnesty International 2013, S. 28).

Eine dritte Kategorie ist der 'Double-tap strike', oder auch 'Follow-up strike'. Hierbei wird ein Ziel innerhalb kurzer Zeitabstände mehrfach unter Beschuss genommen. Da bei dieser Art des Angriffs häufig Zivilisten, welche den Überlebenden des ersten Angriffs zu Hilfe eilen, in Mitleidenschaft gezogen werden, ist diese Methode des Follow-up strikes besonders umstritten (vgl. The Bureau of Investigative Journalism [TBIJ], 2017). Auf die hiermit verbundenen, ethischen Bedenken soll an gegebener Stelle noch genauer eingegangen werden.

Um eine Vorstellung der Größenordnung des Drohnenkrieges zu vermitteln, erscheint es an dieser Stelle sinnvoll, einige Zahlen und Statistiken zu bemühen. Hierbei jedoch stößt man schnell auf das Problem, dass Zahlen je nach Quelle stark variieren. Laut 'The Bureau of Investigative Journalism' (im Weiteren TBIJ), einer unabhängigen, non-profit Journalistenvereinigung mit Sitz in London, welche unter anderem von der Stanford Law School sowie der NYU School of Law in deren Bericht 'Living under Drones' als zuverlässige Quelle angeführt wird, liegt in den Ländern Afghanistan, Pakistan, Somalia und Jemen das Minimum an bestätigten Drohnenangriffen bei 4737. Diese Zahl beinhaltet Angriffe im Jemen seit 2002, in Pakistan seit 2004, In Somalia seit 2007 und in Afghanistan seit 2015. Im Jemen liegt das Minimum bestätigter Drohnenangriffe laut TBIJ bei 302, die Anzahl der Opfer liegt dabei bei 988 – 1341. Das Minimum bestätigter Drohnenangriffe in Pakistan wird auf 430 beziffert, wobei die Anzahl der Opfer hier bei 2515 – 4026 liegt. In Somalia wurden laut TBIJ ein Minimum von 82 Drohnenangriffen bestätigt, bei welchen 524 – 713 Menschen ums Leben kamen. In Afghanistan sind demnach seit dem Jahre 2015 mindestens 3923 Drohnenangriffe geflogen worden, bei welchen 3334 – 4597 Menschen getötet wurden (vgl. TBIJ, 2017). Auf Drohnenangriffe in Libyen bezogen, berichtet The Intercept: “The United States has conducted approximately 550 drone strikes in Libya since 2011, more than in Somalia, Yemen, or Pakistan” (Turse/Moltke/Speri, 2018). Seit Ende 2017 plant die amerikanische Regierung darüber hinaus, bewaffnete Drohnen in Niger einzusetzen (vgl. Reprieve U.S., 2017).

Die hier angeführten Zahlen sagen zunächst nichts über die Art der Opfer aus, also darüber, bei wie vielen der Opfer es sich um bewaffnete Kombattanten oder Terroristen gehandelt hat, und bei wie vielen um Zivilisten. Will man das Verhältnis getöteter Terroristen zu getöteten Zivilisten untersuchen, so muss man schnell feststellen, dass die Zahlen von offizieller Seite der amerikanischen Regierung den Zahlen unterschiedlicher Journalisten und Menschenrechtsorganisationen widersprechen. So ließ John Brennan, der ehemalige Leiter des 'National Counterterrorism Centers', sich auf Drohnenangriffe in Pakistan beziehend, im Juni 2011 verlauten: “[...] that for almost a year, 'there hasn’t been a single collateral death because of the exceptional proficiency [...]'” (Brennan, zitiert nach Shane, 2011). TBIJ hingegen berichtete einen Monat später, anlässlich dieser Aussage John Brennans detaillierte Untersuchungen angestellt zu haben und dabei zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass seit August 2010 bereits bei 10 von 116 untersuchten Drohnenangriffen in Pakistan mindestens 45 Zivilisten getötet worden seien (vgl. Woods, 2011). Wenn man der Frage nachgeht, wie derart große Unterschiede hinsichtlich der Zahlen vermeintlich getöteter Zivilisten auftreten können, so stellt man zunächst fest, dass in vielen Fällen, ein Drohnenangriff von offizieller Regierungsseite in den Medien als erfolgreich bezeichnet wurde, da die Opfer gefährliche Terroristen gewesen seien. Diesen Aussagen wird später häufig von investigativen Journalisten widersprochen, indem sie darauf verwiesen, dass ihre Nachforschungen ergeben hätten, dass es sich bei den Opfern großteils nicht um Terroristen, sondern um Zivilisten gehandelt habe (vgl. Calhoun 2016, S. 16). Steht bei diesem Widerspruch zunächst noch Aussage gegen Aussage, so wird der Grund für die Differenz der Zahlen getöteter Zivilisten noch deutlicher, wenn man in Betracht zieht, dass unterschiedliche Definitionen des Konzeptes 'Zivilist' bzw. 'ziviles Opfer' zugrunde liegen. So definiert die amerikanische Regierung “all military-age males in a strike zone as combatants […] unless there is explicit intelligence posthumously proving them innocent” (Becker & Shane, 2012). Kombattanten werden dabei als legitime Zielobjekte betrachtet und selbstverständlich nicht als Zivilisten. Dieses liberale Konzept legitimer Zielobjekte der amerikanischen Regierung und ein gegenläufiges Konzept vieler Menschenrechtsorganisationen und Journalisten, welche ohne Beweise, dass ein Opfer einer militanten Terroristenorganisation angehörte oder sich aktiv an Feindseligkeiten beteiligte, dieses Opfer als 'zivil' betrachten, erklärt nun die große Differenz der Zahlen. Die Frage, wie viele unschuldige Zivilisten bei Drohnenangriffen getötet wurden, müsste in diesem Zusammenhang also lediglich anders formuliert werden um Aufschluss zu bieten. Die Frage müsste lauten: welches Konzept von 'unschuldig' bzw. 'Zivilist' wird zugrunde gelegt?

Es wird durch die geschilderte Sachlage also deutlich, dass der militärische Einsatz von Drohnen unterschiedlichste Fragen, Bedenken und Probleme aufwirft, deren objektive Beurteilung schwierig ist. Wir wollen uns daher im folgenden diesen Fragen und Problemen zuwenden. Was sind Vor- und Nachteile des militärischen Einsatzes von UAVs? Was sind Argumente für und was Argumente wider diesen Einsatz? Welche Bedenken gibt es allgemein an der Kriegsführung mit Drohnen, und welche Kritik gibt es am spezifisch amerikanischen Vorgehen?

5.1 Argumente für und wider den Drohnenkrieg; Bedenken und Kritik

Umfragen in den USA haben wiederholt festgestellt, dass die überwältigende Mehrheit der Amerikaner den Drohnenkrieg ihrer Regierung unterstützt (vgl. Pew Research Center, 2012). Nichtsdestotrotz sind die Stimmen derer, die den militärischen Einsatz von Drohnen kritisieren und anprangern, besonders laut und vehement. Es sollen in diesem Kapitel daher die Argumentationslinien der Befürworter und der Gegner des Drohnenkrieges einander gegenübergestellt werden.

Die Vorteile und Argumente für einen militärischen Einsatz von Drohnen sind verschiedenster Natur.

So wird zunächst von Befürwortern hervorgehoben, dass aus militärischer Sicht Drohnen ein höchst effektives, präzises, reaktionsschnelles und dadurch leistungsfähiges Mittel der Kriegsführung darstellen: “Bewaffnete Drohnen, die die Fähigkeit zu Präzisionsschlägen mit genauster Aufklärung vereinen, ermöglichen eine erhebliche Kräftemultiplikation und steigern die Effektivität der eingesetzten Mittel in erheblichem Maß” (Schörnig 2012, S. 42). Diese Steigerung der Effektivität und Leistung ergibt sich unter anderem daraus, dass ein UAV sehr viel länger und darüberhinaus unauffälliger in der Luft sein kann als ein herkömmliches Kriegsflugzeug. Dadurch ist eine durchgängige Beobachtung und Überwachung eines bestimmten Gebietes möglich (vgl. Schwing 2007, S. 12).

Der humanistische Aspekt dieses Arguments konstatiert darüberhinaus, dass genau aufgrund dieser hohen Präzision in Aufklärung und Kampfführung die Anzahl ziviler Opfer auf der Gegenseite minimiert werden könne. Es gebe Anzeichen, “[...] dass das Ausmaß der Kollateralschäden in dem Maße zurückgegangen ist, wie an die Stelle von Jagdbombern, die mit den alten Eisenbomben angegriffen haben, Kampfdrohnen getreten sind, die überaus zielgenaue Raketen verschießen” (Münkler 2013, S. 11). Auch ergibt sich aus der technischen Leistungsfähigkeit moderner UAVs ein strategischer Vorteil, in dem Sinne, das ein Ziel mehr oder weniger im selben Moment, in dem es lokalisiert wird, auch unter Beschuss genommen werden kann, sich die sogenannte 'sensor-to-shooter-gap' also auf ein kleinstmögliches Minimum verringert (vgl. Schörnig 2012, S. 40). Manche Befürworter verweisen darüberhinaus darauf, dass der Drohnenpilot sein Zielobjekt länger und in Ruhe beobachten kann, um daraufhin ohne den Lärm und Stress und die möglicherweise lebensbedrohlichen Umstände einer klassischen Angriffssituation eine Entscheidung zu treffen. Daher seien “[...] Aufklärungs- und Kampfdrohnen [...] Systeme, die von ihren technischen Fähigkeiten her darauf angelegt sind, die kognitiven Defizite der im Kampfeinsatz befindlichen Soldaten zu minimieren [...]” (Münkler 2013, S. 11). Zieht man das hier Angeführte in Betracht, so wird deutlich, dass aus militärischer Sicht kaum auf die Leistungsfähigkeit und Effektivität der UAVs verzichtet werden mag.

[...]

Ende der Leseprobe aus 62 Seiten

Details

Titel
Der US-amerikanische Drohnenkrieg. Lässt sich der tödliche Einsatz US-amerikanischer Drohnen aus moralphilosophischer Sicht rechtfertigen?
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Sozialwissenschaften)
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
62
Katalognummer
V502104
ISBN (eBook)
9783346043061
ISBN (Buch)
9783346043078
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Drohnenkrieg, Anti-Terror-Krieg, USA, Drohnen, Rawls, Moralphilosophie, Theorie der Gerechtigkeit, Utilitarismus
Arbeit zitieren
Winfried Braun (Autor:in), 2018, Der US-amerikanische Drohnenkrieg. Lässt sich der tödliche Einsatz US-amerikanischer Drohnen aus moralphilosophischer Sicht rechtfertigen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502104

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