Die Permanenz der Ausnahme - der Ausnahmezustand im "Empire"


Hausarbeit, 2005

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Der Ausnahmezustand bei Schmitt
2.1 Das Souveränitätskonzept bei Schmitt
2.2 Die Unterscheidung von Freund und Feind
2.3 Der Krieg in Schmitts Konzept
2.4 Der Ausnahmezustand

3. Der Ausnahmezustand im „Empire“
3.1 Die Souveränität im „Empire“
3.2 Die Unterscheidung von Freund und Feind
3.3 Der permanente Kriegszustand
3.4 Die Ausnahme wird zur Regel

4. Fazit

5. Literaturliste

1. Einleitung

Der Begriff des Ausnahmezustandes scheint momentan allgegenwärtig. Er findet seine Anwendung im allgemeinen Sprachgebrauch der praktischen Politik ohne eine tatsächliche Klärung seiner Bedeutung. Eine umfassende Theorie des Ausnahmezustandes liegt im Öffentlichen Recht nicht vor.[1]Am weitestgehenden hat Agamben erst kürzlich versucht, die Ursprünge des Begriffes und seine Grenzbedeutung für den Bereich des Rechts darzulegen.[2]Allerdings stammt die bekannteste Analyse des Ausnahmezustandes von dem deutschen Rechtshistoriker Carl Schmitt, der über weite Strecken seines Werkes versucht hat, das Problem der Verankerung der Ausnahme in die Verfassungsnorm aufzulösen. Aufgrund der Bedeutung von Schmitts Darlegungen und der offensichtlichen Bezugnahme von Hardt/Negri auf seinen Ansatz, wird die Arbeit überwiegend auf seinen Vorstellungen zum Ausnahmezustand basieren und versuchen, diese in einen Kontext zu stellen mit den Ideen, die Hardt/Negri in „Empire“ und „Multitude“ anbringen.

Allgemein bezeichnet der Ausnahmezustand die partielle oder vollständige, zeitweise Suspendierung der Verfassung in einer für den Staat krisenhaften Situation. Dieser Moment der Krise wurde traditioneller Weise in der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gesehen und bezog sich in der Moderne vorwiegend auf den Kriegszustand. In einer solchen Bedrohungssituation kam es zur Ausrufung des Ausnahmezustandes, der damit an die Stelle der ordentlichen Verfassung trat. Dabei kommt es zur Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen an die Exekutive oder gar – wie bei Schmitt – an einen Diktator. Die Demokratie wird in Zeiten der Ausnahme demzufolge ausgesetzt.[3]

Wie einleitend bereits erwähnt, hat sich die Anwendung des Ausnahmezustandes gewandelt. Es handelt sich dabei in der Gegenwart nicht mehr um ein bloßes Instrument zur Reaktion auf äußere Krisen, sondern zunehmend um ein Mittel zur Reaktion auf Notstände im Inneren eines Staates. Die Suspendierung der Rechtsordnung wird demnach nicht mehr gekoppelt an den klassischen zwischenstaatlichen Krieg. Betrifft der Ausnahmezustand eine Krise auf einem souveränen Territorium und nicht mehr eine Situation zwischen zwei souveränen Einheiten, so wandelt sich seine Ausgestaltung immens. An die Stelle der nach außen gerichteten Militäraktion, die an die Ausrufung des Ausnahmezustandes stets anschloss, tritt eine nach innen wirkende außergewöhnliche Polizeiaktion.

Diese Veränderung in der Anwendung des Ausnahmezustandes zeigt sich im Rahmen des von Hardt und Negri verfassten „Empire“[4]auf ganz besondere Weise. Der Wandel von der nationalstaatlichen zu einer globalen Souveränität führt zu einer Situation, in welcher der zwischenstaatliche Krieg keine Rolle mehr einnimmt, und stattdessen ein ständiger weltweiter Bürgerkrieg herrscht. Als Reaktion auf diese fortwährende innere Krise besteht im Empire ein permanenter Ausnahmezustand.

Hier deutet sich eine weitere Verschiebung von traditioneller und postmoderner Verwendungsweise des Begriffs der Ausnahme an. Während man im Hinblick auf die Überwindung eines zwischenstaatlichen Krieges die Aufhebung der Verfassung als zeitlich beschränkt und im Dienste der Wiedereinsetzung der Rechtsordnung betrachtete, wird durch den gänzlich unbegrenzten Bürgerkrieg der Ausnahmezustand zur Regel und ersetzt die Norm.[5]Die Frage besteht, ob man in diesem Kontext überhaupt noch vom Begriff der Ausnahme sprechen kann, wenn dieser doch eigentlich nur besteht, sofern eine Norm noch existiert und er diese nicht selbst vereinnahmt.

Ausgehend von der Problematik der Verwendungsweise des Ausnahmebegriffes in „Empire“ versucht die vorliegende Arbeit zu untersuchen, inwieweit hier Aspekte von Schmitts Darlegungen zum Ausnahmezustand übernommen und weitergeführt werden. Daran anschließend folgt die Analyse, ob Hardt/Negri eine Form der Ausnahme beschreiben, die der neuen Weltordnung logisch angepasst ist. Dafür wird zunächst Schmitts Theorieansatz zum Ausnahmezustand dargestellt. Dieser wird hinsichtlich der zentralen Blickpunkte Souveränität, dem Konzept von Freund und Feind, der Bedeutung des Krieges und dem Ausnahmezustand selbst untergliedert. Auf die gleiche Art folgt darauf die Untersuchung des Ausnahmezustandes im Empire, um schließlich ein Fazit anhand des Vergleichs der Punkte treffen zu können. Entscheidend zu erwähnen bleibt, dass Hardt/Negri keine abgeschlossene Darstellung des permanenten Ausnahmezustandes präsentieren, weil dieser gekoppelt an das „Empire“, wie dieses als Tendenz aufgefasst wird.[6]

Als Literaturgrundlage der Arbeit dienen die zwei ausschlaggebenden Bücher von Hardt/Negri in denen sie das „Empire“ konzipieren, sowie Carl Schmitts „Politische Theologie, Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität“ und „Der Begriff des Politischen“. Zudem wird außerdem auf Sekundärliteratur zurückgegriffen. Auf die Verwendung des für den Begriff des Ausnahmezustandes ebenfalls wichtigen Buchs von Schmitt „Die Diktatur“ wurde verzichtet, da eine ausführliche Darstellung der Verbindung von Ausnahmesituation und Diktatur für die Arbeit nicht von entscheidender Bedeutung ist und den vorgegebenen Rahmen unnötig überziehen würde.

2. Der Ausnahmezustand bei Schmitt

Carl Schmitt hat seine bedeutenden Ideen zum Begriff des Ausnahmezustandes zu Beginn bis in die Mitte der 20er Jahre des 20.Jahrhunderts veröffentlicht. Seine Aufzeichnungen müssen deshalb auch im Kontext der damaligen Zeit gesehen werden. Besonders wichtig ist hierbei die Untergliederung der Welt in souveräne Nationalstaaten, die allein über das Gewaltmonopol verfügten. Es bestand somit eine klare Trennung zwischen dem inner- und dem außerstaatlichen Bereich, und die vorherrschende gewaltvolle Konfliktlinie zeigte sich im traditionellen zwischenstaatlichen Krieg. Schmitts zentrale Intention in der Ausarbeitung eines theoretischen Ansatzes zum Ausnahmezustand bestand in der Auflösung des Problems, dass die Aufhebung der Norm durch die Ausrufung eines Ausnahmezustandes in der Norm selbst verankert ist; der Norm demzufolge ein Passus inhärent ist, der sie selbst suspendiert. Diesen inneren Widerspruch löst Schmitt durch die Figur des Souveräns auf. Im Folgenden soll zunächst deshalb auf die Konzeption von Souveränität bei Schmitt eingegangen werden.

2.1 Das Souveränitätskonzept bei Schmitt

Basierend auf der Beendigung der innerstaatlichen Bürgerkriege und der Schaffung eines Friedens innerhalb der Nationalstaaten geht Schmitt davon aus, dass Politik als solche nur noch nach außen wirken kann. Politik ist für ihn immer verbunden mit einem Moment der Krise, welcher sich entspinnt durch eine Unterscheidung in Freund und Feind. Politik sei demnach in der Moderne ein Akt zwischen zwei souveränen Staaten, in denen sich beide jeweils als Freund, Feind oder neutrales Gegenüber wahrnehmen. Politik ist damit bei Schmitt untrennbar vom Krieg.[7]Während nach Außen die Institution der Armee wirkte, war es Aufgabe der Polizei, im Inneren für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Nur dem Militär oblag es in einen Krieg einzugreifen.

Es besteht im Schmittschen Konzept also eine klare Trennung zwischen Innen und Außen und daran gebunden zwischen Krieg und Frieden.[8]Die Entscheidung über einen Krieg, und damit über den an diesen gebundenen Ausnahmefall, oblag dem Souverän, denn dieser war befugt zwischen Freund und Feind zu unterscheiden.[9]Aus dieser Entscheidungsgewalt entstammt auch die berühmte Formulierung Schmitts: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“[10]Die Definition der Souveränität richtet sich also nicht nach der Regel, sondern nach der Ausnahme. Erst durch diese wird die Figur des Souveräns erkennbar.

[...]


[1]Agamben, Giorgio: Ausnahmezustand, Frankfurt/Main 2004, S.7.

[2]Agamben hat sicherlich am eindrucksvollsten den Ausnahmezustand bis auf seine theoretischen Ursprünge im römischen Recht zurückverfolgt. Allerdings bietet sein Konzept nicht die Vergleichsmöglichkeiten zu Hardt/Negri die man bei Schmitt finden kann. Zudem scheint es als würden Hardt/Negri den Schmittschen Ansatz bewusst weiterführen wollen.

[3]Hardt, Michael/ Negri, Antonio: Multitude, Krieg und Demokratie im Empire, Frankfurt/Main 2004, S.22.

[4]Aus sprachlichen Gründen wird im Folgenden immer wenn von „Empire“ gesprochen wird, dass vollständige Konzept von Hardt/Negri gemeint und keine Unterscheidung zwischen „Empire – Die neue Weltordnung“ und Multitude, Krieg und Demokratie im Empire“ getroffen.

[5]Hardt, Michael/Negri, Antonio: Multitude, a.a.O., S.22.

[6]Ebd.: S.9.

[7]Hardt, Michael/ Negri, Antonio: Multitude, a.a.O., S.21.

[8]Schmitt, Carl: Der Begriff des Politischen, Unveränd. Nachdr. d. 1963 erschienen Aufl., Berlin 1987, S.10f. [9] Schmitt, Carl: Der Begriff des Politischen, a.a.O., S.46.

[10]Schmitt, Carl: Politische Theologie, Vier Kapitel zur Lehre der Souveränität, 5.Aufl., unveränd. Nachdr. d. 1934 erschienenen 2.Aufl., Berlin 1990, S.11.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Permanenz der Ausnahme - der Ausnahmezustand im "Empire"
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
"Empire" - Eine kritische Auseinandersetzung
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V50293
ISBN (eBook)
9783638465397
ISBN (Buch)
9783638948043
Dateigröße
442 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit setzt sich mit dem Begriff des Ausnahmezustandes auseinander und verfolgt inwieweit Hardt/Negri bei ihrer Verwendung desselben in ihren Büchern "Empire" und "Multitude" auf die theoretische Konzeption von Carl Schmitt rekurrieren. Dabei strukturiert sich die Arbeit anhand der vier zentralen Kategorien Souveräntät, Freund-Feind-Schema, Krieg und Ausnahme und versucht Parallelen sowie Unterschiede bei Schmitt und Hardt/Negri zu erörtern.
Schlagworte
Permanenz, Ausnahme, Ausnahmezustand, Empire, Eine, Auseinandersetzung
Arbeit zitieren
Claudia Felber (Autor:in), 2005, Die Permanenz der Ausnahme - der Ausnahmezustand im "Empire", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50293

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