In jedem Schuldverhältnis gilt der Grundsatz der Leistungstreuepflicht, wonach die Vertragspartner gehalten sind, den Vertragszweck bzw den Leistungserfolg weder zu gefährden noch zu beeinträchtigen (sog. arbeitsrechtliche Treuepflicht, §242 BGB). Die Erfüllung kirchlicher Aufgaben verträgt keine scharfe Scheidung zwischen dienstlicher Loyalität und außerdienstlicher Ungebundenheit.
Die Begriffe Loyalitätspflicht und Loyalitätsobliegenheit werden teilweise synonym verwendet, teilweise wird von Obliegenheiten dann gesprochen, wenn es um Verhaltensanforderungen geht, die im privaten, außerdienstlichen Bereich anzusiedeln sind, während echte Rechtspflichten dann angenommen werden sollen, wenn der Arbeitgeber nur durch das geschuldete Tun oder Unterlassen zufriedengestellt werden kann.
Zur Begriffsvereinheitlichung wird vorgeschlagen, von Loyalitätsobliegenheiten nur dann zu sprechen, wenn es sich um Verstöße handelt, deren Nichtbeachtung eine Kündigung rechtfertigen würde: Dadurch werde klargestellt, daß die Verstöße nicht im Bereich der Hauptleistungspflichten anzusiedeln seien, was bei einer Interessenabwägung im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung der Kündigung stets eine Rolle spiele.
Bei Verletzung echter Rechtspflichten hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Erfüllung, ebenso sind Schadensersatzansprüche denkbar. Die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Obliegenheitsverletzungen sind beschränkt: Er kann einen Arbeitnehmer bei Beförderungsentscheidungen benachteiligen oder ihn abmahnen.
Ansonsten kommt lediglich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung in Betracht, wobei diese nach Maßgabe der §§626 BGB bzw 1 II KSchG erfolgen muß.
Inhaltsverzeichnis
I. Kirchliche Selbständigkeit und allgemeines Arbeitsrecht
1. Rechtsnatur der Loyalitätspflichten, Konsequenzen eines Verstoßes
2. Anwendung des allgemeinen Arbeitsrechts im kirchlichen Dienst
3. Die Begründung besonderer Loyalitätspflichten
a) Individualrechtliche Begründungstatbestände
b) Kollektivrechtlich
c) Kirchenrecht
4. Grenzen kirchlicher Bestimmung
5. Tendenzschutz, Glaubwürdigkeit und Dienstgemeinschaft
II. Einzelfragen
1. Abstufung der Loyalitätspflichten
a) Allgemeines
b) für alle Mitarbeiter verpflichtende Loyalitätsobliegenheiten
c) weitergehende Loyalitätsanforderungen, Ansprüche an die allgemeine Lebensführung
2. Beschäftigung konfessionsfremder Mitarbeiter
3. Lebensführungspflichten von ev. Pfarrern
III. Loyalitätsanforderungen der Kirchen im Kündigungsschutzprozeß
1. Vorgaben der Kirchen und arbeitsrechtliche Kontrolle
2. Der „Fall Rommelfanger“
3. Kirchenaustritt als „absoluter Kündigungsgrund“ ?
4. Gewichtung sonstiger Kündigungsgründe
5. Bindung an den Gleichheitssatz
6. Fristlose oder ordentliche Kündigung?
a) Prüfung der Arbeitsgerichte, vertraglicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung
b) Einzelfälle
IV. Grundrechtsschutz kirchlicher Arbeitnehmer
1. Wirkung der Grundrechte im kirchl. Arbeitsverhältnis
2. Meinungsfreiheit, Art 5 I 1 GG
2. Das Grundrecht auf Ehe und Familie, Art 6 I GG
3. weitere Grundrechte
V. Kirchenrechtliche Begründung von Loyalitätsobliegenheiten: die Dienstgemeinschaft
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Arbeitsrecht im Kontext der Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter. Ziel ist es zu analysieren, inwieweit Kirchen von ihren Angestellten ein spezifisches, an Glaubensgrundsätzen orientiertes Verhalten verlangen können und wie staatliche Arbeitsgerichte die Rechtmäßigkeit arbeitsrechtlicher Sanktionen bei Loyalitätsverstößen bewerten.
- Rechtsnatur und Begründung kirchlicher Loyalitätspflichten
- Differenzierung der Loyalitätsanforderungen nach Tätigkeit und Konfession
- Die Bedeutung des Konzepts der "Dienstgemeinschaft" für das Arbeitsverhältnis
- Kontrolle kirchlicher Kündigungen im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes
- Grundrechtsschutz kirchlicher Arbeitnehmer im Konfliktfall
Auszug aus dem Buch
1. Rechtsnatur der Loyalitätspflichten, Konsequenzen eines Verstoßes
In jedem Schuldverhältnis gilt der Grundsatz der Leistungstreuepflicht, wonach die Vertragspartner gehalten sind, den Vertragszweck bzw den Leistungserfolg weder zu gefährden noch zu beeinträchtigen (sog. arbeitsrechtliche Treuepflicht, §242 BGB). Die Erfüllung kirchlicher Aufgaben verträgt keine scharfe Scheidung zwischen dienstlicher Loyalität und außerdienstlicher Ungebundenheit.
Die Begriffe Loyalitätspflicht und Loyalitätsobliegenheit werden teilweise synonym verwendet, teilweise wird von Obliegenheiten dann gesprochen, wenn es um Verhaltensanforderungen geht, die im privaten, außerdienstlichen Bereich anzusiedeln sind, während echte Rechtspflichten dann angenommen werden sollen, wenn der Arbeitgeber nur durch das geschuldete Tun oder Unterlassen zufriedengestellt werden kann.
Zur Begriffsvereinheitlichung wird vorgeschlagen, von Loyalitätsobliegenheiten nur dann zu sprechen, wenn es sich um Verstöße handelt, deren Nichtbeachtung eine Kündigung rechtfertigen würde: Dadurch werde klargestellt, daß die Verstöße nicht im Bereich der Hauptleistungspflichten anzusiedeln seien, was bei einer Interessenabwägung im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung der Kündigung stets eine Rolle spiele.
Bei Verletzung echter Rechtspflichten hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Erfüllung, ebenso sind Schadensersatzansprüche denkbar. Die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Obliegenheitsverletzungen sind beschränkt: Er kann einen Arbeitnehmer bei Beförderungsentscheidungen benachteiligen oder ihn abmahnen.
Ansonsten kommt lediglich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung in Betracht, wobei diese nach Maßgabe der §§626 BGB bzw 1 II KSchG erfolgen muß.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Kirchliche Selbständigkeit und allgemeines Arbeitsrecht: Analysiert die Rechtsgrundlagen der Loyalitätspflichten und klärt, inwieweit das staatliche Arbeitsrecht Anwendung auf kirchliche Dienstverhältnisse findet.
II. Einzelfragen: Behandelt spezifische Anwendungsfälle, wie die Abstufung der Loyalitätspflichten, die Beschäftigung konfessionsfremder Mitarbeiter und die besonderen Anforderungen an ev. Pfarrer.
III. Loyalitätsanforderungen der Kirchen im Kündigungsschutzprozeß: Untersucht die gerichtliche Kontrolle von Kündigungen bei Loyalitätsverstößen und diskutiert den "Fall Rommelfanger" sowie die Frage des Kirchenaustritts als absoluten Kündigungsgrund.
IV. Grundrechtsschutz kirchlicher Arbeitnehmer: Erörtert die Kollision von kirchlichem Selbstbestimmungsrecht mit Grundrechten wie der Meinungsfreiheit oder dem Schutz von Ehe und Familie.
V. Kirchenrechtliche Begründung von Loyalitätsobliegenheiten: die Dienstgemeinschaft: Beleuchtet das theologische und organisatorische Konzept der Dienstgemeinschaft als Basis für die Verpflichtung aller Mitarbeiter am kirchlichen Auftrag.
Schlüsselwörter
Loyalitätspflicht, kirchlicher Dienst, Dienstgemeinschaft, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Selbstbestimmungsrecht, Kirchenaustritt, Wiederheirat, Grundrechte, Tendenzschutz, Loyalitätsobliegenheit, Glaubwürdigkeit, Art 140 GG, staatliches Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Publikation beleuchtet die rechtliche Ausgestaltung von Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter und analysiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die kirchliche Glaubens- und Sittenlehre.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen das Verhältnis von kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Arbeitsrecht, das Konzept der Dienstgemeinschaft sowie die Grenzen zulässiger Kündigungen bei Loyalitätskonflikten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie kirchliche Anforderungen an die Lebensführung ihrer Mitarbeiter mit dem Kündigungsschutzgesetz in Einklang gebracht werden und welche Rolle die Gerichte bei der Abwägung dieser Interessen spielen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts auswertet und mit kirchenrechtlichen Normen und arbeitsrechtlichen Dogmatiken verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begründung kirchlicher Loyalitätspflichten, Einzelfragen zu verschiedenen Mitarbeitergruppen, die prozessuale Kontrolle von Kündigungen sowie die grundrechtliche Absicherung kirchlicher Arbeitnehmer.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Loyalitätspflicht, Dienstgemeinschaft, kirchliches Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Tendenzschutz und Grundrechtsschutz sind die zentralen Begriffe.
Wie bewerten die Gerichte den "Fall Rommelfanger" in Bezug auf Loyalitätspflichten?
Der Fall Rommelfanger verdeutlicht die zweistufige Prüfung der Arbeitsgerichte: Zuerst wird die kirchliche Loyalitätsanforderung anerkannt, danach folgt eine umfassende Interessenabwägung nach staatlichem Kündigungsschutzrecht.
Stellt der Kirchenaustritt aus Sicht der Kirche immer einen Kündigungsgrund dar?
Ja, der Kirchenaustritt wird als schwerwiegendes Vergehen angesehen, das die Grundlage der Dienstgemeinschaft zerstört und eine Kündigung als ultima ratio in der Regel rechtfertigt.
Was versteht man unter dem Konzept der "Dienstgemeinschaft"?
Die Dienstgemeinschaft besagt, dass alle in einer kirchlichen Einrichtung Tätigen unabhängig von ihrer Funktion oder Konfession gemeinsam am Sendungsauftrag der Kirche mitwirken und sich daher zu einer gewissen Loyalität verpflichten.
- Quote paper
- Daniel Kaiser (Author), 2000, Arbeitsrechtliche Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiter im kirchlichen und staatlichen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50329