Ein "Sonderfall" in der Griechischen Antike. Das politische System und das gesellschaftliche Leben im archaischen Sparta


Seminararbeit, 2019

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Lykurg und die Verfassung Spartas

3. Ämter und Institutionen der Großen Rhetra

4. Die Ephoren

5. Helotie und Klaros

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

1. Einleitung

In über 2000 Jahren Forschungsgeschichte ist die im Süden der Peloponnes gelegenen griechische Polis Sparta, ebenso wie Athen, ein ständiger Gegenstand der Geschichtswissenschaft. Die spartanische Verfassung, Gesetzgebung und das gesellschaftliche Leben in Sparta sind in der Geschichte auf Befürwortung, strikte Ablehnung und gar Nachahmung gestoßen.

„Die Tradition Spartas ist so gleichsam auf allen Stufen der Gesellschaft zu fassen, im universitären Bereich und bei führenden Philosophen vom Range eines Hegel und Toynbee nicht weniger als in Konvikten, Colleges und „Adolf-Hitler-Schulen“.“, fasst es der Althistoriker Karl Christ zusammen.1

Ein Ständiger Begriff der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Sparta ist der des „Sonderfalls Sparta“2, sowohl auf die Außenpolitik Spartas, als auch auf die innere Ordnung des spartanischen Gemeinwesens bezogen. Unter der Leitfrage, welche Faktoren die These eines spartanischen Sonderwegs, gerade in der Archaik stützen, werden in diesem Aufsatz die einzelnen Institutionen und Regelungen des Spartanischen Gemeinwesens, unter Einbezug antiker Quellen und aktueller Forschungsliteratur analysiert und reflektiert.

Zu Beginn setzt sich diese Beschäftigung mit der mythischen Person des Lykurgs auseinander, der im Allgemeinen als der Verfassungsstifter Spartas gilt und nimmt daraufhin Bezug auf die überlieferte Verfassung Spartas. Daraufhin werden die politischen Instanzen, die man der lykurgischen Verfassung entnehmen kann in ihrem Verhältnis zueinander präsentiert, ehe die ephores als ein nicht-lykurgisches Organ im politischen Sparta vorgestellt werden.

Eine weitere Gesellschaftsschicht in Sparta, die die These eines Sonderfalls zulässt, waren die Heloten. Diese werden zusammen mit dem so genannten Klarossystem ebenfalls präsentiert.

Abschließend wird in einem Resümee versucht zu klären, welche dieser einzelnen Aspekte die These eines Sonderfalls Sparta stützen, oder in Frage stellen.

Der Forschungsstand ist in diesem Bereich der Alten Geschichte noch keineswegs erschöpft. Gerade bezogen auf Spartas innere Struktur und das Motiv eines „Sonderfalls“ wird aktuell publiziert.3 Ebenso ist das Geschichtsbild der Polis Sparta und dessen Rezeption Gegenstand der aktuellen Altertumswissenschaft.4

Da die aus Sparta selbst keine eigene Geschichtsschreibung hinterlassen wurde, muss für eine Rekonstruktion des spartanischen Gemeinwesens ein Rückgriff auf andere griechische Geschichtsschreiber und Philosophen zurückgegriffen werden.5 Hier sind vor allem Xenophon und Aristoteles zu nennen, wie auch Plutarch, welcher die so genannte „Große Rhetra“ zitiert und den Verfassungsgeber Lykurg biographiert hat.

2. Lykurg und die Verfassung Spartas

Ähnlich wie bei anderen Poleis der griechischen Antike wird die Gesetzgebung und Struktur Spartas einem einzigen Verfassungsgeber zugeschrieben. Hierbei handelt es sich bei Sparta um die Person Lykurg.6

Ob es sich bei Lykurg um eine historische, oder rein mythische Person handelt, ist seit der Antike fraglich. „Die chronologische Zuordnung des Lykurgos wie überhaupt die Historizität dieser Figur ist umstritten, selbst der sehr belesene Plutarch, […] beklagte, dass man nichts Unumstrittenes über den Spartaner sagen könnte.“ 7 Es ist davon auszugehen, dass es sich bei Lykurg um eine konstruierte Figur der Legendenbildung handelt, da die Verfassung Spartas bis in das 5. Jahrhundert hinein auch anderen spartanischen Königen zugeschrieben wurde und es im Laufe der Zeit auch zu Umdeutungen kam.8 Plutarch, der im 2. Jahrhundert um eine Biografie Lykurgs bemüht war, musste diesbezüglich konstatieren: “ Über Lykurg den Gesetzgeber ist generell nichts zu sagen, was nicht umstritten wäre, insoweit als seine Herkunft, seine Reisen, sein Ende und vor allem seine Tätigkeit als Gesetzgeber und Staatsmann unterschiedliche Darstellungen fanden.“9.

Nichtsdestotrotz hat sich eine Legende um das Leben und Wirken Lykurgs als Verfassungsstifter Spartas herausgebildet. Dieser sei einer der beiden Königsfamilien10 Spartas angehörig gewesen und habe Reisen unter anderem nach Kreta, Ägypten und Ionien unternommen, um deren Verfassungen zu studieren.11 Um einen Konflikt zwischen dem Volk und dem Königtum zu bereinigen konsultierte Lykurg das Orakel in Delphi.12

Als Orakelspruch ist die so genannte Große Rhetra (übers. Spruch) überliefert. „ Plutarch präsentiert den um 650 v. Chr. anzusetzenden Text als delphisches Orakel an Lykurgos im Kontext der Einrichtung der Gerusia und gliedert ihn in einen Hauptteil (Plut. Lykurgos 6,2) und einen späteren “Zusatz” (Plut. Lykurgos 6,8), der aber wohl urspr. Teil des Gesamtdokuments war“13 Der überlieferte Text dieses Hauptteils lautet :

„er soll ein Heiligtum des Zeus Syllanios und der Athana Syllania errichten; Phylen und Oben einrichten; einen Rat von Dreißig einschließlich der Heerführer (d.h. der Könige) konstituieren; von Zeit zu Zeit (d.h. in regelmäßigen Abständen) die Volksversammlung zwischen Babyka und Knakion einberufen; und so (d.h.. unter Beachtung der vorangehenden Bestimmung) einbringen und abtreten (d.h. der Versammlung Anträge zur Abstimmung vorlegen und sie durch Abtreten auflösen);… und Kraft.“14

Dieses in der Forschung durchaus umstrittene Dokument beinhaltet in seinem Kern die Regelung des Verhältnisses zwischen den beiden Königen, dem Ältestenrat (geusía)15 und der Volksversammlung (apella). Des Weiteren wird das spartanische Gemeinwesen in drei Stämme (phylen) und fünf Dörfer (oben) gegliedert.16 Letzteres sollte durch eine fest geregelte Ordnung den Unterschied zwischen den Periöken, den Heloten und den politisch berechtigten Bürgern verdeutlichen.17

Ebenso ist anzunehmen, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl durch die Errichtung von Heiligtümern zusätzlich gestärkt werden sollte, da es gerade in der ersten hälfte des 7. Jahrhunderts zu Unruhen auf spartanischem Boden gekommen ist. Besonders ist hier der 2. Messenische Krieg zu nennen.18

Ein weiterer Zusatz der Großen Rhetra, der zwar durch Plutarch und auch Aristoteles zeitlich abgegrenzt wurde, wohl aber doch zum Ursprungstext gehörte19, erweiterte die Macht der Könige und des Ältestenrates über die Volksversammlung: „Wenn das Volk sich für einen schiefen Spruch aussprechen sollte, sollen die Ältesten und die Heerführer (d.h der Rat) abtreten (d.h. auf diese Weise die Versammlung auflösen)“20. Diese Ordnung wird in der Forschung meist als eine aristokratische bezeichnet. Die Gießener Althistorikerin Karen Piepenbrink fasst diesbezüglich zusammen: „Die Rechte des Volkes werden zwar erhöht, die Volksversammlung wird aber dem Rat und den Königen klar untergeordnet.“21

Der Begriff einer Verfassung für die Große Rhetra ist in der Forschung jedoch umstritten, da sie „nicht mit den systematisierten, schriftlich fixierten Verfassungen moderner Staaten gleichgesetzt werden darf.“22, gibt Martin Dreher zu bedenken.

Für eine ausreichende Beschreibung der politischen Verhältnisse im archaischen Sparta ist es Notwendig diese hier benannten Institutionen und Ämter zu charakterisieren und deren Verhältnis zueinander zu beschreiben,

3. Ämter und Institutionen der Großen Rhetra

Das erste zu betrachtende Amt in der Ordnung Spartas ist das des Königs. Signifikant für Sparta ist das Doppelkönigtum, die laut der modernen Forschung wohl auf die Völkerwanderungszeit zurückgeht. Diese zwei Könige waren aus unterschiedlichen Familien erblich, den Eurypontiden und den als vornehmer geltenden Agaiden, die sich beide von Herakles ableiteten.23 Die beiden Könige hatten den Oberbefehl über das Militär inne, meistens blieb einer in Sparta, während der andere das Heer führte.24

Die zweite Aufgabe des spartanischen Königtums war die Kommunikation mit den Göttern und die Durchführung der Opfergaben. Diese gesellschaftlichen Aufgaben kann man von Xenophon entnehmen, der sich im speziellen mit der Verfassung Spartas beschäftigt hat: „ Er [Lykurg] bestimmte nämlich, dass der König alle öffentlichen Opfer für den Staat vollziehe—kraft seiner göttlichen Abstammung—und dass er das Heer wohin es die Stadt entsenden möge, befehlige“25.

[...]


1 Christ, Karl: Spartaforschung und Spartabild. Eine Einleitung, in: Christ, Karl (Hg.): Sparta (Wege der Forschung, 622), Darmstadt 1986, S. 1–73, S. 2.

2 Piepenbrink, Karen; Erbe, Michael: Das Altertum, 2. Aufl., Stuttgart 2015, S. 98, im Folgenden zitiert als: Piepenbrink; Erbe: Altertum.

3 Vgl.Thommen, Lukas: Sparta. Verfassungs- und Sozialgeschichte einer griechischen Polis, 2., erweiterte Auflage, Stuttgart 2017, im Folgenden zitiert als: Thommen: Sparta.

4 Beispelsweise:Thommen, Lukas: Spartas Umgang mit der Vergangenheit, in: Historia 49 (2000), S. 40–53.

5 Vgl.Sehlmeyer, Markus: Die Antike (UTB Geschichte, 3100), 2., überarb. Aufl., Paderborn 2014, S. 47.

6 Vgl.Piepenbrink; Erbe: Altertum, S. 98.

7 Günther, Linda-Marie: Griechische Antike (Studium Geschichte, 3121), 2., aktualisierte Aufl., Tübingen, u.a. 2011, S. 79, im Folgenden zitiert als: Günther: Griechische.

8 Vgl.Thommen: Sparta, S. 28.

9 Plut.Lyk.1; Übers. K. Ziegler 1954

10 Siehe Kapitel 3

11 Vgl.Baltrusch, Ernst: Sparta. Geschichte, Gesellschaft, Kultur (Beck'sche Reihe, v.2083), 5th ed., s.l. 2016, S. 17–19, im Folgenden zitiert als: Baltrusch: Sparta.

12 Heinze, Theodor et. al.: Art. „Lykurgos“: Der Neue Pauly (New Pauly Online, 7:578-583.

13 Meier, Mischa: Art. „Rhetra“: Der Neue Pauly (New Pauly Online, 10:988-989, im Folgenden zitiert als: Meier: Rhetra.

14 Plut. Lyk. 6,2; Übers. Bringmann 1975

15 hier übersetzt als „Rat von Dreißig“

16 Vgl.Günther: Griechische, S. 79.

17 Vgl.Bringmann, Klaus: Die Große Rhetra und die Entstehung des spartanischen Kosmos (1975), in: Christ, Karl (Hg.): Sparta (Wege der Forschung, 622), Darmstadt 1986, S. 351–387, S. 357–359.

18 Vgl.Meier, Mischa; Förtsch, Reinhard: Art. „Sparta“: Der Neue Pauly (New Pauly Online, 12/2:1112-1118.

19 Vgl.Thommen: Sparta, S. 31.

20 Plut. Lyk. 6,7f.; Übers. Bringmann 1975

21 Piepenbrink; Erbe: Altertum, S. 100.

22 Dreher, Martin: Die Primitivität der frühen spartanischen Verfassung, in: Luther, Andreas (Hg.): Das frühe Sparta. Tagung am Althistorischen Seminar der Freien Universität Berlin am 16.10.2004 (Geschichte, Stuttgart 2006, S. 43–63, S. 43.

23 Vgl.Baltrusch: Sparta, S. 23f.

24 Vgl.Günther: Griechische, S. 81.

25 Xen. Lak.pol. 15.2. Übers. Rebenich 1998

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Ein "Sonderfall" in der Griechischen Antike. Das politische System und das gesellschaftliche Leben im archaischen Sparta
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Macht und Herrschaft im Archaischen Griechenland
Note
2,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
14
Katalognummer
V504639
ISBN (eBook)
9783346046352
ISBN (Buch)
9783346046369
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Spata, Sonderfall, Antike, Archaik, archaisch, Gesellschaft, Gesellschaftssystem, Heloten, Ephores, Gerousia, Doppelkönigtum, griechische Antike
Arbeit zitieren
Robin Großkopf (Autor:in), 2019, Ein "Sonderfall" in der Griechischen Antike. Das politische System und das gesellschaftliche Leben im archaischen Sparta, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/504639

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