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Das Vorlageverfahren C-52/18. Christian Fülla gegen die Toolport GmbH vor dem EuGH

Titel: Das Vorlageverfahren C-52/18. Christian Fülla gegen die Toolport GmbH vor dem EuGH

Studienarbeit , 2019 , 37 Seiten , Note: 14,00

Autor:in: Julian Schröder (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Studienarbeit befasst sich mit dem Vorlageverfahren C-52/18- Christian Fülla gegen die Toolport GmbH vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Vorlegendes Gericht ist das Amtsgericht (AG) Norderstedt. Dieses ersucht um die Auslegung des Artikel 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (1999/44/EG) hinsichtlich der Modalitäten der Nacherfüllung, primär um eine Entscheidung hinsichtlich des Erfüllungsortes der Nacherfüllung.

Dieser wird in Deutschland seit der im Jahre 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierung in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert. Den Streit - innerhalb der Rechtsprechung - widerspiegelnd hat etwa der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München zunächst den Belegenheitsort der Kaufsache als Erfüllungsort der Nacherfüllung angenommen, während wiederum der 20. Zivilsenat den ursprünglichen Erfüllungsort als Leistungsort für die Nacherfüllung angesehen hat. Der Bundesgerichtshof entschied sich sodann im Faltanhängerfall gegen eine starre Entscheidung der Streitfrage und nahm eine differenzierende Betrachtungsweise an. Aufgrund dieser uneinheitlichen Auslegung und entsprechenden Auswirkungen auf den Umfang des Verbraucherschutzes, wurde vielfach eine Vorlage des BGH an den EuGH gefordert. Letzterer hatte bis dahin weder über die Frage entschieden, noch war die richtige Auslegung des Unionsrechts derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum blieb (acte-claire-Doktrin), weshalb der BGH nach vielfacher Auffassung im letztinstanzlich entschiedenen Faltanhänger-Fall gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Vorlage verpflichtet gewesen wäre.

Nunmehr hat das AG Norderstedt im Rahmen des Falles Christian Fülla gegen die Toolport GmBH Ende 2017 einen Vorlagebeschluss gefasst, in dem es insbesondere um die Beantwortung dieser Frage geht. Darüberhinaus wirft das AG Norderstedt die weiteren Fragen auf, ob der Verkäufer verpflichtet ist, für etwaige Transportkosten Vorschuss zu leisten und welche Anforderungen an das Nacherfüllungsverlangen des Verbrauchers zu stellen sind.

Zum Zeitpunkt des Bearbeitungsbeginns (03.05.2019) war noch keine Entscheidung des EuGH ergangen, es erfolgt deshalb eine Analyse der zugrundeliegenden Rechtsfragen nebst Entscheidungsvorschlag an den EuGH. Die nunmehr am 23.05.2019 ergangene Entscheidung des EuGH wurde bei der Erörterung der Rechtsfragen nicht berücksichtigt; es erfolgt lediglich eine kurze Darstellung der Entscheidungsgründe am Ende der Bearbeitung.

Leseprobe


Gliederung

A. Einleitung

B. Sach- und Streitstand des Ausgangsverfahrens

I. Fülla gegen Toolport GmbH

II. Streitgegenstand

III. Entscheidungsvorschlag des vorlegenden Gerichts

C. Das Vorabentscheidungsverfahren und seine Zulässigkeit

I. Das Vorabentscheidungsverfahren

II. Die Zulässigkeit im Fall Fülla

D. Rechtsfragen im Vorlageverfahren

I. Erfüllungsort der Nacherfüllung (Frage 1-3)

1. Nationale Rechtslage

2. Auslegung der Richtlinie hinsichtlich des Ortes der Nacherfüllung

a) Erfordernis der Unentgeltlichkeit

b) Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist

c) Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten

aa) Geschäftssitz des Unternehmers

bb) Belegenheit der Sache

cc) Ursprünglicher Erfüllungsort

dd) Umstände des Einzelfalles

3. Entscheidungsvorschlag

II. Anspruch auf Vorschuss der Versandkosten (Frage 4)

1. Nationale Rechtslage

2. Auslegung der Richtlinie

3. Entscheidungsvorschlag

III. Anspruch auf Vertragsauflösung (Frage 5 und 6)

1. Nationale Rechtslage

2. Auslegung der Richtlinie

3. Entscheidungsvorschlag

E. Entscheidung des EuGH vom 23.05.2019

F. Schlussteil

I. Fazit

II. Entscheidung des AG Norderstedt

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Vorlageverfahren C-52/18 vor dem Europäischen Gerichtshof, das die Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie hinsichtlich der Modalitäten der Nacherfüllung bei Fernabsatzgeschäften betrifft. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung und nationaler Rechtsansichten einen Lösungsvorschlag für die Bestimmung des Erfüllungsortes der Nacherfüllung sowie für damit verbundene Fragen zur Transportkostenvorleistung und zum Nacherfüllungsverlangen zu entwickeln.

  • Erfüllungsort der Nacherfüllung bei Verbrauchsgüterkäufen
  • Vorschusspflicht des Verkäufers bei Transportkosten
  • Anforderungen an ein taugliches Nacherfüllungsverlangen
  • Voraussetzungen für die Vertragsauflösung durch den Verbraucher
  • Interessenausgleich zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlichen Belangen des Verkäufers

Auszug aus dem Buch

D. Rechtsfragen im Vorlageverfahren

Das Gericht hat dem EuGH sechs Fragen zur Beantwortung vorgelegt. Diese lassen sich sinnvoll in drei Fragestellungen zusammenfassen.

In den ersten drei Fragen geht es im Wesentlichen um die Frage an welchem Ort das Verbrauchsgut zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands zur Verfügung gestellt werden muss (Erfüllungsort der Nacherfüllung).

In Frage 4 der Vorlage möchte das Gericht geklärt wissen, ob aus der Pflicht zur unentgeltlichen Nachbesserung folgt, dass der Verkäufer einen Vorschuss für etwaige Transportkosten leisten muss, die dem Verbraucher dadurch entstehen könnten, dass er dem Verkäufer das Verbrauchsgut zur Verfügung stellt.

In der fünften und sechsten Frage geht es darum, ob der Verbraucher zur Vertragsauflösung berechtigt ist, wenn er zwar den Mangel angezeigt, aber das Verbrauchsgut weder am Geschäftssitz des Verkäufers bereitgestellt, noch angeboten hat, dieses zum Ort des Unternehmers zu transportieren.

Im Folgenden werden diese Fragestellungen analysiert und eine mögliche Entscheidung vorgeschlagen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Vorlageverfahren C-52/18 vor dem Europäischen Gerichtshof ein und beleuchtet die kontroverse Diskussion in Deutschland über den Erfüllungsort der Nacherfüllung.

B. Sach- und Streitstand des Ausgangsverfahrens: Dieses Kapitel stellt den zugrunde liegenden Fall "Fülla gegen Toolport GmbH" dar und erläutert den Streitgegenstand hinsichtlich der Nacherfüllung und Vertragsauflösung.

C. Das Vorabentscheidungsverfahren und seine Zulässigkeit: Hier werden die verfahrensrechtlichen Grundlagen der EuGH-Vorlage sowie deren Zulässigkeit im konkreten Fall erörtert.

D. Rechtsfragen im Vorlageverfahren: Dieser Hauptteil analysiert die sechs Vorlagefragen in drei thematischen Clustern und entwickelt jeweils einen wissenschaftlich fundierten Entscheidungsvorschlag.

E. Entscheidung des EuGH vom 23.05.2019: Der Abschnitt stellt die tatsächliche Entscheidung des EuGH dar und setzt diese in Bezug zu den im vorangegangenen Teil entwickelten Thesen.

F. Schlussteil: Das Kapitel zieht ein Fazit aus den Ergebnissen und betrachtet die Auswirkungen auf die Praxis sowie die Bedeutung für zukünftige Nacherfüllungsszenarien.

Schlüsselwörter

Vorlageverfahren, C-52/18, Nacherfüllung, Erfüllungsort, Verbrauchsgüterkauf, Verbraucherschutz, Transportkosten, Vorschusspflicht, Vertragsauflösung, Richtlinie 1999/44/EG, EuGH, Mangelanzeige, Beweislast, Kaufrecht, Fernabsatz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der juristischen Analyse des Vorlageverfahrens C-52/18 vor dem Europäischen Gerichtshof, das die Rechte von Verbrauchern bei mangelhaften Waren und die Pflichten der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung präzisiert.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder umfassen die Bestimmung des Erfüllungsortes der Nacherfüllung, die Frage der Transportkostenvorleistung durch Verbraucher und die Anforderungen an ein wirksames Nacherfüllungsverlangen als Vorstufe zur Vertragsauflösung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Arbeit verfolgt das Ziel, eine interessengerechte Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zu erarbeiten, die den Verbraucherschutz stärkt, ohne die wirtschaftlichen Interessen des Verkäufers unverhältnismäßig zu belasten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode unter Heranziehung von Wortlaut, Systematik und Sinn und Zweck der Richtlinie sowie der einschlägigen Rechtsprechung des BGH und des EuGH.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die drei zentralen Fragestellungskomplexe (Erfüllungsort, Transportkostenvorschuss, Vertragsauflösung) detailliert und leitet hieraus fundierte Entscheidungsvorschläge für den EuGH ab.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Nacherfüllung, Erfüllungsort, Verbraucherschutz, Transportkosten, Vertragsauflösung, Vorschusspflicht und Vorlageverfahren.

Warum ist der Belegenheitsort der Sache als Erfüllungsort so umstritten?

Weil die Auslegung hier zwischen einem maximalen Verbraucherschutz (keine Belastung des Verbrauchers) und dem Interesse des Verkäufers an kalkulierbaren Transportkosten abwägen muss, wofür die Richtlinie keine explizite Regelung bietet.

Warum wird im Fall Fülla eine Einzelfallbetrachtung empfohlen?

Eine starre Regelung würde je nach Art der Kaufsache – etwa bei sperrigen Gütern wie Partyzelten vs. kompakten Waren – zu unbilligen Ergebnissen für eine der beiden Parteien führen.

Inwieweit spielt die Unentgeltlichkeit eine Rolle?

Der Grundsatz der Unentgeltlichkeit bedeutet, dass der Verbraucher finanziell nicht durch die Nacherfüllung belastet werden darf, was laut Arbeit eine Vorschusspflicht für Transportkosten in bestimmten Fällen zwingend macht.

Ende der Leseprobe aus 37 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Vorlageverfahren C-52/18. Christian Fülla gegen die Toolport GmbH vor dem EuGH
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
14,00
Autor
Julian Schröder (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
37
Katalognummer
V505838
ISBN (eBook)
9783346058584
ISBN (Buch)
9783346058591
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erfüllungsort der Nacherfüllung Kaufrecht RL1999/44/EG Vorlageverfahren Verbrauchsgüterkauf Nacherfüllung Transportkosten EuGH Europäisches Privatrecht Fülla C-52/18 Amtsgericht Norderstedt
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Julian Schröder (Autor:in), 2019, Das Vorlageverfahren C-52/18. Christian Fülla gegen die Toolport GmbH vor dem EuGH, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/505838
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Leseprobe aus  37  Seiten
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