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Ausweitung oder Mäßigung?

Untersuchung über Folter in Hexenprozessen unter besonderer Berücksichtigung auserwählter Richtlinien der Constitutio Criminalis Carolina und des Hexenhammers sowie der allgemeinen Folterproblematik der Frühen Neuzeit

Title: Ausweitung oder Mäßigung?

Term Paper (Advanced seminar) , 2016 , 31 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Jan Lauer (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Die Hexenverfolgungen Mitteleuropas gelten mit 60.000 bis 80.000 Opfern, welche bisweilen übrigens nach wie vor keine Rehabilitierung erfahren haben, nach der systematischen Judenverfolgung des NS-Regimes als die größte Massenhinrichtung der Neueren Geschichte. Einen zentralen Bestandteil im Rahmen der Hexenverfolgungen stellten die Folterverhöre, welche im Nachhinein sogar als die „Seele der Hexenprozesse“ angesehen werden, dar: Bestanden „ausreichende“ Verdachtsmomente, wurde die Folter als ein völlig legitimes Mittel erachtet, um sowohl zum Schutze des Angeklagten als auch dem seiner Mitmenschen wichtige Informationen und nicht zuletzt ein Geständnis, zwecks Hinrichtungslegitimation, zu erhalten.
Dieser Status führte vielerorts zu einem solch harten Vorgehen gegen verdächtige Personen, dass bereits die Folter an sich einer Hinrichtung glich. Insbesondere dieser Umstand hatte die Verfassung des quasi ersten Strafgerichtsgesetzbuches zur Folge: Im Jahre 1532 trat die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) in Kraft und sollte ab dato weite Teile des Gerichtswesens des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen vereinheitlichen sowie den Einsatz der Folter durch verschiedene Vorgaben beschränken. Inwieweit dieses Ziel erreicht wurde und wie die Vorgaben hierzu ganz konkret aussahen, soll einen der Untersuchungspunkte der folgenden Arbeit darstellen. Fernab wird noch eine zweite Quelle, der sogenannte Hexenhammer, eingebunden. Hierbei handelt es sich um eines der ersten Regel- beziehungsweise Ratgeberwerke bezüglich der Hexenverfolgung und sollte allen Gegnern der Hexerei das nötige „Wissen“ über das Zaubereiwesen zukommen lassen, um eine erfolgreiche Bekämpfung der gesamten Hexerei zu erreichen. Die Frage nach der Anwendung und Legitimation von Folter ist auch in diesem Werk von zentraler Bedeutung ... Folglich erscheint die Untersuchung dieses Schriftwerks, unabhängig von der problematischen Beziehung beziehungsweise vermeintlichen Kooperation der Autoren, ebenfalls als vielversprechend, um die zwei hauptsächlichen Fragestellungen dieser Arbeit zu beantworten: Inwieweit und mit welchen Mitteln wurden Folterverhöre im Rahmen von Hexenprozessen der Frühen Neuzeit eingedämmt beziehungsweise ausgeweitet, und wie wurden Richtlinien, die sich auf die Durchführung von Folterverhören bezogen, geachtet beziehungsweise missachtet?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Quellen und deren Richtlinien

3 Allgemeines zur Folter in Hexenprozessen

3.1 Formen und Verläufe der Folterverhöre

3.2 Ausgänge der Folterverhöre

4 Problematische Aspekte und Praktiken der Gerichtsbarkeit

4.1 Rechtliche Aspekte

4.1.1 Möglichkeiten der Verteidigung

4.2 Praktische Verfahrensproblematiken

5 Auswertung der Quellenbefunde

6 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen den rechtlichen Vorgaben zur Einschränkung der Folter in Hexenprozessen und der tatsächlichen Praxis der Folteranwendung in der Frühen Neuzeit, wobei insbesondere die Rolle der "Constitutio Criminalis Carolina" und des "Hexenhammers" analysiert wird.

  • Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen der "Constitutio Criminalis Carolina".
  • Untersuchung der Einflussnahme des "Hexenhammers" auf die Folterpraxis.
  • Bewertung von Theorie und Praxis bei der Durchführung von Folterverhören.
  • Reflektion über institutionelle und persönliche Interessen von Richtern und Henkern.
  • Betrachtung der strukturellen Faktoren, die eine Ausweitung der Hexenprozesse begünstigten.

Auszug aus dem Buch

3.1 Formen und Verläufe der Folterverhöre

Sofern ein Geständnis nicht Sponte absque tortura, also bereits vor der Folter abgelegt wurde, setzte der Richter diese unmittelbar im Rahmen der sogenannten Voruntersuchung an. In dieser Voruntersuchung war dem Angeklagten die Möglichkeit, ein Tatgeständnis (Urgicht) abzulegen, geboten. Dies machte die spätere Hauptuntersuchung überflüssig, sodass diese de facto auch von der Liste des Gerichtsverfahrens gestrichen wurde. Geständnisse, unabhängig davon, wann diese abgelegt wurden, mussten jedoch stets an dem darauf folgenden Tag wiederholt werden.

Die eigentliche Folter war dabei ein Bestandteil der Voruntersuchung, bildete praktisch gesehen jedoch einen separaten Abschnitt in dem Gerichtsverfahren, der in der Regel weit länger als die vorausgegangenen sowie folgenden Abschnitte dauerte. So reichte in manch Fällen bereits die (Verbal-)Territion aus, um die Beschuldigten zu einem Geständnis zu bewegen, andernfalls wurden die Foltertechniken in sogenannten Graden durchgeführt. Diese Grade waren offensichtlich so konzipiert, dass den gefolterten Personen größtmögliche Schmerzen zugefügt wurden, also durch eine Foltermethode keine wichtigen Nerven betäubt wurden und der „… Schmerz auf systematische[r] Weise gesteigert …“ werden konnte. Geständnisse wurden meist im zweiten oder dritten Grad der Folter abgelegt – welche Technik hierbei ganz konkret zum Einsatz kam, oblag der gerichtsspezifischen Praxis und dem Ermessen des Scharfrichters.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Vorstellung des Themas und der Forschungsfrage bezüglich der Ausweitung oder Mäßigung von Folter in Hexenprozessen.

2 Die Quellen und deren Richtlinien: Vorstellung der "Constitutio Criminalis Carolina" und des "Hexenhammers" als zentrale Regelwerke der Epoche.

3 Allgemeines zur Folter in Hexenprozessen: Erörterung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der beteiligten Akteure bei Folterverhören.

3.1 Formen und Verläufe der Folterverhöre: Detaillierte Darstellung der physischen und psychischen Durchführung der Folter und der Geständnisgewinnung.

3.2 Ausgänge der Folterverhöre: Analyse der verschiedenen Urteilsarten und des Stellenwerts des Geständnisses für das Urteilsverfahren.

4 Problematische Aspekte und Praktiken der Gerichtsbarkeit: Reflexion über die systemimmanente Brutalität und die Interessenlagen innerhalb der Justiz.

4.1 Rechtliche Aspekte: Untersuchung der Machtansprüche der Obrigkeit und der eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten.

4.1.1 Möglichkeiten der Verteidigung: Spezifische Analyse zur Rolle der Verteidiger und deren systembedingten Behinderungen.

4.2 Praktische Verfahrensproblematiken: Analyse der psychologischen Wirkung der Folter und der Manipulationsmöglichkeiten im Justizapparat.

5 Auswertung der Quellenbefunde: Synthese der Erkenntnisse hinsichtlich des Spannungsfeldes zwischen Norm und Realität.

6 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Ausblick auf weitere Forschungsbedarfe.

Schlüsselwörter

Hexenprozesse, Folter, Constitutio Criminalis Carolina, Hexenhammer, Hexenverfolgung, Frühe Neuzeit, Geständnis, Inquisitoren, Scharfrichter, Rechtsprechung, Territion, Strafverfahren, Peinliche Befragung, Hexenglaube, Machtmissbrauch.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, inwieweit Folter in Hexenprozessen der Frühen Neuzeit durch rechtliche Richtlinien eingedämmt oder durch eine Eigendynamik der Strafverfolger ausgeweitet wurde.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die rechtliche Legitimation der Folter, der Einfluss religiöser Vorstellungen, die institutionelle Praxis der Gerichte sowie das Verhältnis zwischen Normen (wie in der CCC) und der tatsächlichen Anwendung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist der Nachweis, dass trotz theoretischer Eindämmungsversuche durch Gesetze wie die "Constitutio Criminalis Carolina" die Folterpraxis in der Realität zugunsten einer systematischen Hexenverfolgung ausgeweitet wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer quellenkritischen Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und einer Auswertung historischer Fachliteratur zur Hexenforschung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die konkreten Verfahrensabläufe, die Foltergrade, die Rolle der Akteure (Richter, Henker) sowie die systematischen Schwachstellen, die den Prozessverlauf zu Ungunsten der Angeklagten beeinflussten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Hexenprozesse, Folter, Constitutio Criminalis Carolina, Hexenhammer, Rechtssicherheit und Systematik der Verfolgung charakterisiert.

Warum wurde die "Constitutio Criminalis Carolina" als Quelle gewählt?

Sie gilt als das quasi erste Strafgerichtsgesetzbuch, das versuchte, das Gerichtswesen im Heiligen Römischen Reich zu vereinheitlichen und Folter unter Vorgaben zu beschränken.

Was versteht der Autor unter dem "Schweigezauber"?

Es handelt sich um ein Phänomen, bei dem man glaubte, der Angeklagte könne durch magische Kräfte resistent gegenüber Schmerzen sein, was als Rechtfertigung für noch brutalere Folter genutzt wurde.

Welche Rolle spielten die Gefängniswärter in den Prozessen?

Sie übten starken Einfluss auf die Gefangenen aus, indem sie "Ratschläge" gaben oder Informationen abfragten, wobei sie oft ihre eigene Machtposition ausnutzten.

Warum war das Ziel eines Geständnisses so zentral?

In der Rechtslage jener Zeit war ein Geständnis die einzig rechtlich ausreichende Basis, um ein Todesurteil zu rechtfertigen, was das Primärziel der Folter definierte.

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Details

Title
Ausweitung oder Mäßigung?
Subtitle
Untersuchung über Folter in Hexenprozessen unter besonderer Berücksichtigung auserwählter Richtlinien der Constitutio Criminalis Carolina und des Hexenhammers sowie der allgemeinen Folterproblematik der Frühen Neuzeit
College
University of Duisburg-Essen
Course
Johann Weyer – ein Kämpfer gegen Hexenwahn und Magie?
Grade
1,7
Author
Jan Lauer (Author)
Publication Year
2016
Pages
31
Catalog Number
V505990
ISBN (eBook)
9783346068088
ISBN (Book)
9783346068095
Language
German
Tags
Hexen Hexenverbrennung Verfolgung Tötung Folter Gerichtsbarkeit
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Jan Lauer (Author), 2016, Ausweitung oder Mäßigung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/505990
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