Praktikum in einer Mädchenwohngruppe der Jugendhilfe


Praktikumsbericht / -arbeit, 2016

23 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung

2. Kurzcharakteristik der Praktikumsstelle
2.1 Jugendhilfe W
2.1.1 Wohngruppenstruktur
2.1.2 Aktueller Diskurs, Finanzierung und Rechtsgrundlagen
2.2 Einsatzort: Wohngruppe F
2.2.1 Leitidee und Kontext des Arbeitsauftrags
2.2.2 Angebotsstruktur und pädagogische Ziele

3. Das Praktikum – Berufspraktische Studien
3.1 Die Rolle der Praktikantin/Ausbildungsplan und Ausbildungsrealität
3.2 Praxisanleitung
3.3 Schlüsselsituation im Rahmen des Praktikums
3.3.1 Kontext
3.3.2 Situationsmerkmale bezüglich des Titels der Schlüsselsituation
3.3.3 Situationsmerkmale bezüglich der konkreten Schlüsselsituation
3.3.4 „reflection in action“ in den Handlungssequenzen
3.5 Ressourcen
3.5.1 Erklärungswissen
3.5.2 Interventionswissen
3.5.3 Erfahrungswissen
3.5.4 Organisation und Kontext
3.5.5 Fähigkeiten
3.5.6 Voraussetzungen
3.5.7 Wertewissen
3.6 Qualitätsstandards
3.7 Reflexion anhand der Qualitätsstandards
3.8 Handlungsalternativen

4. Resümee

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Rahmen der Berufspraktischen Studien meines Studiengangs absolvierte ich in der Zeit vom 01.08.2015 – 31.01.2016 ein Praktikum in der Jugendhilfe W., zugehörig der Teilhabe gGmbH, im Bereich der Mädchenarbeit. Hierzu war mein Einsatzort die Außenwohngruppe in F. Das Praktikum betrug 768 Stunden mit einer variablen wöchentlichen Stundenzahl.

Die Einrichtung ist mir seit einigen Jahren bekannt. Ich beendete dort 2011 mein Anerkennungsjahr zur staatlich anerkannten Erzieherin und bin seitdem Angestellte dieser Einrichtung. Zwischenzeitlich erhielt ich Einblicke in verschiedene Arbeitsbereiche der Einrichtung. So begann ich zunächst in der Wohngruppe, wechselte im Sommer 2012 aufgrund personeller Umstrukturierungen in die koedukative Intensivwohngruppe, bis ich schließlich im Februar 2014 zurück in mein vorheriges Team der Wohngruppe kehrte. Zwischenzeitlich habe ich in zwei weiteren Wohngruppen der Einrichtung Vertretungsdienste übernommen und konnte die Unterschiede der konzeptionellen Arbeit der verschiedenen Gruppen kennenlernen.

Während meiner Dienstzeit in der Jugendhilfe W. begann ich neben einigen Fortbildungen auch eine Weiterbildung im Bereich des DBT-A1. Diese Zusatzqualifizierung ermöglichte mir einen neuen professionellen Zugang zu Jugendlichen, die vorwiegend an einer Störung der emotionalen Bindung bzw. Persönlichkeit leiden. Ich beschloss das Praktikum in dieser Wohngruppe zu absolvieren, da die intensive Mädchenarbeit Weiterentwicklungen meines professionellen Handelns ermöglichte.

2. Kurzcharakteristik der Praktikumsstelle

Die Jugendhilfe W. kennzeichnet sich durch das Angebot der umfangreichen stationären wie auch ambulanten Angebote von Hilfen zur Erziehung.

Die Betreuung von seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen bildet dabei den Schwerpunkt und passt sich den aktuellen Bedarfen der Jugendhilfe stetig an.

In der Jugendhilfe W. kooperieren Pädagogen, Psychologen, Psychotherapeuten sowie Arbeitstherapeuten miteinander.

2.1 Jugendhilfe W.

Die Wohngruppen gewähren den betreuten Kindern und Jugendlichen einen geschützten Rahmen und einen verlässlichen Lebensort sowie die erforderliche Versorgung, Erziehung und Eingliederung.

2.1.1 Wohngruppenstruktur

- Zwei koedukative Intensivwohngruppen in W.:
- nach §35a SGB VIII, à 8 Plätze; Aufnahmealter 12-16 Jahre und 16-21 Jahre

- Eine koedukative Wohngruppe in H.:
- nach § 27, 34, 35a, 41 SBG VIII, 8 Plätze, Aufnahmealter ab 6 Jahre

- Eine Jungenwohngruppe plus Tagesbetreuung in H.:
- nach § 27, 34, 35a, 41 SGB VII, 8 Plätze, Aufnahmealter ab 6 Jahre

- Eine weitere Wohngruppe in H.:
- nach § 27, 34, 35a, 41 SGB VIII, 8 Plätze, Aufnahmealter ab 13 Jahre

- Eine Wohngruppe in F:
- nach § 27, 34, 35a, 41 SGB VIII, 8 Plätze, Aufnahmealter ab 12 Jahre

- Eine Wohngruppe UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in H.:
- nach § 27, 34, 35a, 41 SGB VIII, 10 Plätze, Aufnahmealter ab 12 Jahren

2.1.2 Aktueller Diskurs, Finanzierung und Rechtsgrundlagen

Aktueller Diskurs

Traumatisierungen sind seit einiger Zeit stark in den Medien vertreten. Diese sind dabei hauptsächlich auf den aktuellen (sozial)politischen Diskurs der Flüchtlingsaufnahme in Deutschland zurückzuführen. Traumatisierungen werden in der Psychologie als seelische Verletzungen bezeichnet. Sie treten als mentales, seelisches oder auch psychisches Trauma/Psychotrauma auf.2 Auch die Jugendhilfe W. legt derzeit ein Augenmerk auf die Flüchtlingssozialarbeit. Traumatisierungen sind jedoch längst Thema in der Jugendhilfe W.. Auch in der Wohngruppe werden Mädchen mit unterschiedlichen Traumatisierungen betreut. Dieser Bericht behandelt eine Situation von einem Mädchen (W.) dessen starke Traumatisierungen u.a. auf mehrfach sexuellen Missbrauch zurückzuführen sind.

Finanzierung und Rechtsgrundlagen

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) ist Träger der Teilhabe gGmbH. Die Finanzierung wird durch die Pflegesätze der Jugendämter und deren verschiedenen Maßnahmen gewährleistet. Diese Finanzierung übernimmt jegliche entstehende Kosten der Einrichtung, z.B. Miete, Lebenserhaltungskosten und die Gehälter der Mitarbeiter. Rechtlich stützt sich diese Finanzierung auf die Leistungsvereinbarungen, Entgeldvereinbarungen und Vereinbarungen mit den örtlichen Jugendämtern, die verbindlich sind. Sind Gruppen unterbelegt, finanziert Teilhabe das entstehende Minus.

Rechtliche Grundlagen zur Aufnahme in die Jugendhilfe W. stellt das SBG VIII dar. (Siehe 2.1.1 Wohngruppenstruktur S.5)

2.2 Einsatzort: Wohngruppe F

Die Zielgruppe der Wohngruppe in F sind weibliche Jugendliche im Alter von 12 bis 18, bei Bedarf auch bis zum 21. Lebensjahr, ein Zuhause zu bieten, wenn diese in ihrem gewohnten bzw. bisherigen Umfeld nicht mehr leben können oder wollen.

Ziel ist es, Mädchen und jungen Frauen zu helfen, die physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben und davon belastet sind, wenn ihre bisherigen Lebenserfahrungen zu tiefen seelischen Verletzung geführt haben oder wenn sie aus anderen Kulturkreisen kommen und Schwierigkeiten haben, den Weg in unsere Gesellschaft zu finden.

2.2.1 Leitidee und Kontext des Arbeitsauftrags

Die Leitidee der Wohngruppe ist in den Grundsätzen des § 1 KJHG verankert. Hier hat ein jeder junger Mensch das Recht auf Förderung seiner Entwicklung sowie auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Das Wohl des Mädchens bzw. der jungen Frau und ihr Schutz vor Gefahren genießen auch in der Wohngruppe oberste Priorität. Einerseits möchte das pädagogische Konzept Benachteiligungen der Einzelnen abbauen, von Ausgrenzung bedrohten jungen Menschen Hilfestellungen geben und andererseits werden gemeinsam mit den Mädchen und jungen Frauen Bedingungen für den Weg in ein eigenverantwortliches Leben optimiert. Dabei ist der wichtigste Grundsatz, die Mädchen und jungen Frauen dort abzuholen, wo sie stehen, um individuelle Ziele zu erarbeiten und die Möglichkeit auf eine individuelle unterstützende Entwicklung zu geben.

Neben diesen Grundsätzen sind weitere Prinzipen dieser Arbeit, den Mädchen und jungen Frauen Halt und Unterstützung zu geben, ihnen achtsam und respektvoll gegenüber zu treten und ihnen das Gefühl des „angenommen seins“ zu vermitteln. Beruhend auf der Grundlage eines veränderten psychischen, sozialen und kognitiven Umfelds ist es ein pädagogisch wichtiges Ziel der Arbeit, den Bewohnerinnen zu ermöglichen, individuelle Autonomie zu erlangen und eine persönliche Lebensgestaltung und eigene Entfaltung in Relation zu vorhandenen Neigungen und Interessen zu vollziehen.

Reflexionen und individuelle Maßnahmen im pädagogischen Alltag tragen dazu bei, dass diese Ziele und Leistungen immer wieder aufs Neue in Zusammenarbeit mit den anvertrauen weiblichen Jugendlichen umgesetzt werden. In einem beständigen Team sollen individuelle Konzepte zur individuellen Förderung entwickelt werden und diese regelmäßig reflektiert werden, um den Bedürfnissen und analog dazu den Entwicklungsfortschritten gerecht zu werden.

Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für eine verantwortliche du partnerschaftliche Arbeit, ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern und Familienangehörigen sowie Erziehungsberechtigten und Jugendämtern/Vormündern, die nach Möglichkeit in den Entwicklungs und Wachstumsprozess eingebunden werden.

2.2.2 Angebotsstruktur und pädagogische Ziele

Die Wohngruppe bietet 8 vollstationäre Plätze an, bei denen die Mädchen und jungen Frauen im Rahmen einer 24 Stunden Betreuung im Bezugsbetreuersystem individuell begleitet werden. Die Unterstützung erfolgt auf einer Grundlage der vorhandenen Ressourcen.

Das pädagogische Konzept geht bei den Mädchen von ihrem „So-sein“ aus, sie werden angenommen und dadurch Stärken und Schwächen erkannt, an denen individuelle Ziele anknüpfen. Wesentliche Bestandteile der Arbeit sind Kontinuität und Zuverlässigkeit. Im Mittelpunkt steht die Gemeinschaft, bei der die Individualität eines jedes einzelnen Mädchens und jeder jungen Frau geachtet wird. Diese gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen sich die Einzelne unter gleichzeitiger Respektierung der Interessen der anderen weitestgehend frei und singulär entwickeln zu dürfen.

In Anlehnung an das DBT-A Konzept wird ein besonderes Augenmerk auf Achtsamkeit, Stresstoleranz, Umgang mit Gefühlen und zwischenmenschlichen Fähigkeiten, die im pädagogischen Alltag eine adäquate Förderung bedürfen, gelegt. Die Basis dieser Methode ist auf einem neurobehavioralem Modell ausgerichtet, die Störungen der Emotionsregulierung in den Mittelpunkt rückt. Durch die Anlehnung an dieses Konzept werden Ziele und Interventionen an häufig wechselnde psychischen und sozialen Bedingungen der Mädchen ausgerichtet, ohne dabei die Orientierung im dafür wichtigen therapeutischen Behandlungsprozess zu verlieren.

Optimale Bedingungen für eine pädagogische Begleitung sowie die gezielte Einflussnahme, bietet das Umfeld mit all seinen Geschehnissen und Interaktionen, in denen sich die Mädchen und jungen Frauen aufhalten.

Dazu trägt auch das angebotene Bezugsbetreuersystem bei. Dieses System ermöglicht es, Vertrauen zu fassen und regelmäßige Gespräche mit einem festen Ansprechpartner zu führen. Jede Bezugsbetreuerin begleitet das Mädchen bzw. die junge Frau bei der Entwicklung einer realistischen schulischen und/oder beruflichen Perspektive. Hierfür werden z.B., wenn nötig, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe angeboten. Durch den Austausch in den Teamsitzungen können kritische Veränderungen schnell erkannt und mit dem Jugendlichen geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Zum Angebot, wie auch pädagogischen Zielen, gehört eine erlebnisorientierte Freizeitgestaltung in Form von gemeinsamen Gruppenaktivitäten, die die Mädchen und jungen Frauen selbst mitgestalten. Einmal jährlich findet eine Ferienfreizeit statt, die differenzierte Möglichkeiten fernab vom Alltag und der gewohnten Umgebung bietet. Einmal wöchentlich findet der Gruppenabend statt, an dem die Mädchen gruppeninterne Themen ansprechen, Kritik und Lob äußern oder bestehende gruppendynamische Problematiken diskutieren. Partizipation ist im Entwicklungsprozess ein aktuell dominierendes Thema geworden, so werden die Mädchen bei der Umstrukturierung oder Veränderungen der Gruppenregeln aktiv mit einbezogen.

Die Betreuerinnen stehen in einem regelmäßigen Austausch mit den Personensorgeberechtigten, um Entwicklungsfortschritte und Vorgehensweisen der Jugendlichen mitzuteilen und zu festigen, denn nur durch einheitliches Handeln kann eine gute Entwicklung langfristig gewährleistet werde.

Zusätzlich zum pädagogischen Angebot können Fachleistungsstunden beantragt werden, deren Vergütung nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt erfolgt. Ebenso steht der Jugendhilfe W. eine hauseigene Psychologin zur Verfügung. Zudem kann eine Anbindung an die Ambulanz der Kinder und Jugendpsychiatrie Merxhausen, Standort W., erfolgen.

3. Das Praktikum – Berufspraktische Studien

3.1 Die Rolle der Praktikantin/Ausbildungsplan und Ausbildungsrealität

Da ich in einem festen Arbeitsverhältnis in der Jugendhilfe W. stehe, fiel die Entscheidung das Praktikum dort zu absolvieren relativ schnell. Überlegungen in neuen Bereichen der Sozialen Arbeit ein Praktikum zu absolvieren gab es häufig, ebenfalls konkrete Vorstellungen dazu. Leider wurde mir diese Wahlmöglichkeit durch meinen Arbeitsvertrag verwehrt. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in dieser Gruppe war eine intensive „Einführung und Einarbeitung in die soziale Arbeit dieser Wohngruppe“ nicht mehr notwendig, sodass ich weiterhin als Angestellte agierte und meine „Rolle“ als Praktikantin „ignoriert“ wurde. Ein offizieller Ausbildungsplan wurde nicht erstellt. Dies ist zum einen mit meiner langjährigen Arbeit in dieser Wohngruppe zu begründen, zum anderen jedoch auch damit, dass das Team eine wahrhaftige Betreuung einer „echten“ Praktikantin nicht hätte leisten können.

3.2 Praxisanleitung

Meine Praxisanleitung übernahm vertragsrechtlich die ausgebildete Dipl. Sozialpädagogin dieser Gruppe. Die personelle Situation ließ keine vollständige Betreuung zu. Im Alltag stattfindende Reflexionen hatten nichts mit der Betreuung von mir als Praktikantin zu tun, sondern fanden im Rahmen meiner sozialpädagogischen Tätigkeit statt.

3.3 Schlüsselsituation im Rahmen des Praktikums

Die Reflexion meines professionellen Handelns im Rahmen der Berufspraktischen Studien erfolgt an einer Situation, die ich unter dem Titel „Selbstgefährdete KlientInnen“ betrachten und beschreiben werde.

Ich habe den Titel „Selbstgefährdete KlientInnen“ gewählt, da es während des Gespräches zu einer erneuten Krisensituation für die Klientin (W.) kam und mir während dessen immer mehr bewusst wurde, dass W. aufgrund der verschiedenen Faktoren, stark selbstgefährdet scheint. Sie hat viele Strategien gelernt, kann sie jedoch in der momentanen Situation weniger selbstständig anwenden.

Die Klientin W.

Bei der W. handelt es sich um ein 17-jähriges Mädchen, welches vor gut zwei Jahren aus einer Kinder und Jugendpsychiatrie in die stationäre Jugendhilfe in einer Wohngruppe mit einem geschützten Rahmen aufgenommen wurde.

3.3.1 Kontext

Die beschriebene Situation findet in der Wohngruppe der Jugendhilfe W. statt.

Es handelt sich um ein reflexives Gespräch in dem es schwerpunktmäßig um die Auswertung einer Verhaltensanalyse gehen sollte. Das Gespräch ist Auslöser einer weiteren kritischen Situation, sodass es während dieses Gesprächs zu einer Selbstgefährdung und einer Krisenintervention von W. kommt. Im Gespräch wird es eine Umfokussierung geben, sodass sich das Ziel von einer Reflexion zur Stabilisierung des psychischen Zustandes ändern wird.

3.3.2 Situationsmerkmale bezüglich des Titels der Schlüsselsituation

- KlientIn zeigt einen psychisch instabilen Gesundheitszustand
- KlientIn ist sich über die Ausmaße der Situation nicht bewusst
- KlientIn ist sich über individuelle Stärken und Fähigkeiten nur beschränkt bewusst
- KlientIn stimmt einer stationären Aufnahme zu
- Die PSA ermöglicht dem Mädchen eine Reflexion der Geschehnisse und gibt Raum um neue Strategien/Ressourcen auf verschiedenen Ebenen zu entwickeln

3.3.3 Situationsmerkmale bezüglich der konkreten Schlüsselsituation

- Auschlaggebendes Merkmal dieser Situation ist die erneut entstehende Krisensituation, in der W. das Gefühl entwickelt sich selbst erneut verletzen zu wollen (Selbstgefährdung)
- Die Traumatisierung und Überforderung der derzeitigen Situation, ist deutlich zu spüren und somit ein weiteres wichtiges Merkmal
- Das Stressempfinden beider Parteien im heiklen Moment mit der Spürbarkeit der entstehenden Krise, stellt ebenfalls ein Merkmal da
- Mein Wissen über W., die Empathie ihr gegenüber und das Erkennen des Handlungsbedarfs , löst die Situation letztendlich positiv auf

3.3.4 „reflection in action“ in den Handlungssequenzen

Sequenzen

1. Aufsuchen der Klientin und Setting festlegen
2. Die PSA spricht W. auf die VA an
3. Entscheidungssituation
4. Entscheidung
5. Die PSA vermittelt die Aufnahme in die Kinder und Jugendpsychiatrie
6. Abschluss und positiver Ausklang des Gesprächs

Erste Sequenz: Aufsuchen der Klientin und Setting festlegen

Die PSA sucht das W. bezüglich der am Vortag (im Dienst der Kollegin) stattgefundenen Autoaggression auf. Die PSA klopft an die Tür und wartet bis diese geöffnet wird. Die PSA fragt W. wann sie im Laufe des Tages Zeit habe, die Verhaltensanalyse (VA) zu besprechen. W. reagiert aufgebracht. Sie beginnt zu diskutieren und sagt, dass sie es dann jetzt sofort machen könne. Beide verlassen ihr Zimmer und gehen ins Erdgeschoss ins Büro, wo das Telefon ununterbrochen klingelt.

Emotional PSA: Leicht angespannt; unter Zeitdruck, da noch einige Termine anstehen, sie ist allein im Dienst; Betroffenheit, dass sich das Mädchen wieder in dieser Situation befindet; motiviert die VA zu besprechen und ihr neue Strategien aufzuzeigen.

Emotional W.: Keine Lust, weil es viel Zeit kostet und sie in Ruhe gelassen werden will, unmotiviert, da sie noch viel zu tun hat; genervt und gestresst durch den Freund, „dann mache ich es eben gleich, dann gibt sie Ruhe“, Unruhe, Nervosität.

Kognitiv PSA: Sie muss die VA dringend besprechen, da sie glaubt, dass es sonst nicht gemacht wird; Sie ist die Kollegin im Team, die mit dem Ansatz des DBT-A arbeitet und weiß, dass es häufig von anderen Kolleginnen vergessen wird; Sie möchte W. die Möglichkeit geben, den Termin selbst zu bestimmen, jedoch muss das Gespräch stattfinden; Autonomie von W. wahren, die Terminanfrage löst bei W. Stress aus; genervt vom Telefon, es soll ein geschützter Rahmen geschaffen werden.

Zweite Sequenz: Die PSA spricht W. auf die VA an

Die PSA spricht W. auf ihre VA an. Sie erinnert sie daran, dass die VA ein Commitment (Vereinbarung) zwischen beiden war, sollte es zu autoaggressivem Verhalten kommen. Zu Beginn des Gesprächs versucht W. immer wieder abzulenken und fragt mehrfach, warum sie das überhaupt machen soll, „es bringe ja doch nichts“. W. wirkt deutlich angespannter seit dem Betreten des Büros und die PSA merkt, dass sich der emotionale Zustand W. verschlechtert. W. bricht in Tränen aus und äußert, dass sie nicht mehr kann. Die PSA befragt W., warum sie zu dieser Annahme komme und welche Gedanken sie im Augenblick habe. W. erzählt daraufhin von der im Raum stehende Strafverfolgung ihres Vaters, aufgrund des mehrfachen sexuellen Missbrauchs und das das nun alle Wunden aufreißen würde. Sie sah schließlich nur noch das autoaggressive Verhalten als momentane Lösung (auch altes Verhaltensmuster) an, um „herunterzukommen und sich abzulenken“.

Emotional PSA: Hört W. aufmerksam und aktiv zu; typisches Muster von W. wird aktiv: Überforderung in der Situation, Drang nach autoaggressives Verhalten; W. sieht ausschließlich das, was schief läuft; sie macht sich selbst schlecht; es treten Hautrötungen bei W auf; PSA leicht angespannt und aufgeregt, aber motiviert W. in dieser Situation zu valideren und einen gemeinsamen Weg zu finden; Überwinden des Gefühls W. zu bedrängen.

Emotional W.: „Warum muss ich das jetzt schon wieder machen“?; Erwartungsdruck, die Anspannung der PSA überträgt sich auf sie, Verzweiflung mit der Situation nicht fertig zu werden, Überforderung, Aussichtslosigkeit in dieser Situation; Nervosität, „Selbstverletzung hat bisher zu meinem Leben dazugehört“, „die PSA hat Interesse an mir und ist geduldig, sie nimmt sich Zeit“.

Kognitiv PSA: Mitgefühl und respektvoller Umgang mit den psychischen Belastungen von W.; behutsame und klare Gesprächsführung; das Ziel des Gesprächs verändert sich; Stolz über die Fähigkeiten der professionellen Gesprächsführung im Umgang mit DBT-A; Situation einschätzen, das Gespräch deutet auf eine sehr emotionale Belastung seitens W. hin; innerer Konflikt, wie weiter vorgegangen werden soll; Wahrnehmung, dass W. wieder oder immer noch inmitten einer Krise scheint

Dritte Sequenz: Krisensituation

Die PSA nimmt wahr, dass es während des Gesprächs zur veränderten Körperhaltung und einem emotionalen Ausbruch von W. kommt, W. zittert. Die PSA fragt W. nach ihrer momentanen Gefühlslage und den Grad der Anspannung auf einer Skala von 10-100%. W. kannte dieses Vorgehen bereits aus einigen Kriseninterventionen der Vergangenheit. W. äußert, dass sie sehr angespannt sei, dies über 70% liege, sie jetzt an ihre Grenzen komme und allein nicht weiter wisse. Das Telefon klingelt wieder. Die PSA versucht gemeinsam mit W. einige Skills zur Emotionsregulation, die bedingt Erfolg hatten. Die Anspannung sank aber unter die kritische Grenze von 70%. Die erneut entstehende Krisensituation konnte gemeinsam abgewandt werden.

[...]


1 Fleischhaker, C., Sixt, B.,, Schulz, E. (2010). DBT-A : dialektisch-behaviorale Therapie für Jugendliche. Berlin [u.a.]: Springer.

2 Trauma. (2014). In M. A. Wirtz (Hrsg.), Dorsch – Lexikon der Psychologie (17. Aufl., S. 1687). Bern: Verlag Hans Huber.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Praktikum in einer Mädchenwohngruppe der Jugendhilfe
Hochschule
Universität Kassel  (Institut für Humanwissenschaften)
Veranstaltung
Begleit- und Auswertungsseminar Berufspraktische Studien
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
23
Katalognummer
V506513
ISBN (eBook)
9783346114655
ISBN (Buch)
9783346114662
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Praktikumsbericht, Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Bachelor, Berufspraktische Studien, Jugendhilfe, Vitos, Mädchenwohngruppe, stationäre Jugendhilfe, autoaggressives Verhalten
Arbeit zitieren
Diana Johanna Volkmer (Autor:in), 2016, Praktikum in einer Mädchenwohngruppe der Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/506513

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