Der Zugang von Frauen zu Machtpositionen in der Politik

Ein Vergleich zwischen Deutschland und Ruanda


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2019

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Frauen in der Politik in Deutschland
2.1. Der Wandel des Frauenbilds und der geschichtliche Hintergrund: 1908 bis heute
2.2. Frauenanteil in der Politik
2.2.1 Frauenanteil in den Parteien
2.2.2. Frauenanteil im Bundestag
2.2.3. Frauenanteil auf kommunaler Ebene
2.3. Gründe der Unterrepräsentation
2.3.1. Mangelndes politisches Interesse
2.3.2. Schwierige Vereinbarkeit von Politik und Familie
2.3.3. Männlich geprägte Parteikultur und die Diskriminierung der Frauen
2.3.4. Anteil der Berichtserstattung

3. Frauen in der Politik in Ruanda
3.1. Die Rolle der Frauen in der Gesellschaft und der Zugang zur Politik vor dem Völkermord
3.2. Der Genozid in Ruanda
3.3. Die Situation der Frau während des Genozid
3.4. Die Situation der Frau nach dem Völkermord
3.4.1. Die Konsequenzen
3.4.2. Der Wiederaufbau
3.5. Der politische Feminismus- die gesetzliche Verankerung der Frauenquote

4. Fazit und Diskussion

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Angela Merkel wurde vor fast einem Jahr zum vierten Mal zur Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland vom Deutschen Bundestag gewählt. Sie besetzt somit zwar nicht das ranghöchste Amt, aber das mächtigste Amt Deutschlands und regiert Deutschland nun schon seit 2005 als eine der mächtigsten Frauen weltweit. (Bieber, 2013) Damit wurde eine große Debatte zur Gender Equality ausgelöst. Männer haben die Politik Jahrhunderte lang beherrscht. Um dies zu ändern ist es notwendig, die Gründe der Unterrepräsentation von Frauen zu identifizieren und gegen diese aktiv vor zu gehen.

In der deutschen Verfassung ist dieser Grundsatz verankert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile.“ (Art. 3 Abs. 2 GG) Sogar in einigen Parteien wurden parteiinterne Quoten festgelegt, um den Frauen den Zugang in die Politik zu erleichtern. Auch in der Verfassung Ruandas wird die Gleichberechtigung und eine Frauenquote in Artikel 9 Paragraph 4 festgesetzt: „building a state governed by the rule of law, a pluralistic democratic government, equality of all Rwandans and between women and men reflected by ensuring that women are granted at least thirty per cent of posts in decision making organ“ (the Constitution of the Republic of Rwanda v. 2003).

Dennoch wird Deutschland auf Platz 47 der Weltrangliste „Women in national parliaments“ mit einem Frauenanteil von 30,9% gelistet, während Ruanda den ersten Platz mit 61,3% anführt. (Inter-Parliamentary Union, 2018)

Dabei sollten Menschen die gleichen Beteiligungschancen erhalten, denn das Engagement in der Politik spielt eine wichtige Rolle. „Ein ausgewogenes Mitwirken von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen wird als Grundbedingung einer demokratischen Gesellschaft definiert“ (Schlote, 2013).

Doch wie gestaltet sich der Zugang von Frauen zu Machtpositionen in der Politik? Und haben Frauen heute die gleichen Chancen wie Männer in der Politik? Die vorliegende Arbeit untersucht und vergleicht die verschiedenen Zugänge von Frauen zu Machtpositionen in der Politik. Des Weiteren befasst sich diese Ausarbeitung mit der Geschichte Deutschlands und Ruandas. Dabei werden die politischen Aspekte bewertet. Es wird untersucht, wie es den Staaten bisher gelungen ist, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu erreichen. Hierbei wird auch der Wandel des Frauenbilds in den Ländern betrachtet.

2. Frauen in der Politik in Deutschland

Es dauerte fast 100 Jahre seit dem Zeitpunkt als Frauen im Jahre 1908 Mitglied einer politischen Partei werden durften, bis zu dem Ereignis als die erste Frau das Amt des Kanzlers übernahm. (Looman, 2011) Um die immer noch bestehende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern besser verstehen zu können, wird zunächst der geschichtliche Aspekt der Integration der Frau in das politische System betrachtet.

2.1. Der Wandel des Frauenbilds und der geschichtliche Hintergrund: 1908 bis heute

Im Kampf um die politische Gleichberechtigung haben Frauen einen langen Weg auf sich genommen. Jahrhundertelang wurde Frauen die Gleichberechtigung verwehrt, sie waren in erster Linie für den Haushalt, die Kindererziehung und für weitere familiäre Aufgaben zuständig. Frauen wurden vom deutschen Rechtsystem diskriminiert, ihnen waren innerhalb der Ehe das Recht der Selbstbestimmung verwehrt sowie die Teilnahme an der Politik. Diese war ausschließlich Männern vorbehalten. Bis dato war Frauen eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei verboten, ebenso die Teilnahme an politischen Veranstaltungen. Im Jahre 1908 wurde schließlich das Reichsvereinsgesetz wirksam. Frauen durften von nun ab politische Vereine gründen und die Mitgliedschaft in Parteien blieb ihnen nicht länger verwehrt. Das Gesetz legte fest, dass für Frauen nicht länger diskriminierende Sonderbestimmungen galten. Die Stimmen der Frauenbewegung, die sich schon im Jahre 1848/49 bildete, wurde immer lauter. (Looman, 2011) Der 12. November 1918 war schließlich die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Es war eine der ersten Entscheidungen des im Dezember gegründeten Rat der Volksbeauftragten und ein Aufruf an das deutsche Volk: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“ (Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) v. 30.11.1918). Dies bedeutete einen großen Schritt in ein demokratisches Gesellschaftssystem, in dem Frauen ein aktives und passives Wahlrecht zustand. (Looman, 2011) Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz in Kraft und schon am 19. Januar 1919 konnten Frauen landesweit zum ersten Mal in der Deutschen Geschichte an allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten politischen Wahlen teilnehmen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 80%. 37 der insgesamt 300 weiblichen Kandidatinnen wurden schließlich gewählt und standen 386 männlichen Abgeordneten gegenüber. Die Mehrzahl der weiblichen Abgeordneten war Mitglied der SPD, diese setzte sich in der Vergangenheit besonders für das Wahlrecht der Frauen ein. (Weiser, 2018) Die Frauen setzten sich in erster Linie für die Stabilisierung der Familie ein, sie forderten, „dass der Staat der Familie hilft, ihre verschiedenen Aufgaben der Erziehung, der Gesundheitspflege, der Ernährung usw. zu erfüllen“ (Looman, 2011).

Mit der Machtergreifung Hitlers 1933 lösten sich viele Frauenverbände wegen drohender Abneigung durch die NSDAP selbst auf oder wurden “gleichgeschalt“. Von nun ab war es ihnen nicht mehr erlaubt, höhere Parteipositionen zu besetzten, jedoch haben Frauen in jeglichen Bereichen der Politik mitgewirkt und so geholfen, das nationalsozialistische System zu stabilisieren. (Looman, 2011) Mit der NS- Zeit wurde Frauen das passive Wahlrecht abgesprochen, das zu einem Bruch in der Geschichte der Gleichberechtigung führte. So wurden Frauen in erster Linie als Mutter und Hausfrauen angesehen und in dieser Tätigkeit entlohnt oder sogar durch das “Mutterkreuz“ ausgezeichnet. (Wagner, 2008)

Mit dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 etablierten sich erste Frauenvereine, die sich politisch und ökonomisch integrieren wollten. Gegenüber den Alliierten forderten sie „eine gleichberechtigte Mitwirkung und Teilhabe […] an allen relevanten gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen und ihre Übernahme von Mitverantwortung“ (Schüller, 2008). Jedoch stellte sich dies als eine schwere Aufgabe heraus, da viele Männer im Krieg gefangen genommen wurden oder gefallen waren und die Frauen sich so in einem täglichen Überlebenskampf befanden um ihre Familie zu ernähren. Kinderlose Frauen waren dazu verpflichtet als “Trümmerfrauen“ in allen Branchen zu arbeiten. Innerhalb kürzester Zeit organisierten sich überparteiliche Frauenausschüsse. Diese setzten sich dafür ein, die Notwendigkeit von Frauen in der Politik aufzuzeigen, um so die Partizipation in jeglicher Form von Frauen zu initiieren. (Looman, 2011) 1949 wurde schließlich der größte frauenpolitische Erfolg in der deutschen Geschichte verzeichnet. Die sozialdemokratische Juristin Elisabeth Selbert, eine von nur vier weiblichen Abgeordneten, kämpfte dafür, die Gleichberechtigung der Frauen verfassungsrechtlich geltend zu machen. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" (Nomos Verlagsgesellschaft, 2018) wurde am 23. Mai 1949 im Grundgesetz verankert. (Schüller, 2008) Jedoch wurde die Frau bis dato in der traditionellen Rolle als Mutter und Hausfrau gesehen. Sie mussten sich die Erlaubnis einholen, um zum Beispiel einer Arbeit nachgehen zu dürfen. (Looman, 2011)

Ende der sechziger Jahre organisierte sich die zweite Frauenbewegung. „Das Private ist politisch“ (Hertrampf, 2008). Mit diesem Slogan prangerten die Frauen ihre eigene Situation an. Schließlich öffnete sich das System im Jahre 1976. Die Familienrechtreform wurde in Kraft gesetzt und Forderungen der Frauenbewegung wurden umgesetzt. So wurde eine grundlegende Neuregelung des Eherechts, des Scheidungsrechts und des Scheidungs­verfahrensrechts festgelegt. Ehepartner mussten von nun an im gegenseitigen Einverständnis den Haushalt führen. Doch erst mit der Unterschrift der Bundesregierung 1980, der UN Frauenrechtskonvention zustimmte und damit ausnahmslos Diskriminierung gegen Frauen untersagte, wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt. (Looman, 2011) Zu diesem Zeitpunkt waren nur ca. 21,5% der Mitglieder von politischen Parteien Frauen, dieser Anteil stieg stetig. (Hoecker, 1987)

Zwar sind Frauen und Männer in der Bundesrepublik Deutschland laut Gesetz gleichberechtigt, jedoch immer noch nicht gleichgestellt. Auch in der Politik liegt der Frauenanteil weit hinter dem der Männer. Sicher hat dabei auch die spät gewonnene Gleichberechtigung von Frauen und Männer einen großen Anteil daran.

2.2. Frauenanteil in der Politik

Neben Angela Merkel gehören weitere sechs Frauen zum Bundeskabinett. Ihnen stehen neun Männer gegenüber. (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 2019) Dies ist ein positives Beispiel, doch wie sieht die institutionelle Beteiligung der Frauen im Bundestag oder der Kommunalebene aus und was sind mögliche Gründe einer Unterrepräsentation? Im Folgenden sollen diese und weitere Themen erörtert werden.

2.2.1 Frauenanteil in den Parteien

Der Anteil von Frauen in der Politik ist so hoch wie nie zuvor. Während im Jahr 1976 ein Anteil von 20,7% der Parteimitglieder Frauen waren, so waren es 2005 bereits in den großen Parteien, CDU, CSU, SPD, FDP, GRÜNE und den LINKE im Durchschnitt 29,9%.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Hoecker, 1987; Looman, 2011; Statista, 2017)

Die Tabelle zeigt deutlich, dass die Anzahl der weiblichen Mitglieder in den Parteien angestiegen ist oder sich stabilisiert hat. Ausgenommen hiervon ist die FDP. Die SPD setzte sich sehr früh für die Gleichberechtigung von Frauen ein und so liegen hier die Zahlen schon ab der Nachkriegszeit vor, die damals 15,4% der Frauen in der Partei betrug. Über die Jahre verdoppelten sich die Mitgliedschaften von Frauen in der SPD. So liegt der Anteil bei relativ konstanten 32%. Auch die CDU legte in den vergangenen 55 Jahren um fast die Hälfte zu. Während die Frauenquote 1962 gerade einmal 14,2% betrug, steigerte sich diese um ganze 12% und betrug 2017 26,2%. Die bayrische Schwester CSU hält einen Anteil von 20,5% im selben Jahr. Die FDP sowie die Linke verloren über die Jahre weibliche Mitglieder. Erstere verlor in den letzten neun Jahren 0,9%. Sie hält 2017 einen Frauenanteil von 21,9%. Die LINKE hatte 1990 den größten Anteil an Frauen in der Partei, dies reduzierte sich stark um insgesamt 6,9%. Sie hat den zweit höchsten Anteil an weiblichen Parteimitgliedern. Den höchsten Frauenanteil stellt dabei das Bündnis 90/ Die GRÜNEN dar. Schon im Jahre 1997 lag die Frauenquote bei 35,7% und stabilisierte sich auf ungefähr 38%, 2017 lag dabei der Anteil bei 39,8%. (Looman, 2011)

Die meisten Parteien haben eine freiwillige innerparteiliche Frauenquote und Quoren eingeführt. So soll ein Drittel der Parteiämter, Mandate und Listenplätze in der CDU an Frauen vergeben werden. Im Gegensatz dazu, hat die Schwesterpartei CSU keine Regelung in Bezug auf die Frauenquote, ebenso die FDP. Jedoch fördern die Parteien durch Mentoring und Angebote ihre Mitgliederinnen. Die SPD vergibt bei Listenaufstellungen und Ämterbesetzungen mindestens 40% an ihre weiblichen Mitglieder. Bündnis 90/ Die GRÜNEN und die LINKE haben eine 50% Frauenquote festgelegt, die für alle Ämter, Mandate und Listenplätze gilt. Die AFD lehnt parteiinterne Quoten sowie Maßnahmen zur Förderung von weiblichen Mitgliedern strikt ab. (Lukoschat/Belschner, 2017)

Der Bundeswahlleiter/Deutscher Bundestag, 2017)

2.2.2. Frauenanteil im Bundestag

Die Graphik stellt deutlich den Anstieg des Frauenanteils im deutschen Bundestag dar. Der Anteil der Frauen im Bundestag betrug bis 1983 unter 10%. Ab 1976 wird ein deutlicher Anstieg sichtbar, welcher sich mit der Familienrechtsreform begründen lässt. Erst im Jahre 2005 gibt es eine leichte Abnahme, die jedoch im nachfolgendem Wahljahr leicht aufgeholt wurde. (Der Bundeswahlleiter/Deutscher Bundestag, 2017) 2017 fiel der Frauenanteil im Bundestag um ganze 5,4% ab. Dies lässt sich mit dem Einzug der AFD in den Bundestag begründen. (Weidel/Gauland, 2017) Somit lag der Frauenanteil in der 19. Wahlperiode bei gerade einmal 30,9%. (Der Bundeswahlleiter/Deutscher Bundestag, 2017)

2.2.3. Frauenanteil auf kommunaler Ebene

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anteil der Bürgermeisterinnen bundesweit:

(Lukoschat/Belschner, 2014)

Die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft führte im Jahr 2014 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BAMFSFJ) eine Studie durch, mit dem Titel “Frauen führen Kommunen“. Hierbei wurde deutlich, dass, je mehr Einwohner/innen die Stadt hat, umso höher der Frauenanteil ist. So ergab die Studie, dass bei Kleinstädten von bis zu 10.000 Einwohner/innen gerade einmal 7,7% der Bürgermeister weiblich sind, bei Gemeinden von bis zu 19.999 Einwohner/innen steigt der Anteil an weiblichen Bürgermeistern auf 9,7% bzw. auf 9,5% bei bis zu 49.999 Einwohnern/innen. Den größten weiblichen Anteil bilden die Gemeinden mit einer Einwohneranzahl von bis zu 100.000, wobei diese Quote sich um 7,5% reduziert bei Städten mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 Menschen. Insgesamt sind bundesweit nur 9,2% der Bürgermeister weiblich. (Holtkamp/Schnittke, 2010; Lukoschat/Belschner, 2014)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Frauenanteil an kommunalen Führungspositionen

(Holtkamp/Wiechmann/Schnittke, 2011, 2017) *2017; **2011

Auch in dieser Tabelle ist deutlich der Anstieg des Frauenanteils an kommunalen Führungspositionen in den verschiedenen Positionen in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Stadt zu erkennen. Während 2011 in einer mittelgroßen Stadt der Anteil an weiblichen Dezernenten 14% betrug, so waren es in einer Großstadt 19,9% und 2017 sogar 29,1%. In den Positionen der Fraktionsvorsitzenden, Ausschussvorsitzenden und den Ratsmitgliedern verhielten sich die Zahlen ähnlich und stiegen in Großstädten an. Jedoch brach die Zahl der Bürgermeisterinnen um 4,5% auf nur noch 8,2% innerhalb von sechs Jahren ein. (Holtkamp/Wiechmann/Schnittke, 2011, 2017)

Doch was sind die Gründe für die Unterrepräsentation der Frauen in der Politik in der Bundesrepublik Deutschland.

2.3. Gründe der Unterrepräsentation

Eine ausgeglichene Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist die Grundbedingung einer demokratischen Gesellschaft. Doch noch ist es ein langer Weg, bis in Deutschland eine ausgewogene Mitwirkung beider Geschlechter in der Politik sichtbar wird. Zwar ist der Frauenanteil in der Politik in den letzten Jahren gestiegen, jedoch stellen Frauen immer noch auf Bundes- und Landesebene sowie der kommunalen Politik die Minderheit dar. Im Folgenden werden verschiedene Gründe für die Unterrepräsentation von Frauen in der Politik diskutiert.

2.3.1. Mangelndes politisches Interesse

In der vergangenen Bundestagswahl war die Wahlbeteiligung von Männern und Frauen relativ ähnlich. Bei Männern betrug sie 76,3% und bei Frauen 76%. (Der Bundeswahlleiter, 2018) Jedoch zeigt eine Umfrage in Deutschland, dass insgesamt 63,9% der Frauen und 76,7% der Männer an der Politik interessiert sind. Des Weiteren zeigen nur 17,2% der Frauen und 30,1% der Männer ein besonderes Interesse an der Politik. (Statista, 2018a) In diesem Zusammenhang steht sicher auch die Unattraktivität der Kommunalpolitik; durch immer größere Einschränkungen finanzieller und politischer Art ist die Gestaltung begrenzt. Darüber hinaus fehlt den weiblichen potentiellen Kandidatinnen häufig das Selbstbewusstsein, sie haben meist auch größere Zweifel an ihren Kompetenzen und Fähigkeiten. Die männlichen Konkurrenten treten oftmals zielstrebiger, selbstsicherer und offensiver auf. (Lukoschat/Belschner, 2014)

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Details

Titel
Der Zugang von Frauen zu Machtpositionen in der Politik
Untertitel
Ein Vergleich zwischen Deutschland und Ruanda
Hochschule
Fachhochschule Regensburg
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
18
Katalognummer
V506923
ISBN (eBook)
9783346069849
ISBN (Buch)
9783346069856
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Politik, Frauen, Machtpositionen, Zugang, Vergleich, deutschland, Ruanda
Arbeit zitieren
Amelie Steiner (Autor:in), 2019, Der Zugang von Frauen zu Machtpositionen in der Politik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/506923

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