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Homosexualität in Deutschland. Zur Entstehung, Entwicklung und Abschaffung des § 175 StGB

Titel: Homosexualität in Deutschland. Zur Entstehung, Entwicklung und Abschaffung des  § 175 StGB

Hausarbeit , 2015 , 20 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Hannah Pohl (Autor:in)

Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In Deutschland ist Andersartigkeit kein Problem. Alle Bürger sind frei und gleich und werden vor dem Gesetz auch so behandelt. Inbesondere private Teile des Lebens haben keinen Einfluss auf Benachteiligung oder Bevorzugung einer Person haben. Oder?

Eine derartige Sichtweise und Auslebung von Individualität ist in Deutschland jedoch lange Zeit undenkbar gewesen. Der Paragraph 175 im Strafgesetzbuch hat über Dekaden festgelegt, dass die Auslebung der männlichen Homosexualität unter Strafe steht.

Ziel dieser Arbeit ist es, die vier Fassungen des §175 in deskriptiver Art und Weise in deren historischen Kontext einzubetten. Zudem werden Anstrengungen unternommen, um herauszustellen, wie und warum es zu Änderungen der jeweils aktuellen Versionen gekommen ist. Innerhalb von rund 120 Jahren wurde der Paragraph erst merklich verschärft und schließlich aufgehoben. Die Abschaffung des genannten Gesetzestextes kann als Bruch mit den verbreiteten homophoben Einstellungen gegenüber sexuell Andersartiger, die über Jahrhunderte in Deutschland und Europa präsent war, aufgefasst werden. Sie stellt einen Meilenstein für die Emanzipation Homosexueller in Deutschland dar.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Homophobie als europäische Tradition

2 Gesetzesentwicklung des Paragraphen 175 und historische Einbettung

2.1 Erste Fassung des Paragrafen 175 im Kaiserreich und der Weimarer Republik (1871- 1935)

2.2 Zweite Fassung des Paragrafen 175 im Dritten Reich und der Nachkriegszeit (1935- 1969)

2.3 Dritte Fassung des Paragrafen 175 (1969- 1973)

2.4 Vierte Fassung des Paragrafen und Abschaffung (1973-1994)

3 Probleme und Perspektiven für das Kommende

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die juristische Transformation des §175 StGB in Deutschland, ausgehend von seiner Entstehung im Kaiserreich bis hin zu seiner endgültigen Abschaffung im Jahr 1994. Ziel ist es, die vier unterschiedlichen Fassungen des Gesetzes in ihren jeweiligen gesellschaftspolitischen Kontext einzubetten, die Akteure hinter den Veränderungen zu beleuchten und die Auswirkungen der Kriminalisierung auf das Leben homosexueller Männer in den verschiedenen Epochen zu analysieren.

  • Historische Herleitung der europäischen Homophobie und deren Verankerung im Strafrecht.
  • Analyse der gesetzlichen Verschärfungen im Nationalsozialismus und der Kontinuität in der Nachkriegszeit.
  • Rolle der gesellschaftlichen Akteure, der Sexualwissenschaft und der organisierten Homosexuellenbewegung bei der Reformierung des Gesetzes.
  • Auswirkung der 68er Bewegung und der sexuellen Revolution auf die Wahrnehmung von Homosexualität.
  • Die langsame gesellschaftliche Akzeptanz von Diversität und der Weg zur Entkriminalisierung.

Auszug aus dem Buch

2.2 Zweite Fassung des Paragrafen 175 im Dritten Reich und der Nachkriegszeit (1935- 1969)

„Die Veränderung der Strafrechtssituation markiert eine Zäsur. In der Folgezeit zeichnet sich ab, dass die gegen homosexuelle Männer […] ergriffenen Maßnahmen [nicht nur an Quantität, sondern auch, Anm. d. Verf.] an Intensität zunehmen“ (Grau, 1993, S. 33).

Eine zentrale Änderung im Gesetzestext ist, dass der Begriff „widernatürliche Unzucht“ (siehe S. 7) durch „Unzucht“ ersetzt worden ist. Im Rückblick auf Foucaults Aussage (siehe S. 7) wird klar deutlich, dass „Unzucht“ ein weit gefasster Terminus ist. Es gab keine klare Definition, jedoch beinhaltet dieser Begriff im Gegensatz zu der alten Fassung nicht einzig „beischlafähnliche Handlungen“, sondern bedeutete unzüchtiges Verhalten von wollüstiger Absicht jeder Art zwischen zwei Männern; die Berührung zweier […] Körper war somit bereits zur strafbaren Handlung geworden (vgl. Grau 1993, 93f.). Des Weiteren ist auffällig, dass auch Männern, die missbraucht wurden, Strafe droht. Selbst wenn es zu „Unzucht“ in Situationen der Gewaltanwendung oder Abhängigkeit kam, mussten die Betroffenen mit drastischen Bestrafungen rechnen. Das juristische Gesetzlichkeitsprinzip „nullum crimen, nulla poena sine lege“ (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) wird somit zunichte gemacht. Verschärft wurde dieses Novum in der Gesetzlichkeit und strafrichterlichen Interpretationsfreiheit durch den „sogenannten Analogieparagrafen §2“ (Grau, 1993, S. 94).

Zusammenfassung der Kapitel

1 Homophobie als europäische Tradition: Das Kapitel verortet die Wurzeln der Homophobie in Europa, insbesondere die kirchliche und rechtliche Verurteilung, und erläutert die Ausgangslage für die Einführung des §175 StGB.

2 Gesetzesentwicklung des Paragraphen 175 und historische Einbettung: Dieser Abschnitt analysiert detailliert die vier gesetzlichen Fassungen von 1871 bis 1994, deren Auswirkungen auf die Lebensrealität Homosexueller und die Rolle gesellschaftlicher Akteure bei der Reformierung.

2.1 Erste Fassung des Paragrafen 175 im Kaiserreich und der Weimarer Republik (1871- 1935): Die Einführung des §175 nach Reichsgründung wird thematisiert, sowie die ersten Gegenbewegungen und der Kampf für eine Liberalisierung in der Weimarer Republik.

2.2 Zweite Fassung des Paragrafen 175 im Dritten Reich und der Nachkriegszeit (1935- 1969): Es wird die drastische Verschärfung unter den Nationalsozialisten sowie die problematische Kontinuität der Verfolgung in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik dargelegt.

2.3 Dritte Fassung des Paragrafen 175 (1969- 1973): Dieses Kapitel beleuchtet die Reform von 1969, die erste Teil-Entkriminalisierung unter Erwachsenen und die weiterhin bestehende gesellschaftliche Ablehnung.

2.4 Vierte Fassung des Paragrafen und Abschaffung (1973-1994): Die letzte Gesetzesanpassung sowie der Weg zur endgültigen Abschaffung des §175 und die Bedeutung dieses Schrittes für die Emanzipation werden hier behandelt.

3 Probleme und Perspektiven für das Kommende: Das abschließende Kapitel diskutiert offene Fragen wie die Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen und die aktuelle Debatte um die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften.

Schlüsselwörter

§175 StGB, Homosexualität, Strafrecht, historische Entwicklung, Nationalsozialismus, Diskriminierung, Emanzipation, Schwulenbewegung, Entkriminalisierung, sexuelle Revolution, gesellschaftlicher Wandel, Homophobie, Widernatürliche Unzucht, Menschenrechte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die über 120-jährige Geschichte des §175 StGB in Deutschland, der männliche Homosexualität unter Strafe stellte, und dokumentiert dessen Entwicklung von der Entstehung im Kaiserreich bis zur Aufhebung im Jahr 1994.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die Themenfelder umfassen die juristische Historie, die Instrumentalisierung des Strafrechts im Nationalsozialismus, die Rolle der Sexualwissenschaft und die soziopolitische Entwicklung der deutschen Schwulenbewegung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, die vier Fassungen des Gesetzes deskriptiv in ihren historischen Kontext einzubetten und zu untersuchen, wie gesellschaftliche Akteure und Strukturen auf die juristischen Veränderungen einwirkten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historische und juristische Analyse, die sowohl Sekundärliteratur als auch zeitgenössische Quellen, Denkschriften und Originaltexte verwendet, um die Veränderungen des Paragrafen nachzuzeichnen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich chronologisch in die vier Fassungen des Gesetzes (Kaiserreich/Weimarer Republik, NS-Zeit/Nachkriegszeit, 1969-Reform und die letzte Fassung bis 1994) und erörtert die jeweiligen gesellschaftlichen Auswirkungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind §175 StGB, Entkriminalisierung, NS-Verfolgung, Schwulenbewegung, gesellschaftlicher Wandel, Diskriminierung und Menschenrechte.

Welche Bedeutung hatte der sogenannte „Analogieparagraph“ §2 im Nationalsozialismus?

Er ermöglichte es Richtern, Handlungen auch dann zu bestrafen, wenn sie nicht explizit im Gesetz standen, indem man sich auf das „gesunde Volksempfinden“ berief, was die Willkür bei der Verfolgung Homosexueller massiv steigerte.

Warum blieben die Verurteilungen in der Nachkriegszeit trotz Ende des Nationalsozialismus so hoch?

Die Bundesrepublik behielt die verschärfte Fassung von 1935 bei, da das Bundesverfassungsgericht argumentierte, es handele sich nicht um spezifisch nationalsozialistisches Gedankengut, was zu einer anhaltenden Kriminalisierung führte.

Welche Rolle spielte die 68er Bewegung für die Reform von 1969?

Die 68er Bewegung prägte ein neues Selbstbewusstsein, das die starre Sexualmoral der 1950er Jahre infrage stellte, die Prüderie bekämpfte und somit den Boden für eine Liberalisierung und Entkriminalisierung bereite.

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Details

Titel
Homosexualität in Deutschland. Zur Entstehung, Entwicklung und Abschaffung des § 175 StGB
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Politische Wissenschaft)
Note
1,3
Autor
Hannah Pohl (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2015
Seiten
20
Katalognummer
V509007
ISBN (eBook)
9783346073709
ISBN (Buch)
9783346073716
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Homosexualität NS-Zeit Strafgesetzbuch Weimarer Republik Homophobie Nationalsozialismus
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Hannah Pohl (Autor:in), 2015, Homosexualität in Deutschland. Zur Entstehung, Entwicklung und Abschaffung des § 175 StGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/509007
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  20  Seiten
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