Ein sehr bedeutender Teil der heutigen Konzernabschlüsse und Unternehmenswerte besteht aus immateriellen Vermögenswerten (Intangible assets). Immaterielle Vermögenswerte sind unsichtbar, nicht greifbar und dennoch besitzen sie eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Hierzu gehören beispielsweise Technologien, Patente, Marken. Laut einer Studie gab es im Jahre 2013 mehr als 63.000 Patentanmeldungen, welches zu einem Zuwachs von 3% zum Vorjahr führte. Doch wie werden diese nicht-materiellen Vermögenswerte in der Bilanzierung behandelt? Was sind sie wert? Wie werden bilanzpolitische Ermessensspielräume eingeschränkt, damit nicht jegliche selbst geschaffene intellektuelle Vermögenswerte aktiviert werden?
Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften der IASB enthalten eine umfassende Regelung zu immateriellen Vermögenswerten, die sich mit den oben beschriebenen problemstellenden Fragen befassen. Diese Arbeit untersucht demnach die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte im Sinne von IAS 38. Zunächst erfolgen eine Definitionsbestimmung sowie eine Abgrenzung zu anderen Standards. Nachfolgend wird die Bilanzierung dem Grunde nach, der Höhe nach und dem Ausweis nach erörtert. Kodifiziert in IAS 38 der International Financial Reporting Standards (IFRS) werden immaterielle Vermögenswerte als "identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz" definiert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS
2.1. Definition und Abgrenzung
2.2. Ansatz (Recognition)
2.3. Zugangsbewertung (Initial measurement)
2.4. Folgebewertung (Subsequent measurement)
2.4.1. Anschaffungskostenmodell (Cost Model)
2.4.2. Neubewertungsmethode (Revaluation Model)
2.5. Ausweis
3. Fazit mit kritischer Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten gemäß IAS 38 mit dem Ziel, die Anforderungen an den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis im Konzernabschluss nach IFRS darzulegen und kritisch zu hinterfragen.
- Grundlegende Definition und Abgrenzung immaterieller Vermögenswerte
- Kriterien für den Bilanzansatz (Recognition)
- Methoden der Zugangsbewertung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Erwerbsformen
- Folgebewertung durch das Anschaffungskostenmodell versus die Neubewertungsmethode
- Praktische Implikationen und bilanzpolitische Ermessensspielräume
Auszug aus dem Buch
2.2. Ansatz (Recognition)
Analog dem deutschen Handelsrecht sind nicht alle der im Abschnitt Definition aufgelisteten Beispielobjekte konkret bilanzierungsfähig und dürfen daher nicht als immaterielle Vermögenswerte aktiviert werden. Neben der Erfüllung der abstrakten Aktivierbarkeit müssen immaterielle Vermögenswerte zusätzlich folgende postenspezifische Voraussetzungen kumulativ erfüllen. Nur dann ist der vorliegende Vermögenswert konkret aktivierbar:
1. Mit Wahrscheinlichkeit (probable) fließen dem Unternehmen künftig wirtschaftliche Vorteile aus dem Vermögenswert zu (IAS 38.21 (a)).
2. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können zuverlässig (reliable) ermittelt werden (IAS 38.21 (b)).
Die künftigen wirtschaftlichen Nutzenvorteile (future economic benefits) wirken sich beispielsweise in Erlössteigerungen aus. Bezüglich der zuverlässigen Nachweisanforderungen differenziert IAS 38 zwischen fünf möglichen Zugangsformen bei der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerten. Aufgeführt werden der entgeltliche Erwerb, der Erwerb im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, der Erwerb durch eine Zuwendung der öffentlichen Hand, der Erwerb durch Tausch gegen einen anderen materiellen oder immateriellen Vermögenswert und die Eigenherstellung, siehe hierzu auch Abschnitt 2.3.
Im Falle von Dritten erworbenen immateriellen Vermögenswerten können die Ansatzkriterien als erfüllt angesehen werden. Der zukünftige Nutzenzufluss ist zu vermuten, die Anschaffungskosten sind ebenso zuverlässig über den Kaufpreis und über den für die Instandsetzung zurechenbaren, anschaffungsnahen Ausgaben ermittelbar. Falls beispielsweise eine Software wegen fehlender Marktpreisangaben nicht von der dazugehörigen Hardware gesondert berechnet werden kann, muss die selbstständige Aktivierung als immaterielles Vermögenswert unterbleiben. Für die Aktivierung ist die Software demnach als Teil der Hardware zu behandeln.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Das Kapitel erläutert die zunehmende Bedeutung immaterieller Vermögenswerte in der heutigen Wirtschaft und definiert den Untersuchungsgegenstand der Arbeit im Kontext des Standards IAS 38.
2. Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Kriterien für Definition, Ansatz, Zugangsbewertung, Folgebewertung und Ausweis immaterieller Güter unter Anwendung der IAS 38-Vorschriften.
3. Fazit mit kritischer Würdigung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, hebt die hohen Hürden für die Aktivierung hervor und begründet, warum in der Praxis meist das Anschaffungskostenmodell bevorzugt wird.
Schlüsselwörter
Immaterielle Vermögenswerte, IAS 38, IFRS, Bilanzierung, Anschaffungskostenmodell, Neubewertungsmethode, Ansatzkriterien, Fair Value, Nutzungsdauer, Wertminderung, Aktivierung, immaterielle Güter, Rechnungslegung, Firmenwert, Wirtschaftsprüfung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit?
Die Arbeit behandelt die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte gemäß dem internationalen Rechnungslegungsstandard IAS 38 und beleuchtet die komplexen Anforderungen an deren bilanzielle Erfassung.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der Definition von Intangible Assets, den Voraussetzungen für ihre Aktivierung, den verschiedenen Bewertungsmethoden bei Zugang und im Zeitverlauf sowie den Anforderungen an den Ausweis.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die systematische Darstellung der IAS 38-Vorschriften und die kritische Bewertung der praktischen Anwendung, insbesondere hinsichtlich der Einschränkung von Ermessensspielräumen bei der Bilanzierung.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und einer deskriptiven Auswertung der relevanten IASB-Rechnungslegungsvorschriften unter Einbeziehung von Kommentarliteratur.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Definition, die kumulativen Ansatzkriterien, die unterschiedlichen Bewertungsverfahren (Anschaffungskosten- vs. Neubewertungsmodell) sowie die spezifischen Regelungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte.
Durch welche Schlagworte lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind IAS 38, immaterielle Vermögenswerte, Aktivierung, Anschaffungskosten, Fair Value und bilanzpolitische Ermessensspielräume.
Warum ist die Anwendung der Neubewertungsmethode in der Praxis so selten?
Die Anwendung scheitert meist am Fehlen eines aktiven Marktes, da die Individualität immaterieller Vermögenswerte die Ermittlung eines verlässlichen beizulegenden Zeitwerts erheblich erschwert.
Was unterscheidet die Behandlung von Forschungskosten von Entwicklungskosten?
Während Forschungskosten aufgrund der Unsicherheit über den künftigen Nutzen sofort als Aufwand zu erfassen sind, müssen Entwicklungskosten aktiviert werden, sofern spezifische Kriterien zur technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit erfüllt sind.
- Arbeit zitieren
- Vivethinyi Vivekanantham (Autor:in), 2018, Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/509898