Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen
3. Darstellung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft nach IAS/IFRS und HGB
3.1. Darstellung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft nach IAS/IFRS
3.2. Darstellung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft nach HGB
4. Posten des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften inkl. Vorgänge und Besonderheiten bei der Bilanzierung
4.1. EingezahltesEigenkapital
4.1.1. Gezeichnetes Kapital
4.1.2. Kapitalrücklagen
4.2. Erwirtschaftetes Eigenkapital bzw. Rücklagen
4.2.1. Gewinnrücklagen
4.2.2. Sonstige Rücklagen
4.3. Besonderheiten bei der Bilanzierung von Eigenkapital
4.3.1. Bilanzierung von eigenen Anteilen
4.3.2. AusstehendeEinlagen
4.3.3. Kosten für Eigenkapitaltransaktionen
4.3.4. Nicht-beherrschende Anteile
5. Die EK-Veränderungsrechnung
6. Fallbeispiele zu Veränderung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft anhand des Bauer Konzerns
6.1. Berichtsjahr 2016
6.2. Berichtsjahr 2017
6.3. Berichtsjahr 2018
7. Fazit
8. Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildungen:
Abb. 1, Seite 4: Quelle: K+S AG Geschäftsbericht, Eigenkapital der K+S AG 2018, Jahr 2018,
Abb. 2, Seite 4: Quelle: ETL AG - Bundesanzeiger, Eigenkapital der ETL AG 2017, Jahr 2017, o.s
Abb. 3, Seite 10: Quelle: Althoff, Frank, Fallbeispiel zur Bilanzierung von eigenen Anteilen, Jahr 2012, Seite 199-200
Abb. 4, Seite 13: Quelle: K+S AG Geschäftsbericht, Eigenkapital der K+S AG 2018, Jahr 2018,
Abb. 5, Seite 14: Quelle: Bauer Gruppe Geschäftsbericht, Eigenkapitalveränderungsrechnung der BAUER Gruppe 2016, Jahr 2016,
Abb. 6, Seite 16: Quelle: Bauer Gruppe Geschäftsbericht, Eigenkapitalveränderungsrechnung der BAUER Gruppe 2017, Jahr 2017,
Abb. 7, Seite 17: Quelle: Bauer Gruppe Geschäftsbericht, Eigenkapitalveränderungsrechnung der BAUER Gruppe 2018, Jahr 2018,
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Die weltweiten Exporte im Warenhandel haben sich in den vergangenen Jahren drastisch erhöht. Im Jahr 2000 lag der Wert der weltweiten Exporte noch bei ca. 6,5 Billionen USD, im Jahr 2018 lag der Wert bereits bei 19,5 Billiarden USD.1 Diese Entwicklung lässt sich mit der voranschreitenden Globalisierung begründen. Unternehmen sind immer besser vernetzt und Waren werden über Kontinente hinweg gehandelt.2
Auch am Kapitalmarkt ist zu erkennen, dass große Volumina von Direktinvestitionen ins Ausland flossen. So investierte Japan beispielsweise im Jahr 2018 143 Milliarden USD, China 130 Milliarden USD und Deutschland 77 Milliarden USD in andere Staaten.3
Aufgrund der oben genannten Faktoren ist eine einheitliche Berichtsform, welche sich nicht von Land zu Land grundliegend unterscheidet, erforderlich, um Lieferantenrisiken, Forderungsausfallrisiken und den Risikogehalt einer Investition beurteilen zu können. Aufgrund dessen gewinnt der IFRS immer mehr an Bedeutung.4
Da Eigenkapitalgeber im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens immer erst Auszahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten, nachdem sämtliche Lieferantenverbindlichkeiten, Kreditverbindlichkeiten und sonstiges Fremdkapital bedient wurden, ist für die Beurteilung der Risikotragfähigkeit eines Unternehmens eine einheitliche Beurteilung von Eigenkapital unabdingbar aus Sicht von Lieferanten und Kreditgebern.5
Im Bezug auf oben genannte Fakten wird sich diese Arbeit mit der Bilanzierung von Eigenkapital nach IAS/IFRS beschäftigen. Hierbei wird in erster Linie die Grundlage des Eigenkapitals nach Internationaler Rechnungslegung gewürdigt. Im Weiteren wird die Bilanzierung des Eigenkapitals nach IAS/IFRS von der Bilanzierung nach HGB abgegrenzt. Es folgt eine Erläuterung der ausgewiesen Bilanzpositionen, sowie der Besonderheiten innerhalb der Bilanzierung. Anhand des BAUER Konzerns wird die Eigenkapitalveränderungsrechnung über mehrere Jahre dargestellt und die einzelnen Geschäftsvorfälle, welche Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals haben, erläutert.
2. Grundlagen
Das Eigenkapital bildet eine Haftungs- sowie Verlustausgleichsmasse. In der gängigen Kreditvergabepraxis beeinflusst das Eigenkapital die Beurteilung des Kreditrisikos. Das Eigenkapital wird daher oftmals in Zusammenhang mit der Risikotragfähigkeit eines Unternehmens gebracht. Es drückt dabei den Umfang der maximal möglichen risikobedingten Verluste aus.6 Das Eigenkapital spiegelt grundsätzlich die Ansprüche des Gesellschafters bzw. Aktionärs gegenüber dem Unternehmen. Es besteht im Wesentlichen aus Einlagen und thesaurierten Gewinnen.
Die wohl bekannteste Kennzahl in Bezug auf das Eigenkapital einer Gesellschaft ist die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalquote stellt das Eigenkapital in Relation zur Bilanzsumme (Formel: Eigenkapital/Bilanzsumme * 100%). In der Bilanzanalyse wird diese Kennzahl in den meisten Fällen gewürdigt. Unternehmen, welche eine hohe Eigenkapitalquote besitzen, wird meist ein niedrigeres Risiko zugesprochen, dass diese Unternehmen zahlungsunfähig werden könnten.7
Für die Bilanzierung des Eigenkapitals besteht kein eigener Standard, es wird allgemein im Rahmenkonzept behandelt und wie folgt definiert: „Eigenkapital ist der nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens“ (RK.49(c), IAS 32.11). Das Eigenkapital kann auch als Reinvermögen beschrieben werden. Eigenkapital-Instrumente werden in den Standards IAS 32 und IFRS 7 geregelt.8
Wie sich Eigenkapital und Fremdkapital abgrenzen lassen, geht aus IAS 32 hervor. Ein Eigenkapitalinstrument liegt vor, wenn die Bedingungen des IAS 32.16 erfüllt sind. Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass wenn eine Auszahlungsverpflichtung des Unternehmens bzw. eine Rückforderungsmöglichkeit des Kapitalgebers besteht, Fremdkapital vorliegt. Bei nicht rückzahlbaren Ressourcen handelt es sich dagegen um Eigenkapital. Dies wird in den Standards IAS 32.17 und IAS. 32.21 ff. beschrieben.
Wenn Wandelanleihen oder Optionsanleihen bilanziert werden, welche grundsätzlich Eigenkapital- und Fremdkapitalcharakter haben, findet IAS 32.28 Anwendung. Dieser Standard besagt, dass die beiden Komponenten getrennt voneinander auszuweisen sind. Der Wert des daraus zu bilanzierenden Eigenkapitals ergibt sich aus der Differenz des ursprünglichen Emissionspreises und dem Barwert der Zins- und Tilgungsleistung. Diese Abgrenzung wird in IAS 32.32 f. beschrieben.
3. Darstellung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft nach IAS/IFRS und HGB
Im Folgenden werden die Darstellungspflichten des Eigenkapitals, sowie die Unterscheidung zwischen IAS/IFRS Text und HGB erläutert.
3.1. Darstellung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft nach IAS/IFRS
Innerhalb der IAS/IFRS ist kein allgemeingültiges Darstellungsschema des Eigenkapitals vorgeschrieben. Aus IAS 1.78 (e) geht lediglich hervor, dass Eigenkapital und Rücklagen in verschiedenen Gruppen, wie beispielsweise eingezahltes Kapital, Agio und Rücklagen gegliedert werden. IAS 1.54 q und r besagen, dass nicht beherrschende Anteile, die im Eigenkapital dargestellt werden, sowie gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnen sind, in der Bilanz darzustellen sind. Nach IAS 1.10 c ist die Erstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung für die jeweilige Berichtsperiode erforderlich. Die Darstellung, welche in IAS 1.106, sowie die Informationspflichten, welche innerhalb der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang dargestellt werden müssen, werden in dieser Arbeit unter 6.1 Darstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung erläutert.
Am Beispiel des Geschäftsberichts 2018 der K+S AG kann das Eigenkapital innerhalb der IFRS Bilanz wie folgt gegliedert werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Geschäftsbericht 2018 der K+S AG9
3.2. Darstellung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft nach HGB
Im Gegensatz zum IAS/IFRS Text, gibt es nach HGB §266 ein fest vorgeschriebenes Schema zur Darstellung des Eigenkapitals, es wird wie folgt unterteilt:
A. Eigenkapital:
I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage;
III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage;
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
3. satzungsmäßige Rücklagen;
4. andere Gewinnrücklagen;
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
Anhand des Jahresabschlusses 2017 der ETL AG wird das Eigenkapital innerhalb
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Jahresabschluss der ETL AG10
Nach HGB ist die Erstellung einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nicht erforderlich.
4. Posten des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften inkl. Vorgänge und Besonderheiten bei der Bilanzierung
Wie im vorangegangenen Teil beschrieben, wird Eigenkapital in mehrere Positionen unterteilt. Diese Positionen werden im Folgenden erläutert.
4.1. Eingezahltes Eigenkapital
Wie der Name schon sagt, beschreibt das eingezahlte Eigenkapital das Eigenkapital, welches direkt in die Gesellschaft eingebracht wurde und z.B. nicht durch die Thesaurierung von Gewinnen entstanden ist.
4.1.1. Gezeichnetes Kapital
Bei einer UG oder einer GmbH wird das gezeichnete Kapital als Stammkapital bezeichnet. Es entsteht bei Gründung durch Einzahlung der Gesellschafter, es kann im späteren durch eine Kapitalerhöhung heraufgesetzt werden.11 Siehe hierzu auch §42 I GmbHG.
Bei einer Aktiengesellschaft wird das gezeichnete Kapital als Grundkapital bezeichnet. Es entspricht der Summe der Nennbeträge der ausgegebenen Stamm- bzw. Vorzugsaktien. Siehe hierzu u.a. § 152 I AktG.
4.1.2. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklage beschreibt den Differenzbetrag zwischen Nennbetrag und Ausgabepreis einer Aktie. Der Differenzbetrag kann auch als Agio bezeichnet werden. Der bilanzierte Wert der Kapitalrücklagen ermittelt sich daher wie folgt: Ausgegebene Aktien * Agio der Einzelaktien. Die Kapitalrücklagen sind somit Rücklagen, welche nie Ergebnisbestandteil waren.
Wenn eine Aktiengesellschaft z.B. insgesamt 100.000 neue Aktien zu einem Ausgabepreis von 25 Euro je Aktie emittiert und der Nennwert je Aktie sich auf fünf Euro beläuft, ergeben sich folgende Änderungen innerhalb der Bilanz der emittie- Reinhard, Beyer, &Zorn, Bilanzierung nach HGB in Schaubildern, 2014, o.s. renden Gesellschaft:
Auf der Aktivseite der Bilanz ist der Zufluss des Ausgabepreises innerhalb der liquiden Mittel erkennbar, welcher in diesem Beispiel 2.500.000 Euro beträgt. Auf der Passivseite erkennt man die Mittelherkunft. In diesem Beispiel würde sich das gezeichnete Kapital oder auch Grundkapital um 500.000 Euro erhöhen und die Kapitalrücklagen um 2.000.000 Euro.
4.2. Erwirtschaftetes Eigenkapital bzw. Rücklagen
Das erwirtschaftete Eigenkapital kann nochmals in die Positionen Gewinnrücklagen und sonstige Rücklagen untergliedert werden.
4.2.1. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen setzen sich aus den Positionen einbehaltene Ergebnisse, gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen und den anderen Gewinnrücklagen zusammen. Gewinnrücklagen können neben der Einstellung aus dem GuV Ergebnis auch der neutralen Berücksichtigung von Änderungen in der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethode verändert werden. Dies geht aus den Standards IAS 8.22 und 8.26 hervor. Weitere Änderungen ergeben sich aus den Standards IAS 8.42 (Korrektur von Fehlern aus Vorperioden) und IAS 8.19 (Erstmalige Bilanzierung nach IFRS).
Die Position einbehaltenes Ergebnis enthält den Gewinnvortrag (Gewinne der Vorjahre, welche nicht ausgeschüttet wurden) zuzüglich des Jahresüberschusses der aktuellen Berichtsperiode. Das einbehaltene Ergebnis kann sich durch etwaige Verlustvorträge bzw. einem Verlust in der aktuellen Berichtsperiode vermindern. Die Position kann aufgelöst werden und z.B. als Gewinnausschüttung oder bei einer Aktiengesellschaft als Dividendenzahlung an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Nach IAS 1.137 ist eine Dividendenzahlung des Unternehmens, welche vorgeschlagen oder beschlossen wurde, im Anhang des Abschlusses anzugeben.
Gesetzliche Rücklagen sind nach dem gleichen Prinzip wie bei der Bilanzierung nach HGB zu bilden. In die gesetzliche Rücklage ist der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklagen nach §272 HGB Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Handelsgesetzbuchs zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreichen. Die gesetzliche Rücklage wird in § 150 AktG beschrieben. Aus dem Paragrafen geht auch hervor, wie die gesetzliche Rücklage verwendet werden darf.
Satzungsmäßige Rücklagen werden auf Basis der Satzung der Gesellschaft gebildet. Eine Einstellung in die satzungsmäßigen Rücklagen erfolgt als Minderung der Gewinnrücklagen.
4.2.2. Sonstige Rücklagen
Die sonstigen Rücklagen setzen sich aus Neubewertungsrücklagen, Bewertung bestimmter Finanzinstrumente, Translationsergebnis (nur bei Konzernabschlüssen), Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Pensionsrückstellungen und sonstigen Gewinn und Verlust neutralen Positionen zusammen.12 Das in den sonstigen Rücklagen enthaltene Eigenkapital entsteht im Gegensatz zu den Gewinnrücklagen meist nicht aus dem Kerngeschäft eines Unternehmens. Sie können daher auch als ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen beschrieben werden.
Neubewertungsrücklagen entstehen auf Basis einer Neubewertung von Immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagevermögen, wenn sich positive Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungs/Herstellungskosten ergeben. Bei beiden Vermögenswerten besteht ein Wahlrecht zwischen der Bilanzierung nach dem Anschaffungskostenmodell oder dem Neubewertungsmodell. Dieses Wahlrecht wird in IAS 16.29 (Sachanlagevermögen) und IAS 38.72 (immaterielle Vermögenswerte) beschrieben. Nach IAS 38.72 ist ein aktiver Markt für die Neubewertung Voraussetzung. Erfolgt eine Bewertung nach dem Neubewertungsverfahren, ist dieses für die gesamte Gruppe des Vermögensgegenstandes anzuwenden. Siehe hierzu IAS 16.29 und IAS 38.72. Die Neubewertungsrücklage enthält ausschließlich erfolgsneutrale Veränderungen. Bei Sachanlagen kann nach IAS 16.41 die Neubewertungsrücklage komplett den Gewinnrücklagen zugeführt werden, sofern der Vermögenswert ausgebucht ist. Ein Teil kann schon bei Nutzung des Vermögenswerts übertragen werden. Die Übertragung von Neubewertungsrücklagen in die Gewinnrücklagen wird erfolgsneutral verbucht. Nach IAS 38.87 ist das Vorgehen bei Immateriellen Vermögenswerten gleich.
[...]
1 Vgl. UNCTAD, Entwicklung der weltweiten Exporte im Warenhandel von 1950 bis 2018, 2019, o.s.
2 Vgl. Ambrosius, Globalisierung Geschichte der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, 2018, Seite, IX
3 Vgl. UNCTAD, Die zehn wichtigsten Herkunftsländer von ausländischen Direktinvestitionen im Jahr 2018, 2019, o.s.
4 Vgl. Buschhüter & Striegel, Kommentar Internationale Rechnungslegung, 2011, Seite 13 ff.
5 Vgl. Schmidlin, Unternehmensbewertung & Kennzahlenanalyse Praxisnahe Einführung mit zahlreichen Fallbeispielen börsennotierter Unternehmen, 2013, Seite 51 ff.
6 Vgl. Gleißner & Wolfrum, Risikotragfähigkeit, Risikotoleranz, Risikoappetit und Risikodeckungspotenzial, 2017, Seite 77-84
7 Vgl. Hehn & Hehn, Unternehmensfinanzierung - Praxisorientierte Einführung in die Corporate Finance, 2019, Seite 15 ff.
8 Vgl. Althoff, Einführung in die internationale Rechnungslegung Die einzelnen IAS/IFRS, 2012, Seite 198 ff.
9 K+S AG, Geschäftsbericht 2018, 2018, Seite 153
10 ETLAG, Jahresabschluss 2017 nach HGB abgerufen überden Bundesanzeiger, 2017, o.s.
11 Reinhard, Beyer, & Zorn, Bilanzierung nach HGB in Schaubildem, 2014, o.s.
12 Vgl. Kirsch, Eigenkapitalstruktur und Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS, 2002, o.s.
- Arbeit zitieren
- Philipp Augustin (Autor:in), 2019, Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft nach International Accounting Standards/ International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/511656
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