Der Fortschrittsgedanke in der griechischen Antike und im französischen 18. Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

32 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

1. Das Fortschrittsbewusstsein in der griechischen Antike
1.1 Politischer und sozialer Hintergrund: Die attische Demokratie
1.2 Der Fortschrittsgedanke

2. Der Fortschrittsgedanke in der französischen Aufklärung und die Rezeption des antiken Fortschrittsgedanken
2.1Politischer und sozialer Hintergrund: Das Ancien Régime und die Französische Revolution
2.2 Der Fortschrittsgedanke

3. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Einleitung

Spricht man von der Antike, so meint man die Zeit von ca. 500 v. Chr. bis ca. 500 n. Chr., wobei die sogenannten Epochengrenzen problematisch sind und immer wieder für Auseinandersetzungen unter Historikern sorgen[1]. Die attische Demokratie wird als erste Demokratie der Weltgeschichte bezeichnet. Retrospektiv war diese Herrschaftsform etwas radikal Neues und die Verfassungsänderung ein großer Einschnitt – und Fortschritt. Allein, wurde dieses Phänomen von den Athenern wirklich bewusst als etwas Neues empfunden, kann man von einem Fortschrittsbewusstsein oder –denken sprechen?

Über den Umweg des inzwischen untergegangenen Byzanz’ wurden die antiken Schriften von den Humanisten wiederentdeckt. In der Folge wurde das vorherige Jahrtausend nach dem Untergang Roms als ‚dunkle Zeit’ betitelt: Das Mittelalter. Im 17. Jahrhundert entwickelte sich die Querelle des anciens et des modernes. Es wurde gestritten, ob nur die antiken Denker wertvoll und ernst zu nehmen seien, oder ob nicht die Modernen ebenso gut, wenn nicht noch besser dächten. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich während des Ancien Régime der Gedanke der Aufklärung.

In einem ersten Schritt wird das griechisch-antike Fortschrittsbewusstsein untersucht, das eingebettet war in politisch- soziale Verhältnisse[2]. Die Forschung ist sich heute weitestgehend einig, dass ein solches Bewusstsein und ein solcher Gedanke bestanden hätten, dennoch ist ein endgültiges Urteil, schon allein auf Grund der Quellenlage, fast unmöglich (siehe 2.2). In der Folge werden vier französische Philosophen der Aufklärung auf ihren Fortschrittsgedanken und ihr Verhältnis zur Antike hin untersucht, auch hier werden zunächst die politischen Hintergründe erläutert. Selbst wenn Fontenelle vor der eigentlichen Bewegung der Lumières lebte, so kann er doch als eine Art Bindeglied zwischen dem 17. und dem 18. Jahrhundert gesehen werden: In dem ersten spielte er eine große Rolle während der Querelle, im letzten läutete er die Epoche der Aufklärung ein. Anschließend werden die Fortschrittsgedanken zweier Encyclopédistes, Diderot und D’Alembert, vorgestellt, um dann auf den Revolutionär Condorcet zu kommen. Während die Aufklärer in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts von der Freiheit der Gedanken träumten, profitierte der Revolutionär in der letzten Dekade bereits davon; dies schlug sich auch im Fortschrittsdenken nieder (siehe 3.2). In einem letzten Schritt werden der griechische und französische Fortschrittsgedanke vor ihrem politischen und soziologischem Hintergrund problematisiert.

Diese Arbeit hat weder das Ziel noch den Anspruch die jeweiligen Fortschrittsgedanken umfassend zu erläutern und die Forschungsdiskussionen hierüber darzustellen, sondern vielmehr eventuelle Parallelen oder Rezeptionen aufzuzeigen und sie in den politischen Kontext zu bringen. Ziel ist es herauszufinden, ob das Auftreten des Fortschrittsgedanken an sich einhergeht mit bestimmten politischen Bedingungen: Die ‚erste’ Demokratie der Welt und die große Revolution in deren Kontexten eignen sich als zwei der Wendepunkte der Weltgeschichte hervorragend für eine solche Betrachtung. Dies kann nur in Ansätzen geschehen, weil sonst der Rahmen der Arbeit gesprengt würde.

Zunächst jedoch muss die Begrifflichkeit des ‚Neuen’ in der Antike geklärt werden. Wenn Menschen der Neuzeit den Begriff des Fortschritts, der Neues mit sich bringt, gebrauchen, so meinen sie zumeist, dass ihre Geschichte ein großartiger Veränderungsprozess sei, mehrheitlich zum Guten hin. D.h. der Modus des Wandels ist prozessual[3]. Markant ist, dass sie sich des Fortschritts und des Neuen bewusst sind. Sucht man für die Antike den Beweis des Bewusstseins um das Neue und den Fortschritt, so muss nach einem breit angelegtem Veränderungsprozess geschaut werden, der als solcher von einer breiten Menge empfunden wurde[4]. Einen eigentlichen Begriff für ‚Fortschritt’, der Verbesserungserwartungen und –erfahrungen bündelte, kannte das Griechische nicht. Es existieren zwar Termini, die sich als ‚Fortschritt’ ins Deutsche übersetzen lassen, sie werden aber deskriptiv gebraucht und bezeichnen allgemein das Wachstum, die Zunahme[5]. In der Forschung wird die Existenz eines Fortschrittsgedanken überwiegend bejaht, die Meinungen differieren aber stark. Das liegt in erster Linie an den unscharfen Definitionen und am Gebrauch ganz allgemeiner Vorstellungen[6].

Das bedeutet, dass einerseits vorsichtig mit Quellenübersetzungen umgegangen werden muss und andererseits, dass hinter dem Wort ‚neo’ in einem Original nicht unbedingt das neuzeitliche Konzept stehen muss. Also muss jede Aussage über die Antike explizit gegen die Neuzeit abgesetzt werden[7]. Nach Christian Meier müsse ein sogenannter dritter Begriff gebraucht werden, der mögliche Minimalbedingungen enthält, die erlauben, nach den Auffassungen des damaligen Fortschrittsgedanken zu fragen[8]. Dieser dritte Äquivalentsbegriff könnte „Auxesis“ lauten. Auf ihn könnten eventuell die griechischen und die modernen Fortschrittsvorstellungen gebracht werden[9]. Was für Christian Meier dieser Auxesis-Begriff genau meint, wird später dargestellt. Die Art des herbeigeführten Wandels hänge aber stark von den Handlungskonstellationen ab. Einerseits können die Impulse so groß und interdependent sein, dass der Prozess des Wandels eine eigene Dynamik entwickelt. Sind die verschiedenen Impulse nicht miteinander verquikt, so bleibt es bei einer Addition der Neuerungen (Erfindungen), die Strukturen können beständig bleiben und das Neue bietet nur eine Summe von Verbesserungen[10].

Edelstein definiert Fortschrittsbewusstsein hingegen als etwas, das einen Vergleich zwischen Vergangenheit und Gegenwart voraussetzt, das sich der Kontinuität und Diskontinuität bewusst ist.[11]

Entscheidend ist also, dass jede Gesellschaft einer Epoche spezifische Konstellationen aufweist und eigene Schwerpunkte setzt, sodass jede Epoche den Wandel unterschiedlich stark ausgeprägt wahrnimmt[12].

1. Das Fortschrittsbewusstsein in der griechischen Antike

Politischer und sozialer Hintergrund: Die attische Demokratie

Als Demokratie bezeichnet Aristoteles jene Staatsform, die in Athen und auf ihrem zugehörigen Staatsgebiet, der Attika, durch Solon 594 eingerichtet worden ist, nach dem Zwischenspiel der Tyrannis der Peisistratiden durch Kleisthenes 508 vollendet wurde und ihren Höhepunkt besonders unter Perikles (450-429) zwischen den Perserkriegen (499-479) und dem Peloponesischen Krieg (431-404) gefunden hat. Im Kampf gegen Alexander den Großen verlor Athen 338 seine äußere, 322 seine innere Freiheit.[13]

Das Wort ‚demokratía’ ist erst seit der Mitte des 5. Jahrhunderts bei Herodot bezeugt. ‚Kratos’ heißt Stärke, ‚Demos’ bedeutet ‚alle’, d.h. also das ganze Volk, aber auch ‚die vielen’, d.h. also die breite Menge und nimmt so nicht wie das Lateinische eine Unterscheidung zwischen dem gesamten Volk populus und dem niederen Volk plebs vor.[14] Zuvor, also zu Solons Zeiten, wurde diese Art der Volksherrschaft schlicht ‚demos’ genannt[15]. Die wichtigsten Einrichtungen der Demokratie sind die Volksversammlung, die Ekklesia (sie setzte sich zunächst aus den Anführen der Sippen zusammen, später aus allen Politen) und der Volksrat (dessen Mitglieder wurden gewählt). Zentrale Schlagworte sind: nomos (Gesetz), dikè (Recht), eleutheria und autonomia (äußere und innere Freiheit), isotes (Gleichheit), isegoria (gleiches Rederecht), isopsephia (gleiches Stimmrecht)[16].

In der vorsolonischen Zeit expandierte die attische Landwirtschaft. Zu diesem finanziellen Problem gesellten sich die üblichen Risiken von Ernte und Viehhaltung. Diese wurden potenziert durch die wachsenden Probleme der Erbteilung: Wurde der Besitz zu klein, bot er nicht mehr genügend Unterhalt für alle Söhne der Familie und so kam es in vielen Fällen zu hoher Verschuldung bei der Aristokratie, zum Verlust des Hofes und der persönlichen Freiheit: Als letzte Konsequenz konnte man in die Sklaverei verkauft werden. Adelige versuchten zusätzlich, öffentlichen Besitz (wie z.B. die öffentlichen Weiden) für sich zu beanspruchen und Ausbeute an den Bauern zu betreiben. Die Gerichte waren in der Hand der Adeligen, sodass die Bauern den Übergriffen schutzlos ausgeliefert waren. Das hatte zur Folge, dass sich Widerstand innerhalb der Oligarchien formierte. Es kam zu Bürgerkriegen, doch es fand sich immer ein ehrgeiziger Adeliger, der sich an die Spitze stellte. Seit der Mitte des 7. vorchristlichen Jahrhunderts kam es auf diese Weise zur Tyrannis[17].

594 wurde Solon zum Archon (Machthaber) und Schiedsrichter in der bürgerkriegsähnlichen Situation ernannt. Die Aristokratie stimmte der Wahl zu, weil er nach seiner Herkunft aus dem attischen Königgeschlecht zu ihnen gehörte. Das Volk akzeptierte ihn, weil er um 620 in seinen Eunomia-Elegien Sympathien für die Ärmeren ausgesprochen hatte. In diesen Elegien versuchte Solon seinen Mitbürgern beizubringen, dass sie insgesamt in einer Missordnung (dysnomia) lebten. Er wollte die gesamte Polis-Ordnung neu gestalten. Nach seiner Wahl führte er eine allgemeine Schuldentilgung durch. Es folgte ein Verbot von Anleihen auf die Person und von Kinderverkauf. Versklavte Athener wurden aus dem Ausland auf Staatskosten zurückerworben und wieder in ihre Bürgerrechte eingesetzt. Gegen den Grundadel richteten sich die Festlegung einer Höchstgrenze des Landeigentums, das Ausfuhrverbot für Getreide und Wein, die neuen Erbgesetze und die Einschränkung des Aufwandes bei der Bestattung. Zugunsten des Handwerks wurde bestimmt, dass Väter, die ihre Söhne keine Ausbildung durchlaufen ließen, den Anspruch auf Altersversorgung durch eben diese Söhne verloren. Solons Gewichtreform diente der beginnenden Münzprägung und machte Athens Außenhandel konkurrenzfähig. Exportiert wurden vor allem Öl, Vasen und Silber[18].

Die Verfassungsreform bildet den wichtigsten Teil der solonischen Gesetze. Für das passive Wahlrecht wurde die adlige Geburt durch ein Mindesteinkommen ersetzt. Anders als in Monarchien wurden diese Ämter nicht besoldet[19]. Es gab drei Klassen der Besitzenden. Die 4. Klasse, die Teten, waren Grundbesitzlose, diese allerdings machten zu der Zeit 70% der athenischen Vollbürger aus. Ermittelt wurde der Unterschied auf der Basis der Rechnungseinheit: 1 Scheffel Getreide=1 Schaf=1 Drachme[20].

Platon, der fast 200 Jahre nach den solonischen Reformen in der Zeit der radikalen Demokratie lebte, legte in seinen ‚Nomoi’[21] (Gesetze) dar, weshalb nur ein Betuchter aktives und passives Wahl- und Bürgerrecht haben kann. Im Kriegsfall musste jeder Mann über 18 Jahre dienen, seine Rüstung aber selbst bezahlen. Das bedeutet, dass nur Hopliten Vollbürger sein konnten, weil sie sich ihre Ausrüstung als Wehrdienstpflichtiger selbst zulegen konnten. Also waren nur Männer über 20 Jahren Politen (Bürger), wenn sie zugleich Hopliten waren. Außerdem kam hinzu, dass die politischen Ämter der attischen Demokratie ehrenamtlich waren (s.o.). So ergab es sich von selbst, dass nur Männer aus den ersten drei Klassen diese übernehmen konnten.

Zur Sicherung der Chancengleichheit wurde jährlich eine ‚Einkommenssteuererklärung’ angefertigt, weil sich so einerseits die neue Zuteilung zu einer Gesellschaftsklasse ergab und andererseits offengelegt wurde, wer auf welche Weise Geld verdiente. Regiert wurde nach Wahlen im jährlichen Wechsel und für den Beschluss jedweder Gesetze war die Volksversammlung zuständig. Im Zuge der Gleichheit war die ‚Ephesis’, die Rechtsweggarantie, von großer Bedeutung. Hier konnte jeder Bürger bei ungerechter Behandlung durch einen Beamten bei der nächst höheren Instanz klagen[22].

Von 560 bis 527 herrschte der Tyrann Peisistratos, der den Adel schwächte und die „Werktätigen“[23] stärkte. Doch auch die Vertreibung der Tyrannen 510 brachte nicht den inneren Frieden. Der Adel hoffte auf Restauration, das Volk wollte Demokratie. Abermals herrschte eine Bürgerkriegssituation vor und zwar zwischen Isagoras, ein Aristokrat, von der Oligarchie Sparta unterstützt, und Kleisthenes, der unter Peisistratos das Archontat bekleidet hatte. 508/7 setzte er sich durch und schuf laut Herodot die Demokratie[24]. Kleisthenes vervollständigte die solonische Herrschaftsform, indem er die Attika in drei Gebiete (Küste, Berge, Stadt) zerlegte und diese wiederum in zehn Teile. Aus jedem der Gebiete wurde nun eines mit zwei anderen aus fremder Zone zu einer von zehn Phylen zusammengefasst. In ihnen wurde nochmals in drei bis vier Demen (Gemeinden) unterteilt, die sich selbst verwalteten, eine eigene Kasse und eigene Kulte und jährlich wechselnde Bürgermeister besaßen, die die Versammlungen leiteten, Bürger- und Wehrpflichtigenlisten usw. führten. Somit war die regionale Aufspaltung der attischen Bürgerschaft (ausgebeutete kleine Bergbauer vs. reiche Großgrundbesitzer der Küste vs. Stadtadel) aufgehoben[25]. 480 erschien Xerxes, der Perserkönig, in Griechenland und zerstörte Athen. Die Stadtbewohner aber hatten sich größtenteils schon auf ihre Schiffe begeben. Die vereinigte griechische Flotte bescherte den Persern die berühmte Seeschlacht bei Salamis und somit die Niederlage[26]. Seit 482 wurde bereits ein großes Flottenaufbauprogramm durchgesetzt, das Athen zur stärksten Seemacht der griechischen Welt machte. 478 wurde dann der delisch-attische Seebund geschlossen, wobei im Laufe des 5. Jahrhunderts die Vormachtsstellung Athens deutlich wird. Abtrünnige Bundesstädte werden mit Krieg überzogen, so z.B. Naxos 470 oder Samos 440[27]. Diese Eroberungen neuer Gebiete diente wohl nicht zuletzt dazu, demokratische Strukturen zu fördern oder zu erzwingen.[28]

Der Zusammenhang zwischen innerer Funktionsfähigkeit und Expansion erklärt, weshalb die ärmeren Schichten, der radikaldemokratische Flügel, durchgehend die Kriegspartei waren, während die Reicheren gegen die imperialistische Seebundpolitik opponierten. Die Besitzenden mussten nach jeder Kriegserklärung eine Sondersteuer zahlen, nach der Eroberung aber wurde das neue Land an die Armen verteilt. Unter Perikles wurde der Seebund dann von Sparta nach dem Peloponnesischen Krieg aufgelöst[29].

Die folgenden gesellschaftlichen Aspekte geben der modern und demokratisch anmutenden attischen Demokratie einen anderen Schein. Die Gesellschaft Athens bestand nach der mythischen Überlieferung ursprünglich aus den 4 Phylen der Bauern, der Handwerker, der Priester und der Krieger. Unterschieden wurde zwischen den Freien (eleutheroi), den Sklaven (douloi) und den ortsansässigen Fremden (metoikoi, Metöken). An der Spitze der Freien stand der erbliche Adel, als materielle Grundlage stand ihnen Grundbesitz zur Verfügung. Die Zahl der freien Athener wird für die Zeit des Perikles auf ca. 300 000 geschätzt, die der Bürger auf 40 000, davon 30 000 Wehrfähige[30]. Bürger wurde, wer von einem attischen Vater abstammte. Die beträchtliche Ungleichheit im Besitz unter den freien Athenern wurde mit hohen Steuern für die Reichen, mit Unterstützung für die Armen ausgeglichen. Auch wenn Platon und Aristoteles die Handarbeit verachteten, so gab es Götter, die das Handwerk schützten. Sokrates beispielsweise war Steinmetz und vertrat die Auffassung, nur wer seine Hauswirtschaft (oikonomia) gut versorge, sei auch als Staatsmann verlässlich[31].

Die Frauen nahmen am kultischen Leben mit Festen und Theaterspielen teil, besaßen aber keine politischen Rechte. Lediglich in Komödien wurde die Frauenemanzipation ‚durchgespielt’. Aristophanes hat in den „Lysistrata“ und den „Ekklesiazusen“ beschrieben, was geschähe, würden Frauen an die Macht kommen. Im ersten Fall zwingen sie die Männer durch Liebesentzug zum Frieden, im zweiten proklamieren sie den Kommunismus, der aber im Kampf der Frauen um die schönsten Männer sein Ende findet[32]. Die Ehe wurde als Basis für die Familie und den Nachwuchs angesehen, die Einwilligung der Frau war nicht nötig, im Peloponnesischen Krieg war die Doppelehe wegen Männermangels statthaft[33]. Frauen verfügten demnach weder über politische noch soziale Rechte.

Als Handelstadt lebten in Athen eine große Menge von Metöken. Vor Gericht mussten sie sich durch einen Bürgen (prostatés) vertreten lassen, sie konnten keine Athenerinnen heiraten und keinen Grund erwerben. Die Bürgerrechte wurden ihnen stufenweise verliehen, die volle Aufnahme war an 6000 Stimmen der Ekklesie gebunden und verlangte erhebliche finanzielle Vorleistungen[34]. Im 5. Jhd. betrug der Anteil der Metöken etwa 10%, im 4. Jhd. etwa 20% der Bevölkerung. Um 300 v. Chr. nennt eine Quelle 10 000 Metöken neben 21 000 Bürgern. Sie mussten zwar 12 Drachmen Kopfsteuer zahlen und durften am kultischen Leben teilnehmen, politisch aber wurden sie außen vor gehalten[35].

[...]


[1] Allein im 20. Jahrhundert wurden mehrere Periodengrenzen vorgeschlagen: Die These Henri Pirennes, das Mittelalter beginne erst mit Karl dem Großen und die Araber hätten die Antike beendet, sorgte für Aufregung. Zuvor wurde i.A. den Germanen der Untergang Roms und somit der Antike zugeschrieben: Auch hier liegen zahlreiche Jahreszahlen als Vorschläge vor. Bis heute ist sich die Forschung nicht einig, ob gleitende Übergänge oder konkrete Geschehnisse als Grenze angenommen werden sollen (neuste Zusammenfassung der Problematik in: Alexander Demandt: Der Fall Roms. München 1984.).

[2] Christian Meier legte den Zusammenhang zwischen dem Politischem und dem Fortschrittsbewusstsein dar. Ch. Meier: Die Entstehung des Politischen bei den Griechen. Frankfurt/Main 1983.

[3] Vgl. Christian Meier: Die Entsehung des Politischen bei den Griechen. Frankfurt/Main 1983. S. 440.

[4] Vgl. Ebenda. S. 443-444.

[5] Vgl. Ebenda. S. 447.

[6] Vgl. Ebenda. S. 436.

[7] Vgl. Ebenda. S. 437.

[8] Vgl. Ebenda.

[9] Vgl. Meier: Politische. S. 444.

[10] Vgl. Ebenda. S. 445-446.

[11] Vgl. Ludwig Edelstein: The Idea of Progress in Classical Antiquity. Baltimore 1967. S. XVII.

[12] Vgl. Meier: Politische. S. 438.

[13] Vgl. Alexander Demandt: Antike Staatsformen. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte der Alten Welt. Berlin 1995. S. 195.

[14] Vgl. Ebenda.

[15] Vgl. Christian Meier.: s.v. Demokratie. In: Geschichtliche Grundbegriffe. Bd.1. S. 821-835. Hier S. 821.

[16] Vgl. Demandt: Staatsformen. S. 196.

[17] Vgl. zu allen Angaben Christian Meier: Athen. Ein Neubeginn der Weltgeschichte. Berlin 1993. S. 66/67.

[18] Vgl. Demandt: Staatsformen. S. 200-202.

[19] Vgl. Ebenda.

[20] Vgl. Ebenda.

[21] Platon: Nomoi 737c-738a. In: Plato: Opera. Hrsg. von J. Burnet. Oxford 1962.

[22] Alle Angaben vgl. dazu Karl-Wilhelm Welwei: Athen. Vom neolithischen Siedlungsplatz zur archaischen Großpolis. Darmstadt 1997. S. 160ff.

[23] Vgl. Demandt: Staatsformen. S. 202.

[24] Vgl. Demandt: Staatsformen. S. 203.

[25] Vgl. Ebenda. S. 204.

[26] Vgl. Ebenda. S. 205.

[27] Vgl. Ebenda.

[28] Peter Rhodes: s.v. Demokratia. In: Der Neue Pauly. Bd. 2. Sp. 452-454. Stuttgart/Weimar 1997. Hier Sp. 453.

[29] Vgl. Demadt: Staatsformen. S. 205-206.

[30] Vgl. Demandt. Staatsformen. S. 207.

[31] Vgl. Ebenda. S. 208.

[32] Vgl. Ebenda. S. 209.

[33] Vgl. Ebenda.

[34] Vgl. Ebenda. S. 210.

[35] Vgl. Ebenda.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Der Fortschrittsgedanke in der griechischen Antike und im französischen 18. Jahrhundert
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
32
Katalognummer
V51219
ISBN (eBook)
9783638472470
ISBN (Buch)
9783640991389
Dateigröße
581 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fortschrittsgedanke, Antike, Jahrhundert
Arbeit zitieren
Esther Maier (Autor:in), 2004, Der Fortschrittsgedanke in der griechischen Antike und im französischen 18. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51219

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