Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
1. QUELLEN, METHODIK UND FORSCHUNGSÜBERBLICK
1.1 ZU DEN QUELLEN
1.2 METHODIK
1.3 KURZER ABRISS ZUR FORSCHUNGSLITERATUR
2. JENSEITSVORSTELLUNG UND BUßPRAXIS IM FRÜHEN MITTELALTER
3. DIE BESONDERE GEFÄHRDUNG DES SEELENHEILS OTTOS I
3.1 HERAUSFORDERUNG UND CHANCE: KÖNIGTUM UND KAISERWÜRDE
3.2 DIE GEFAHR DER SÜNDE BEI DER HERRSCHAFTSAUSÜBUNG
3.2.1 Aufgabe: Frieden und Gerechtigkeit
3.2.2 Aufgabe: Schutz der Kirche
3.2.3 Ottos Schwäche: Ira statt Clementia
4. DIE SORGE OTTOS I. FÜR SEIN SEELENHEIL
4.1 HERRSCHERLICHE VERSUS SEELENSHEILSORIENTIERTE MOTIVATION
4.2 OTTOS I. MAßNAHMEN FÜR SEIN SEELENSHEIL
4.2.1 Klostergründungen zur Familienmemoria
4.2.2 Zuschenkungen an kirchliche Institutionen
4.2.3 Förderung der Mönche
4.2.4 Heilige und Reliquien
4.2.5 Das Grab im Dom
5. DIE SORGE OTTOS I. IM SPIEGEL SEINER URKUNDEN
5.1 DIE URKUNDENDATEI
5.2 DAS SEELENHEILSMOTIV IN DER HERRSCHAFTSFÜHRUNG
5.2.1 Privilegierung der geistlichen Institutionen
5.2.2 Bevorzugung der Reformklöster
5.2.3 Förderung Magdeburgs und des hl. Mauritius
5.3 DIE SORGE UM DAS SEELENHEIL IN DEN URKUNDENFORMELN
5.3.1 Das Seelenheil in den Arengen
5.3.2 Schenkungen mit Gebetsklauseln: ut pro nobis exorarent
5.3.3 Schenkungen für das Seelenheil: pro remedio animae nostrae
6. DIE MEMORIA OTTOS I
6.1 OTTO I. IM GEDÄCHTNIS DER REICHSKIRCHE
6.2 DIE OTTONISCHE TOTENMEMORIA
FAZIT
ABBILDUNG 1: MAIESTAS DOMINI
ABBILDUNG 2: JAHRESÜBERSICHT DER URKUNDEN OTTOS I. NACH EMPFÄNGERTYP
ABBILDUNG 3: URKUNDEN PRO INSTITUTIONSART
ABBILDUNG 4: SCHENKUNGEN AN DIE KIRCHE
ABBILDUNG 5: ANTEIL URKUNDEN PRO EMPFÄNGERGRUPPE
ABBILDUNG 6: GEISTLICHE, GEWICHTET
ABBILDUNG 7: URKUNDEN AN HEILIGE
ABBILDUNG 8: ANZAHL ARENGENTYPEN IM JAHRESVERLAUF
ABBILDUNG 9: ARENGENTYPEN
ABBILDUNG 10: VERTEILUNG GEBETSKLAUSELN
ABBILDUNG 11: SEELENHEILSKLAUSEL IM ZEITLICHEN VERLAUF
Einleitung
„Ein guottât al der welde vor des lobes krône hôch enbor, sô sol mîn lôn ouch hôher sin; wan von mir ist worden schîn ein guottât, diu vor gote swebt sô rîche daz nû niemen lebt der umb daz êwicliche leben durch got hab als vil gege-ben.“1 So lässt Rudolf von Ems den Kaiser Otto in seinem Versroman „Der guôte Gêrhart“ von 1215 sich selbst prei-sen – niemand hat dem Herrgott so viel für sein ewiges Le- ben gespendet wie er. Noch 250 Jahre nach Ottos Tod wusste der Dichter, dass der Kaiser dem Herrgott „ein rîchez erzebistuom“2 für sein Seelen-heil dargebracht hatte. In der Tat hatte der Kaiser 968 die Erhebung des Benediktinerklos-ters St. Moritz, das er bereits 937 als Familiengedächtnisstätte gegründet hatte,3 zum Erzbis-tum durchsetzen können.4 Während seiner Regierungszeit förderte er die geistliche Gemein-schaft in Magdeburg mit zahlreichen Schenkungen und Privilegien,5 ließ einen gewaltigen Dom bauen, ihn mit erlesenem Schmuck und vielen Reliquien ausstatten und bestimmte seine Grablege dort.6 Otto musste dreizehn Jahre für die Erhebung kämpfen, da sie einen massiven Eingriff in die ostsächsische Kirchenverfassung bedeutete und auf heftige Opposi-tion der betroffenen Geistlichen stieß.7 Die Zähigkeit des Kaisers lässt darauf schließen, dass zu den herrschaftlichen und missionspolitischen Gründen auch ein intensives persönli-ches Interesse vorlag, das mit der Sorge um sein Seelenheil begründet sein könnte. Abbil-dung 1 zeigt ein Elfenbeintäfelchen, das Otto I. um 962 als Teil eines Sets von 16 Täfelchen zur Ausstattung des Magdeburger Doms in Mailand in Auftrag gegeben hat und die An-nahme unterstreicht. Es zeigt den Kaiser, wie er zusammen mit den Patronen des Doms, Mauritius und Petrus, der Majestas Domini ein Kirchenmodell darbringt.8
In der heutigen Geschichtsforschung gilt Otto als König von großer pietas, dessen Jenseits- ängste unbegründet scheinen.9 Im späteren Mittelalter dagegen zeichneten Dichter das Bild eines jähzornigen und grausamen Kaisers.10 Konrad von Würzburg z. B. ließ im Versepos „Heinrich von Kempten“, das auf einer Episode im Pantheon Gottfrieds von Viterbo aus dem 12. Jahrhundert beruhte,11 einen „bösen König Otte“ auftreten, der unklare Rechtsfälle auch am heiligen Ostersonntag aus ungezügeltem Zorn mit dem Tod bestrafte.12 Demnach hätte der Kaiser sogar gute Gründe gehabt, sich um sein Seelenheil zu sorgen und Gott ein so herausragendes Geschenk wie das Magdeburger Erzbistum anzubieten. Lässt sich die Sorge um das Seelenheil im Spiegel der Urkunden Ottos I. nachvollziehen?
1. Quellen, Methodik und Forschungsüberblick
Im Folgenden werden die Hauptquellen, die in der Arbeit verfolgte Methodik und die For- schungsliteratur zu den für die Fragestellung wichtigen Themen im Überblick vorgestellt.
1.1 Zu den Quellen
Mangels eigener schriftlicher Äußerungen Ottos ist es nötig, zur Untersuchung der Leitfrage die verfügbaren Informationen aus zeitnahen historiographischen Texten, den Urkunden des Herrschers und Einträgen in Memorialquellen zu kombinieren.
Als Otto I. seine Herrschaft 962 mit dem Kaisertum fest etabliert hatte, entstanden nach dem „Tiefstand des literarischen Lebens zwischen 910 und 950“13 einige Geschichtswerke, die in der Forschung zuweilen als ottonische Haushistoriographie bezeichnet wurden. Die Proble- matik der durchwegs panegyrischen und von der causa scribendi bestimmten Darstellungen hat Althoff in einem prägnanten Aufsatz zusammenfassend behandelt14 und soll hier nicht ausführlich erörtert werden.
Althoff schätzte die Sachsengeschichte Widukinds von Corvey als vertrauenswürdig ein, da der Mönch einen offiziösen Auftrag hatte.15 Er sollte Ottos Tochter Mathilde, die zur Abfas- sungszeit als einzige Ottonin nördlich der Alpen verblieben war, die Geschichte des Herr- scherhauses vermitteln.16 Auf der Suche nach möglichen Sünden des Königs erscheint Wi- dukinds Text vielversprechend, da der Autor auch kritische und mahnende Töne anschlug. Die bereits zitierte Chronik Thietmars von Merseburg wurde erst 30 Jahre nach Ottos Tod verfasst. Als Schüler der Magdeburger Domschule war der Bischof gut informiert und be- richtete als Einziger über die Gründung des Erzbistums und Ottos intensive Verehrung des hl. Mauritius.17 Eine besondere Motivation für seine Chronik sah Thietmar in seiner Ver- pflichtung zur Totenseelsorge18 und wollte, im Bewusstsein der Sündengefahren des Herr- schertums, mit einem Nachruf die großen Leistungen des Kaisers zum Nutzen seiner Seele im Gedächtnis der Menschen bewahren.19
Aus dem späteren 11. Jahrhundert sind Ekkehards IV. Casus Sancti Galli als interessanter Anekdotenschatz zu berücksichtigen.20 Die Geschichten gelten zwar als erfindungsreich, bie- ten aber Einblick in die Abläufe in einem ottonischen Reichskloster und die dortige Sicht- weise auf Otto den Großen.21
Die Datenbasis der Arbeit bilden die 436 überlieferten und als echt eingestuften Diplome des Kaisers. Die Meinung der Forschung zur Aussagekraft von Herrscherdiplomen hat sich im Laufe der letzten 60 Jahre gewandelt.22 Zunächst war man von einer hierarchisch aufgebau- ten ottonischen Hofkanzlei ausgegangen, in der unbedeutende Notare die Urkunden auf Ba- sis von Vorurkunden und Empfängerdiktaten schrieben.23 Die effizienteste Arbeitsweise für diese „Schreiberlinge“ wäre es gewesen, möglichst immer wiederkehrende Formeln und Wendungen zu benutzen.24 Wolfgang Huschner konnte 2006 überzeugend erklären, dass es „diese Art Kanzlei nie gegeben hat.“25 Durch Schriftvergleich identifizierte er einige der ita- lienischen Notare als aktuelle oder zukünftige hochrangige Prälaten. Auch den Erzkanzler Willigis von Mainz konnte er als Verfasser von Diplomen nachweisen. Es waren also poli- tisch einflussreiche, gut informierte und gebildete Personen, die die Urkunden ausstellten und dabei in den Arengen das Gedankengut einbrachten, das in den herrschernahen Füh- rungsgruppen zirkulierte.26
Letztendlich musste der Herrscher am Urkundeninhalt selbst entscheidend beteiligt gewesen sein.27 Da das Dokument in höfischer Öffentlichkeit vorgezeigt und laut mit feierlichem, oft liturgischem Zeremoniell verlesen wurde, waren Attraktivität und Aussage des Dokuments wichtig zur Repräsentation.28 Die Urkunde ist als Hoheitszeichen einzuschätzen, mit dem der König den Großen seines Reiches Botschaften übermittelte und seine besondere Gottesnähe demonstrierte.29 Dies belegt auch die immer aufwendigere Gestaltung der Diplome als Schaustücke, die die Zurschaustellung der herrscherlichen Macht bei der feierlichen Unter- fertigung und Übergabe visuell unterstrichen.30 Damit ist anzunehmen, dass die überlieferten Urkunden in der Summe etwas von den Vorstellungen Ottos wiedergeben, auch wenn Texte häufig kopiert sein mögen oder Fehler bei Abschriften passierten.
Weitere Quellen zur Untersuchung der Seelenheilsvorsorge Ottos stellen die klösterlichen Memorialüberlieferungen dar. Seit Mitte des letzten Jahrhunderts werden diese Dokumente in der historischen Forschung eingehender untersucht, seit 1975 im Rahmen des Projekts „ Societas et Fraternitas “.31 In den Libri Vitae, Totenannalen und Nekrologien verzeichneten die Mönche listenartig oder kalendarisch die Namen von Personen, für deren Seelenheil sie zu beten hatten.32 Obwohl noch viele Editionen fehlen und trotz großer Verluste (Kloster- brände, Normannenüberfälle)33 ermöglichen die Listen Einblick in das zum Gebetsgedenken für Otto I. nach seinem Tod.
1.2 Methodik
Zur religiösen Hintergrundbestimmung erfolgt zunächst ein kurzer Abriss über die Jenseits- vorstellung der Menschen im frühen Mittelalter und deren Auswirkungen im praktischen Leben. Der allgemeine Grundstock dient zur Erklärung der besonderen Lage Ottos I., der als sakraler König und gleichzeitig „normaler“ Mensch speziellen Herausforderungen gegen- überstand. Aus den Gegensätzen der realen Probleme und der idealen, meist nicht durch- führbaren Lösungen ergaben sich für den Herrscher unvermeidbar Situationen, in denen er zum Schaden seiner Seele Sünden begehen musste. Auch einige implizit überlieferte Cha- rakterzüge mögen Otto zu Verfehlungen gegen die christliche Ethik verleitet haben. Der Er- örterung der Sündenproblematik folgt die Vorstellung der Maßnahmen, die der König im damaligen Verständnis ergreifen konnte, um Verdienste für sein Seelenheil zu gewinnen. Die folgende Untersuchung seiner Urkunden versucht dann, die vermutete Sorge quantitativ zu belegen. Am Ende steht ein Überblick zum Gedenken an Otto I. nach seinem Tod am 7.5.973, wie es aus literarischen und nekrologischen Quellen zu ermitteln ist.
1.3 Kurzer Abriss zur Forschungsliteratur
Entsprechend der vorgestellten Methodik stützt sich die Arbeit auf Forschungsergebnisse aus vier Themenbereichen.
Arnold Angenendt beschrieb das Wesen der christlichen Totenmemoria im Mittelalter und die daraus folgenden Bemühungen der Menschen um Seelenheilsvorsorge.34 Der im Vorder- grund stehende Vergeltungsgedanke, der zur Ausbildung einer „Tarifbuße“ führte, hatte skurrile Verhaltensweisen der verängstigten mittelalterlichen Menschen zur Folge.35 Eine Stiftung zur Totenmemoria war für begüterte Menschen die vielversprechendste Vorsorge für das Seelenheil.36 Michael Borgolte gab 2017 im Rahmen seiner Abhandlung über die Geschichte der Stiftungen von der Antike bis zur Reformation einen Überblick zum Stif- tungsverhalten der Ottonen,37 nachdem er fünf Jahre zuvor bereits eine Untersuchung spezi- ell zur Stiftungspraxis Heinrichs II. vorgelegt hatte.38
Über die Umsetzung des Stifterwillens können die Memorialdokumente der beauftragten Klöster Aufschluss geben. Karl Schmid zeigte bereits 1960 die Bedeutung der Quellenart für die Mittelalterforschung auf.39 Die Untersuchung von Wolfgang Metz von 1987 brachte einen Zwischenstand zu den Nekrologauswertungen in Bezug auf die Karolinger, Ottonen und Salier,40 während Gerd Althoff speziell die Totenmemoria der Ottonen und der Billun- ger in deren Urkunden und Memorialdokumenten erforschte.41
In jüngerer Zeit erschienen einige Arbeiten, die die ottonischen Diplome mit Hilfe digitaler Mittel auswerteten. Tina Bode erstellte unter Verwendung der Adressaten und Intervenien- tendaten einen Bischofskatalog der Mainzer Kirchenprovinz zur Zeit Ottos I. und Ottos II., der wertvolle Informationen zu den Hintergründen der Urkunden lieferte.42 Die 1994 veröf- fentlichte Arbeit von Wolfgang Wagner steht meiner Fragestellung am nächsten. Wagner beschäftigte sich mit den Gebetsklauseln in den Diplomen von Heinrich I. bis zu Otto III.43
2. Jenseitsvorstellung und Bußpraxis im frühen Mittelalter
Die Urchristen sahen im Seelenheil ein alle Erfahrung übersteigendes Glück, das sie gemäß Jesu Verheißung in unmittelbarer Zukunft im Jenseits erlangen würden.44 Als sich die Naherwartung nicht bewahrheitete, stellte sich die Frage nach dem Verbleib der Seelen der Verstorbenen. Die anfängliche Vorstellung eines schlafenden Wartezustands wandelte sich im 2.–4. Jahrhundert zur Idee eines Zwischenraumes, in dem bereits eine Vorauswahl der Guten und der Sünder unter den Verstorbenen erfolgen sollte. Heilige und Engel führten die völlig sündenfreien Seelen der Märtyrer und Asketen sofort in den Himmel. Die guten See- len sollten in einem kühlen Raum (refrigerium) auf das Jüngste Gericht warten, während die schlechten in einem heißen Bereich (interim tormentum) qualvoll für ihre Sünden büßen mussten.45 Die ganz schlechten Seelen kamen sofort in die Hölle.46 Gewissheit über diese Vermutungen brachten die im 5. Jahrhundert einsetzenden Berichte von Jenseitsvisionen, in denen Verstorbene über entsetzliche Strafen klagten und Art und Umfang der zur Rettung ihrer Seelen notwendigen Unterstützung durch die Lebenden nannten.47 Papst Gregor der Große räumte die anfänglichen theologischen Zweifel aus, in dem er die Visionen sanktio- nierte und in seine Dialogi von 593/4 zahlreiche exempla aufnahm.48 Nun schien es mög- lich, dass die Lebenden den Toten durch Gebete zur Rettung aus dem interim tormentum verhelfen konnten. Das Gebet für das Heil der gepeinigten Seelen wurde zum wichtigsten Bestandteil der christlichen Totenmemoria.49 Die Vernachlässigung der Gebetsverpflichtung für einen Verstorbenen konnte dem eigenen Seelenheil sogar empfindlich schaden.50
Die Abkehr vom Glauben an die von Jesus versprochene verzeihende göttliche Gnade zur alttestamentarischen Vergeltungsvorstellung veränderte auch das diesseitige Leben.51 Sünde galt als Beleidigung Gottes, egal ob sie durch Unwissen, Nachlässigkeit, in böser Absicht oder durch einen unvermeidbaren Unfall geschehen war und bedingte ungesühnt Unheil.52 Irische Mönche entwickelten im 7./8. Jahrhundert Bußbücher, die sich schnell verbreiteten und ein Tarifsystem enthielten, das zu jeder Sünde die exakte Buße in Fastentagen vorgab. Je nach der Schwere der Sünden verlangte es tage-, monate-, auch jahrelange Askese.53 Wer die Fastenzeiten nicht einhalten konnte, durfte die Strafe kommutieren, d.h. in andere Bußen umsetzen. Der Ersatz für einen Fastenmonat beispielsweise war das Beten von 1680 Psal- men oder von 1200 Psalmen mit begleitenden Kniebeugen. Alle Arten von Sühne konnten zum Tausch dienen, also Gebet, Almosen, Landschenkungen, sogar Sklavenfreilassungen.54 War der Sünder bußunfähig, vielleicht aus Unkenntnis der Psalmen oder körperlicher Ge- brechlichkeit, durfte ein freiwilliger oder auch bezahlter Stellvertreter die Buße ableisten.55 Buße bedeutete nicht mehr persönliche Reue und innere Umkehr, sondern bekam einen kommerziellen Aspekt, da man sich durch die Leistung eines Stellvertreters „loskaufen“ konnte.56 Der Ersatzbüßer musste möglichst ein „Gerechter“ sein, also am besten ein Asket, ein monastisch lebender Kanoniker oder ein frommer Mönch.57 Die geistlichen Einrichtun- gen wurden zu Zentren der Bußableistung und erhielten wertvolle Schenkungen für ihre Ge- betsdienste. Reiche Adlige gründeten sogar eigene Klöster, in denen die Mönche exklusiv für ihr Seelenheil beten sollten.58
Die Stellvertreterregelung machte auch die besonders wirkmächtige heilige Messe zum nutz- baren Bußausgleich. Entsprechend der Maxime „ do, ut des “ erhielt Gott in der Messe ein Opfer im Namen des Sünders, das er jedes Mal mit Sündennachlass entgelten musste.59 Viele Messen leisteten viel; dreißig Messen an dreißig Tagen konnten eine Seele aus dem interim tormentum retten.60 Die gewaltige Nachfrage machte immer mehr Seelenmessen nö- tig, so dass den Priestern zusätzliche Messen pro Tag erlaubt und in den Klöstern immer mehr „Priestermönche“ geweiht wurden.61 Um statt eines einmaligem Loskaufs auch nach dem Tod andauernde Verdienste durch Gebete und Messen zu gewinnen, konnten begüterte Menschen Landgüter an geistliche Einrichtungen stiften, die das Auskommen der betenden Geistlichen sicher stellten.62 In den Arengen ihrer Stiftungsurkunden drückten sie den Ge- danken, sich für irdisches Gut ewiges Seelenheil zu kaufen, unverhohlen in oft sehr kommer- ziellen Formulierungen aus.63 Reichtum war damit das Lösegeld für die Seele eines Men- schen und Buße wurde zur Technik ohne Reue.64
3. Die besondere Gefährdung des Seelenheils Ottos I.
Als „Kind seiner Zeit“ glaubte wohl auch Otto I. an die grausame Vergeltung der irdischen Sünden im Jenseits und fürchtete um sein Seelenheil.65 Er soll als Person überaus gottes- fürchtig gewesen sein.66 In extremen Krisensituationen suchte er Zuflucht im intensiven Ge- bet und vertraute auf Gottes Hilfe.67 Nach Erfolgsmeldungen dankte er zuerst Gott und be- trauerte die gefallenen Gegner.68 Der Rhythmus des kirchlichen Festkalenders bestimmte die Wege des umherziehenden Königshofes.69 Mit großem zeremoniellem und liturgischen Aufwand beging der König die kirchlichen Feiertage an traditionellen Orten, wie z.B. Os- tern in Quedlinburg oder Palmsonntag in Magdeburg.70 Über Ottos sittlichen Lebenswandel ist wenig überliefert. Der älteste Sohn Wilhelm von einer vornehmen Slawin war aus heuti- ger Sicht illegitim, aber als Königsohn akzeptiert, so dass er als Mainzer Erzbischof und Erzkanzler eine hohe Stellung einnehmen konnte.71
Die beiden Ehen Ottos sind wohl sehr harmonisch gewesen. Seine erste Frau, die Angel- sächsin Edgith, stammte vom Märtyrerkönig Oswald ab72 und galt in ihrer kurzen Lebens- zeit (gest. 946) als überaus fromm.73 Seine zweite Frau aus Burgund, die heilige Adelheid, soll sogar Wunder gewirkt haben.74 Die Frömmigkeit der beiden Frauen könnte Einfluss auf Otto ausgeübt haben.75 Eigentlich hatte Otto gute Voraussetzungen für ein sündenfreies Le- ben. Welche Gefahren boten Anlass zur Sorge um das Seelenheil?
3.1 Herausforderung und Chance: Königtum und Kaiserwürde
Mit der Krönungszeremonie in Aachen 936 hatte sich Otto I. in der Nachfolge der Karolin- ger von den Erzbischöfen des Reiches über alle weltlichen Fürsten hinaus in eine Gott nahe Sphäre erheben lassen.76 Er war nun Teilhaber von geistlicher Würde und stand als mediator zwischen Klerus und Volk, blieb aber gleichzeitig ein fehlbarer Mensch.77 Franz-Reiner Er- kens ordnete dem „sakralen“ Herrschertum die Erwählung durch Gott und dessen irdische Stellvertretung zu, wodurch dem König eine besondere Verantwortung für die christliche Gemeinschaft und damit auch die Sorge um das Seelenheil seiner Untertanen zufiel.78
Die geistliche Erhöhung brachte gestiegene Erwartungen an die moralische Rechtschaffen- heit des Königs mit sich79 und vergrößerte noch die Kluft zwischen menschlicher Natur und den Aufgaben des sakralen Herrschers.80 Bei der Krönung hatte Otto anspruchsvolle Gelöb- nisse abgelegt, sofern sie entsprechend dem 960 vermutlich in seinem Auftrag fixierten Mainzer ordo abgelaufen war.81 Der König sollte als defensor ecclesiae die Kirche nähren, lehren, festigen, unterrichten, gegen alle Feinde schützen, sowie Eintracht und Frieden her- stellen und das Volk gerecht regieren.82 Natürlich waren auch noch die traditionellen Pflich- ten eines guten Königs zu erfüllen. Die Untertanen erwarteten einen rex iustus, der Treue belohnte, für Unterdrückte Gerechtigkeit herstellte, Streit schlichtete und Böse von Untaten abhielt.83 Mit der Kaiserwürde kamen 962 noch weitere Aufgaben dazu, da Otto sich der ganzen römischen Kirche verpflichtet hatte und die Mission vorantreiben sollte.84 Thietmar von Merseburg sah die Chancenlosigkeit des Kaisers, ohne Sünde zu herrschen, und for- derte seine Nachfolger auf, für das Seelenheil des Kaisers zu beten.85
Auch der gesalbte und gekrönte König und Kaiser musste um das Seelenheil fürchten und mit einem tiefen Sturz im Jenseits rechnen, wenn er sich als sündhaft oder glücklos erwies. Die Otto vielleicht bekannte visio Wettini warnte, dass der große Karl trotz seiner Meriten wegen seines unmoralischen Lebenswandels mit schrecklichen Qualen bestraft wurde.86 Andererseits barg die königliche Würde auch eine große Chance. Der gerechte Herrscher hatte als weltliches Gegenstück Gottes Anspruch auf Herrschaftspartizipation im Himmel. Konnte er seine Aufgaben bewältigen, winkte ein Platz am himmlischen Hof in der Nähe Gottes.87 Zudem hatten die büßenden Fürsten gemäß der karolingischen Visionsliteratur eine gute Chance auf Rettung im Jenseits, wenn sie nur von den Lebenden in besonderer Weise mit Gebeten und Opfern für ihr Seelenheil bedacht würden.88
3.2 Die Gefahr der Sünde bei der Herrschaftsausübung
Im Diesseits warteten zunächst schwere Sündenfallen auf den König. Der Widerspruch zwi- schen den überhöhten Erwartungen und der mittelalterlichen Realität führte unvermeidlich dazu, dass der Herrscher gegen seine Eide musste. Es ist nicht belegbar, inwieweit Otto sein Handeln in dieser Weise reflektierte. Die aus heutiger Sicht angelegten moralischen Krite- rien dürfen nicht übersehen, wie eingeschränkt der Handlungsspielraum eines Herrschers in der damaligen, gewalttätigen Zeit war.89 Zumindest wusste er, dass er die gewaltigen Aufga- ben nur mit Gottes Hilfe schaffen konnte und ließ alle Geistlichen und Mönche des Reiches den Segen Gottes für ihn erbitten.90 Da Otto der Große aus den meisten Krisen als glückli- cher Sieger hervorging und oftmals von glücklichen Wendungen profitierte, mag er sich des Wohlwollens und der Zustimmung Gottes sicher gewesen sein.91 Dennoch könnte das Be- wusstsein eigener Missetaten trotz der Gebete und der Gunst Gottes bei ihm Angst um sein Seelenheil ausgelöst haben.
3.2.1 Aufgabe: Frieden und Gerechtigkeit
Schon mit dem Krönungsmahl inszenierte Otto I. sein Herrschaftskonzept, das Gehorsam und Unterordnung des Reichsadels erwartete.92 Es stand im Gegensatz zur Regierungsweise seines Vaters Heinrichs I., der die Großen mit Hilfe von Bündnissen als primus inter pares führte und sich mit ihnen in Gebetsverbrüderungen verband.93 Der Sohn dagegen versuchte seine Stellung mit Konfrontation durchzusetzen. Mit seinen Entscheidungen überging Otto die in der Zeit berechtigten Ansprüche seiner Verwandten und der Getreuen seines Vaters und verletzte damit ihre Ehre.94 Auf Ehrverletzungen aber selbst durch den König reagierten die Adligen mit kriegerischen Fehden, die mit Hilfe eines Vermittlers beigelegt wurden.95 Im Konflikt scheint Otto I. die Spielregeln seiner Zeit zuweilen verletzt zu haben.96 Während der Rebellion seines Sohnes Liudolf akzeptierte er das Vermittlungsergebnis des Erzbischofs Friedrich von Mainz nicht und schickte ihn stattdessen sogar in Haft nach Hamburg.97 In vorteilhafter Position konnte Liudolf den Vater zwingen, einen Vertrag zu unterschreiben,98 den Otto nach Lagebesserung einfach vernichtete.99
[...]
1 Rudolf von Ems, Der guôte Gêrhart, hg. von John A. Asher, Tübingen 31989, S. 10, Verse 265–273.
2 Ebenda, S. 7, Verse 174f: „ein rîchez erzebistuom machten ûf ir eigen“.
3 Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser/1: Die Urkunden Konrad I., Heinrich I. und Otto I., hg. von Theodor von Sickel (MGH DD 1) Hannover 1879–1884, S. 79–638, D O I. 14. In der Arbeit sind die Urkunden mit D O I. bzw. DD O I. + Nummern(n) ohne Seitenzahlen referenziert. Nur bei Zitaten aus der Urkunde ist die genaue Seitenzahl angegeben.
4 D O I. 366, S. 502: „ Igitur Magdaburgensi civitate, […], archiepiscopalem sedem fieri desiderantes “.
5 Tina Bode, König und Bischof in ottonischer Zeit. Herrschaftspraxis – Handlungsspielräume – Interaktionen, Husum 2015, hier: S. 356; Johannes Laudage, Otto der Große (912–973). Eine Biographie, Regensburg 2012, S. 208.
6 Die Chronik des Bischofs Thietmar von Merseburg und ihre Korveier Überarbeitung, hg. von Robert Holtz- mann (MGH SS Rerum Germanicarum, Nova Series 9), Berlin 21955, II, 17, S. 59 und II, 11, S. 51.
7 Bode, S. 376–402; Laudage, S. 208–224.
8 Stifterbild aus der Gruppe der Magdeburger Elfenbeinplatten. Oberitalien (Mailand), zwischen 962 und 973, New York, The-Metropolitan-Museum of Art, Gift of George Blumenthal 1941, Acc. Nr. 41 100 157, in: Her- mann Fillitz, Die Gruppe der Magdeburger Elfenbeintafeln. Eine Stiftung Ottos des Großen für den Magdebur- ger Dom, Mainz 2001, S. 31.
9 Laudage, S. 28.
10 Otto Neudeck, Erzählen vom Kaiser Otto. Zur Fiktionalisierung von Geschichte in der mittelhochdeutschen Literatur, Köln, Weimar, Berlin 2003, S. 89–96.
11 Gotfifredi Viterbiensis, Pantheon, hg. von Georg Heinrich Pertz (MGH SS 22), Hannover 1872, Nachdruck Stuttgart 1976, S. 107–307, hier: S. 235: der Name des Ritters ist dort nicht genannt.
12 Konrad von Würzburg, Heinrich von Kempten. Der Welt Lohn. Das Herzmaere. Mittelhochdeutscher Text nach der Ausgabe von Edward Schröder, Stuttgart 1968, S. 7, Vers 8–11: „Der Kaiser hatte rotes Haar und war überhaupt ein böser Mensch. Wie aufbrausend und jähzornig er sein konnte, das bewies er immer wieder.“
13 Rudolf Schieffer, Mediator cleri et plebis. Zum geistlichen Einfluß auf Verständnis und Darstellung des otto- nischen Königtums, in: Herrschaftsrepräsentation im ottonischen Sachsen (Vorträge und Forschungen 46), hg. von Gerd Althoff, Ernst Schubert, Sigmaringen 1998, S. 345–361, hier: S. 350.
14 Gerd Althoff, Otto der Große in der ottonischen Geschichtsschreibung, in: Otto der Große, Magdeburg und Europa/1: Essays, hg. von Matthias Puhle, Mainz 2002, S. 16–28.
15 Widukindi Res Gestae Saxonicae a.c. 919–973, hg. von Georg Heinrich Pertz (MGH SS 3), Hannover 1839, unveränderter Nachdruck Stuttgart 1987, S. 416–467.
16 Gerd Althoff, Widukind von Corvey, Kronzeuge und Herausforderung, in: FMS 27 (1993), S. 253–272, hier: S. 272: „Die Sachsengeschichte ist also für eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe und aus einer sehr verantwor- tungsbewußten Position heraus geschrieben worden. Der Kronzeuge ist vertrauenswürdig.“
17 Thietmar, II, 20, S. 61–63; Helmut Lippelt, Thietmar von Merseburg. Reichsbischof und Chronist (Mittel- deutsche Forschungen 72), Köln, Wien 1973, S. 149.
18 Thietmar, II, 32, S. 79: „ Sed quia presulis istius memoriam feci “; Ludger Körntgen, Königsherrschaft und Gottes Gnade. Zu Kontext und Funktion sakraler Vorstellungen in Historiographie und Bildzeugnissen der ot- tonisch-frühsalischen Zeit (Vorstellungswelten des Mittelalters 2), Berlin 2001, S. 133f.
19 Ebenda, S. 135; Lippelt, S. 103: für Thietmar ruft auch der literarische Nachruf den Menschen selbst ins Ge- dächtnis.
20 Ekkehard IV., St. Galler Klostergeschichten (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelal- ters, Freiher vom Stein-Gedächtnisausgabe 10), übersetzt von Hans F. Haefele, Darmstadt 1980.
21 Hagen Keller, Otto der Große urkundet im Bodenseegebiet. Inszenierungen der >Gegenwart des Herrschers< in einer vom König selten besuchten Landschaft, in: Mediaevalia Augiensia. Forschungen zur Geschichte des Mittelalters (Vorträge und Forschungen 54), hg. von Jürgen Petersohn, Stuttgart 2001, S. 205–247, hier: S. 212.
22 Bode, S. 47.
23 Wolfgang Huschner, Die ottonische Kanzlei in neuem Licht, in: AD 52 (2006), S. 353–370, hier: S. 354.
24 Ebenda, S. 356.
25 Ebenda, S. 360.
26 Ebenda, S. 367.
27 Bode, S. 47–51 und S. 341.
28 Thietmar, III, 1, S. 99: feierliche Verlesung einer Urkunde Ottos II. in Magdeburg; Hagen Keller, Zu den Siegeln der Karolinger und der Ottonen. Urkunden als ‘Hoheitszeichen’ in der Kommunikation des Königs mit seinen Getreuen, in: FMS 32 (1998), S. 400–441, hier: S. 424–428.
29 Ebenda, S. 400f.
30 Peter Rück, Die Urkunde als Kunstwerk, in: Kaiserin Theophanu: Begegnung des Ostens und Westens um die Wende des ersten Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin/2, hg. von Anton von Euw, Peter Schreiner, Köln 1991, S. 311–334, hier: S. 312.
31 Joachim Wollasch, Das Projekt „ Societas et Fraternitas “ (1994), in: Wege zur Erforschung der Erinnerungs- kultur. Ausgewählte Aufsätze (Beiträge zur Geschichte des alten Mönchtums und des Benediktinertums 47), hg. von Mechthild Sandmann, Angelus A. Häußling OSB, Mechthild Blank-Veldtrup, Münster 2011, S. 522– 542, hier S. 522.
32 Zu den einzelnen Dokumentarten siehe: Rainer Hugener, Lebendige Bücher. Materielle und mediale Aspekte der Heilsvermittlung in der mittelalterlichen Gedenküberlieferung, in: Das Mittelalter 18 (2013), S. 122–140.
33 Wollasch, Das Projekt, S. 523.
34 Arnold Angenendt, Theologie und Liturgie der mittelalterlichen Toten-Memoria, in: MEMORIA. Der ge- schichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, hg. von Karl Schmid, Joachim Wollasch, München 1984, S. 79–199.
35 Ders., Thomas Braucks, Rolf Busch, Thomas Lentes, Hubertus Lutterbach, Gezählte Frömmigkeit, in: FMS 29 (1995), S. 1–71.
36 Ders., Offertorium. Das Mittelalterliche Messopfer (Liturgiewissenschaftliche Quellen und Forschungen 101) Münster 32014, S. 271–274.
37 Michael Borgolte, Weltgeschichte als Stiftungsgeschichte. Von 3000 v. u. Z. bis 1500 u. Z., Darmstadt 2017, S. 420–441.
38 Ders., Die Stiftungsurkunden Heinrichs II. Eine Studie zum Handlungsspielraum des letzten Liudolfingers, in: Stiftung und Memoria (Stiftungsgeschichten 10), hg. von Tillmann Lohse, Berlin 2012, S. 245 –264.
39 Karl Schmid, Neue Quellen zum Verständnis des Adels im 10. Jahrhundert, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 108 (1960), S. 185–232.
40 Wolfgang Metz, Nekrologische Quellen zum „Wirkungsbereich“ des deutschen Königtums (919–1250), in: Historisches Jahrbuch 107, hg. von Laetitia Böhm u. a., Freiburg, München 1987, S. 254–295.
41 Gerd Althoff, Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung, München 1984.
42 Bode, S. 52–296.
43 Wolfgang Wagner, Das Gebetsgedenken der Liudolfinger im Spiegel der Königs- und Kaiserurkunden von Heinrich I. bis zu Otto III., in: AD 40 (1994), S. 1–78.
44 Borgolte, Weltgeschichte, S. 11.
45 Angenendt, Theologie, S. 81–86.
46 Jacques Le Goff, Die Geburt des Fegefeuers, übersetzt von Ariane Forkel, Stuttgart 1984, S. 22f.
47 Franz Neiske, Vision und Totengedenken, in: FMS 20 (1986), S. 137–185, hier: S. 142.
48 Angenendt, Theologie, S. 87; Le Goff, S. 110–113.
49 Neiske, Vision, S. 144–148.
50 Ebenda, S. 153f.
51 Angenendt, Theologie, S. 118–122; ders., Geschichte der Religiösität im Mittelalter, Darmstadt 22000, S. 629: Gott vergißt keine Sünde, auch wenn sie versehentlich geschah.
52 Ebenda, S. 618 und S. 622.
53 Ders., Gezählte Frömmigkeit, S. 12; Als Beispiel eines Bußkatalogs: Franz Bernd Asbach, Das Poenitentiale Remense und der sogen. Excarpsus Cummeani: Überlieferung, Quellen und Entwicklung zweier kontinentaler Bußbücher aus der 1. Hälfte des 8. Jahrhunderts, Regensburg 1975.
54 Angenendt, Gezählte Frömmigkeit, S. 18f; ders., Offertorium, S. 148.
55 Ders., Gezählte Frömmigkeit, S. 20; ders., Theologie, S. 150–152.
56 Ders., Offertorium, S. 150.
57 Ebenda, S. 156 und S. 165.
58 Borgolte, Weltgeschichte, S. 414f.
59 Angenendt, Offertorium, S. 151f.
60 Ders., Gezählte Frömmigkeit, S. 33.
61 Ebenda, S. 20.
62 Ders., Offertorium, S. 271–274.
63 Ebenda, S. 157f.: Angenendt bezog sich auf die Stiftungsurkunden des Klosters St. Gallen (800), die Reges- ten des Klosters Lorsch (3600) und das Urkundenregister des Klosters Fulda.
64 Ders., Gezählte Frömigkeit, S. 27f.
65 Laudage, S. 37.
66 Thietmar, II, Prolog, S. 37, Zeile 25; Laudage, S. 28–38: Laudage schrieb ein separates Kapitel dazu.
67 Liudprand von Cremona, Antapodosis, hg. von Joseph Becker (MGH SS rerum germanicarum in usum scholarum ex monumentis germaniae historicis seperatim editi), Hannover, Leipzig 1915, Nachdruck 1977, S. 1–158, hier: IV, 24, S. 117; Widukind, II, 17, S. 82 (Birten); Thietmar, II, 10, S. 49 (Lechfeld).
68 Liudprand IV, 30, S. 126; Widukind II, 26, S. 88 und Widukind, III, 49, S. 129.
69 Schieffer, S. 345.
70 Thietmar II, 30f, S. 77–79; Stefan Weinfurter, Idee und Funktion des „Sakralkönigtums“ bei den ottonischen und salischen Herrschern (10. und 11. Jahrhundert), in: Legitimation und Funktion des Herrschers vom ägypti- schen Pharao zum neuzeitlichen Diktator, hg. von Rolf Grundlach, Hermann Weber, Stuttgart 1992, S. 99–127, hier: S. 107.
71 Bode, S. 179f.
72 Joachim Ehlers, Die Königin aus England, Ottos des Großen erste Gemahlin, Magdeburg und das Reich, in: Jahrbuch der Historischen Kommission für Sachsen–Anhalt 22, hg. von Hans K. Schulze, Köln, Weimar, Wien 2000, S. 27–80, hier: S. 43.
73 Thietmar, II, 3, S. 41f. und II, 11, S. 51: „ubi sancta requiescit Aedith “; Ehlers, Die Königin, S. 31.
74 Odilo von Cluny ,Liber Miraculorum, hg. Georg Heinrich Pertz (MGH SS 4), Hannover 1841, Nachdruck Stuttgart 1981, S. 645–649; Sean Gilsdorf, Queenship and sanctity. The lives of Mathilda and the Epitaph of Adelheid, Washington 2004, S. 55f.
75 Weinfurter, Idee, S. 106.
76 Widukind, II, 1, S. 63–66; Körntgen, Königsherrschaft, S. 122; Weinfurter, Idee, S. 101f.
77 Schieffer, S. 354.
78 Franz-Reiner Erkens, Herrschersakralität – ein Essai, in: Sakralität und Sakralisierung. Perspektiven des Hei- ligen, hg. von Andrea Beck, Andreas Berndt, Stuttgart 2013, S. 15–32, hier: S. 18f. und S. 24f.
79 Körntgen, Königsherrschaft, S. 127.
80 Karl J. Leyser, Herrschaft und Konflikt. König und Adel im ottonischen Sachsen, Göttingen, 1984, S. 127.
81 Die Ordines für die Weihe und Krönung des Kaisers und der Kaiserin, hg. von Reinhard Elze (MGH Fontes iuris germanici antiqui in usum scholarum ex monumentis germaniae historicis separatim editi 9), Hannover 1960, S. 1–3; Schieffer, S. 353: Der ordo bildet keinen jemals vollzogenen Ritus protokollartig ab.
82 Weinfurter, Idee, S. 100f.
83 Keller, Zu den Siegeln, S. 429.
84 Die Ordines, S. 3–6; Papsturkunden 896-1046/1: 896-996, bearb. von Harald Zimmermann (Denkschriften, Österreichische Akademie der Wissenschaften 174), Wien 21988, Nr. 154, S. 281–284: Dekret Johannes´ XII. vom 12.2.962; Weinfurter, Idee, S. 100.
85 Thietmar, II, 45, S. 95: „Pro anima imperatoris Deum supplicimente deposcat, ut flagicia servi peccatoris innumera, quae in tot sibi subditis rebus precaveri requiverant, clementer ignoscat regnorumque dominator omnium populis presentibus atque futuris pervigil piusque custos assistat!“
86 Heito und Walahfrid Strabo, Visio Wettini. Einführung, lateinisch-deutsche Ausgabe und Erläuterungen von Hermann Knittel (Reichenauer Texte und Bilder 12), Heidelberg 22004, S. 47 bzw. S. 93.
87 Erkens, S. 25–27: der Herrscher in seiner Rolle als Gottes Mitarbeiter; Jenny Rahel Oesterle, Kalifat und Kö- nigtum. Herrschaftsrepräsentation der Fatimiden, Ottonen und frühen Salier an religiösen Hochfesten (Symbo- lische Kommunikation in der Vormoderne), Darmstadt 2009, S. 234–236.
88 Neiske, S. 152.
89 Matthias Becher, Otto der Große, Kaiser und Reich. Eine Biographie, München 2012, S. 271.
90 Stefan Weinfurter, Kaiserin Adelheid und das ottonische Kaisertum, in: FMS 33 (1999), S. 1–19, hier: S.11.
91 Becher, S. 135, S. 193, S. 242 und S. 250; Schieffer, S. 359; Weinfurter, Idee, S. 107.
92 Widukind II, 2, S. 66f: jeder Herzog bekam eine dienende Rolle beim Bankett; Gerd Althoff, Amicitiae und Pacta. Bündnis, Einung, Politik und Gebetsgedenken im beginnenden 10. Jahrhundert (MGH Schriften 37), Hannover 1992, S. 92; Becher, S. 118.
93 Althoff, Amicitiae, S. 23.
94 Leyser, S. 51; Beispiele: Halbbruder Thankmars Erbe, Bruder Heinrichs Thronansprüche.
95 Gerd Althoff, Der König als Konfliktpartner. Möglichkeiten und Grenzen von Vermittlung im Hochmittelal- ter, in: Frieden stiften, Vermittlung und Konfliktlösung vom Mittelalter bis heute, hg. von dems., Darmstadt 2011, S. 81–97, hier: S. 81.
96 Ders., Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde, Darmstadt 22014, um ein Nachwort ergänzt, 1. Auflage 1997, S. 35.
97 Widukind, II, 25, S. 87; Althoff, Der König, S. 86; Becher, S. 177.
98 Widukind, III, 13, S. 111.
99 Widukind, III, 15, S. 112; Althoff, Der König, S. 87f; Leyser, S. 28–31.