Der Bonusantrag im Kartellverfahren enthält höchst sensible Informationen, die eine erhebliche Bedeutung im Gerichtsverfahren für die Kartellgeschädigten haben können. Dementsprechend überrascht es nicht, dass es für den Kronzeugen darauf ankommt, wie sicher ein solcher Bonusantrag vor den Blicken neugieriger Dritter geschützt ist. Dieser Aufsatz untersucht den Bereich der grenzüberschreitenden US-Prozessführung in Kartellschadensersatzklagen und insbesondere, ob der vom Kronzeugen gestellte Bonusantrag offengelegt werden muss. Zudem werden die die im US-Verfahrensrecht vorgesehenen Verteidigungsmöglichkeiten des von einem discovery-Antrag Betroffenen, sei es der beklagte Kronzeuge, ein nationales Kartellamt oder gar der Rechtsanwalt des Kronzeugen, untersucht.
Vorbild für private Kartellschadensersatzklagen war und ist das Recht der USA. Nach dem US-Bundesverfahrensrecht kann sich der Kartellgeschädigte im Rahmen des pre-trial discovery in sehr weitem Umfang Zugang zu Beweismitteln verschaffen. Zudem können von einer Kartellschadensersatzklage nicht nur Unternehmen mit einem Sitz in den USA betroffen sein, sondern auch ausländische Unternehmen. Im Zusammenhang mit der pre-trial discovery sollte man an den von einem Kronzeugen gestellten Bonusantrag denken, dessen Offenlegung in einem solchen Verfahren von dem geschädigten Kläger verlangt wird. Denn im discovery-Verfahren müssen beide Parteien sämtliche relevanten Geschäftsunterlagen gegenseitig vorlegen, um das Zivilverfahren zu beschleunigen und eine Wahrheitsfindung zu ermöglichen. Davon könnte insbesondere der vom Kronzeugen gestellte Bonusantrag umfasst sein. Deswegen werden im Rahmen dieses Aufsatzes die Bedeutung des Kronzeugenprogramms und die Voraussetzungen des discovery-Verfahrens näher dargestellt. Anschließend werden die Verteidigungsmöglichkeiten des von einem discovery-Antrag Betroffenen untersucht und zuletzt auch einige praktische Implikationen dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Kronzeugenprogramm und Bonusantrag
C. Pre-trial discovery
I. Vorlage von Schriftstücken (sog. production of documents)
II. Umfang und Einschränkung der Vorlagepflicht (privileges) sowie Schutzanordnungen (protective order)
III. Erweiterung der discovery durch 28 U.S.C. § 1782(a) auf ausländische Verfahren
D. Wer ist zur Vorlage verpflichtet?
I. Vorlage des schriftlich eingereichten Bonusantrags durch eine Kartellbehörde
II. Vorlage des Bonusantrags durch den Kronzeugen
E. Praktische Implikationen (insbesondere in Bezug auf Deutschland)
I. Mündlich eingereichte Unternehmenserklärungen bzw. Bonusanträge
II. Verstoß gegen das Haager Beweisübereinkommen
III. Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und DSGVO
IV. Keine Vernichtung von Unterlagen
F. Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen des US-Zivilprozessrechts, insbesondere des sogenannten "pre-trial discovery"-Verfahrens, auf das deutsche Kartellrecht und die Follow-on Kartellschadensersatzklagen. Dabei wird analysiert, ob sensible Bonusanträge, die von Kronzeugen bei europäischen Kartellbehörden eingereicht wurden, im Rahmen US-amerikanischer Gerichtsverfahren offengelegt werden müssen und welche rechtlichen Verteidigungsstrategien den Betroffenen zur Verfügung stehen.
- Bedeutung und Schutz von Bonusanträgen im Kartellrecht
- Funktionsweise und Reichweite des US-amerikanischen Discovery-Verfahrens
- Verteidigungsmöglichkeiten gegen Vorlagepflichten (Privilegien, Staatenimmunität, Comity-Prinzip)
- Konflikte mit deutschem und europäischem Recht (Datenschutz, Haager Beweisübereinkommen)
- Praktische Implikationen für Unternehmen und Kartellbehörden
Auszug aus dem Buch
C. Pre-trial discovery
In den USA wird nach einer Klageerhebung und noch vor einer Hauptverhandlung das sog. pre-trial discovery-Verfahren durchgeführt. In diesem von den Parteien beherrschten Verfahrensabschnitt schulden die Parteien einander nach Maßgabe der F.R.C.P. die umfassende Aufklärung der streitigen Tatsachen. Nach der Leitentscheidung des U.S. Supreme Court liegt der Sinn des discovery-Verfahrens darin, den Parteien Gelegenheit zu geben, die weitest mögliche Kenntnis von den Streitfragen und Tatsachen vor der Hauptverhandlung zu erlangen.
Das discovery-Verfahren umfasst im Einzelnen: Zeugenvernehmung, Ortsbesichtigung, written interrogatories (schriftliche Fragebögen) und productions of documents and things (Vorlage von Urkunden und Sachen). Diese umfassende discovery dient dazu, den Fall möglichst schnell zu lösen bzw. zu vergleichen. Innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Treffen müssen die Parteien eine erste disclosure veranlassen und zwar ohne ein förmliches request for discovery. Aus diesen Gründen genügt auch die Einreichung einer nur sehr vage gehaltenen Klageschrift, denn die eigentliche Ermittlung des Sachverhalts erfolgt erst im Rahmen des discovery-Verfahrens.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der Kartellschadensersatzklagen in der EU und stellt die zentrale Problemstellung der Vorlagepflicht von Bonusanträgen im US-amerikanischen discovery-Verfahren dar.
B. Kronzeugenprogramm und Bonusantrag: Dieses Kapitel beschreibt das System der Kronzeugenprogramme und die Verpflichtung zur Kooperation, die mit dem Einreichen eines Bonusantrags bei Kartellbehörden einhergeht.
C. Pre-trial discovery: Das Kapitel führt in die Grundlagen des US-amerikanischen Beweisverfahrens ein, erläutert die Vorlagepflicht von Unterlagen (e-discovery) sowie die allgemeinen Schutzmöglichkeiten (privileges und protective orders).
D. Wer ist zur Vorlage verpflichtet?: Hier wird detailliert analysiert, welche Argumente und Rechtsgrundsätze Kartellbehörden und Kronzeugen anführen können, um die Offenlegung sensibler Informationen in US-Verfahren abzuwehren.
E. Praktische Implikationen (insbesondere in Bezug auf Deutschland): Das Kapitel beleuchtet spezifische Herausforderungen wie die mündliche Einreichung, datenschutzrechtliche Konflikte und das Verbot der Vernichtung von Unterlagen bei drohenden Rechtsstreitigkeiten.
F. Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit fasst die Risiken für Kronzeugen zusammen und betont, dass trotz möglicher Verteidigungsansätze die Gefahr einer Offenlegung durch US-Gerichte weiterhin besteht.
Schlüsselwörter
Kartellrecht, Kronzeugenprogramm, Bonusantrag, Discovery, US-Zivilprozessrecht, Kartellschadensersatz, Pre-trial discovery, Attorney-client-privilege, Work-product doctrine, International comity, Datenschutz, DSGVO, Beweisaufnahme, Offenlegung, Rechtsverteidigung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Spannungsfeld zwischen dem US-amerikanischen "discovery"-Verfahren und dem Schutz sensibler Informationen in europäischen Bonusprogrammen (Kronzeugenregelung).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das US-Beweisrecht, der Schutz von Kartellunterlagen durch "Privileges", das Verhältnis zu europäischen Behörden sowie kollidierendes Datenschutzrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage ist, ob und unter welchen Umständen Kronzeugen oder Kartellbehörden gezwungen werden können, Bonusanträge in US-amerikanischen Kartellschadensersatzklagen offenzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende Analyse, die US-amerikanische Prozessregeln und Rechtsprechung in Bezug zu europäischem und deutschem Kartell- sowie Datenschutzrecht setzt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den Voraussetzungen der discovery, den verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten wie "work-product doctrine" oder "international comity" sowie den praktischen Risiken bei grenzüberschreitenden Fällen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie Kartellrecht, Kronzeugen, US-Discovery, Beweisprivilegien und grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung beschreiben.
Kann eine mündliche Einreichung des Bonusantrags den Schutz verbessern?
Die Autorin/der Autor hält dies für wenig erfolgversprechend, da auch Tonaufnahmen oder gedankliche Notizen des Anwalts im Rahmen der "possession, custody or control"-Regeln der discovery offengelegt werden könnten.
Welche Rolle spielt das Datenschutzrecht?
Das deutsche Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) kollidiert häufig mit US-Beweisanordnungen, wobei US-Gerichte das BDSG oft als "blocking statute" einstufen und die Herausgabe dennoch verlangen können.
- Arbeit zitieren
- Miroslav Georgiev (Autor:in), Marko Kolev (Autor:in), 2019, Die Auswirkung des US-Zivilprozessrechts auf das deutsche Kartellrecht und die Follow-on-Kartellschadensersatzklagen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/512494