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Der Rechtsstatus einer "elektronischen Person" (künstliche Intelligenz)

Titel: Der Rechtsstatus einer "elektronischen Person" (künstliche Intelligenz)

Seminararbeit , 2019 , 25 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Stephan Brendle (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Das Inkrafttreten des Strafgesetzbuches im Jahre 1872 oder die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 zeigen auf, dass Gesetze einer ständigen Anpassung unterliegen müssen. Ebenso können Neuentwürfe notwendig sein, um die bis dato unvorhersehbaren gesellschaftlichen oder technischen Entwicklungen in einen Gesetzesrahmen zu bringen. Aktuelle Beispiele hierfür sind die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union oder die Anpassungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr.
In deren Grundfassung von 1968 gilt das Paradigma, dass jedes Fahrzeug einen Fahrzeugführer benötigt, welcher die ständige Kontrolle über das zu bewegende Fahrzeug besitzt. Dies bleibt weiterhin die Grundhaltung, jedoch wurde der Einsatz von Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen 2016 durch die Bundesregierung zusätzlich erlaubt. Beispielhaft hierfür wäre eine Notbremsfunktion oder ein selbstständig lenkender Einpark-Assistent, welcher schon vor der Gesetzesänderung Serienreife erhielt. Die Bedingung der Neuregelung besagt außerdem, dass der Fahrzeugführer diese übersteuern bzw. abschalten kann, womit der Fahrer weiterhin die Verantwortung trägt.
Die zunehmenden technischen Entwicklungen werden aber auch diesen Rechtsrahmen bald zur Überarbeitung zwingen. Durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) testet beispielsweise Google bereits führerlose Fahrzeuge, welche aufgrund des Wiener Abkommens – und der damit zwingenden Eingriffsmöglichkeit – in Deutschland derzeitig keine Rechtssicherheit besitzen.
Da eine Serienreife selbstfahrender Autos bereits in den nächsten Jahren angestrebt wird, hat die aktuelle Bundesregierung eine Überprüfung der erst 2016 verabschiedeten Gesetze im Koalitionsvertrag verankert. Da sich die KI jedoch nicht nur auf Fahrzeuge, sondern die gesamte Robotik bezieht, sind weitreichendere Validierungen der aktuellen Gesetzeslage von Nöten. Insbesondere die Haftung sowie der Vertragsabschluss durch die Abgabe von Willenserklärungen auf Basis eigenständiger Entscheidungen von Maschinen könnten eine Regelungslücke aufweisen.
Ob die Entwicklungen der KI de lege lata rechtskonform sind oder wie dies durch Rechtsanalogien und -dogmatiken hergestellt werden könnte, ist ein Gegenstand der Arbeit. Der Fokus liegt jedoch auf der Fragestellung, wie die Einführung eines neuen Rechtssubjekts – die elektronische Person – Abhilfe schaffen könnte.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Stand der Technik im Bereich künstlicher Intelligenz

1. Definition und Einordnung der künstlichen Intelligenz

2. Arten der Ausprägung von künstlicher Intelligenz

III. Aktuelle zivilrechtliche Herausforderungen durch den Einsatz künstlicher Intelligenz

1. Abgabe von Willenserklärungen durch autonome Systeme

2. Haftung autonomer Systeme

IV. Der Rechtsstatus einer elektronischen Person

1. Die elektronische Person als Rechtssubjekt zur Lösung der zivilrechtlichen Herausforderungen

2. Ausgestaltung der elektronischen Person

3. Kritische Betrachtung der elektronischen Person

V. Zusammenfassung und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen, die durch den zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) und autonomer Systeme im deutschen Privatrecht entstehen. Ziel ist es zu prüfen, ob die Einführung eines neuen Rechtssubjekts – der „elektronischen Person“ – eine tragfähige Lösung für bestehende Regelungslücken in den Bereichen Vertragsschluss und deliktische Haftung bieten kann.

  • Grundlagen und Definitionen zu Künstlicher Intelligenz und Robotik
  • Rechtliche Problematik der Willenserklärungsabgabe durch autonome Systeme
  • Analyse der Haftungsgrundlagen für KI-gestützte autonome Systeme
  • Rechtstheoretische Herleitung und Ausgestaltung einer „elektronischen Person“
  • Kritische Würdigung der Etablierung eines neuen Rechtssubjekts

Auszug aus dem Buch

II. Stand der Technik im Bereich künstlicher Intelligenz

„Was ist Intelligenz?“ – diese Frage wurde schon oftmals gestellt und uneinheitlich beantwortet. So wurde Intelligenz als „die Fähigkeit, insbesondere durch abstraktes logisches Denken Probleme zu lösen und zweckmäßig zu handeln“4, erwidert. Einen komplett anderen Blickwinkel besitzt die Definition „Intelligenz ist das, was der Intelligenztest misst“.

Aufgrund der Bandbreite an Definitionen zum Begriff Intelligenz erweist sich auch die Abgrenzung der künstlichen Intelligenz als schwierig. Der Encyclopedia Britannica nach ist KI „die Fähigkeit digitaler Computer oder computergesteuerter Roboter, Aufgaben zu lösen, die normalerweise mit den höheren intellektuellen Verarbeitungsfähigkeiten von Menschen in Verbindung gebracht werden.“ Elaine Rich formulierte hierzu eine allgemeingültigere Fassung: „Artificial Intelligence is the study of how to make computers do things at which, at the moment, people are better.” Folglich ist das Forschungsziel der KI die Entwicklung eines intelligenten Systems zur Lösung von Aufgaben, die ein gewisses Maß an Intelligenz bedürfen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung zeigt die Notwendigkeit auf, den Rechtsrahmen an technische Entwicklungen wie KI anzupassen, und erläutert die zentrale Fragestellung der Arbeit.

II. Stand der Technik im Bereich künstlicher Intelligenz: Das Kapitel definiert KI sowie Robotik und differenziert zwischen Automatisierung und der durch maschinelles Lernen geprägten Autonomie.

III. Aktuelle zivilrechtliche Herausforderungen durch den Einsatz künstlicher Intelligenz: Hier werden Regelungslücken bezüglich der Zurechenbarkeit von Willenserklärungen sowie der Haftung bei deliktischem Verhalten autonomer Systeme identifiziert.

IV. Der Rechtsstatus einer elektronischen Person: Das Kapitel untersucht die rechtstheoretischen Grundlagen und eine mögliche Ausgestaltung der „elektronischen Person“ als neues Rechtssubjekt zur Lösung der zuvor genannten Probleme.

V. Zusammenfassung und Ausblick: Die Arbeit fasst die Handlungspflicht der Gesetzgebung zusammen und diskutiert kritisch die Namensgebung sowie verbleibende moralische Fragestellungen.

Schlüsselwörter

Künstliche Intelligenz, Autonome Systeme, Elektronische Person, Rechtssubjektivität, Willenserklärung, Haftung, Robotik, Zivilrecht, Rechtslücke, Rechtsfähigkeit, Maschinelles Lernen, Rechtsklarheit, Vertragsabschluss, Technischer Fortschritt, Produkthaftung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen, die durch den Einsatz von KI und autonomen Systemen in Deutschland entstehen, insbesondere im Hinblick auf das geltende Zivilrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Zurechnung von Willenserklärungen bei Vertragsschlüssen durch Maschinen sowie die Frage der Haftung bei Schäden, die durch autonome Systeme verursacht werden.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage ist, ob die Einführung einer „elektronischen Person“ als neues Rechtssubjekt dazu dienen kann, aktuelle zivilrechtliche Regelungslücken zu schließen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor führt eine rechtstheoretische Analyse durch und prüft Analogien sowie die Eignung der bestehenden Gesetzgebung im Kontext der technologischen Entwicklung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen der KI definiert, die aktuellen rechtlichen Herausforderungen analysiert und anschließend die Ausgestaltung sowie eine kritische Würdigung der „elektronischen Person“ erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie KI, autonome Systeme, Rechtssubjektivität, Haftung und Zivilrecht.

Warum ist das geltende Recht bei KI-Systemen lückenhaft?

Das deutsche Recht geht von der natürlichen oder juristischen Person aus; ein autonom handelndes technisches System passt bisher in keine dieser Kategorien, was Probleme bei der Haftung und der Zurechnung von Willenserklärungen verursacht.

Welchen Vorteil bietet das Register für elektronische Personen?

Ein Register würde für die notwendige Identifikation des Eigentümers und die Festlegung einer Haftungssumme sorgen, ähnlich wie es beim Handelsregister für Kaufleute der Fall ist.

Wird KI als Ersatz für den Menschen kritisch gesehen?

Ja, der Autor setzt sich mit der ethischen Ersetzbarkeit des Menschen auseinander und betont, dass die rechtliche Kontrolle über die Robotik zwingend beim Menschen verbleiben muss.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Rechtsstatus einer "elektronischen Person" (künstliche Intelligenz)
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Veranstaltung
Europäisches- und Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht
Note
1,3
Autor
Stephan Brendle (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
25
Katalognummer
V512601
ISBN (eBook)
9783346101020
ISBN (Buch)
9783346101037
Sprache
Deutsch
Schlagworte
KI elektronische Person ePerson
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Stephan Brendle (Autor:in), 2019, Der Rechtsstatus einer "elektronischen Person" (künstliche Intelligenz), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/512601
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Leseprobe aus  25  Seiten
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