Massenzuwanderung. Die soziale Integration von Migranten als Aufgabenfeld der Sozialen Arbeit


Hausarbeit, 2018

19 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Abstract

1. Einleitung

2. Aktuelle Migrationspolitik

3. Begriffsbestimmungen
3.1 Migrant/Migration
3.2 Arbeitsmigrant / Gastarbeiter
3.3 Flüchtling

4. Integration und Inklusion
4.1 Definitionen
4.2 Prozess der Integration

5. Aufgabe der Sozialen Arbeit
5.1 Ehrenamt
5.2 Angebote
5.3 Migrantenorganisationen

6. Zusammenfassung und Fazit

7. Literaturverzeichnis

Abstract

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema der „sozialen Integration von Migranten als Aufgabenfeld der Sozialen Arbeit“. Zuerst wird die aktuelle Migrationspolitik vorgestellt, um einen Einstieg in die Thematik zu geben. Danach werden die Begriffe „Migranten“, „Arbeitsmigranten“ und „Flüchtlinge“ voneinander differenziert, woraufhin genauer auf die Integration bzw. die dazugehörige Inklusion eingegangen wird. Zuletzt wird diskutiert, inwiefern sich die Soziale Arbeit in diese Problematik einbringen kann und soll und welche aktuellen Maßnahmen es gibt.

1. Einleitung

„Diese Prozedur der Verlängerungen der Aufenthaltsgenehmigung, Monat um Monat, jahrelang. Die Ungewissheit war unerträglich: Dürfen wir bleiben oder müssen wir gehen?“ (Eichenlaub, Vallis, 2016: S.107)

Ena wurde 1983 in der SRF (Sozialistische Förderative Republik Jugoslawien) geboren. Als im Jahre 1992 der Bosnienkrieg ausbricht, flüchtet sie kurz darauf mit ihrem Bruder und ihrer Mutter nach Deutschland. Mit gerade einmal 13 Jahren wird bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt, später auch bei ihrer Mutter. Ausschlaggebend waren die traumatischen Erlebnisse bei der Flucht nach Deutschland und die ständige Ungewissheit über ihren aktuellen Aufenthaltsstatus (vgl. Eichenlaub, Vallis, S.107f). Sie erzählt: „Auf der Flucht war der Tod meine größte Sorge. Vor allem die Art und Weise. Man hörte alle möglichen Grausamkeiten, die an die Grenzen des Unvorstellbaren stießen“ (ebd. S.116).

Viele Menschen sind heutzutage auf der Flucht vor Krieg und Unterdrückung und haben noch lange mit den Nachwehen des Entkommens zu kämpfen. Jedoch sind auch die Begriffe „Gastarbeiter“ oder allgemein „Migranten“ in diesem Zusammenhang oft zu hören. Doch was unterscheidet jene Einwanderer genau voneinander? Wie können sie in die deutsche Gesellschaft integriert werden, sodass ein friedliches Zusammenleben möglich ist? Auch die Funktion der Inklusion spielt hierbei eine wichtige Rolle. Aus diesem Komplex ergibt sich ein sehr weitreichendes neues Arbeitsfeld für die Soziale Arbeit, die dabei helfen muss, diese aktuelle Problematik menschenwürdig und allgemeingültig zu lösen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dieser Thematik.

2. Aktuelle Migrationspolitik

Im Dezember 2010 verkündete Ursula von der Leyen (damalige Arbeitsministerin) dass es an rund fünf Millionen Arbeitskräften im Jahr 2025 mangeln würde, wenn man keine Fachkräfte mehr einwandern ließe. Daher setzte sie sich für eine erleichterte Immigration von fachlich hoch qualifizierten Arbeitskräften ein (Krüger-Potratz, Schiffauer, 2011: S. 348).

Die Bundesministerin dagegen nahm die multikulturelle Gesellschaft nicht in Schutz, wenn es nach Thomas Hammarberg (Menschenrechtskommisar im Europarat) geht. Frau Merkel legte Einwanderern nach der Besichtigung einiger Integrationsprojekte nahe, schnellstens Deutschkurse zu belegen. Herr Hammarberg war sehr erschüttert über diese Anweisung der Bundeskanzlerin, nach der der Entwurf einer mulitkulturellen Gesellschaft durchgefallen ist. Er sagte dazu: „Wenn wir an diesem Konzept nicht festhalten, bedeutet dies eine dramatische Kehrtwendung europäischer Werte“. Diese Auflagen für Migranten seien eine reine Drangsalierung der Menschen bzw. ihrer Rechte (ebd. S. 349).

Die Quote der Asylbewerber ist im Zeitraum von Januar bis Dezember 2010 um ganze 50% angestiegen (ebd. S. 350).

Hierauf Bezug nehmend wird die große Bedeutung des Asyl- und Flüchtlingsschutz in Deutschland weiterhin von Thomas de Maizière (Bundesinnenminister) verfochten. Er erklärt diesen Werdegang folgendermaßen: Sehr viele Menschen aus Mazedonien und Serbien wollten derzeit ihr Asylrecht in Anspruch nehmen, jedoch sind die Bedingungen der Anerkennung einer Flüchtlingseigenschaft nicht vorhanden. Daher wurde die sogenannte Visafreiheit eingesetzt (ebd. S. 351).

Obwohl mittlerweile viele Politiker ein Einwanderungsgesetz verlangen, werden jedoch zahlreiche akute Problematiken nicht erkannt und somit auch nicht behandelt.

Im Herbst 2015 konnte man den Gemeinschaftssinn der Bevölkerung mit den Flüchtlingen am Hauptbahnhof in München miterleben. Dieser Beistand von Seiten der Mitbürger hat die Politik dann doch dazu bewegt dem Thema „Flüchtlinge“ und auch ihrer Integration mehr Aufmerksamkeit zu schenken (Holtkamp, 2016: S. 87).

Im April 2016 ging der Zuwanderungsansturm dann jedoch stark zurück. Auch gibt es immer mehr Abschiebungen von Personen deren Asylanträge nicht bewilligt worden sind. Trotz der vielen Abschiebungen rückt der Fokus nun auch mehr auf das Thema der Integration. Die CDU/CSU und SPD haben sich auf bestimmte Punkte für ein Integrationsgesetz geeinigt. Dazu gehören u. a. weitläufige Maßnahmepakete, jedoch auch Sanktionen für diejenigen, die sich der Integration verweigern. Zudem wird der Bund von den Bundesländern aufgefordert, mehr finanzielle Hilfe zur Flüchtlingsintegration beizusteuern (Hanewinkel, 2016: Bundeszentrale für politische Bildung Online).

Stand im Juli 2017: Laut IOM (Internationale Organisation für Migration) sind bereits über 100.000 Menschen über das Mittelmeer nach Europa geflohen. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 56 Prozent. Über den Seeweg kamen die meisten Flüchtlinge (aus Syrien, Somalia, Eritrea, Nigeria) dann in Italien an. Italien ist mittlerweile jedoch stark überfordert mit der hohen Anzahl von Personen die täglich mit Schiffen in ihren Häfen ankommen und fordert die EU zu mehr Unterstützung auf (Latz, 2017: Bundeszentrale für politische Bildung Online).

Im Oktober 2017 ist laut BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) eine weitere Senkung der unbearbeiteten Asylanträge zu verzeichnen. Zudem hat Thomas de Maizière (Bundesinnenminister) beschlossen, die Kontrollen an den Flughäfen (der Strecke Griechenland-Deutschland) und an der Grenze von Deutschland/Österreich auf weitere sechs Monate auszudehnen. Auch Frankreich und Dänemark schlossen sich dieser Verlängerung an. Gründe hierfür seien u. a. Terroranschläge, die Probleme beim EU-Außengrenzschutz und auch die hohe illegale Migrationsdichte. Zudem gab es eine Einigung im Hinblick auf die geforderte Aufnahmeobergrenze. Die Unionsparteien sagen dazu folgendes: "Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (darunter Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte und der Familiennachzug) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt." Dies soll jedoch nur zur Orientierung dienen, und ist keinesfalls eine starre Vorgabe (Hanewinkel, 2017: Bundeszentrale für politische Bildung Online).

3. Begriffsbestimmungen

3.1 Migrant/Migration

Migration ist die räumliche Umlegung des Lebensmittelpunktes (für einen längerfristigen Verbleib) von Personen oder auch ganzen Bevölkerungsgruppen (Oltmer, in: Meier-Braun, Weber, 2013: S. 31). Wörtlich übersetzen lässt sich Migration in „Wanderung“. Die Menschen treten aus verschiedensten Gründen aus ihrem Land aus (Meier-Braun, Weber, 2013: S. 16).

Laut Definition des Dudens ist ein Migrant „jemand, der in ein anderes Land, in eine andere Gegend, an einen anderen Ort abwandert“ (Duden Online 2017). Gemeint sind also auch Personen mit sogenannten Migrationshintergrund.

Das Statistische Bundesamt definiert „Migrationshintergrund“ folgendermaßen:

"Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist."

Genau genommen sind damit folgende Personen gemeint: Ausländer und/oder Eingebürgerte die (nicht) zugewandert sind, die (Spät-)Aussiedler, die Nachkommen der eben genannten wenn diese mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren werden (Statistisches Bundesamt Online 2017).

Personen die sich ohne Erlaubnis in Deutschland befinden oder die ohne Erlaubnis nach Deutschland zuwandern nennt man illegale Migranten. Ohne Erlaubnis heißt, dass keine Pässe vorliegen bzw. diese Personen auch nicht im Besitz solcher sein können, die die Immigration legitimieren würden. Falls eine Einreise trotzdem versucht wird, kann bei Überprüfung auch mit einer Verweigerung dieser, einer Rückschiebung und auch Festnahme sowie Abschiebung die Folge sein (Alt, 2003: S. 20).

3.2 Arbeitsmigrant / Gastarbeiter

Damit sind die Personen gemeint, die aufgrund eines Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und den jeweiligen Ländern beschlossen wurde. Hier geht es vordergründig um das Erwirtschaften von Einkommen bei einem Aufenthalt, der zeitlich befristet ist. In den Jahren 1960 bis 1968 wurde mit folgenden Ländern ein solches Abkommen beschlossen: Spanien, Italien, Griechenland, Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. Dieses Verfahren war dazu da, um demographisch und konjunkturell bedingte Missstände abzubauen. Die Einheimischen interessierten sich für diese unattraktiven, schlecht bezahlten Jobs, welche die Gastarbeiter ausführten, wenig. Es wurden auch nur so viele Arbeiter nach Deutschland gelassen, wie es Arbeitsstellen gab. Diese Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, die aufgrund des Anwerbeabkommens erstellt worden sind, waren genau ein Jahr lang gültig. Der Strom der Arbeitsmigranten riss jedoch nicht ab, und erreichte im Jahre 1973 ihren Höhepunkt mit ca. 2,6 Millionen Personen (Zengin, 2016: S. 35f).

Aktuell gibt es wieder einen Zustrom von Gastarbeitern, aufgrund der Anfang 2016 in Kraft getretenen Westbalkanregelung. Durch diese Regelung wollte man den Flüchtlingsstrom aus Bosnien-Herzegowina, Serbien, Mazedonien, Albanien und dem Kosovo umleiten, denn diese Länder haben kaum Anspruch auf Asyl. Jedoch können Personen aus diesen Ländern legal nach Deutschland kommen, wenn sie ein Arbeitsangebot vorweisen können. Die Bundesagentur für Arbeit stellt lediglich fest, ob diese Stelle auch von einem Einheimischen eingenommen werden kann, doch meist bekommt der Migrant die Erlaubnis. Fast die Hälfte der Gastarbeiter übt Hilfstätigkeiten aus. Die größte Branche ist hierbei das Baugewerbe, hoch im Kurs stehen aber auch Gartenarbeit, Altenpflege und Reinigung. Das deutsche System ist mit diesem erneuten großen Ansturm momentan jedoch überfordert, eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit reicht also daher nicht für eine legale Einreise aus. Ergänzend muss ein Visum im jeweiligen Heimatland beantragt werden, diese Regelung ist bis auf weiteres bis zum Jahre 2020 gültig (Siems, 2017: WELT Online).

3.3 Flüchtling

Der Flüchtling differenziert sich von einem Arbeitsmigranten wie folgt: Normalerweise übersiedelt der Arbeitsmigrant aus freiem Willen, weil er in einem anderen Land bessere Lebensumstände erwartet. Das bedeutet, dass er immer in sein Herkunftsland zurückgehen kann und dort auch seine Bürgerrechte wahrnehmen kann. Flüchtlinge dagegen können nicht in ihr Ursprungsland heimkehren. Eine Großzahl der Menschen, die aus Afrika oder dem osteuropäischen Raum kommen sind daher Migranten und keine Flüchtlinge. Zudem kann ein Staat bei der Resporption von Einwanderern selbst bestimmen, welchen Aufenthaltsstatus sie bescheinigen (Holtkamp, 2016: S. 18). Flüchtlingen werden laut Genfer Flüchtlingskonvention mittlerweile fundamentale Bürgerrechte zugesprochen, wie z. B. Bewegungsfreiheit, Zugang zu den Gerichten sowie zu Bildung, dem Arbeitsmarkt und auch medizinischer Fürsorge. Somit erhalten sie dieselbe Konzilianz wie alle anderen Migranten, die eine legale Aufenthaltsgenehmigung haben (ebd. S. 17). Als Flüchtlinge werden also Personen bezeichnet, die ihr Heimatland wegen politischer und persönlicher Einstellungen sowie Abstammung und Religion oder auch als Kriegsfolge verlassen müssen. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen (oder auch Staatenlose, die sich dort aufhalten) sich aber nicht in diesem Staat befinden aus einer bestätigten Furcht vor einer Verfolgung werden somit Flüchtlinge genannt (Verfolgung wegen politischer Einstellungen, Mitglied einer spezifischen sozialen Gruppe, Nationalität, Religion, Rasse), bzw. dies sind anerkannte Flüchtlinge (Zengin, 2016: S. 39).

Flüchtlinge machen jedoch (anders als die weitverbreitete Meinung) nur einen relativ geringen Anteil der Migranten, die nach Deutschland kommen, aus. Im Jahre 2015 waren es ungefähr zwei Millionen, doch die meisten kamen aus anderen Staaten der EU. Jene sind nicht dazu verpflichtet sich zu erklären, warum sie nach Deutschland gekommen sind, da sie ihren Wohnort frei wählen können. Es handelt sich daher nur bei 23% aller Migranten um solche, die ein Asylantragsverfahren am Laufen haben. Sehr viele Flüchtlinge wurden auch von ihren benachbarten Ländern aufgenommen (wie die Ostafrikaner von Äthiopien oder ein Großteil der Syrer von dem Libanon, dem Iran und der Türkei), sodass gar nicht so viele tatsächlich nach Deutschland kommen, wie es die Medien heutzutage gerne darstellen. Die meisten Flüchtlinge ziehen nicht einmal aus ihrem Heimatland ab, sondern befinden sich innerhalb des Landes auf der Flucht und werden dabei u. a. auch durch die UN unterstützt (Heyse, Erpenbeck, Ortmann, 2016: S. 21).

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Massenzuwanderung. Die soziale Integration von Migranten als Aufgabenfeld der Sozialen Arbeit
Hochschule
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, ehem. Fachhochschule Landshut
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
19
Katalognummer
V513195
ISBN (eBook)
9783346100368
ISBN (Buch)
9783346100375
Sprache
Deutsch
Schlagworte
massenzuwanderung, integration, migranten, aufgabenfeld, sozialen, arbeit
Arbeit zitieren
Jessica Krismann (Autor:in), 2018, Massenzuwanderung. Die soziale Integration von Migranten als Aufgabenfeld der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/513195

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