Einleitung
Die Erwerbstätigkeit von Frauen galt Mitte des 19. Jahrhunderts als Zuverdienst und wurde mit dem Argument der vermeintlichen „Lohndrücker- und Konkurrenzfunktion“ der Arbeitsnehmerinnen bekämpft. Neben den Versuchen, Frauen möglichst aus der Erwerbsarbeit herauszudränen, wurden erwerbstätige Frauen auch im Lohn diskriminiert und erhielten nur ca. 30-60% der Löhne der Männer, die die gleiche Arbeit verrichteten. Erst in den Nachkriegsjahren wandten sich vielfache Bestrebungen in den Gewerkschaften wie auch Regelungen in Länderverfassungen gegen die Ungleichbehandlung zwischen Frauen und Männern. Diese waren sicher auch Ausdruck der in dieser Zeit „überdeutlich gewordenen Notwendigkeit von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung gerade angesichts der besonders wichtigen Rolle der erwerbsätigen Frauen“1. Diese Einsicht schlug sich dann auch bei der Schaffung des Grundgesetzes im Jahre 1949 wieder, in dem im Art, 3 II (GG) geregelt ist: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.
Trotz zunehmender Erwerbsbeteiligung und obwohl eine Reihe von Diskriminierungsverboten und Gleichstellungsmaßnahmen realisiert wurden, sind Frauen in vielfacher Hinsicht im Berufsleben benachteiligt. Im meiner Hausarbeit wird der theoretische Rahmen geschidert, d.h. es werden Begriffe definiert und ein Überblick über verschiedene Formen von Frauendiskriminierung gegeben.
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1 Vgl. Ministerialrat Dr. Hellmut Wißmann; Arbeits- und Sozialrecht, Heft 12, EuGH: Neues zur Geschlechtsdiskriminierung, Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 08.11.1990, Bonn 1991
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2.Was man unter Benachteiligung versteht
3.Erwerbssituation von Frauen
4. Struktur der Erwerbstätigkeit
4.1. Qualifikationsniveau
4.2. Geschlechtsspezifische Humankapitalinvestitionen in Kinder
5. Betriebliche Stellung
6. Das Statuserhalt-Konzept
7. Humankapitaltheorie und das Arbeitsangebot verheirateter Frauen
8. Bilden Frauen die Reservearmee auf dem Arbeitsmarkt?
9. Weibliche Erwerbsbiographien und beruflicher Aufstieg
9.1. Ungleiche Verteilung von Arbeitsmarktchancen
9.2. Teilzeit
9.3.. Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder „Babypause“
10. Einkommen und Karriere
11. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Erwerbstätigkeit von Frauen galt Mitte des 19. Jahrhunderts als Zuverdienst und wurde mit dem Argument der vermeintlichen „Lohndrücker- und Konkurrenzfunktion“ der Arbeitsnehmerinnen bekämpft.
Neben den Versuchen, Frauen möglichst aus der Erwerbsarbeit herauszudränen, wurden erwerbstätige Frauen auch im Lohn diskriminiert und erhielten nur ca. 30-60% der Löhne der Männer, die die gleiche Arbeit verrichteten.
Erst in den Nachkriegsjahren wandten sich vielfache Bestrebungen in den Gewerkschaften wie auch Regelungen in Länderverfassungen gegen die Ungleichbehandlung zwischen Frauen und Männern.
Diese waren sicher auch Ausdruck der in dieser Zeit „überdeutlich gewordenen Notwendigkeit von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung gerade angesichts der besonders wichtigen Rolle der erwerbsätigen Frauen“[1].
Diese Einsicht schlug sich dann auch bei der Schaffung des Grundgesetzes im Jahre 1949 wieder, in dem im Art, 3 II (GG) geregelt ist: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.
Trotz zunehmender Erwerbsbeteiligung und obwohl eine Reihe von Diskriminierungsverboten und Gleichstellungsmaßnahmen realisiert wurden, sind Frauen in vielfacher Hinsicht im Berufsleben benachteiligt.
Im meiner Hausarbeit wird der theoretische Rahmen geschidert, d.h. es werden Begriffe definiert und ein Überblick über verschiedene Formen von Frauendiskriminierung gegeben.
2. Was man unter Benachteiligung versteht
Benachteiligung wird mit dem Begriff der Diskriminierung synonym verwendet und ist das Zufügen von Nachteilen z.B. aufgrund des Geschlechtes. Das Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechtes ist in Art. 3 II Grundgesetz verankert. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27.10.1994 wurde ein neuer Satz 2 in Art. 3 II GG eingefügt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Ziel der Vorschrift ist die Herstellung von Gleichberechtigung in der Realität. Auf verfassungsrechtlicher Ebene wird anerkannt, dass derzeit Nachteile für Frauen in der sozialen Wirklichkeit bestehen, die es zu beseitigen gilt. Das Ziel, auf welches der Staat hierbei verpflichtet wird, ist Gleichheit. Diskutiert wird dies vor allem in der Gegenüberstellung von Chancengleichheit und Ergebnisgleichheit[2].
Das Fremdwörterlexikon bietet hier zwei Definitionen an:
durch unzutreffende Äußerungen oder Behauptungen in der Öffentlichkeit jemandes Ansehen, Ruf schaden, ihn (sie) herabsetzen, und durch unterschiedliche Behandlung benachteiligen, zurücksetzen[3].
Beide Definitionen treffen auf die Diskriminierung von Frauen zu. Zur Ersten gibt es das Beispiel der Diffamierung als Doppelverdiener. Welche Frau bekommt denn zweimal Gehalt? Diese Diffamierung ist also nicht nur unzutreffend, sondern setzt auch das Ansehen der Frauen herab, da es das Meinungsklima in der Öffentlichkeit dahingehend beeinflusst, dass Frauen eigentlich keine Berufstätigkeit zugestanden wird.
Die zweite Definition lässt sich durch ungleiche Ausbildungs- und Aufstiegschancen belegen und die Anzahl der Frauen in leitenden Positionen ist verschwindend gering.
3. Erwerbssituation von Frauen
Der Anteil der Frau an der Erwerbstätigen beträgt 16%. 65% der Frauen im erwerbsfähigen Alter beteiligen sich am Erwerbsleben. Vergleichen mit anderen Industrieländern, liegt Deutschland damit am unteren Ende der Skala; nur Italien (42%) und die Niederlande (43%) weisen eine noch geringere Erwerbsbeteiligung von Frauen auf.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
4. Struktur der Erwerbstätigkeit
Die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt unterscheidet sich von derjenigen der Männer immer noch grundlegend. Die sind benachteiligt durch Arbeitsmarktsegmentierung, Lohndiskriminierung und spezifische Arbeitsbelastungen (z.B. psychischer Belastungsaufwand). Trotz längerer schulischer und beruflicher Ausbildung lassen sich wesentliche Verbesserungen der Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht feststellen.
4.1 Qualifikationsniveau
Frauen haben inzwischen gegenüber Männern einen Bildungsvorsprung. Trotz ihrer gestiegenen Ausbildungsbeteiligung, verweisen die Frauenanteile im Kohortenvergleich noch auf ein qualitatives Ausbildungsdefizit gegenüber Männern[4].
Obwohl der Anteil der Mädchen an Gymnasien z.B. auf über 50% gestiegen ist und die Gesamtzahl der weiblichen Auszubildenden sich um 30% erhöht hat[5], konzentrieren sich Mädchen auf wenige Ausbildungsberufe und Frauen auf wenige Tätigkeitsfelder auf dem Arbeitsmarkt.
Im Level des Schulabschlusses gibt es nur kleine Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Im Level des beruflichen Ausbildungsabschlusses zeigen sich deutliche Unterschiede. Rund 18% der Männer und über 28% der Frauen sind ohne beruflichen Ausbildungsabschluss geblieben.
4.2 Geschlechtsspezifische Humankapitalinvestitionen in Kinder
Die Weichen für Investitionen in Humankapital werden zumeist bereits in der Kindheit von den Eltern gestellt. Traditionelles Rollendenken kann zu unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Investitionen kommen[6]. Und auch die Gestaltung institutioneller Rahmenbedingungen, die erst die Möglichkeit der Ausbildung von arbeitsmarktrelevantem Humankapital eröffnen, bleibt von den Auffassungen über die Rolle der Geschlechter nicht unbeeinflusst. In Deutschland wurden beispielweise erst 1889 erstmals Realkurse für Frauen eingerichtet[7], erst 1896 bestanden die ersten sechs Mädchen das Abitur an einem Mädchengymnasium in Berlin und erst zwölf Jahren später wurden die Universitäten für Frauen geöffnet[8].
[...]
[1] Vgl. Ministerialrat Dr. Hellmut Wißmann; Arbeits- und Sozialrecht, Heft 12, EuGH: Neues zur Geschlechtsdiskriminierung, Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 08.11.1990, Bonn 1991
[2] Vgl. http://lms.hu-berlin.de/cgi-bin/glossar_recht.pl?Benachteiligung
[3] Vgl. Duden Band 5, Fremdwörterbuch, Mannheim 1982, S.190
[4] Genior, Sabine, Sigrid Metz-Göckel; Differentielle Gleichheit und subtile Diskriminierung. Zur Gleichstellung der Geschlechter in Bildung und Beruf-eine Zwischenbilanz; Bildung; Bonn 2000
[5] Vgl. Mayer, Christine, Krüger, Helga u.a.; Mädchen und Frauen. Beruf und Biographie; München 1984, S.54
[6] Vgl. Holst, Elke; Die Stille Reserve am Arbeitsmarkt, Sigma; Berlin 2000; S.59
[7] Deutscher Bundestag 1998b
[8] Abgesehen davon werden auch Lehrinhalte von Rollenvorstellungen und das Gebaren an Schulen und Hochschulen von den sie dominierenden Kräften geprägt.
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