Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht

Das Widerspruchsverfahren

Titel: Das Widerspruchsverfahren

Seminararbeit , 2005 , 21 Seiten , Note: 11 Punkte

Autor:in: Susanne Jehmlich (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Rechtsnatur und Funktion des Widerspruchsverfahrens

Das Widerspruchsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren. Es ist zwar teilweise in §§68 ff. VwGO1 geregelt, was nahe legen könnte, es handle sich um ein zum Verwaltungsprozess gehörendes Verfahren. Der verwendete Begriff „Vorverfahren“ spricht jedoch für die Annahme eines vom Verwaltungsprozess strukturell und inhaltlich getrennten Verfahren, ebenso wie die in §79 2.HS VwVfG vorgesehene ergänzende Anwendung des VwVfG auf das Widerspruchsverfahren2. Dem doppelten Charakter (als Zulässigkeitsvoraussetzung einer verwaltungsgerichtlichen Klage erfüllt das Widerspruchsverfahren zugleich eine prozessuale Funktion3) entsprechend beurteilt sich die Kompetenz zur Gesetzgebung. Nach Art. 74 Nr.1 GG steht diese unstreitig dem Bund zu, die Voraussetzungen für die Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage zu erheben. Davon unberührt bleiben die inhaltlichen Befugnisse der Wbeh, in der Sache zu entscheiden. Die Sachentscheidung orientiert sich, da sie in einem Verwaltungsverfahren ergeht, am Vwvfr, dessen Regelungen gemäß Art.70 I, Art. 84 I GG grds. Angelegenheit der Länder ist.

Das Widerspruchsverfahren hat drei Funktionen, die nachfolgend benannt werden. Zunächst soll der Bürger einen Rechtsschutz erlangen. Zum einen soll ihm eine zusätzliche Rechtsverfolgung gegeben werden, um sein Ziel einfacher, schneller und kostengünstiger zu erreichen. Andererseits wird ihm ein Schutz gewährt, indem dieser Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung (§80 I) hat. Die Überprüfung umfasst nicht nur die Rechtmäßigkeitskontrolle, sondern auch eine volle Überprüfung der Zweckmäßigkeit der angezweifelten Entscheidung. Eine weitere Funktion des Widerspruchsverfahrens besteht darin, dass sich die Verwaltung selbst kontrollieren kann. Ihr wird mit der Einlegung des Widerspruchs die Möglichkeit gegeben, die angegriffene Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht noch einmal zu überprüfen. Auch steht ihr eine Heilung und Kompensation von Fehlern zu, indem die Behörde eine fehlerhafte oder ausgelassene Verfahrenshandlung korrekt nachholt4. Zuletzt soll damit auch eine Entlastung der Gerichte erzielt werden...
---
1 Alle nicht näher bezeichneten §§ sind solche der VwGO

2 Vgl. Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 3. Aufl., S. 222f.

3 Vgl. Brandt/Sachs (Hrsg.), Handbuch Verwaltungsverfahren und -prozess, Kapitel F, RdNr. 18

4 Vgl. Hufen, Fehler im Verwaltungsverfahren, 3.Aufl., RdNr. 527

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Rechtsnatur und Funktion des Widerspruchsverfahrens

2 Ablauf des Widerspruchverfahrens

2.1 Beginn und Wirkung

2.2 Verfahrensablauf und Beendigung

3 Zulässigkeitsvoraussetzungen des Widerspruchs

3.1 Verwaltungsrechtswegeröffnung §40 (1) VwGO analog

3.2 Statthaftigkeit des Widerspruchs

3.3 Ordnungsgemäße Erhebung des Widerspruchs

3.3.1 Zuständigkeit der Behörde

3.3.2 Form

3.3.3 Widerspruchsfrist §70 (1) S.1 VwGO

3.3.3.1 Dauer der Frist und Einhaltung

3.3.3.2 Berechnung der Frist

3.3.3.3 Entscheidung in der Sache bei einem verfristeten Widerspruch

3.3.3.4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand §60 VwGO

3.4 Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

3.5 Widerspruchsbefugnis und allgemeines Rechtsschutzinteresse

4 Begründetheit des Widerspruchs

4.1 Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit

4.2 Maßgebliche Sach- und Rechtslage

4.3 Umfang der Prüfung

4.4 Reformatio in peius - Verschlechterung im Widerspruchsverfahren

4.4.1 Begriff und Abgrenzung

4.4.2 Zulässigkeit der reformatio in peius

4.4.3 Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde und Umfang

5 Anforderungen an den Widerspruchsbescheid

5.1 Form, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung

5.2 Zustellung des Widerspruchsbescheides

5.3 Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid

Zielsetzung & Themen der Seminararbeit

Ziel dieser Arbeit ist es, das Widerspruchsverfahren als behördliches Vorverfahren systematisch darzustellen, seine rechtlichen Funktionen zu erläutern und die zentralen Zulässigkeits- sowie Begründetheitsvoraussetzungen zu analysieren.

  • Rechtsnatur und Funktionen des Widerspruchsverfahrens
  • Prozessualer Ablauf von der Erhebung bis zur Beendigung
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen wie Widerspruchsfrist und Zuständigkeit
  • Prüfungsumfang und das Verbot bzw. die Zulässigkeit der Reformatio in peius
  • Formale Anforderungen an den Widerspruchsbescheid

Auszug aus dem Buch

3.2 Statthaftigkeit des Widerspruchs

„Statthaft ist ein Rechtsbehelf, wenn er seiner Art nach für das Rechtsschutzbegehren vorgesehen ist.“7. Ein Widerspruch ist nach §68 bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklage statthaft, bei beamtenrechtlichen Streitigkeiten nach §126 III BRRG auch bei allen übrigen Klagen. Davon ausgehend ist zwischen dem Anfechtungs- und Verpflichtungswiderspruch zu differenzieren. Richtet sich der Widerspruch gegen einen existenten, tatsächlich vorliegenden VA, so liegt ein Anfechtungswiderspruch vor. Der VA (§35 S.1 VwVfG) muss objektiv8 gegeben sein. Er ist unzulässig, wenn der VA noch nicht bekanntgegeben wurde oder wegen eines Bekanntgabefehlers nicht wirksam geworden ist9. Nichtige VAe i.S.d. §44 VwVfG können ebenfalls Gegenstand eines Widerspruchs sein, da an ihre reale Existenz anzuknüpfen ist, die zumindest einen Rechtsschein erzeugt10. Ein Anfechtungswiderspruch ist unstatthaft, wenn er sich vorbeugend gegen einen erst zu erlassenden beabsichtigten VA richtet. Ein Verpflichtungswiderspruch ist statthaft, wenn der Erlass eines begünstigenden VAes abgelehnt wurde, wobei Abs. 2 in entsprechender Anwendung des Abs. 1 grds. die Durchführung eines Vorverfahrens anordnet.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Rechtsnatur und Funktion des Widerspruchsverfahrens: Das Kapitel definiert das Widerspruchsverfahren als Verwaltungsverfahren und erläutert dessen Funktionen als Rechtsschutz für den Bürger, Selbstkontrolle der Verwaltung und Entlastung der Gerichte.

2 Ablauf des Widerspruchverfahrens: Es wird der zeitliche Ablauf von der Erhebung durch den Beschwerten bis zur Beendigung durch Abhilfe oder Widerspruchsbescheid dargestellt.

3 Zulässigkeitsvoraussetzungen des Widerspruchs: Das Kapitel behandelt die formalen Voraussetzungen, insbesondere die Verwaltungsrechtswegeröffnung, Statthaftigkeit, Fristen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Widerspruchsbefugnis.

4 Begründetheit des Widerspruchs: Hier wird geprüft, ob der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig oder unzweckmäßig ist und welche Konsequenzen dies für die Entscheidung der Behörde hat, inklusive der Problematik der Reformatio in peius.

5 Anforderungen an den Widerspruchsbescheid: Dieser Abschnitt erläutert die notwendigen formalen Bestandteile eines Widerspruchsbescheids, wie Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung, Zustellung und Kostenentscheidung.

Schlüsselwörter

Widerspruchsverfahren, Verwaltungsakt, VwGO, VwVfG, Anfechtungswiderspruch, Verpflichtungswiderspruch, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Widerspruchsfrist, Devolutiveffekt, Reformatio in peius, Widerspruchsbescheid, Abhilfeverfahren, Rechtsbehelfsbelehrung, Ermessen, Rechtmäßigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und dem Ablauf des behördlichen Widerspruchsverfahrens im Verwaltungsrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zentrale Themen sind die Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen sowie die Anforderungen an den abschließenden Widerspruchsbescheid.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Die Arbeit dient der systematischen Aufarbeitung der gesetzlichen Grundlagen und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Widerspruchsverfahren.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf der Analyse von Gesetzestexten (VwGO, VwVfG) sowie einschlägiger Fachliteratur und Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Zulässigkeit, die materielle Prüfung der Begründetheit sowie die formellen Anforderungen an den Widerspruchsbescheid.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Wichtige Begriffe sind Widerspruchsverfahren, Verwaltungsakt, Reformatio in peius, Zuständigkeit und Rechtsschutz.

Was bedeutet die "Reformatio in peius" im Widerspruchsverfahren?

Dabei handelt es sich um eine Verschlechterung der Situation des Widerspruchsführers durch die Widerspruchsbehörde im Vergleich zum ursprünglichen Ausgangsbescheid.

Wie unterscheidet sich ein Anfechtungswiderspruch von einem Verpflichtungswiderspruch?

Der Anfechtungswiderspruch richtet sich gegen einen belastenden existenten Verwaltungsakt, während der Verpflichtungswiderspruch die Vornahme eines abgelehnten begünstigenden Verwaltungsaktes zum Ziel hat.

Was passiert, wenn ein Widerspruch verspätet eingelegt wurde?

Grundsätzlich ist der Widerspruch dann unzulässig, jedoch kann die Behörde im Einzelfall das Ermessen haben, dennoch in der Sache zu entscheiden, oder es kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß §60 VwGO erfolgen.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Widerspruchsverfahren
Hochschule
Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen
Note
11 Punkte
Autor
Susanne Jehmlich (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V51467
ISBN (eBook)
9783638474320
ISBN (Buch)
9783656814054
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Widerspruchsverfahren
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Susanne Jehmlich (Autor:in), 2005, Das Widerspruchsverfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51467
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  21  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum