Auswirkungen der IFRS Rechnungslegung auf das Controlling und die Konvergenz im Rechnungswesen


Diplomarbeit, 2005

77 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Einführung in die Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

2. Auswirkungen der IFRS-Rechnungslegung auf das Controlling
2.1 Anwendungsbereich der IFRS in Deutschland
2.2 IFRS 3 – Goodwill Abschreibung
2.2.1 Grundlagen
2.2.2 Konsequenzen für das Controlling
2.3 IAS 11 – Langfristige Auftragsfertigung
2.3.1 Grundlagen
2.3.2 Konsequenzen für das Controlling
2.4 IAS 38 – Immaterielle Vermögensgegenstände
2.4.1 Grundlagen
2.4.2 Konsequenzen für das Controlling
2.5 IAS 14 – Segmentberichterstattung
2.5.1 Grundlagen
2.5.2 Konsequenzen für das Controlling
2.6 Nicht an spezifische Standards gebundene Auswirkungen

3. Konvergenz im Rechnungswesen
3.1 Ursachen der Trennung von internem und externem Rechnungswesen
3.2 Motive für eine Harmonisierung
3.3 Abgrenzung des theoretischen Konvergenzbereiches
3.4 Anforderungen an Steuerungsgrößen
3.5 Anforderungen an ein konvergentes Rechnungswesen
3.6 Untersuchung einzelner IFRS auf ihre Konvergenzeignung
3.6.1 IFRS 3 – Goodwill Abschreibung
3.6.2 IAS 11 – Langfristige Auftragsfertigung
3.6.3 IAS 38 – Immaterielle Vermögensgegenstände
3.7 Ergebnis

4. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anwendungsbereich der IFRS in Deutschland

Abbildung 2: Einstufiger Impairment Test nach IFRS

Abbildung 3: Aktivierungskriterien immaterieller Vermögensgegenstände nach
IAS

Abbildung 4: Wichtige Segmentinformationen nach IAS

Abbildung 5: Konvergenzbereich eines harmonisierten Rechnungswesens

Abbildung 6: Prinzipien der Rechnungslegung nach IFRS

Abbildung 7: Anforderungen an ein konvergentes Rechnungswesen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Meßmethoden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades

Tabelle 2: Kriterienkataloge für die Anforderungen an Steuerungssysteme

Tabelle 3: Beurteilung der Steuerungseignung ausgewählter IFRS

1 Einleitung

1.1 Einführung in die Problemstellung

Die Internationalisierung der Weltwirtschaft hat auch vor der Rechnungslegung in Europa keinen Halt gemacht. Durch die EU-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 sind kapitalmarktorientierte EU-Konzerne ab 2005 zu einer Bilanzierung nach IFRS verpflichtet. Damit verbunden ist der unumkehrbare Abschied des von Gläubigerschutz und Vorsichtsprinzip geprägten HGB hin zu einem kapitalmarktorientierten Informationsinstrument für Investoren. Als Folge finden vermehrt Informationen aus dem internen Rechnungswesen Eingang in die externe Rechnungslegung, wie z. B. im Rahmen der Segmentberichterstattung oder der Ermittlung von Unternehmenswerten bei der Neuregelung der Goodwillbilanzierung nach IFRS 3.[1] Die Auswirkungen betreffen daher nicht nur die Bilanzierung, sondern stellen insbesondere auch das Controlling vor neue Herausforderungen.

Infolge der zunehmend engen Verzahnung von interner und externer Rechnungslegung stellt sich damit zwangsläufig die Frage, ob die lange Zeit als gegeben und notwendig hingenommene Trennung in zwei Rechnungswesenwelten[2] nicht überholt ist. Die seit Mitte der 90er Jahre unter Schlagworten wie Konvergenz, Integration oder Harmonisierung[3] des Rechnungswesens geführte Debatte[4] hat mit der IFRS-Pflichtbilanzierung ab 2005 neue Relevanz erhalten, da mit der Umstellung auf die neuen Rechnungslegungsstandards grundsätzlich auch über das Ausmaß der Harmonisierung von internem und externem Rechnungswesen zu entscheiden ist. Langfristig streben knapp 90 % der Mittel- und Großunternehmen ein konvergentes Rechnungswesen an.[5]

1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit stehen zwei eng miteinander verknüpfte Fragestellungen, die sich aus der Pflichtbilanzierung nach IFRS ergeben. Der erste Schwerpunkt verdeutlicht die Auswirkungen der Rechnungslegung nach IFRS auf das betriebliche Controlling anhand ausgewählter Standards (Gliederungspunkt 2). Der zweite Schwerpunkt (Gliederungspunkt 3) beschäftigt sich dann mit der Frage, inwieweit die Anwendung dieser IFRS-Standards eine Konvergenz im betrieblichen Rechnungswesen begünstigt und wie leistungsfähig ein solch harmonisiertes Rechnungswesen sein kann.

Gliederungspunkt 2 beginnt mit einer kurzen Darstellung des rechtlich relevanten Anwendungsbereiches der IFRS in Deutschland und legt damit gleichzeitig den Untersuchungsumfang fest. Anschließend werden die Regelungen ausgewählter IFRS jeweils in ihren Grundlagen vorgestellt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das betriebliche Controlling erklärt. Die zu untersuchenden Standards zeichnen sich dadurch aus, daß sie entweder eine außerordentlich große Bedeutung für die Mehrzahl deutscher Unternehmen haben und/oder die Schnittstellen zwischen externem und internem Rechnungswesen besonders deutlich werden. Dies trifft insbesondere auf IFRS 3 sowie die IAS 11, 38 und 14 zu.

Der steigende Wachstumsdruck des Kapitalmarktes führt vermehrt zu anorganischem Wachstum in Form von Unternehmenskäufen. Daher stellt der Goodwill oftmals einen der größten Bilanzposten dar und ist erst kürzlich durch die Verabschiedung von IFRS 3 neu geregelt worden.[6] Die Segmentberichterstattung nach IAS 14 greift verstärkt auf Daten des betrieblichen Controllings zurück und bietet sich daher für eine nähere Betrachtung an. IAS 11 (langfristige Auftragsfertigung) ist zentral mit der Anwendung der percentage of completion-Methode verbunden, anhand der die investororientierte Zielsetzung der IFRS mit ihren Auswirkungen auf das Rechnungswesen besonders gut demonstriert werden kann. Der Wandel von einer Industrie- zur Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft führt zu einer enorm gestiegenen Bedeutung der Schaffung und Erhaltung immaterieller Werte. IAS 38 (immaterielle Vermögenswerte) versucht dieser Entwicklung gerecht zu werden.

Neben den ausführlich vorgestellten Standards werden zum Schluß des Gliederungspunktes 2 die Konsequenzen für das Controlling untersucht, die nicht an spezifische Standards geknüpft sind, sondern welche sich aus der Konzeption der IFRS-Rechnungslegung ergeben.

Auf diesen Grundlagen aufbauend wird in Gliederungspunkt 3 analysiert, ob eine Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen allgemein und bei näherer Betrachtung der ausgewählten Standards möglich ist. Dazu werden zunächst die Ursachen für die Trennung in zwei unterschiedliche Rechnungssysteme anhand der Ziele von internem und externem Rechnungswesen aufgezeigt und anschließend die Motive für eine Aufhebung dieser Trennung vorgestellt. Von diesen Motiven ausgehend wird im Anschluß ein theoretischer Konvergenzbereich hergeleitet, der sich auf die Unternehmenssteuerung konzentriert. Für den vorgeschlagenen Harmonisierungskreis wird ein Katalog von Anforderungen begründet, den ein integriertes Rechnungswesen erfüllen sollte. Anhand dieser Kriterien wird anschließend analysiert, ob die in Gliederungspunkt 2 vorgestellten IFRS auch individuell betrachtet die Anforderungen an ein konvergentes Rechnungswesen erfüllen.

Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und gibt einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen.

2 Auswirkungen der IFRS-Rechnungslegung auf das Controlling

2.1 Anwendungsbereich der IFRS in Deutschland

Mit Erlaß des § 292a HGB ermöglichte der deutsche Gesetzgeber im Jahr 1998, den Konzernabschluß befreiend nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS/IFRS[7] oder US-GAAP) aufzustellen.[8] Dieses Wahlrecht wurde infolge der EU-Verordnung vom 19.07.2002 für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in Europa durch die Pflicht zur Anwendung der IFRS ab dem 1. Januar 2005 ersetzt und im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes Ende 2004 durch § 315a HBG in deutsches Recht transformiert.[9] Als kapitalmarktorientiert gelten Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt zugelassen sind.[10] Dies betrifft somit insgesamt ca. 7.000 Unternehmen in Europa, davon knapp 800 in Deutschland.[11] Ein Aufschub bis 2007 ist möglich für US-GAAP-Bilanzierer, die an einem geregelten Drittstaatenmarkt gelistet sind (in der Regel in den USA) sowie für Unternehmen, die den Kapitalmarkt lediglich mit Schuldverschreibungen in Anspruch nehmen.[12] Zusätzlich wurde den Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht gewährt, die IFRS auch auf den Konzernabschluß nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen anzuwenden. Ebenso ist die Entscheidung, die IFRS-Pflicht auf die Einzelabschlüsse auszuweiten, den Mitgliedsstaaten überlassen worden.[13] Mit Verabschiedung des Bilanzrechtsrechtsreformgesetzes hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der Ausgestaltung dieser Wahlrechte dazu entschlossen, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen für den Konzernabschluß ein Wahlrecht zwischen IFRS- und HGB-Bilanzierung einzuräumen und weiterhin zu einem HGB-Einzelabschluß zu verpflichten; allerdings ist die Veröffentlichung eines IFRS-Einzelabschlusses zu Informationszwecken ermöglicht worden.[14]

Für den Konzernabschluß nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen besteht ein Wahlrecht zwischen IFRS- und HGB-Bilanzierung.[15] Damit ergibt sich für Deutschland folgendes Bild:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 : Anwendungsbereich der IFRS in Deutschland[16]

Dies hat zur Folge, daß kapitalmarktorientierte Unternehmen neben dem IFRS-Konzernabschluß insgesamt drei Einzelabschlüsse aufstellen werden: einen IFRS-Abschluß für Informationszwecke, einen HGB-Abschluß für Ausschüttungszwecke und eine daraus abgeleitete Steuerbilanz als Grundlage der Steuerbemessung.[17] Zwar wird der Druck der Global Player auf eine Übernahme der IFRS auch in den Einzelabschluß aus Kosten- und Transparenzgründen zunehmen,[18] eine gesetzliche Verpflichtung zu IFRS-Einzelabschlüssen wird allerdings vor allem aus steuerlichen Gründen als schwer vorstellbar erachtet.[19]

2.2 IFRS 3 – Goodwill Abschreibung

2.2.1 Grundlagen

Mit dem neuen Standard IFRS 3 und den zwei überarbeiteten Standards IAS 36 und IAS 38 hat das IASB die Bilanzierung von Geschäfts- und Firmenwerten (Goodwill) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen neu geregelt.[20] Ein Goodwill[21] entsteht im Rahmen der zum Erwerbszeitpunkt vorzunehmenden Kaufpreisallokation (purchase price allocation[22] ), indem der Erwerber die Anschaffungskosten der Beteiligung auf alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens bis zur Höhe ihres jeweiligen Fair Values verteilt.[23] Der verbleibende Unterschiedsbetrag ist gem. IFRS 3.51 als Goodwill zu aktivieren und repräsentiert nach IFRS 3.52 eine Zahlung, die der Erwerber für künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus Vermögensgegenständen leistet, ohne daß dieser Betrag einzeln identifizierbar und ansetzbar ist.

Der Goodwill generiert von sich aus keine Zahlungsströme, sondern nur aus der Verbindung zu anderen Vermögenswerten.[24] Aus diesem Grund ist der ermittelte Goodwill für die Folgebewertung auf Gruppen von Vermögenswerten mit voneinander abgrenzbaren Zahlungsströmen (sog. Cash Generating Units) aufzuteilen.[25] Die Zuordnung erfolgt nach IAS 36.80 auf diejenigen CGUs, die erwartungsgemäß den Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluß ziehen. Dabei hat jede CGU die niedrigste Ebene darzustellen, auf welcher der Erfolg aus dem erworbenen Goodwill für interne Zwecke überwacht wird und darf nicht größer als die primären und sekundären Segmente aus der Segmentberichterstattung nach IAS 14 sein.[26]

Bei der Folgebilanzierung ist der Goodwill mindestens einmal jährlich mittels eines Impairment Tests auf seine Werthaltigkeit hin zu untersuchen und gegebenenfalls abzuschreiben (sog. Impairment-only-approach).[27] Ein Wertminderungsbedarf ermittelt sich aus dem Vergleich von Buchwert einer CGU (inkl. Goodwill) und dem erzielbaren Betrag (recoverable amount). Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use). Der fair value less costs to sell ist ein Betrag, der zwischen unabhängigen Dritten zu Marktbedingungen nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte.[28] Dieser ist in vielen Fällen nicht ermittelbar.[29] Dann wird im Regelfall auf den Nutzungswert einer CGU zurückgegriffen, der mit Hilfe von Unternehmensbewertungsmethoden aus dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cash Flows der CGU ermittelt wird.[30] Ein Abschreibungsbedarf (impairment loss) entsteht, wenn der erzielbare Betrag geringer als der Buchwert der CGU ist.[31] Ist der erzielbare Betrag hingegen größer als der Buchwert der CGU untersagt IAS 36.114 eine Werterhöhung. Ebenso ist es nach IAS 36.124 verboten, eine erfolgte Abschreibung in späteren Jahren umzukehren, d. h. eine spätere Wertaufholung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Abbildung 2 gibt einen Überblick über den einstufigen[32] Impairment Test:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 : Einstufiger Impairment Test nach IFRS[33]

2.2.2 Konsequenzen für das Controlling

Das Controlling hat infolge der Neuordnung der Goodwillbilanzierung enorm an Bedeutung für die externe Rechnungslegung gewonnen. Die Regelungen des IASB zum Impairment Test erfordern die regelmäßige Ermittlung von Markt- oder Nutzungswerten einer CGU. Die dafür benötigten Daten erfordern den Aufbau der entsprechenden Methoden- und Fachkompetenz im betrieblichen Controlling.[34] Informationen zu Marktwerten können aus dem Beteiligungscontrolling generiert werden, wenn es möglich ist, die zu prüfenden CGUs mit einem börsennotierten Unternehmen zu vergleichen.[35] Die häufiger vorkommende Bewertung von CGUs anhand von Nutzungswerten ist dem Grunde nach „eine kleine Unternehmensbewertung“.[36] Zur Berechnung des Nutzungswertes wird gewöhnlich die DCF-Methode (Discounted Cash Flow-Methode) genutzt, die den Nutzungswert einer CGU als Barwert der mit einem risikoadäquaten Kapitalisierungsfaktor diskontierten geschätzten Plan-Cash Flows berechnet.[37] Damit die Zahlungsströme des Detailzeitraumes prognostiziert werden können, sind die von Controlling und Management entwickelten kurz- und mittelfristigen Finanzpläne zu verwenden.[38] Als problematisch erweist sich allerdings, daß für die Nutzungswertberechnung nach IAS 36.50 bzw. IAS 36.44 keine Zahlungsströme aus der Finanzierungstätigkeit, zukünftige Steuern, Erweiterungsinvestitionen und Restrukturierungsmaßnahmen einbezogen werden dürfen. Die Durchführung entsprechender Planungsrechnungen und deren Modifikation ist eine Kernkompetenz des Controllings.[39]

Neben der Schätzung von Cash Flows nennt IAS 36.30 weitere bei der Nutzungswertberechnung zu berücksichtigende Faktoren wie Erwartungen über Abweichungen in der Höhe des zeitlichen Anfalls der künftigen Zahlungsströme, den Zeitwert des Geldes, Risiken aus der Unsicherheit der künftigen Zahlungsströme oder Faktoren, die andere Marktteilnehmer bei der Bestimmung der Cash Flows der CGU berücksichtigen würden. Daraus ergibt sich für das Controlling die Notwendigkeit alle betriebsindividuellen Informationen, die sich in Form von immateriellen Ressourcen, Synergien und Wachstumsaussichten sowie konzernspezifischem Know-How ausdrücken können, in die Nutzungswertermittlung zu integrieren.

Eine weitere Schnittstelle zwischen IFRS-Rechnungslegung und Controlling entsteht durch die Pflicht, den Impairment Test auch unterjährig durchzuführen, wenn schon früher Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Wertminderung des Goodwills schließen lassen.[40] IAS 36.12 und IAS 36.13 weisen explizit darauf hin, daß neben externen Informationsquellen für Wertminderungsindikatoren auch alle internen Informationen zu berücksichtigen sind. Dies erfordert entweder die Einbeziehung von Warnsystemen in das interne Regelreporting oder sogar einen eigenen Verantwortungsbereich im Risikocontrolling eines Unternehmens, der für die Identifikation von Wertminderungsanzeichen und deren Monitoring zuständig ist.[41]

Wie bereits unter 2.2.1 dargestellt, soll eine CGU die unterste Berichtsebene eines Unternehmens repräsentieren, auf der der Goodwill für interne Zwecke des Managements überwacht wird. Daraus folgt, daß die CGUs und damit einhergehend die Bewertung des Goodwills anhand der existierenden Reporting- und Überwachungsstrukturen auszurichten sind. Somit hat das Controlling die Informationen zur Erfassung und Definition der CGUs zu liefern. Ändert sich die interne Berichtsstruktur, ist eine Neuausrichtung der Goodwill-Allokation erforderlich, d. h. der Buchwert des Goodwills ist auf Grundlage des relativen Fair Value neu zuzuordnen.[42]

Die Berechnungen des Goodwills lassen sich auch als Barwert der Überrenditen interpretieren, die auf das gebundene Kapital verdient werden.[43] Somit stellt die Berechnung des Unternehmensgoodwills nichts anderes dar als ein Investitionscontrolling auf übergeordneter Ebene. Hier besteht die Notwendigkeit einer Integration des Goodwillcontrollings in die interne Steuerung und Kontrolle des strategischen Beteiligungscontrollings.[44]

2.3 IAS 11 – Langfristige Auftragsfertigung

2.3.1 Grundlagen

Großprojekte wie z. B. Brücken-, Kraftwerk-, Flugzeug- oder Anlagenbau zeichnen sich dadurch aus, daß die Fertigung eine längere Zeit in Anspruch nimmt und so mehrere Rechnungsperioden betroffen sein können. IAS 11 ist auf alle Fertigungsaufträge anwendbar, die über einen Bilanzstichtag hinweg andauern.[45] Charakteristisch für die Auftragsfertigung ist, daß die Kundenakquisition schon vor Beginn der Produktion abgeschlossen ist und daher keine Fertigung für den anonymen Markt erfolgt.[46] Die IFRS sehen gem. dem Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung[47] die fertigungsproportionale Teilgewinnrealisierung in Form der percentage of completion-Methode (pocM) vor. IAS 11.22 verlangt für die Anwendung der pocM eine verläßliche Schätzung der Gesamtergebnisse und differenziert die konkreten Anforderungskriterien nach Festpreisverträgen (Preis ist vorher vertraglich festgelegt) und cost-plus-Verträgen (Erlös setzt sich aus den angefallenen Kosten zuzüglich eines prozentualen Gewinnzuschlags zusammen). Festpreisverträge müssen alle vier der folgenden Kriterien erfüllen, cost-plus-Verträge hingegen nur die Kriterien 2 und 4:[48]

1) zuverlässige Ermittlung der Gesamterlöse des Auftrages,
2) die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Auftrag sind wahrscheinlich,
3) bis zur Fertigstellung anfallende Auftragskosten sowie Fertigstellungsgrad können zuverlässig ermittelt werden,
4) zurechenbare direkte und indirekte Kosten können eindeutig bestimmt und zuverlässig bewertet werden.

Ist eine verläßliche Schätzung des Auftragsergebnisses nicht möglich, sieht IAS 11.33 die erfolgsneutrale Bilanzierung entsprechend der recoverable cost-Methode vor, nach der Umsatzerlöse nur in Höhe der bis dahin entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen erfaßt werden dürfen.[49]

Da bei Anwendung der pocM der Gesamtgewinn schon während der Fertigung anteilig entsprechend dem Fertigungsfortschritt auf die einzelnen Perioden verteilt wird, liegt das Kernproblem in der Ermittlung des Fertigstellungsgrades.[50] IAS 11.30 sieht grundsätzlich input- und outputorientierte Meßmethoden vor, wobei die jeweils zuverlässigste anzuwenden ist. Einen Überblick über verschiedene Verfahren zur Messung des Fertigstellungsgrades gibt die folgende Tabelle:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Meßmethoden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades[51]

[...]


[1] Vgl. Ruhwedel, F./Schultze, W. (2004), S. 494.

[2] Vgl. zu der auf Schneider zurückgehenden Systematisierung in internes und externes Rechnungswesen Schneider, E. (1954), S. 7.

[3] Vgl. zu den Bedeutungszusammenhängen der meist synonym verwandten Termini Küting, K./Lorson, P. (1999), S. 47.

[4] Auslöser war die Neustrukturierung des internen Rechnungswesens im Hause Siemens, vgl. Pfaff, D. (1994), S. 1067.

[5] Vgl. Haring, N./Prantner, R. (2005), S. 151.

[6] Bei einigen Unternehmen übersteigt der ausgewiesene Goodwill sogar das Eigenkapital. So ergeben sich bspw. für den Konzernabschluß 2003 Goodwill-Eigenkapital-Relationen von 101,4 % bei FMC, 153,4 % bei TUI und 221,4 % bei RWE, vgl. Schürmann, C. (2004), S. 110.

[7] Die damals gültige Bezeichnung war noch IAS und wurde 2002 in IFRS geändert. Vgl. z. B. Grünberger, D./Grünberger, H. (2005), S. 4.

[8] Vgl. stellvertretend Schön, D./Kröninger, L. (2005), S. 85.

[9] Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, in Abl. L 243/1 vom 11.09.2002. Vgl. zum Bilanzrechtsreformgesetz BGBl. I 2004, S. 3166-3182.

[10] Vgl. d’Arcy, A. (2004), S. 120.

[11] Vgl. d’Arcy, A. (2004), S. 120; Grünberger, D./Grünberger, H. (2005), S. 2.

[12] Vgl. Böttcher, A./Burkhardt, K. (2005), S. 54.

[13] Vgl. Hedel, W. (2005), S. 95.

[14] Vgl. hierzu sowie zu weiteren Bestandteilen des Bilanzrechtsreformgesetzes Wendlandt, K./Knorr, L. (2005), S. 53-57.

[15] Vgl. Hedel, W. (2005), S. 95.

[16] Eigene Darstellung unter Verwendung der Abbildungen und Erläuterungen bei Heuser, P. J./Theile, C. (2005), Rz. 50, 59; Hedel, W. (2005), S. 95; Wendlandt, K./Knorr, L. (2005), S. 54.

[17] Vgl. Wagenhofer, A. (2005), S. 86-87; Spengel, C. (2004), S. 131. Für an der NYSE gelistete Unternehmen besteht darüber hinaus weiterhin die Pflicht zur US-GAAP Bilanzierung, da die SEC IFRS-Abschlüsse bisher nicht anerkennt.

[18] Vgl. Spengel, C. (2004), S. 131; Schreiber, U. (2002), S. 106.

[19] Vgl. Arbeitskreis Externe Unternehmensrechnung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaftslehre (2003), S. 1587-1588; Haller, A. (2003), S. 415-416. Zu der restriktiven Haltung des Bundesjustizministeriums vgl. Hoffmann, W.-D./Lüdenbach, N. (2004), S. 146.

[20] Dies stellt zugleich den Abschluß von Phase 1 des „Business Combinations Projects“ dar, das auf eine weitgehende Konvergenz mit den US-GAAP (SFAS 141 und SFAS 142) abzielte, vgl. Bieker, M./Esser, M. (2004), S. 449.

[21] Exakter wäre die Bezeichnung derivativer Goodwill für einen aus externem Unternehmenswachstum resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert im Gegensatz zu dem durch internes Wachstum entstehenden, nicht zu bilanzierenden, originären Goodwill, vgl. Wagenhofer, A. (2005), S. 211.

[22] Vgl. IFRS 3.14. Damit wurde die vorher alternativ anwendbare „pooling of interest-Methode“ abgeschafft.

[23] Vgl. Hopf, G./Oberhumer, C. (2005), S. 80.

[24] Vgl. Kümpel, T. (2005), S. 75.

[25] Vgl. Bartelheimer, J./Kückelhaus, M./Wohlthat, A. (2004), S. 24; Glaum, M./Vogel, S. (2004), S. 48.

[26] Vgl. Glaum, M./Vogel, S. (2004), S. 48; Küting, K./Wirth, J. (2004), S. 175.

[27] Vgl. Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D. (2004), S. 1069. Die vormals gültige planmäßige Abschreibung ist demnach nicht mehr erlaubt.

[28] Vgl. zum erzielbaren Betrag auch IAS 36.74. Der fair value less costs to sell ist beispielsweise aus verbindlichen Kaufverträgen oder Marktpreisen ableitbar, vgl. IAS 36.25-29.

[29] Vgl. Bieker, M./Esser, M. (2004), S. 454-455; Protzek, H. (2003), S. 498.

[30] Vgl. zur Ermittlung des Nutzungswertes und den resultierenden Implikationen für das Controlling Gliederungspunkt 2.2.2.

[31] Vgl. ausführlich zum strukturellen Ablauf des Impairment Test Wirth, J. (2005), S. 7-91.

[32] IAS 36 teilt den Werthaltigkeitstest nicht auf zwei Ebenen auf, sondern vergleicht direkt erzielbaren Betrag und Buchwert, vgl. Bieker, M./Esser, M. (2004), S. 451-453. Der zweistufige Test nach US-GAAP untersucht zunächst auf einen Abschreibungsbedarf dem Grunde nach und dann ggf. der Höhe nach, vgl. Heyd, R./Lutz-Ingold, M. (2005), S. 121-123.

[33] Eigene Darstellung in Anlehnung an Glaum, M./Vogel, S. (2004), S. 50.

[34] Vgl. Lorson, P. (2004a), S. 241.

[35] Vgl. Kümpel, T. (2005), S. 76.

[36] So nennen Pfeil und Vater die Ermittlung des Fair Value (entspricht dem value in use nach IFRS) gem. den Vorschriften SFAS No. 141 und SFAS No. 142. Vgl. Pfeil, O. P./Vater, H. J. (2002), S. 66, 71.

[37] Vgl. IAS 36.31 und zu weiteren zu berücksichtigenden Faktoren bei der Ermittlung des Nutzungswertes IAS 36.30 sowie Hopf, G./Oberhumer, C. (2005), S. 82.

[38] Vgl. KPMG (2004b), S. 110; IAS 36.33b.

[39] Vgl. Weber, J. (2004), S. 338; Horváth, P. (2002), S. 199; Bartelheimer, J./Kückelhaus, M./Wohlthat, A. (2004), S. 23. Zu den einzelnen Phasen des Planungsprozesses (insbesondere Prognose und Bewertung) vgl. Horváth, P. (2002), S. 207-210.

[40] Vgl. IAS 36.90 i. V. m. IAS 36.9.

[41] Vgl. zu möglichen Anzeichen einer Wertminderung IAS 36.12. Allerdings stellt IAS 38.13 klar, daß ein Unternehmen weitere Anhaltspunkte für eine Wertminderung identifizieren kann, die zu einem Impairment Test verpflichten würden.

[42] Vgl. Hoffmann, W.-D. (2004), Rz. 67c; IAS 36.87.

[43] Vgl. Schultze, W./Hirsch, C. (2005), S. 123-124.

[44] Vgl. Glaum, M./Vogel, S. (2004), S. 43-44. Vgl. zu einer Analyse der Eignung der Goodwill-Bilanzierung zur Unternehmenssteuerung Gliederungspunkt 3.6.1.

[45] Vgl. Hoke, M. (2001), S. 134. Somit ist auch ein Auftrag, der bspw. am 30.12 beginnt und am 02.01. des Folgejahres fertiggestellt wird, bilanziell nach IAS 11 abzubilden.

[46] Vgl. Selchert, F. W. (1990), S. 800; Seeberg, T. (2002), Rz. 3.

[47] Vgl. Heyd, R. (2003), S. 117; Amman, H./Müller, S. (2003), S. 72.

[48] Vgl. IAS 11.23 und IAS 11.24; Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. (2004), S. 357.

[49] Vgl. Weißenberger, B. E./Haas, C. A. J. (2004a), S. 56; Lorson, P. (2004a), S. 234.

[50] Vgl. Keitz, I. von/Schmieszek, O. (2004), S. 122.

[51] Eigene Darstellung. Zurückgegriffen wurde auf die Erklärungen bei Keitz, I. von/Schmieszek, O. (2004), S. 122-123; Born, K. (2004), S. 148; KPMG (2004a), S. 93; Heuser, P. J./Theile, C. (2005), Rz. 843.

Ende der Leseprobe aus 77 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen der IFRS Rechnungslegung auf das Controlling und die Konvergenz im Rechnungswesen
Hochschule
Westfälische Wilhelms-Universität Münster  (FB Controlling)
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
77
Katalognummer
V51472
ISBN (eBook)
9783638474368
ISBN (Buch)
9783656795377
Dateigröße
676 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit hat 2 Schwerpunkte: Zum einen stellt sie die Auswirkungen der IFRS Pflichtbilanzierung auf das Controlling dar. Es ergeben sich daraus zahlreiche, bisher nicht erforderliche, Anforderunge n für das betriebliche Controlling. Zum zweiten zeigt die Arbeit theoretisch und an ausgewählten Beispielen in welchem Umfang die IFRS den Harmonisierungsprozeß zwischen internem und externem Rechnungswesen begünstigen.
Schlagworte
Auswirkungen, IFRS, Rechnungslegung, Controlling, Konvergenz, Rechnungswesen
Arbeit zitieren
Christoph Terlinde (Autor:in), 2005, Auswirkungen der IFRS Rechnungslegung auf das Controlling und die Konvergenz im Rechnungswesen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51472

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Auswirkungen der IFRS Rechnungslegung auf das Controlling und die Konvergenz im Rechnungswesen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden