Unternehmensbewertung mit dem WACC-Ansatz: Darstellung und Vergleich mit anderen Dicounted Cash Flow-Verfahren


Seminararbeit, 2004

24 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen der Unternehmensbewertung 1
2.1 Bewertungsanlässe
2.2 Objektiver versus subjektiver Unternehmenswert
2.3 Bewertungsfunktion

3. Weighted Average Cost of Capital (WACC) - Methode
3.1 Einordnung
3.2 Free Cash Flow
3.3 Diskontierungsfaktor
3.4 Residualwert
3.5 Konzept

4. Weitere DCF-Verfahren
4.1 Bruttoverfahren (entity approach)
4.1.1 Adjusted Present Value (APV)-Methode
4.1.2 Total Cash Flow (TCF)-Methode
4.2 Nettoverfahren (equity approach) 14 4.3 Vergleich und Kritik an den DCF-Verfahren

5. Fazit

Verzeichnis der Internetquellen

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Ablauf der DCF-Methode

Abb. 2: Discounted Cash Flow Verfahren

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Anlässe für eine Unternehmensbewertung

Tab. 2: Methoden der Unternehmensbewertung

Tab. 3: Überblick über DCF-Verfahren

1. Einleitung

Die Unternehmensbewertung gewinnt im Zuge der Globalisierung und der steigenden Komplexität von Unternehmensstrukturen zunehmend an Bedeutung. Die Gründe für ein stärkeres Interesse an der Unternehmensbewertung resultieren aus der steigenden Zahl von Unternehmensakquisitionen, Verkäufen und IPOs, vor deren Durchführung im Regelfall eine Bewertung vorgenommen wird. Aus verschiedenen empirischen Untersuchungen ist hervorgegangen, dass bei Transaktionen gezahlte Unternehmenspreise oft zu hoch waren. Oft sind die Ursachen in Fehleinschätzungen der Marktteilnehmer zu finden, bzgl. erwarteter Synergieeffekte und Möglichkeiten auf neuen, damit aber auch unbekannten Geschäftsfeldern wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Allerdings sind auch all zu oft fehlerhafte Bewertungsmethoden oder die falsche Anwendung dieser, Grundlage für zu hohe Zahlungen. Unternehmensbewertung bedeutet, Vergleich mit einer alternativen bekannten Anlagemöglichkeit. Aus dem bekannten Preis der Vergleichsanlage, wird versucht auf den bisher unbekannten Preis des Unternehmens zu schließen. Im Folgenden sollen kurz auf die Funktion und die Anlässe der Unternehmensbewertung eingegangen werden. Anschließend werden die DCF-Verfahren dargestellt und miteinander verglichen, wobei sich der Schwerpunkt dieser Arbeit auf den WACC-Ansatz konzentriert, der ein methodisches Konzept in der Familie der DCF-Verfahren ist.

2. Grundlagen der Unternehmensbewertung

2.1 Bewertungsanlässe

Es sind in der Unternehmensbewertungslehre eine Vielzahl von Anlässen bekannt, die Anlass zu einer Bewertung geben. Diese Vielfältigkeit der Anlässe macht eine genaue Klassifizierung schwierig, daher existiert in der Praxis eine große Zahl von Ansätzen. In der Praxis wird häufig zwischen entscheidungsunabhängigen und entscheidungsabhängigen Bewertungsanlässen unterschieden. Die entscheidungsunabhängigen Situationen sind dadurch gekennzeichnet, dass sich die Eigentumsverhältnisse nicht verändern.[1] Solche Situationen sind u.a. bei Sanierungsverhandlungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen und der Erstellung von Insolvenzplänen gegeben, Damit ist die Bestimmung des Bewertungsverfahrens relativ unproblematisch, weil sie sich meistens an rechtlichen Vorschriften orientiert. Bei den entscheidungsabhängigen Situationen, welche durch eine Änderung der Eigentumsverhältnisse gekennzeichnet ist, wird weiterhin in dominierte und nicht dominierte Verhandlungssituationen unterschieden. Entscheidungsabhängige Anlässe beabsichtigen eine Änderung der Eigentumsverhältnisse. Zu den Anlässen in denen sich keine Partei in einer dominanten Verhandlungssituation befindet, gehören Kauf, Verkauf, freiwillige Fusionen, Entflechtung von Unternehmen sowie der Eintritt eines Gesellschafters in ein bestehendes Unternehmen. Die wesentlichen Anlässe bei denen eine der Parteien die Änderung der Eigentumsverhältnisse durchsetzen kann, also sich in einer dominanten Situation befindet, sind das Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft, die Ermittlung der Ausgleichszahlung bei Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages, die Abfindung von Minderheitsgesellschaftern bei übertragener Umwandlung sowie die Enteignung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Anlässe für eine Unternehmensbewertung

(Quelle: Drukarczyk (2003) S. 123)

Grundsätzlich gibt jede Veränderung in der Zusammensetzung der Eigentümer einen Anlass zur Unternehmensbewertung.[2]

2.2 Objektiver versus subjektiver Unternehmenswert

Unter dem subjektiven Unternehmenswert, versteht man den Entscheidungswert des Käufers oder Verkäufers. Dieser Entscheidungswert, auch Grenzpreis für die Entscheidung über den Kauf oder Verkauf des Unternehmens genannt, gibt an, was der Käufer maximal für das Unternehmen bezahlen darf (Preisobergrenze), bzw. was der Verkäufer mindestens für das Unternehmen fordern muss (Preisuntergrenze), damit die Transaktion nicht zu einer Verschlechterung seines Vermögens führt.[3] Hinter dem objektiven Unternehmenswert hingegen, verbergen sich traditionelle Bewertungsverfahren, bei denen der Substanzwert im Vordergrund steht. Hier wird ein für alle Individuen allgemeingültiger Unternehmenswert ermittelt, der frei von persönlichen Präferenzen und Erwartungen ist. Durch den Streit der beiden Anhänger entstand unter Einfluss der „Kölner Schule“[4] der Begriff des objektivierten Unternehmenswertes. Er versucht beide konkurrierenden Ansätze zu überwinden und den Unternehmenswert eines unveränderten Unternehmens zu ermitteln und diesen Wert als typisierten Zukunftserfolgwert zu betrachten, unter der Prämisse, der Unternehmensfortführung in unveränderter Form. Somit sind Risiken und Chancen in der Bewertung enthalten, d.h. personenbedingte Einflüsse werden nicht vernachlässigt.[5]

2.3 Bewertungsfunktionen

Während diese mandantenspezifische Preisermittlung der Beratungsfunktion entspricht, liegt die Aufgabe der Vermittlungsfunktion darin, im Falle eines Dissenses der Verhandlungsparteien bezüglich des Kaufpreises einen Schiedswert (Arbitriumwert) vorzuschlagen, der als Kompromissvorschlag keine der beiden Parteien übervorteilt. Ein positiver Einigungsbereich (Grenzpreis Verkäufer nicht höher als Grenzpreis des Käufers) ist Grundlage für seine Ermittlung.[6] Der Gutachter hat das Gebot der Überparteilichkeit zu beachten. Die Argumentationsfunktion im Rahmen nicht dominierter Verhandlungssituationen ergänzt die beiden Zwecksetzungen. Sie hat die Aufgabe die Argumentation einer Verhandlungspartei durch den Ansatz eines Unternehmenswertes so zu unterstützen, dass das angestrebte Verhandlungsresultat möglichst weitestgehend erreicht wird.[7]

[...]


[1] Vgl. Serfling, K. / Pape, U. (1995), S.805.

[2] Vgl. Drukarczyk (2003), S.122.

[3] Vgl. Drukarczyk (2003), S. 132.

[4] „Kölner Schule“, darunter werden u.a. Busse von Colbe, Engels, Jaensch, Matschke, Münstermann, Sieben u.a.m. verstanden.

[5] Vgl. Kussmaul (1999), S.333.

[6] Vgl. Born (1995), S.43.

[7] Vgl. Serfling, K.; Pape, U. (1996), S. 812.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Unternehmensbewertung mit dem WACC-Ansatz: Darstellung und Vergleich mit anderen Dicounted Cash Flow-Verfahren
Hochschule
Universität Osnabrück  (Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
International Accounting
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
24
Katalognummer
V51611
ISBN (eBook)
9783638475341
ISBN (Buch)
9783656807063
Dateigröße
680 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmensbewertung, WACC-Ansatz, Darstellung, Vergleich, Dicounted, Cash, Flow-Verfahren, International, Accounting
Arbeit zitieren
Lars Brackschulze (Autor:in), 2004, Unternehmensbewertung mit dem WACC-Ansatz: Darstellung und Vergleich mit anderen Dicounted Cash Flow-Verfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51611

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