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Direkte Demokratie in der Weimarer Republik

Title: Direkte Demokratie in der Weimarer Republik

Term Paper , 2000 , 16 Pages

Autor:in: Eva Dorothée Schmid (Author)

Politics - Political Theory and the History of Ideas Journal
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Schon in den 70er Jahren prüfte die Enquete-Kommission "Verfassungsreform" des Deutschen Bundestages verschiedene Möglichkeiten einer Verstärkung politischer Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte, lehnte jedoch die Implementation direktdemokratischer Elemente in das Grundgesetz ab. Die Herstellung der deutschen Einheit und die Verfassungsgebung in den neuen Bundesländern hat die Frage der Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene wiederbelebt. Diese Elemente finden sich zwar in fast allen Landesverfassungen, aber auf Bundesebene ist ein Volksentscheid nur in Artikel 29 (3) vorgesehen, wenn es um die Neugliederung des Bundesgebietes geht. Im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung von 1919 ist die gegenwärtige Verfassung der Bundesrepublik sehr stark repräsentativ geprägt.
Wenn man der Frage nachgeht, warum das so ist, werden in der Literatur immer wieder die schlechten "Weimarer Erfahrungen", vor deren Hintergrund der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verfaßte, angeführt. Dies war auch bei der Diskussion um eine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung der Fall. CDU/CSU lehnten den Antrag von SPD und Grünen ab, die Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid als komplementäre Instrumente zum parlamentarisch-repräsentativen System einführen wollten. Der Parlamentarische Rat habe gerade mit seinem strikten Bekenntnis zur parlamentarisch-repräsentativen Demokratie die entscheidenden Konsequenzen aus dem Scheitern der Weimarer Demokratie gezogen. Selbst wenn in der Weimarer Republik nur relativ wenige Entscheidungen getroffen wurden, habe die parlamentarische Demokratie damals doch unter dem permanenten Druck plebiszitärer Entscheidungsmöglichkeiten gestanden, was wesentlich zu ihrer Schwächung beigetragen habe. Die Entscheidung des Parlamentarischen Rates vor dem Hintergrund der Weimarer Erfahrungen sei auch heute noch richtungsweisend, hieß es von Seiten der CDU/CSU.
Dies ist Anlaß für mich, in dieser Arbeit der Frage, welche Instrumente direkter Demokratie es in der Weimarer Republik gab und wie die Erfahrungen damit waren, nachzugehen.
Zunächst werde ich einige der in dieser Hausarbeit verwendeten Begriffe klären, danach wird vorgestellt, über welche plebiszitären Elemente die Weimarer Reichsverfassung verfügte und im anschließenden Kapitel werden die Erfahrungen, die mit diesen Elementen gemacht wurden, aufgezeigt. Im letzten Kapitel wird dann erörtert, inwieweit das "Weimarer Argument" heute überhaupt noch stichhaltig ist.

Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Direkte Demokratie

2.2 Verschieden Formen direktdemokratischer Abstimmungen

2.2.1 Volksbegehren

2.2.2 Volksentscheid

2.2.3 Volksbefragung

2.2.4 Referendum

3. Elemente direkter Demokratie in der Weimarer Verfassung

3.1 Entstehung der Weimarer Verfassung

3.2 Gebietsänderungen

3.3 Wahl des Reichspräsidenten

3.4 Volksgesetzgebung

4. Die „Weimarer Erfahrungen“

4.1 Die einzelnen Volksgesetzgebungsfälle

4.2 Erfahrungen und Lehren

5. Fazit

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die direktdemokratischen Instrumente der Weimarer Reichsverfassung sowie deren praktische Anwendung, um zu bewerten, ob das häufig angeführte „Weimarer Argument“ gegen die Einführung plebiszitärer Elemente im Grundgesetz noch zeitgemäß ist.

  • Strukturelle Analyse direktdemokratischer Elemente in der Weimarer Reichsverfassung.
  • Untersuchung der tatsächlichen Volksgesetzgebungsfälle zwischen 1922 und 1932.
  • Kritische Auseinandersetzung mit der These, plebiszitäre Elemente hätten zum Untergang der Weimarer Republik beigetragen.
  • Bewertung der Stimmabgabe- und Beteiligungsquoren als verfahrenstechnische Barrieren.
  • Einordnung der historischen „Weimarer Erfahrungen“ in den Kontext heutiger verfassungsrechtlicher Debatten.

Auszug aus dem Buch

4.2 Erfahrungen und Lehren

Otmar Jung schreibt, daß gegen die Volksgesetzgebung üblicherweise zwei Argumente ins Feld geführt würden: Sie sei in der Weimarer Republik ohne praktischen Erfolg geblieben und habe obendrein zu deren Untergang beigetragen. Diese beiden Argumente sollen hier auf ihre Stichhaltigkeit hin untersucht werden.

Das erste Argument erscheint nach den Ausführungen im vorigen Kapitel evident. Dabei wird aber verkannt, daß ein Erfolg nicht bloß darin besteht, daß das Volksgesetzgebungverfahren vollständig durchgeführt wird und am Ende ein Gesetz verkündet wird. Das Weimarer Verfahren der Volksgesetzgebung muß als Verfahren „zweiter Wahl“ verstanden werden, das eine korrigierende Alternative zum primären parlamentarischen Problemlösungsverfahren darstellt. Damit gilt, was für alle Kontroll- und Korrekturverfahren gilt: sie wirken schon durch ihr bloßes Vorhandensein.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Ablehnung plebiszitärer Elemente im Grundgesetz aufgrund der Weimarer Erfahrungen und definiert das Ziel der Arbeit, diese Begründung kritisch zu hinterfragen.

2. Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel klärt grundlegende Begriffe der direkten Demokratie und differenziert zwischen verschiedenen Formen wie Volksbegehren, Volksentscheid, Volksbefragung und Referendum.

3. Elemente direkter Demokratie in der Weimarer Verfassung: Es werden die in der Verfassung von 1919 verankerten direktdemokratischen Verfahren dargelegt, darunter Gebietsänderungen, Wahlen und die spezifische Volksgesetzgebung.

4. Die „Weimarer Erfahrungen“: Die Analyse untersucht die tatsächlichen Initiativen der Weimarer Zeit sowie die Argumente, die den plebiszitären Elementen ein Scheitern oder eine Destabilisierung der Republik zuschreiben.

5. Fazit: Das Fazit kommt zu dem Schluss, dass das „Weimarer Argument“ zur Ablehnung direktdemokratischer Elemente heute nicht mehr stichhaltig ist, da das Scheitern eher auf den Parlamentarismus als auf die direkte Demokratie zurückzuführen sei.

Schlüsselwörter

Direkte Demokratie, Weimarer Reichsverfassung, Volksentscheid, Volksbegehren, Plebiszit, Parlamentarismus, Weimarer Republik, Verfassungsreform, Beteiligungsquorum, politische Partizipation, Gesetzgebung, Weimarer Erfahrungen, Volksgesetzgebung, politische Stabilität.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Anwendung direktdemokratischer Instrumente in der Weimarer Republik, um die historische Begründung für deren Ablehnung in modernen Verfassungsdiskussionen zu überprüfen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Volksgesetzgebung, die Analyse konkreter Abstimmungsfälle sowie die kritische Reflexion des Einflusses plebiszitärer Elemente auf die politische Stabilität.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, den Wahrheitsgehalt des sogenannten „Weimarer Arguments“ zu prüfen, welches besagt, dass direkte Demokratie zum Scheitern der Weimarer Republik geführt habe.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin stützt sich auf eine theoretische Auseinandersetzung mit der Fachliteratur und eine Analyse historischer Fallbeispiele der Volksgesetzgebung in der Weimarer Zeit.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert die Verfassungsarchitektur von 1919, die spezifischen Abläufe von Volksbegehren und Volksentscheiden sowie die Erfolge und Misserfolge bei deren praktischer Anwendung zwischen 1922 und 1932.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Direkte Demokratie, Volksentscheid, Weimarer Reichsverfassung, Plebiszit, Beteiligungsquorum und Verfassungsdebatte.

Warum scheiterte der Volksentscheid zur Fürstenenteignung trotz hoher Zustimmung?

Obwohl eine überwältigende Mehrheit der Abstimmenden für die Enteignung stimmte, scheiterte das Projekt am extrem hohen Beteiligungsquorum von 50%, was durch einen Abstimmungsboykott der Gegenseite begünstigt wurde.

Welche Rolle spielte das "Weimarer Argument" bei der Entstehung des Grundgesetzes?

Es wurde als Begründung angeführt, um eine zu starke plebiszitäre Beeinflussung der parlamentarischen Demokratie zu verhindern, da man die Instabilität der Weimarer Zeit den direktdemokratischen Möglichkeiten zuschrieb.

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Details

Title
Direkte Demokratie in der Weimarer Republik
College
University of Hamburg  (Instiut für Politische Wissenschaft)
Course
Ausgewählte Probleme politischer Theorien
Author
Eva Dorothée Schmid (Author)
Publication Year
2000
Pages
16
Catalog Number
V5164
ISBN (eBook)
9783638131438
Language
German
Tags
Direkte Demokratie; Weimar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Eva Dorothée Schmid (Author), 2000, Direkte Demokratie in der Weimarer Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5164
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