Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden Überblick über die Tatbestandsvoraussetzungen, die Berechnung der Hinzurechnungssumme, die aktuelle Rechtsprechung und aktuell kritischen Auslegungsdivergenzen über die Hinzurechnungsvorschrift von Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) zu geben. Dazu wurden die entsprechende Literatur und Rechtsprechung umfassend beleuchtet.
Zinsen gehen für bewegliche Güter zu 20 % und für unbewegliche Güter zu 50 % in die Hinzurechnungssumme ein. Nach Betrachtung aller Tatbestände und dem Abzug des Freibetrags von 100 000 € werden 25 % der Gesamtsumme zum Gewerbeertrag hinzugerechnet. Unternehmen mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, gemessen an deren objektiven Ertragskräften, sollen nach einer bestimmten Belastungsvorschrift folgerichtig gleich besteuert werden. Das gemietete bzw. gepachtete Wirtschaftsgut muss in dem fiktiven Fall, es stünde im Eigentum des Mieters oder Pächters, in dessen Anlagevermögen bilanziert sein.
Die Hinzurechnungsvorschrift ist verschiedenen Kritikpunkten ausgesetzt. Die Auffassung der Finanzverwaltung, dass jede noch so kurzfristige Anmietung hinzuzurechnen sei, steht im Widerspruch mit der Anlagevermögen-Fiktion. Im Falle einer gelegentlichen Messeteilnahme hat das Finanzgericht zugunsten der Unternehmen gegen eine Hinzurechnung geurteilt, obwohl diese zur eigentlichen Betriebstätigkeit des Unternehmens gehört. Die Zinsen für Weitervermietungen sollen trotz drohender Substanzbesteuerung auf jeder Stufe hinzugerechnet werden, wenngleich sowohl das unternehmerische Eigeninteresse fehlen kann, als auch die sprachliche Bedeutung von "Benutzung" vor allem im Gesetzestext nicht eindeutig geklärt ist. Der BFH sieht darin keine verfassungsrechtlichen Zweifel. Insgesamt kollidiert die Hinzurechnungsvorschrift von Miet- und Pachtzinsen derzeit nicht mit höherrangigem Recht.
Dass § 8 Nr. 1 GewStG dringend nachgebessert werden muss, zeigt auch die unterschiedliche Bewertung der FG zu den Herstellungskosten. So werden nach einem Urteil nicht aktivierte Herstellungskosten hinzugerechnet, während nach einem anderen die Hinzurechnung für alle Herstellungskosten entfallen. Die widersprüchliche Rechtsprechung erschwert eine korrekte Anwendung der Hinzurechnungsvorschrift.
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Abstract
1 Einleitung
2 Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
2.1 Grundsätze und allgemeine Vorgaben
2.2 Der Miet- und Pachtvertrag
2.2.1 Wesentlicher Gehalt
2.2.2 Abgrenzung zu Pacht und Leasing
2.2.3 Der gemischte Vertrag
2.3 Die Fiktion des Anlagevermögens
2.4 Eigentum eines Anderen
2.5 Gewinnmindernde Absetzung von Miet- und Pachtzinsen
2.6 Abgrenzung „bewegliche“ und „unbewegliche Güter“
3 Berechnung
4 Die Bedeutung der Gewerbesteuer und wichtige Steuerprinzipien
4.1 Zweck der Gewerbesteuer
4.2 Das Leistungsfähigkeitsprinzip
4.3 Das Objektsteuerprinzip
4.4 Das Folgerichtigkeitsprinzip
5 Streitpunkte und Zweifelsfragen
5.1 Kurzfristige Anmietungen
5.1.1 Gelegentliche und wiederholte kurzfristige Anmietungen
5.1.2 Hinzurechnung von Messestandmieten
5.2 Weitervermietung
5.3 Verschiedene Rechtsprechungen aufgrund von unterschiedlichen Betrachtungsweisen
5.4 Zwischenfazit
5.5 Kollision mit höherrangigem Recht
5.5.1 Europäisches Recht
5.5.2 Verfassungsrecht
6 Fazit
Literaturverzeichnis
Verwaltungsauffassung
Rechtsquellenverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.