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Hexerei und Strafjustiz. Ein Blick auf Basel im Spätmittelalter

Zugleich ein Beitrag zur Rehabilitation von Justizopfern

Title: Hexerei und Strafjustiz. Ein Blick auf Basel im Spätmittelalter

Research Paper (postgraduate) , 2020 , 152 Pages

Autor:in: Dr. iur. Harald Maihold (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Hexenprozesse sind ein aktuelles Thema. Nicht nur werden in vielen Ländern, etwa in den armen Regionen Indiens, Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge auch in unseren Tagen Frauen wegen „Hexerei“ getötet. Auch in Mitteleuropa sehen sich die historische, politische und juristische Zunft immer wieder herausgefordert, zu dem Jahrhunderte zurückliegenden Geschehen Stellung zu beziehen. In der historischen Kriminalitätsforschung wird die Hexenverfolgung heute besonders intensiv untersucht.

Der 2013 entstandene Vortrag nimmt eine Basler Diskussion zum Anlass, die Zauberei- und Hexenprozesse in Basel im Hinblick auf den zugrunde gelegten Tatbestand und das angewendete Prozessrecht zu bewerten und die Rolle, die die Region Basel bei der Verbreitung der gelehrten Hexenlehre in der Frühphase der Entwicklung gespielt hat, aufzuzeigen. Dabei zeigt sich auch, welche Probleme eine juristische Aufarbeitung der Hexenprozesse mit dem Ziel der Rehabilitation der "Opfer" mit sich bringt.

Die juristische Debatte über Wahrheitsfindung vor Gericht erinnert an die Fehlentwicklungen in den Hexenverfolgungen, deren Wiederholung sie bei Schwerstverbrechen wie dem Terrorismus befürchtet. Und seit der Glarner Landtag im August 2008 die "letzte Schweizer Hexe" Anna Göldin rehabilitiert hat, ziehen andere Kantone und Stadtparlamente nach und prüfen, ob man die Hexenprozesse neu aufrollen muss.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einführung

Zur Aktualität der Hexenprozesse

Die „Gräfin“ von Riehen

Hexerei – ein Phänomen des „Mittelalters“?

II. Basler Strafjustiz im Spätmittelalter

„auff daß die Liebe Justitien gebeürlichen administirt werde“

Das Strafverfahren

III. Hexenprozesse als Massenphänomen?

Zahlen und Zyklen

Quellenlage für Basel

Hexenprozesse in Basel – Überblick

Das Hexenschema

IV. Der Tatbestand der Hexerei

„Vom Teufel erfundene böse Zauberei“

Häretische Magie

Basler Zaubereiprozesse

Die Elemente des Hexereibegriffs

Häretiker- und Hexensekten: Die Praxis im 15. Jahrhundert

Die gelehrte Hexenlehre

Der Hexenhammer

Das Konzil von Basel

Frühe Kritik: Johannes Weyer

V. Prozessuale Bedingungen

Zuständigkeit und Kontrolle

Inquisitionsprozess

Folter

Die Lehre vom crimen exceptum und die Hexenproben

Vergleich: Deutschland, England, Spanien

VI. Zur Erklärung der Hexenprozesse

VII. Rehabilitation von Hexen als Justizopfer?

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung und strafrechtliche Behandlung von Hexenprozessen am Beispiel der Stadt Basel. Sie beleuchtet, wie sich juristische Auffassungen, prozessuale Ausgestaltungen und gesellschaftliche Krisen gegenseitig beeinflussten, und geht der Frage nach, ob eine juristische, politische oder moralische Rehabilitation der betroffenen Justizopfer zu rechtfertigen ist.

  • Historische Analyse der Basler Strafjustiz und Hexenverfolgung
  • Untersuchung des juristischen Tatbestands der Hexerei
  • Analyse der prozessualen Rahmenbedingungen (Inquisition, Folter, Beweisrecht)
  • Diskussion theoretischer Erklärungsansätze für das Phänomen Hexenprozesse
  • Ethische und rechtliche Bewertung einer nachträglichen Rehabilitation

Auszug aus dem Buch

Die „Gräfin“ von Riehen

Mit einem Beispiel wollen wir uns den Hexenprozessen in Basel annähern.

Riehen 1589: Margreth Vögtlin, nach ihrem Mann auch die „Gräfin“ genannt, wird von Dorfbewohnern Riehens vor dem Basler Rat wegen zauberischer Umtriebe angezeigt. Margreth Vögtlin ist eine ältere, etwa 60-jährige Witwe, die in ihrem Haus in Riehen lebt, einen kleinen Acker und einige Weinreben besitzt. Ihren Lebensunterhalt verdient sie als Kräuterfrau, Tagelöhnerin und Bettlerin in Basel. Sie gilt als hartnäckig und zänkisch, mit „schalckhafftem Gemüth“. Zu den Anschuldigungen wird sie befragt, der Ausgang ist unklar. Sie selbst beruft sich später darauf, unschuldig entlassen worden zu sein, während der Rat von einem Rückfall spricht.

1602 bringen die Riehener erneut Klagen gegen die Vögtlin vor, nun auch wegen „Gemeinschaft mit dem Teufel“. Anlass ist ein Streit bei der Almosenverteilung und der Tod eines Kindes, das die Vögtlin im Arm gehalten hatte. Eine Untersuchung wird angestrengt, in deren Folge zahlreiche Riehener Einwohner der Vögtlin Schaden- und Wetterzauber vorwerfen. Die „Gräfin“ wird verhaftet, „geschert“, d.h. am ganzen Körper rasiert, und verhört. Offenbar ist der Rat von der Schuld der Vögtlin überzeugt, denn als diese die Anschuldigungen leugnet, wird sie gefoltert, und zwar mit dem „Aufziehen“. Der Folterknecht bindet ihr die Hände auf dem Rücken zusammen und hängt ihr schwere Gewichte an die Füsse. Dann zieht er sie mittels einer Seilwinde ruckartig nach oben, so dass die Armgelenke auskugeln.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung: Der Einstieg beleuchtet die historische Relevanz der Hexenverfolgung und führt in die Thematik anhand des Fallbeispiels der „Gräfin“ von Riehen ein.

II. Basler Strafjustiz im Spätmittelalter: Dieses Kapitel skizziert die rechtlichen Strukturen und das Strafverständnis der Stadt Basel, die stark durch eine theokratische Ordnung geprägt waren.

III. Hexenprozesse als Massenphänomen?: Hier wird die statistische Verbreitung und die Quellenlage der Hexenverfolgung in Basel kritisch hinterfragt und in einen europäischen Kontext gesetzt.

IV. Der Tatbestand der Hexerei: Das Kapitel erläutert die Entwicklung von einfachen Zaubereivorstellungen hin zum komplexen, gelehrten Hexenbegriff und dem Wirken des Hexenhammers.

V. Prozessuale Bedingungen: Hier steht die methodische Durchführung der Verfahren im Vordergrund, insbesondere die Anwendung der Inquisition, der Folter und der Lehre vom crimen exceptum.

VI. Zur Erklärung der Hexenprozesse: Dieses Kapitel diskutiert verschiedene theoretische Ansätze, von sozialpsychologischen über soziologische bis hin zu rechtshistorischen Erklärungen.

VII. Rehabilitation von Hexen als Justizopfer?: Abschließend wird die ethische und juristische Debatte um eine nachträgliche Rehabilitation der historischen Opfer geführt.

Schlüsselwörter

Hexenprozesse, Basel, Strafjustiz, Hexenhammer, Inquisition, Folter, Zauberei, Crimen exceptum, Hexensabbat, Teufelspakt, Rechtshistorie, Spätmittelalter, Frühe Neuzeit, Justizopfer, Rehabilitation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die Hexenverfolgung in Basel, untersucht die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen und diskutiert die Möglichkeiten einer heutigen Rehabilitation der Betroffenen.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Zentrale Themen sind die Entwicklung des Hexereibegriffs, die Struktur der Basler Strafrechtspflege, die prozessualen Methoden wie Folter und Inquisitionsverfahren sowie die historischen Erklärungsmodelle für die Hexenprozesse.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, ein differenziertes Bild der Hexenverfolgung in Basel zu zeichnen und zu prüfen, ob die historische Aufarbeitung eine formale Rehabilitation der Opfer rechtfertigt.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Der Autor nutzt eine rechtsgeschichtliche Analyse, die primäre Quellen wie Gerichtsprotokolle und zeitgenössische Rechtsgutachten einbezieht, um die Abläufe der Prozesse zu rekonstruieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der rechtlichen Einordnung der Zauberei, der Rolle der Universität und der Theologie bei der Ausbildung des Hexereibegriffs sowie den prozessualen Werkzeugen, die in den Basler Verfahren zum Einsatz kamen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Besonders prägend sind Begriffe wie Hexenprozesse, Basel, Strafjustiz, Hexenhammer, Inquisitionsverfahren und Rehabilitation.

Wie unterschied sich die Basler Praxis von der in anderen Regionen?

Der Autor zeigt auf, dass Basel, trotz der Ausbreitung der Hexenlehre, verhältnismäßig früh und zurückhaltend auf diese reagierte und die Massenverfolgungen, wie sie in anderen Territorien stattfanden, weitgehend ausblieben.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zur Rehabilitation?

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine rein juristische Rehabilitation aufgrund der historischen Quellenlage und der Rechtslage der damaligen Zeit problematisch ist, eine moralisch-politische Gedenkform jedoch sinnvoll sein könnte.

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Details

Title
Hexerei und Strafjustiz. Ein Blick auf Basel im Spätmittelalter
Subtitle
Zugleich ein Beitrag zur Rehabilitation von Justizopfern
College
University of Basel
Author
Dr. iur. Harald Maihold (Author)
Publication Year
2020
Pages
152
Catalog Number
V516877
ISBN (eBook)
9783346120847
ISBN (Book)
9783346120854
Language
German
Tags
hexerei strafjustiz blick basel spätmittelalter zugleich beitrag rehabilitation justizopfern
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. iur. Harald Maihold (Author), 2020, Hexerei und Strafjustiz. Ein Blick auf Basel im Spätmittelalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/516877
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