Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen und die denkbaren Varianten des Brexit und ihre Konsequenzen für nach britischem Recht organisierte Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten der EU zu untersuchen. Diese hängen insbesondere davon ab, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die bisherigen Grundfreiheiten der EU im Verhältnis zwischen dieser und Großbritannien weiter gelten, wofür das Ergebnis der Austrittsverhandlungen maßgeblich ist. Vereinbart werden könnte etwa in Anlehnung an die mit der Schweiz getroffenen Vereinbarungen bilaterale Verträge zwischen Großbritannien und der EU.
In einem zweiten Schritt zielt die vorliegende Arbeit daher auf die Darstellung der Grundfreiheiten der EU und im gegebenen Zusammenhang insbesondere der Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Die daraus abzuleitenden Konsequenzen für nach britischem Recht gegründete Unternehmen wurden vor allem durch die Rechtsprechung des EuGH und auch des BGH definiert, die daher ebenfalls einen Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit bilden.
Unter dem von der britischen Premierministerin gerne herangezogenen Schlagwort "Brexit means Brexit" zeichnet sich eine "harte" Version des britischen Ausstiegs aus der EU ab , die dazu führen könnte, dass die im Verhältnis der Mitgliedstaaten geltenden Grundfreiheiten nicht mehr anwendbar sind. Dies würde auch das Niederlassungsrecht von Unternehmen gem. Art. 49, 54 AEUV betreffen und dazu führen, dass in Deutschland tätige Gesellschaften sich nicht mehr einer britischen Gesellschaftsform bedienen könnten.
In Deutschland beträfe dies Unternehmen wie beispielsweise die Drogeriemarktkette Müller, die derzeit als britische PLC organisiert ist, aber auch zahlreiche oft kleinere Unternehmen, die als Limited nach britischem Recht gegründet wurden. Vorteil dieser Unternehmensform ist insbesondere die damit verbundene Haftungbeschränkung bei sehr geringen Gründungskosten, die im Falle eines "harten" Brexit womöglich entfallen würde. Die Ausgestaltung des Brexit hat somit unmittelbare Konsequenzen auch für in Deutschland tätige bzw. deutsche Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Einführung in die Thematik
1.2. Ausgangslage und Ziel der Arbeit
2. Der "Brexit"
2.1 Rechtliche Grundlagen des Austritts aus der EU
2.1.1 Die Entwicklung der Austrittsoption
2.1.2 Voraussetzungen des Brexit nach britischem Recht
2.1.3 Formelle Durchführung des Austritts
2.1.4 Der Austrittsprozess
2.1.5 Die Rechtsfolgen des Austritts
2.2 Die Beziehungen Großbritanniens zur EU nach dem Brexit
2.2.1 Europarechtliche Vorgaben
2.2.2. Denkbare Entwicklungen der Beziehungen
3. Das Verhältnis der EU zu Drittstaaten
3.1. Das Binnenmarktziel der EU
3.2. Überblick über die Grundfreiheiten der EU
3.2.1. Die Niederlassungsfreiheit
3.2.2. Die Kapitalverkehrsfreiheit
3.3. Denkbare Alternative: Großbritannien im EWR
3.3.1. Entwicklung und Zweck des EWR
3.3.2. Die Grundfreiheiten im Verhältnis EWR/EU
3.4. Denkbare Alternative: Bilaterale Abkommen
4. Britische Limited nach dem "Brexit"
4.1. Anerkennung ausländischer Gesellschaften in Deutschland
4.1.1. Die Problematik der Auslandsgesellschaften
4.1.2. Die Rechtstellung britischer Ltd. in Deutschland
4.2. Folgen des Verlusts der Niederlassungsfreiheit für die Ltd.
5. Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen des EU-Austritts Großbritanniens ("Brexit") sowie dessen Konsequenzen für nach britischem Recht organisierte Unternehmen (insbesondere die "Limited"), die in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind.
- Rechtliche Mechanismen und Voraussetzungen des EU-Austritts gemäß Art. 50 EUV
- Analyse der denkbaren Zukunftsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien
- Darstellung der EU-Grundfreiheiten, insbesondere Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit
- Untersuchung der Anerkennung britischer Gesellschaftsformen in Deutschland nach einem "harten" Brexit
Auszug aus dem Buch
4.1.2. Die Rechtstellung britischer Ltd. in Deutschland
In den 80er bemühten sich zunehmend in England gegründete Private Limited Companies in Deutschland um eine Eintragung als Komplementär einer deutschen Kommanditgesellschaft. Der Fall des Landshuter Druckhauses, der vom BayObLG zu beurteilen war, gilt insoweit als präjudiziell.83 Nach der Entscheidung des Gerichts war eine "private company limited" mit Verwaltungssitz in Großbritannien in Deutschland als rechtsfähig anzuerkennen; ein nur statuarischer Sitz im Ausland reiche dafür aber nicht aus.84. Deshalb müsste dem Registergericht das Bestehen eines Verwaltungssitzes nachgewiesen werden und zudem bei Anmeldung einer Zweigniederlassung in Entsprechung des § 78 GmbHG die Anmeldung von allen Direktoren der Gesellschaft vorgenommen werden. Die Beteiligung ausländischer Kapitalgesellschaften aus den EU-Mitgliedstaaten an deutschen Kommanditgesellschaften hat zu Diskussionen darüber geführt, welche Bedeutung die vom supranationalen Primärrecht gem. Artt. 43. 49, 54 AEUV gewährten Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften im Hinblick auf das Gesellschaftskollisionsrecht entfaltet.
Noch im Jahr 1999 wurde im deutschen Schrifttum die Meinung vertreten, dass den Regelungen des Internationalen Gesellschaftsrechts Vorrang vor der in den nunmehrigen Artt. 49, 54 AEUV geregelten Niederlassungsfreiheit zukomme.85 Der BGH hat nach Ergehen der Rechtsprechung des EuGH etwa in Sachen Überseering86 anerkannt, das im Verhältnis zu Mitgliedstaaten der EU die Sitztheorie nicht aufrechterhalten werden könne und daher der Geschäftsführer einer nach englischem Recht gegründeten Gesellschaft nicht in Deutschland analog § 11 Abs. 2 GmbHG zur persönlichen Haftung herangezogen werden könne, da das Recht des Gründungsstaates dies nicht vorsehe.87 Unter ausdrücklicher Berufung auf die Entscheidung "Inspire Art" des EuGH88 hat der BGH festgestellt, dass "sogar die bewusste Ausnutzung unterschiedlicher Rechtssysteme für sich allein genommen noch keinen Mißbrauch" darstelle, "auch wenn sie in der offenen Absicht erfolgt, die 'grösste Freiheit' zu erzielen und mit einer ausländischen Briefkastengesellschaft die zwingenden inländischen Normativbestimmungen zu umgehen."89
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die historische Entwicklung der britisch-europäischen Beziehungen und Problemstellung der Arbeit.
2. Der "Brexit": Analyse der rechtlichen Grundlagen, des Austrittsprozesses nach Art. 50 EUV und der Folgen für die Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU.
3. Das Verhältnis der EU zu Drittstaaten: Überblick über Binnenmarktziel, Grundfreiheiten und alternative Kooperationsmodelle wie EWR oder bilaterale Abkommen.
4. Britische Limited nach dem "Brexit": Untersuchung der gesellschaftsrechtlichen Anerkennung der Ltd. in Deutschland unter Berücksichtigung von Sitztheorie und EuGH-Rechtsprechung.
5. Zusammenfassung und Fazit: Einschätzung der zukünftigen Unsicherheit für Unternehmen und mögliche Handlungsoptionen.
Schlüsselwörter
Brexit, Europäische Union, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Limited, Gesellschaftsrecht, Sitztheorie, Europäischer Wirtschaftsraum, EWR, EuGH, Art. 50 EUV, Rechtsfähigkeit, Drittstaaten, Unternehmensrecht, Haftungsbeschränkung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Auswirkungen des Brexit auf britische Unternehmen, insbesondere die "Limited", die in Deutschland tätig sind, vor dem Hintergrund der wegfallenden europäischen Grundfreiheiten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf dem EU-Austrittsrecht (Art. 50 EUV), den europäischen Grundfreiheiten, Modellen für künftige EU-Drittstaatsbeziehungen und der gesellschaftsrechtlichen Anerkennung ausländischer Firmen in Deutschland.
Welches ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die rechtlichen Risiken und Konsequenzen für in Deutschland tätige britische Gesellschaften zu analysieren, insbesondere für den Fall, dass die Niederlassungsfreiheit nach einem "harten" Brexit nicht mehr greift.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit angewendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von EU-Primärrecht, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie aktueller Fachliteratur basiert.
Welche Inhalte bilden den Kern des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Austrittsformalitäten, einen Überblick über EU-Grundfreiheiten, die Analyse von Drittstaatsmodellen (EWR/Schweiz) und eine detaillierte Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Situation der "Limited".
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die wichtigsten Begriffe sind Brexit, Niederlassungsfreiheit, Limited, Sitztheorie, EU-Grundfreiheiten und Gesellschaftsrecht.
Was bedeutet die "Trabrennbahnentscheidung" des BGH im Kontext des Brexit?
Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Deutschland bei Drittstaaten an der traditionellen Sitztheorie festhält, was für britische Limiteds nach dem Brexit das Risiko eines Verlusts der Anerkennung als juristische Person mit sich bringt.
Warum wird das "Schweizer Modell" im Buch kritisch betrachtet?
Die Autorin/der Autor bewertet das Schweizer Modell als undenkbar für den Brexit, da es den Verlust der Niederlassungsfreiheit bei gleichzeitigem Fortbestehen der Personenfreizügigkeit beinhalten würde, was den politischen Zielen Großbritanniens widerspricht.
- Citar trabajo
- Diplom Rechtspfleger Robert Wende (Autor), 2018, Folgen des Brexit für Gesellschaften, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/518502