Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Selbstbestimmungsaufklärung im Medizinstrafrecht. Dazu wird zunächst auf die Selbstbestimmungsaufklärung des Patienten im Strafrecht eingegangen. Anschließend wird der neue Ansatzpunkt "Limitierte Zivilrechtsakzessorietät“ zur Begrenzung der ärztlichen Haftung dargestellt sowie kritisiert. Zum Schluss wird ein eigener Lösungsvorschlag aufgezeigt.
Nach Kant wird in der Autonomie der Person der "Grund der Würde der menschlichen Natur" gesehen. In unserer heutigen Gesellschaft hat die Autonomie einen hohen Stellenwert. Auch bei einem Patienten in der Medizin wird versucht, diese Autonomie mittels der Selbstbestimmungsaufklärung zu gewährleisten. Danach soll der Patient vom Arzt gewisse Informationen erhalten, um sich dann für oder gegen eine ärztliche Behandlungsmaßnahme zu entscheiden. Wenn der Arzt die Vorgaben nicht einhält, kann er sich u.a. strafbar machen. Es muss daher ein Kompromiss zwischen den Interessen des Patienten und des Arztes gefunden werden.
Gliederung
I. Einleitung
II. Funktion und Begründung der Selbstbestimmungsaufklärung
1. Funktion
2. Begründung
a. Verfassungsrechtlicher Schutz der Selbstbestimmungsaufklärung
aa. Auffassungen
bb. Stellungnahme
b. Hochrangige Rechtsgüter und Informationsasymmetrie
III. Rechtshistorische Entwicklung der Selbstbestimmungsaufklärung
1. Ausgangspunkt und Entwicklung zu einer Pflicht.
2. Erweiterung der Anforderungen
3. Ergebnis
IV. Anforderungen an die Selbstbestimmungsaufklärung
1. Arten der Selbstbestimmungsaufklärung
a. Diagnoseaufklärung
b. Verlaufsaufklärung
c. Risikoaufklärung
2. Umfang
a. patientenbezogene Aufklärung im „Großen und Ganzen“
b. Spezielle Kriterien
c. Alternative Behandlungsmethoden
3. Durchführung
4. Wegfall
V. Lösungsansatz: Limitierte Zivilrechtsakzessorietät
1. Darstellung
a. Grundüberlegung
b. Begrenzung durch Eingriffsbezug
2. Kritik
a. Rechtsgut der Körperverletzungsdelikte
aa. Schutz des Bestands
bb. Gegenargumente
cc. Zwischenergebnis und Folge
b. Begrenzung des Selbstbestimmungsrechts
aa. Sinnlose Körperverletzung für den Patienten
bb. Missbrauch durch den Arzt
cc. Unterscheidung nach objektivem Kriterium
dd. Zwischenergebnis
c. Missachtung der Einheit der Rechtsordnung bei Rechtfertigungsgründen und ultima-ratio- Prinzip
d. Täuschung
e. Vergleich mit anderen Rechtsfiguren
f. Keine richtige Haftungsbeschränkung
g. Sonstige Gründe
h. Ergebnis
VI. Alternativen
1. Anwendung des Patientenrechtegesetzes im Strafrecht
2. Grobe Fahrlässigkeit
VII. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Anforderungen an die ärztliche Selbstbestimmungsaufklärung im Medizinstrafrecht und prüft kritisch, ob der Ansatz einer „limitierten Zivilrechtsakzessorietät“ geeignet ist, die strafrechtliche Haftung von Ärzten bei Aufklärungsmängeln zu begrenzen, ohne dabei das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu untergraben.
- Grundlagen und verfassungsrechtliche Herleitung der ärztlichen Aufklärungspflicht
- Rechtshistorische Entwicklung der Aufklärung vom ärztlichen Ermessen zur Rechtspflicht
- Kritische Analyse des Modells der „limitierten Zivilrechtsakzessorietät“
- Diskussion möglicher Alternativen zur Haftungsbeschränkung, insbesondere durch Privilegierung im Strafrecht
Auszug aus dem Buch
Die Selbstbestimmungsaufklärung im Medizinstrafrecht
Nach Kant wird in der Autonomie der Person der „Grund der Würde der menschlichen und jeder vernünftigen Natur“ gesehen. In unserer heutigen Gesellschaft hat die Autonomie einen hohen Stellenwert, obgleich in welcher Lage sich der Mensch befindet. Auch dem Patienten in der Medizin wird versucht, diese Autonomie mittels der Selbstbestimmungsaufklärung zu gewährleisten.
Danach soll der Patient regelmäßig zunächst vom Arzt gewisse Informationen erhalten, um sich dann für oder gegen eine ärztliche Behandlungsmaßnahme entscheiden zu können. An diese Aufklärung sind Anforderungen gestellt, an die sich der Arzt halten muss. Wenn er diese Vorgaben nicht einhält, dann kann gegebenenfalls seine Einwilligung (§ 228 StGB) nicht mehr als autonom angesehen werden, sodass es zur Unwirksamkeit der Einwilligung führt und damit die Strafbarkeit des Arztes nach §§ 223, 229 StGB begründet wird. Der Arzt trägt somit ein hohes strafrechtliches Risiko.
Es muss daher ein Kompromiss zwischen dem Interesse des Patienten an Beachtung seiner Selbstbestimmung und dem Interesse des Arztes, keinen hohen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt zu sein, gefunden werden. Eine mögliche Lösung stellt die „Limitierte Zivilrechtsakzessorietät“ von Karsten Gaede dar, nach dem die Anforderungen an die Aufklärungspflicht begrenzt werden sollen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen der ärztlichen Aufklärungspflicht und dem strafrechtlichen Risiko bei Aufklärungsmängeln ein.
II. Funktion und Begründung der Selbstbestimmungsaufklärung: Es wird die Funktion der Aufklärung zur Gewährleistung der Patientenautonomie erläutert und deren verfassungsrechtliche sowie rechtliche Notwendigkeit begründet.
III. Rechtshistorische Entwicklung der Selbstbestimmungsaufklärung: Dieses Kapitel zeichnet den historischen Wandel von der ärztlichen Ermessensentscheidung hin zur verpflichtenden Einbeziehung des Patienten nach.
IV. Anforderungen an die Selbstbestimmungsaufklärung: Hier werden die verschiedenen Arten, der Umfang und die Durchführung der Aufklärung im Detail nach aktueller Rechtsprechung dargestellt.
V. Lösungsansatz: Limitierte Zivilrechtsakzessorietät: Der Ansatz von Gaede zur Begrenzung der ärztlichen Haftung durch die Unterscheidung zwischen eingriffsbezogenen und nicht eingriffsbezogenen Aufklärungspflichten wird detailliert dargestellt und kritisch analysiert.
VI. Alternativen: Dieses Kapitel prüft alternative Lösungswege, wie die Anwendung des Patientenrechtegesetzes oder eine strafrechtliche Privilegierung bei bloß fahrlässigem Verhalten.
VII. Schluss: Die Arbeit fasst zusammen, dass das Modell der limitierten Zivilrechtsakzessorietät abzulehnen ist, und plädiert stattdessen für eine gesetzliche Privilegierung des Arztes bei bloß leichtfertiger Verletzung der Aufklärungspflicht.
Schlüsselwörter
Selbstbestimmungsaufklärung, Medizinstrafrecht, Patientenautonomie, Körperverletzung, Einwilligung, Arzt, Haftungsbegrenzung, Zivilrechtsakzessorietät, Aufklärungspflicht, ärztlicher Heileingriff, Strafbarkeit, Patientenrechtegesetz, Fahrlässigkeit, hypothetische Einwilligung, Behandlungsfehler.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit im Kern?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Herausforderungen der ärztlichen Aufklärungspflicht im Kontext des Medizinstrafrechts und die Frage, wie die Haftungsrisiken für Ärzte angemessen begrenzt werden können.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Zentrale Themen sind die Patientenautonomie, die rechtliche Einordnung des ärztlichen Eingriffs als Körperverletzung sowie die dogmatischen Ansätze zur Differenzierung von Aufklärungspflichten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Forschungsfrage ist, ob die „Limitierte Zivilrechtsakzessorietät“ ein geeigneter und rechtskonformer Lösungsansatz ist, um das strafrechtliche Haftungsrisiko von Ärzten bei Aufklärungsmängeln zu begrenzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf einer umfassenden Auswertung von Rechtsprechung, Literatur und Gesetzesmaterialien basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Grundlagen der Aufklärung, definiert die Anforderungen an die Aufklärung, stellt das Modell der limitierten Zivilrechtsakzessorietät dar und unterzieht dieses einer kritischen Prüfung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Selbstbestimmungsaufklärung, Medizinstrafrecht, Einwilligung, Patientenautonomie, Haftungsbegrenzung und körperliche Unversehrtheit.
Warum wird die „Limitierte Zivilrechtsakzessorietät“ in der Arbeit kritisiert?
Die Kritik basiert primär darauf, dass dieser Ansatz die Patientenautonomie einschränkt, den Schutz vor sinnlosem Eingriff unterläuft und eine dogmatisch inkonsistente Differenzierung vornimmt.
Was wird als Alternative zur Haftungsbeschränkung vorgeschlagen?
Die Autorin schlägt als Alternative die Einführung eines neuen Tatbestands in Form einer Privilegierung vor, bei der die Strafbarkeit des Arztes auf Fälle grober Fahrlässigkeit beschränkt wird.
- Arbeit zitieren
- Maria Arakelyan (Autor:in), 2015, Die Selbstbestimmungsaufklärung im Medizinstrafrecht. Limitierte Zivilrechtsakzessorietät zur Begrenzung strafrechtlicher Haftung für Aufklärungsmängel?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/518505