Das Grundgesetz gilt seit über fünfzig Jahren, seit über zehn Jahren mittlerweile auch für den östlichen Teil, die fünf „neuen“ Bundesländer, als oberste Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Im Vorfeld der Wiedervereinigung der Bundesrepublik mit der DDR im Spätjahr 1989 und insbesondere im Zuge der Beitrittsverhandlungen kam die Frage nach der Notwendigkeit einer neuen Verfassung auf. Die mitunter recht emotional geführte Diskussion, die gleichermaßen Staatsrechtler wie Politikwissenschaftler auf den Plan rief, artete zwischenzeitlich in einen regelrechten „Glaubenskrieg“1aus. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den wesentlichen Aspekten dieser Diskussion, die mit der Änderung etlicher Artikel des Grundgesetzes nach den Änderungsvorschlägen der Gemeinsamen Verfassungsdiskussion 1994, aber ohne Volksabstimmung und ohne die Verabschiedung einer neuen Verfassung ihr Ende fand, und erarbeitet anhand dessen die Notwendigkeit einer neuen Verfassung. Die „Notwendigkeit“ wird dabei an der Argumentation im verfassungsrechtlichen und politisch-kulturellen Teil gemessen.
Die Relevanz dieser Frage besteht durch die „Sprengladung unter den Fundamenten des Grundgesetzes“2des Art 146 n.F. GG, der normiert, das Grundgesetz verliere seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine durch das deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft trete. Durch ihn kennt das Grundgesetz auch heute noch eine ihm immanente Ablösungsmöglichkeit. Auch wenn die Diskussion mittlerweile verstummt ist, so hat sie dennoch nichts an Aktualität verloren, denn eine Streichung des Art 146 n.F. GG ist nicht abzusehen, und die deutsche Bevölkerung hat bis dato keine Möglichkeit erhalten, über ihr höchstes Gesetz abzustimmen. Die Arbeit fragt zunächst nach den grundsätzlichen Eigenheiten und Aufgaben einer Verfassung und erarbeitet deren Unterschied zum Grundgesetz. Danach wird der verfassungsrechtliche Teil der Diskussion beleuchtet, der sich im Wesentlichen um die Präambel a.F. und der Art. 23 und 146 (a.F.) GG drehte. Die Rolle dieser Regelungen, insbesondere die der beiden Artikel, für die Diskussion wird eingehend erläutert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die Charakteristika einer Verfassung und das Grundgesetz im Vergleich
I. Verfassungsrechtliche Problematik: Präambel, Art. 23 und Art. 146 a.F.
1. Die Bedeutung der einzelnen Normen
2. Art. 23 a.F. – die Beitrittslösung
3. Art. 146 – die Verfassungslösung
4. Zwischenfazit
II. Die politisch-kulturelle Problematik
1. Die fehlende Legitimation
2. Ergebnis zur Legitimation
3. Die Aufgaben einer gesamtdeutschen Verfassung oder Gibt es Alternativen zum Grundgesetz?
C. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche und politisch-kulturelle Notwendigkeit einer neuen Verfassung für Deutschland im Nachgang der Wiedervereinigung. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die anhaltende Relevanz des Art. 146 GG sowie die Legitimität des Grundgesetzes vor dem Hintergrund, dass eine direkte Verfassungsgebung durch das deutsche Volk bislang ausblieb.
- Charakteristika und Aufgaben einer Verfassung im Vergleich zum Grundgesetz
- Verfassungsrechtliche Analyse der Präambel sowie der Artikel 23 und 146 a.F.
- Diskurs um die „Beitrittslösung“ versus „Verfassungslösung“
- Problematik der fehlenden Legitimation durch eine Volksabstimmung
- Rolle des Grundgesetzes als Übergangsprovisorium versus dauerhafte Ordnung
Auszug aus dem Buch
Die Bedeutung der einzelnen Normen
Die Bedeutung der Präambel a.F. und der Art. 23 a.F. und 146 a.F. für die Verfassungsdiskussion ergibt sich aus dem ursprünglichen Selbstverständnis der Bundesrepublik als eine räumlich begrenzte Fortführung des Deutschen Reiches. Denn erst das Versprechen der Bundesrepublik im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12.09.1990, die Oder-Neiße-Linie als endgültige Grenze zu Polen anzuerkennen und damit der Verzicht auf Gebietsansprüche gegen Polen, bewirkte, dass mit der Vereinigung der BRD mit der DDR die deutsche Einheit als oberstes Staatsziel erreicht werden konnte.
Der Streit entzündete sich daher an der Problematik, welcher Weg zur Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten zu wählen war: ein Beitritt der DDR zum Bundesgebiet nach der Regelung des Art. 23 a.F., wie er schon im Jahre 1957 beim Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik vollzogen worden war, oder die Ausarbeitung einer neuen Verfassung im Sinne der Normierung des Art. 146 (und der Präambel a.F.) und damit eine gleichberechtigte Verschmelzung der beiden deutschen Staaten.
In der Präambel a.F. wurde expressis verbis auf die Geltung des Grundgesetzes „für eine Übergangszeit“ hingewiesen. Der Parlamentarische Rat wollte hierdurch den provisorischen Charakter des Grundgesetzes verdeutlichen. Man wollte durch seine Verabschiedung keine Fakten schaffen, die ein Zusammenwachsen der deutschen Teile erschweren oder gar verhindern könnten, weswegen auch bewusst auf die Formulierung „Verfassung“ verzichtet wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in den Diskurs um die Notwendigkeit einer neuen Verfassung nach der deutschen Wiedervereinigung ein und umreißt die rechtliche sowie politisch-kulturelle Fragestellung.
B. Die Charakteristika einer Verfassung und das Grundgesetz im Vergleich: Dieses Kapitel definiert die Rolle einer Verfassung als Grundordnung eines Gemeinwesens und stellt sie dem Grundgesetz gegenüber, das ursprünglich als Übergangsprovisorium konzipiert war.
I. Verfassungsrechtliche Problematik: Präambel, Art. 23 und Art. 146 a.F.: Hier werden die juristischen Kernpunkte der Wiedervereinigungsdebatte beleuchtet, insbesondere die Optionen des Beitritts versus einer neuen Verfassungsgebung.
II. Die politisch-kulturelle Problematik: Dieses Kapitel erörtert die Frage der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes sowie die Erfordernisse einer Verfassung im 21. Jahrhundert.
C. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht ein Auftrag zur Verfassungsgebung fortbesteht, während eine solche aus politisch-kulturellen Gesichtspunkten zur Aufgabenbewältigung der Zukunft nicht zwingend erscheint.
Schlüsselwörter
Grundgesetz, Verfassung, Wiedervereinigung, Art. 146 GG, Art. 23 GG, Legitimation, Parlamentarischer Rat, Volkssouveränität, Übergangsverfassung, Beitrittslösung, Verfassungslösung, Demokratiegebot, Rechtsstaat, deutsche Einheit, Verfassungsdiskussion.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert die Debatte, ob das Grundgesetz nach der Wiedervereinigung durch eine neue Verfassung hätte ersetzt werden müssen oder ob es weiterhin als Grundlage dienen kann.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Im Zentrum stehen die verfassungsrechtliche Auslegung des ehemaligen Grundgesetzes als Provisorium sowie die Frage der demokratischen Legitimität durch das Volk.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Prüfung der Notwendigkeit einer neuen Verfassung basierend auf den Argumenten aus der Zeit der Wiedervereinigung 1990.
Welche methodische Herangehensweise wird gewählt?
Es wird eine politikwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Analyse der einschlägigen Artikel des Grundgesetzes und der historischen Debatten um das Jahr 1990 durchgeführt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine juristische Analyse der Normen (Präambel, Art. 23, Art. 146) und eine politisch-kulturelle Betrachtung zur Legitimation des Staates.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind vor allem Legitimation, Übergangsprovisorium, Verfassungsgebung, Beitrittslösung und deutsche Einheit.
Warum wurde das Grundgesetz als bloßes Provisorium betrachtet?
Dies begründet sich durch die Entstehungsgeschichte im Parlamentarischen Rat, die den provisorischen Charakter bewusst in der Präambel und in Art. 146 a.F. festschrieb.
Warum lehnt der Autor eine "Legitimation in Raten" ab?
Der Autor argumentiert, dass eine nachträgliche Legitimation durch Zeitablauf oder Erfolg das Demokratiegebot verletzt, da die Bevölkerung nie explizit durch eine Abstimmung über ihr Grundgesetz entscheiden konnte.
Was ist das zentrale Fazit bezüglich des Art. 146 GG?
Das Fazit lautet, dass der Auftrag zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung durch die Neufassung des Artikels nicht verloren gegangen ist und weiterhin eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit darstellt.
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- Stefan Rupp (Author), 2001, In freier Entscheidung beschlossen - braucht Deutschland nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51951