„Eine freie Presse ist wesentliches Merkmal der freiheitlichen Demokratie. Funktionsfähigkeit der Demokratie setzt die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Presse voraus“. Dieses Zitat von H. Klein erläutert, dass Staat und Presse - im Folgenden definiert als die Gesamtheit der periodischen Druckschriften - in direkter Wechselwirkung zueinander stehen. Der Presse kommt eine herausragende Stellung in Staat und Gesellschaft zu, weil sie konstitutiv den öffentlichen Diskurs anregt und in ihren Presseerzeugnissen eine öffentliche Meinung bildet und artikuliert. Für die Demokratie ist es wichtig, diese Meinung zu kennen, um in angemessener Form politische Entscheidungen treffen und reflektieren zu können. Zur Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe der Meinungsbildung gewährt der Staat der Presse bestimmte Privilegien. Doch das ist nicht alles, was sich hinter dem „schillernden Begriff der öffentlichen Aufgabe“ verbirgt. Ziel meiner Arbeit wird sein, dem Leser diesen Begriff näher zu bringen. Dazu ordne ich ihn zunächst in seinen historischen Kontext ein. Im Hauptteil meiner Ausführungen stelle ich die wichtigsten juristischen Aspekte zum Thema dar. Am Ende schließlich werde ich versuchen, die Aufgaben der Presse in einem Fazit zu definieren und zusammenzufassen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Geschichte der öffentlichen Aufgabe
3. Die Landespressegesetze
3.1. Sonderrechte der Presse
3.2. Sonderpflichten der Presse
4. Verschiedene Interpretationen des §3
4.1. Die staatsbezogene Interpretation
4.2. Die restriktive Interpretation
4.3. Die funktionale Interpretation
5. Öffentliche Aufgabe – ein Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Begriff der „öffentlichen Aufgabe“ der Presse im Kontext der deutschen Landespressegesetze und analysiert, wie dieser rechtliche Rahmen die Rolle der Presse in einer freiheitlichen Demokratie definiert und von der Pressefreiheit abzugrenzen ist.
- Historische Entwicklung der Pressegesetzgebung und der öffentlichen Aufgabe
- Rechtliche Analyse der Sonderrechte und -pflichten von Journalisten
- Kritische Gegenüberstellung staatsbezogener, restriktiver und funktionaler Interpretationen des §3
- Die Funktion der Presse als Kontrollorgan und Faktor der Meinungsbildung
- Zusammenführung theoretischer Aufgabenmodelle für die moderne Presse
Auszug aus dem Buch
4.1. Die staatsbezogene Interpretation
Die Auslegungen zur öffentlichen Aufgabe werden vor allem an dem Begriff ‚öffentlich’ festgemacht, der hier im Sinne von ‚staatlich’ verstanden wird. Aus diesem Verständnis heraus sehen die Vertreter dieser ersten Ansicht in dem Begriff ein „Merkmal für die Staatsbezogenheit der Presse“ (Ricker 1983: 14). Für sie ist die Presse in Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe mit öffentlichen/ staatlichen Dingen beschäftigt, also damit, „was alle angeht“ (Löffler 1994: 13).
Der Staat aber ist der „alleinige Sachverwalter derjenigen Angelegenheiten“ (Ricker 1983: 14), die alle angehen und damit auch ausschließlicher Hüter des Gemeinwohls. Aus der Tatsache, dass der Staat nach dieser Meinung das Öffentlichkeitsmonopol inne hat – denn nur er dient ja dem öffentlichen Wohl – folgt, dass die Presse nur eine untergeordnete Stellung einnehmen kann. Die Presse bekommt also vom Staat ein öffentliches Amt verliehen und ist damit in der Ausführung dieses Amtes den staatlichen Bestimmungen untergeordnet und in der Folge vom Staat abhängig.
Diese Ansicht war in der Zeit nach 1848 populär, weil man sich von den liberalen Vormärz-Ideen abwandte und während der Restauration wieder die staatlichen Autorität anzuerkennen begann. In einer Pervertierung verwirklicht wurde dieses Prinzip dann im Schriftleitergesetz von 1933 (s. Kap.2). Die Vertreter der staatsbezogenen Interpretation des §3 LPG sehen nicht die Gefahr der staatlichen Bevormundung der Presse wie im Nationalsozialismus, sie denken vielmehr, dass aufgrund der gemachten Erfahrungen eine Wiederholung derartiger staatlicher Eingriffe in das Pressesystem ausgeschlossen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung etabliert die Bedeutung der Presse für die Funktionsfähigkeit der Demokratie und führt in die Thematik der öffentlichen Aufgabe ein.
2. Die Geschichte der öffentlichen Aufgabe: Dieses Kapitel skizziert die Entwicklung der Pressegesetzgebung vom 18. Jahrhundert bis in die 1960er Jahre unter Berücksichtigung politischer Akzentverschiebungen.
3. Die Landespressegesetze: Hier werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die spezifischen Sonderrechte und -pflichten von Journalisten erörtert.
4. Verschiedene Interpretationen des §3: Das Kapitel analysiert die drei wesentlichen Auslegungsvarianten (staatsbezogen, restriktiv, funktional) zur Definition der öffentlichen Aufgabe.
5. Öffentliche Aufgabe – ein Fazit: Abschließend werden verschiedene Aufgaben-Kataloge vorgestellt, um die theoretische Definition der Presseaufgaben praxisnäher zu strukturieren.
Schlüsselwörter
Öffentliche Aufgabe, Pressefreiheit, Landespressegesetz, Demokratie, Gemeinwohl, Meinungsbildung, Journalismus, Staatsbezogene Interpretation, Restriktive Interpretation, Funktionale Interpretation, Medienrecht, Kontrollorgan, Vierte Gewalt, Presseethik, Publizistik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen und funktionalen Bedeutung der „öffentlichen Aufgabe“ der Presse in Deutschland und beleuchtet deren Entwicklung sowie die unterschiedlichen Interpretationsansätze.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die Pressefreiheit, die Landespressegesetze, die Rolle des Journalismus als Kontrollinstanz und die Abwägung zwischen staatlicher Bindung und journalistischer Freiheit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, dem Leser den „schillernden Begriff“ der öffentlichen Aufgabe näher zu bringen und durch die Analyse von Gesetzestexten und Fachliteratur ein tieferes Verständnis für die Pflichten und Sonderrechte der Presse zu vermitteln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen und kommunikationswissenschaftlichen Analyse von Gesetzestexten (insbesondere §3 LPG) und der historischen Einordnung von Entwicklungstendenzen anhand relevanter Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Landespressegesetzen, den damit verbundenen Sonderrechten und -pflichten sowie eine kritische Prüfung der drei Hauptinterpretationen des §3 LPG.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Öffentliche Aufgabe, Pressefreiheit, Landespressegesetz, staatsbezogene/restriktive/funktionale Interpretation sowie die Rolle der Presse als „vierte Gewalt“.
Warum wird das Subsidiaritätsprinzip im Kontext der Presse erwähnt?
Das Subsidiaritätsprinzip dient als Gegenargument zur staatsbezogenen Interpretation; es verdeutlicht, dass nicht nur der Staat, sondern auch gesellschaftliche Gruppen wie die Presse Verantwortung für das Gemeinwohl tragen können.
Wie unterscheidet sich die funktionale Interpretation von der restriktiven?
Während die restriktive Interpretation einen qualitativen Unterschied zwischen seriöser Information und Unterhaltungspublizistik macht, integriert die funktionale Interpretation beide Aspekte als notwendige Bestandteile für die Kommunikation in einer Demokratie.
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- Julia Sommerhäuser (Author), 2002, Gewinn und Gemeinwohl: Die öffentliche Aufgabe der Presse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51966