Diese Arbeit greift den Themenkomplex der juristischen Gerechtigkeit auf und geht der Frage nach, ob gesetzliches Recht tatsächlich auf dem Fundament der Gerechtigkeit basiert. Hierfür muss die Konstituierung positiven Rechts genauer untersucht und im Hinblick auf moralische Aspekte hinterfragt werden. Beleuchtet wird die Fragestellung sowohl aus einem kontraktualistischen als auch aus einem relativistischen Blickwinkel. Letztlich wird beabsichtigt, die Frage nach einer Moralpflicht gegenüber dem gesetzlichen Recht zu stellen und Recht und Moral somit in ein Verhältnis zueinander zu setzen.
Das Adjektiv „positiv“ stammt von dem lateinischen Verb „ponere“ ab, was so viel wie „setzen“ heißt. Das dazugehörige Partizip „gesetzt“ ist auf „positum“ zurückzuführen. Das positive Recht ist also als ein gesetztes Recht zu verstehen. Verkörpert wird es durch die vom Menschen niedergeschriebenen Gesetze, welche für die Regulierung menschlichen Zusammenlebens verantwortlich sind. Legitimität erlangen die positiven Rechte allein durch den Akt ihres Beschlusses. Damit sind sie für alle im Staat lebenden Bürgerinnen und Bürger verbindlich und ihre Nichteinhaltung sanktionierbar. Diese Geltungsart des gesetzten Rechts repräsentiert demnach nicht die einzig wahre Gerechtigkeit, sondern bloß vom Menschen festgelegte Rechte. Aus der individuellen Satzung des Rechts resultiert also, dass das positive Recht verschiedene Gestalten annehmen kann. So unterscheiden sich beispielsweise vorgeschriebene Gesetze von Land zu Land.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das positive Recht
2.1 Was ist das positive Recht?
2.2 Das Naturrecht
2.2.1 Als Gegenspieler des positiven Rechts
2.2.2 Als Basis des positiven Rechts
2.3 Begründungen des positiven Rechts
2.3.1 Kontraktualistisch nach Thomas Hobbes
2.3.2 Relativistisch nach Gustav Radbruch
2.3.3 Im Vergleich
3. „Unrechtsstaat“ am Beispiel des Nationalsozialismus
3.1 Einordnung der NS-Herrschaft
3.1.1 Kontraktualistisch nach Thomas Hobbes
3.1.2 Relativistisch nach Gustav Radbruch
3.2 Die Rolle des Richters
3.3 Die Schuld / Unschuld der NS-Verbrecher
3.4 Rechtliche Lehren aus der NS-Zeit
4. Das Verhältnis von Recht und Moral
4.1 Die Verschiedenheit von Recht und Moral
4.2 Das Spannungsverhältnis von Recht und Moral
4.2.1 Das Recht verhindert Moral
4.2.2 Das Recht fördert Moral
4.3 Die Unabhängigkeit von Recht und Moral
4.4 Moralpflicht?
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der juristischen Konstituierung des positiven Rechts und moralischen Gerechtigkeitsvorstellungen. Zentrale Forschungsfrage ist dabei, ob staatliches Recht notwendigerweise auf einem Fundament der Gerechtigkeit basiert und ob eine Moralpflicht gegenüber gesetztem Recht besteht.
- Begründungsmodelle positiven Rechts nach Thomas Hobbes und Gustav Radbruch
- Analyse des Nationalsozialismus als „Unrechtsstaat“ aus rechtstheoretischer Perspektive
- Die ethische Verantwortung und Rolle des Richters
- Untersuchung des Verhältnisses sowie der Verschiedenheit von Recht und Moral
- Bedeutung von Gerechtigkeit und Moral als Korrektiv für den Rechtsstaat
Auszug aus dem Buch
2.3.2 Relativistisch nach Gustav Radbruch
Für den Rechtswissenschaftler und Vertreter des Relativismus Gustav Radbruch ist alles Recht relativ, denn gerechtes Recht sei für den Menschen „[…] weder erkennbar noch beweisbar […]“ (ebd., S. 300). Deshalb kommt er zu folgendem Schluss: „Vermag niemand festzustellen, was gerecht ist, so muß jemand festsetzten, was rechtens sein soll […]“ (Gärtner 2012, S. 84). Aus den Gegebenheiten seiner relativistischen Auffassung von Gerechtigkeit lässt sich jedoch dennoch ein gerechtes sowie unverzichtbares Recht ableiten. (Vgl. Horn / Scarano 2013, S. 300)
Der Standpunkt des Rechtsrelativismus besagt, dass jede Behauptung bezüglich der Gerechtigkeit einen Wahrheitsanspruch innehat und daher als gleichwertig behandelt werden muss (vgl. ebd., S. 299-300). Hieraus resultieren folgende 8 Kriterien, welche die vollkommene Umsetzung der relativistischen Weltsicht ermöglichen sollen und so einen gerechten Staat verkörpern: Zum einen müssen gesetzlich vereinbarte Rechte gegeben sein, zum anderen muss eine liberale Staatsform vorliegen. Zudem bedarf es einem „Sonderstrafrecht für Überzeugungstäter“ (ebd., S. 301) sowie einem Rechtsstaat, welcher selbst dem von ihm erlassenen Recht unterworfen ist. Folglich ist auch eine Gewaltenteilung zwingend von Nöten. Ebenso ist die Volkssouveränität und somit eine demokratische Ordnung unverzichtbar. Kennzeichen einer relativen Auffassung von Recht ist die Toleranz gegenüber pluralistischen Haltungen. Dies bringt jedoch zugleich die Ablehnung gegenüber Intoleranz mit sich, das heißt es herrscht keine Toleranz gegenüber intoleranter Sichtweisen. Letztendlich fordert der Realismus einen sozialistischen Staat. (Vgl. ebd., S. 300-304)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der juristischen Gerechtigkeit ein und erläutert das methodische Vorgehen sowie die zentrale Fragestellung der Arbeit.
2. Das positive Recht: Dieses Kapitel definiert positives Recht und analysiert seine Begründungen durch Thomas Hobbes und Gustav Radbruch im Kontext von Naturrecht und staatlicher Satzung.
3. „Unrechtsstaat“ am Beispiel des Nationalsozialismus: Hier wird der NS-Staat als Unrechtsregime bewertet, wobei die Rolle des Richters und die Problematik der Strafbarkeit von NS-Verbrechen im Mittelpunkt stehen.
4. Das Verhältnis von Recht und Moral: Das Kapitel untersucht die Verschiedenheit, das Spannungsverhältnis und die theoretische Unabhängigkeit von Recht und Moral sowie die Debatte um eine moralische Pflicht.
5. Fazit: Das Fazit führt die Analyseergebnisse zusammen und beantwortet die Frage, inwieweit positives Recht auf Gerechtigkeit basiert und sich an moralischen Maßstäben ausrichten muss.
Schlüsselwörter
Positives Recht, Naturrecht, Gerechtigkeit, Rechtsrelativismus, Thomas Hobbes, Gustav Radbruch, Nationalsozialismus, Unrechtsstaat, Recht und Moral, Moralpflicht, Rechtsstaat, Rechtsbeugung, Menschenrechte, Gesetz, Legalität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht kritisch, ob das positive Recht, also vom Menschen gesetzte Normen, tatsächlich auf dem Fundament der Gerechtigkeit basiert oder ob beide Instanzen unabhängig voneinander existieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die Begründungsweisen des positiven Rechts, die rechtliche Bewertung des Nationalsozialismus, die Rolle des Richters im Spannungsfeld zwischen Gesetz und Gewissen sowie das grundlegende Verhältnis von Recht und Moral.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob positives Recht nach moralischen Maßstäben bewertet werden muss und ob angesichts historischer Gräueltaten eine moralische Pflicht gegenüber dem geltenden Recht besteht.
Welche wissenschaftlichen Positionen werden verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf die Vertragstheorie von Thomas Hobbes und die relativistische Rechtstheorie von Gustav Radbruch, ergänzt um moderne Perspektiven zur Ethik im Recht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert das Wesen des positiven Rechts, kontrastiert dieses mit dem Naturrecht, untersucht den Nationalsozialismus als Unrechtsstaat und beleuchtet detailliert die Interaktion sowie potenzielle Unabhängigkeit von Recht und Moral.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Typische Begriffe sind Positives Recht, Naturrecht, Gerechtigkeit, Unrechtsstaat, Rechtsrelativismus, Moralpflicht und Menschenrechte.
Was besagt die „Radbruch’sche Formel“?
Sie besagt, dass bei einem unerträglichen Widerspruch zwischen gesetztem Recht und Gerechtigkeit das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit weichen muss, womit der reine Gesetzespositivismus durchbrochen wird.
Wie unterscheidet sich die Auffassung vom Richter bei Hobbes und Radbruch?
Während bei Hobbes die gesetzestreue Handlung fast gleichbedeutend mit gerechtem Handeln ist, fordert Radbruch in Ausnahmefällen von Juristen den Mut, extrem ungerechtem Recht den Rechtscharakter abzusprechen.
- Arbeit zitieren
- Michelle Tannrath (Autor:in), 2018, Basiert gesetzliches Recht auf dem Fundament der Gerechtigkeit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520612