Diese Arbeit beschäftigt sich mit der kretischen Sklaverei in der Antike. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der großen Gesetzesinschrift von Gortyn und den darin überlieferten Termini "dolos" und "woikeus" als Bezeichnung der Unfreien. Es stehen vor allem die vielfach angenommenen rechtlichen Privilegien dieser Gruppen im Fokus der Untersuchung.
Bei Athenaios finden sich Begriffe für Unfreie in den kretischen Poleis. Er spricht von "chrysonetoi", "amphamiotai", "klarotai" und "mnoia". Zu der Vielfalt der Begriffe kommt erschwerend hinzu, dass die Quellenlage, zu den oben genannten, von antiken Autoren überlieferten Begriffen, nicht sehr umfassend ist. Die schriftlichen Quellen stammen zudem überwiegend aus der hellenistischen Zeit und sind folglich später datiert, als der hier angesetzte Untersuchungszeitraum. Auch wenn sie weitgehend kompatible Bilder von Unfreiheit auf Kreta liefern, sind viele der Beschreibungen inkonsistent.
Eine Ausnahme bildet hingegen die Gesetzesinschrift von Gortyn. Hierin findet sich keiner der zuvor genannten Termini wieder, stattdessen ist von woikeis und doloi die Rede. Die Inschrift bietet zwar weitaus mehr Anhaltspunkte, die Rückschlüsse auf das Sklavensystem erlauben, wirft jedoch wiederum neue Probleme auf. Im Gegensatz zu den Schriftquellen, handelt es sich hierbei um eine Quelle ohne konkrete Überlieferungsabsicht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die kretische Gesellschaftsstruktur
3. Identischer Status von woikeis und doloi
4. Sonderrechtliche Stellung der gortynischen Unfreien
4.1. Unverkäuflichkeit
4.2. Eherecht
4.3. Besitzrecht
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht den rechtlichen Status der unfreien Bevölkerungsgruppen, insbesondere der woikeis und doloi, im archaisch-klassischen Kreta unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesinschrift von Gortyn. Ziel ist es, durch die Analyse zentraler Rechtsbereiche zu klären, ob zwischen diesen Gruppen statusrechtliche Unterschiede bestehen und ob den gortynischen Unfreien eine sonderrechtliche Stellung gegenüber Sklaven in anderen griechischen Poleis zukam.
- Gesellschaftsstruktur und soziale Schichtung im archaisch-klassischen Kreta
- Statusfragen und Synonymität der Begriffe woikeis und doloi
- Rechtliche Analyse der Unverkäuflichkeit unfreier Gruppen
- Eherechtliche Bestimmungen und deren Auswirkungen auf den Status
- Besitzrechtliche Regelungen im Kontext der Erbfolge und Eheschließung
Auszug aus dem Buch
4.2. Eherecht
Der Umstand, dass Unfreie in Gortyn das Recht hatten zu heiraten, lässt sich mehrfach anhand verschiedener Passagen der Gesetzesinschrift belegen. Dies zeigt bereits das im dritten Kapitel angeführte Gesetz, wenn es vom Ehebruch eines Freien oder dolos mit einer verheirateten dola spricht. Dass dies auch auf woikeis zutrifft, zeigt die folgende Passage, die sich mit dem Verbleib von Nachkommen, die nach einer Scheidung geboren werden, auseinandersetzt:
„Wenn eine geschiedene Woikea ein Kind bekommt, soll man es zu dem Herrn des Mannes, der sie geheiratet hat, bringen in Gegenwart von zwei Zeugen.“
Des Weiteren spricht hierfür der daran anschließende Text zum Verbleib eines unehelichen Kindes einer woikea:
„Wenn eine Woikea, die nicht verheiratet ist, schwanger wird und gebiert, dann soll das Kind unter der Gewalt des Herrn ihres Vaters sein; wenn aber der Vater nicht mehr lebt, soll es unter der Gewalt des Herrn der Brüder sein.“
Diese beiden Textstellen belegen nicht nur, dass die Eheschließung auch für woikeis möglich war, sondern zeigt, dass diese auch in der Rechtsprechung berücksichtigt wurden, mitunter auch zum Nachteil der Herren (in diesem Falle des Herrn des Vaters, beziehungsweise der Brüder der woikea, der ohne diesen Ehebund den Erstanspruch auf das Kind hätte), wie sich an den letzten beiden Passagen erkennen lässt. Obwohl des uneheliche Kind einer Woikea im Normalfall an den Herrn ihres Vaters, bzw. ihrer Brüder fällt, wird es, sofern sie zuvor verheiratet war, zuerst dem Herrn ihres geschiedenen Ehemannes dargeboten. Darüber hinaus nutzt der Gesetzgeber hier dieselben Termini, wie bei der Ehe zwischen Freien. Dies lässt den Rückschluss zu, dass es sich um dasselbe zugrundeliegende Konzept handelt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die problematische Quellenlage zur antiken Sklaventerminologie und stellt die Gesetzesinschrift von Gortyn als zentrale Quelle für die Untersuchung der Statusverhältnisse vor.
2. Die kretische Gesellschaftsstruktur: Dieses Kapitel erläutert die soziale Hierarchie auf Kreta, von der herrschenden dorischen Schicht bis hin zu den verschiedenen Gruppen der Unfreien.
3. Identischer Status von woikeis und doloi: Hier werden die Forschungspositionen diskutiert, die entweder von einem unterschiedlichen Status oder einer synonymen Verwendung der Begriffe im Gortyn-Gesetz ausgehen.
4. Sonderrechtliche Stellung der gortynischen Unfreien: Das Kapitel untersucht systematisch, ob spezifische Rechtsbereiche wie Unverkäuflichkeit, Eherecht und Besitzrecht den gortynischen Unfreien tatsächlich Privilegien gegenüber anderen griechischen Sklaven verliehen.
4.1. Unverkäuflichkeit: Analyse der gesetzlichen Regelungen zum Verkauf und zur Haftung, wobei der Fokus auf dem Status der Unfreien als „Ware“ liegt.
4.2. Eherecht: Untersuchung der Eheschließungsmöglichkeiten für Unfreie und der rechtlichen Implikationen bei Scheidungen oder unehelichen Kindern.
4.3. Besitzrecht: Prüfung der Frage, ob woikeis über ein eigenständiges Besitzrecht verfügten oder lediglich im Namen des Herrn wirtschafteten.
5. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass sich weder eine generelle statusrechtliche Sonderstellung noch ein signifikanter Unterschied zwischen den untersuchten Gruppen zweifelsfrei belegen lässt.
Schlüsselwörter
Gortyn, Gesetzesinschrift, Sklaven, Unfreie, woikeis, doloi, Rechtsgeschichte, Sozialstruktur, Kreta, Antike, Eherecht, Besitzrecht, Status, Sklaverei, Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den rechtlichen Status der unfreien Bevölkerungsgruppen im archaisch-klassischen Kreta auf Basis der Gesetzesinschrift von Gortyn.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Felder umfassen die kretische Gesellschaftsstruktur sowie die Analyse des Ehe-, Besitz- und Verkaufsrechts in Bezug auf Unfreie.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu klären, ob die Begriffe woikeis und doloi identische Gruppen bezeichnen und ob diese Gruppen rechtliche Sonderstellungen genossen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine quellenkritische Analyse der einschlägigen Gesetzesfragmente unter Einbeziehung prominenter althistorischer Forschungspositionen durchgeführt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Begriffe doloi und woikeis verglichen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Unfreiheit in den Bereichen Ehe, Besitz und Handel detailliert geprüft.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Besonders prägend sind die Begriffe woikeis, doloi, Gortyn, Sklavenstatus und Rechtsstellung.
Was ergibt die Untersuchung zum Besitzrecht der woikeis?
Die Untersuchung zeigt, dass woikeis zwar über Güter verfügten, diese jedoch meist im Besitz ihres Herrn blieben, weshalb kein vollwertiges Eigentumsrecht nachweisbar ist.
Bestätigt das Eherecht eine Besserstellung der Unfreien?
Obwohl die Berücksichtigung der Sklavenehe durch den Gesetzgeber eine Besonderheit darstellt, lassen sich daraus keine eindeutigen rechtlichen Vorteile oder ein substanziell anderer Status gegenüber anderen antiken Sklaven ableiten.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2019, "Dolos" und "Woikeus". Unfreiheit in der Gesetzesinschrift von Gortyn, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520672