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Philosophische Begründungen staatlicher Bildung

Titel: Philosophische Begründungen staatlicher Bildung

Hausarbeit , 2018 , 40 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Michelle Tannrath (Autor:in)

Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
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Dass Bildung unter staatlicher Hand vollzogen wird, ist heute eine Selbstverständlichkeit, ebenso wie das Recht auf Bildung und die Pflicht zur Bildung. Dennoch stellen diese vom Staat getroffenen Maßnahmen durchaus einen Eingriff in die Freiheit des Menschen dar. Im Rahmen meiner schriftlichen Ausarbeitung beabsichtige ich daher, unterschiedliche philosophische Begründungsweisen öffentlicher Erziehung vorzustellen und diese eingehend zu analysieren. Näher beleuchten möchte ich dabei die Bildungstheorien von Wilhelm von Humboldt und Immanuel Kant.

Zuvor muss allerdings geklärt werden, was genau unter einem solchen Bildungsrecht beziehungsweise einer Bildungspflicht zu verstehen ist, was eines Blickes in die Bildungsvergangenheit Deutschlands bedarf. Dieser knappgehaltene Rückblick in die Geschichte soll unter anderem den Weg zur Verstaatlichung der Bildung und die damit einhergehenden Vorzüge für die Bevölkerung darlegen. In diesem Zuge soll schließlich auch das Zustandekommen des Rechts auf Bildung, welches sich sogar in einem weltweit anerkannten Menschenrecht niederschlägt, sowie die Pflicht zur Bildung in Gestalt der Einführung einer allgemeinen Schulpflicht hinterfragt werden.

Hierbei kristallisieren sich die weitreichenden und durchaus negativ behafteten Auswirkungen eines vom Staat verordneten Bildungszwanges heraus. Hierzu zählt unter anderem das Einwirken in die Selbstbestimmung des Individuums in Form einer staatlichen Bevormundung, welches ebenso das Recht der Eltern teilweise beschneidet. Diese die Freiheit der Bürger einschränkenden Nebenwirkungen der Bildungspflicht verlangen nach einer Rechtfertigung ihrer Legitimität.

An solch einer Beweisführung der Berechtigung versuchte sich bereits der Philosoph Wilhelm von Humboldt, indem er die Beschaffenheit der menschlichen Natur für die Unabdingbarkeit einer Erziehung verantwortlich macht. Auch Immanuel Kant tritt als Befürworter einer öffentlichen Bildung auf und leitet diese ebenfalls aus den natürlichen Anlagen der Menschen ab, bezieht dabei jedoch zusätzlich moralische Aspekte in seine bildungstheoretische Abhandlung mit ein. Kants Bildungsplan soll dem Humboldts vergleichend gegenüberstehen, wobei sich sowohl Parallelen als auch Differenzen abzeichnen werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Bildung als staatliche Aufgabe

2.1 Historischer Blickwinkel

2.2 Das Recht auf Bildung - Bildung als Menschenrecht

2.3 Die Pflicht zur Bildung - Einführung der Schulpflicht

3. Philosophische Begründung staatlicher Bildung

3.1 Nach Wilhelm von Humboldt

3.1.1 Die Bildungsnatur des Menschen

3.1.2 Die (vermeintliche) Unvereinbarkeit von Staat und Bildung

3.1.3 Die geeignetste Organisationsform öffentlicher Bildung

3.2 Nach Immanuel Kant

3.2.1 Bildungskritik als Ausgangspunkt

3.2.2 Die vier Stufen der Erziehung

3.2.3 Pluspunkte der öffentlichen Erziehung

3.2.4 Hindernisse der Verwirklichung einer öffentlichen Erziehung

3.2.5 Das Verhältnis von Staat und Moral

3.3 Im Hinblick auf Bildungsrecht und Bildungspflicht

4. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die philosophische Legitimation staatlicher Bildung durch den Vergleich der Bildungstheorien von Wilhelm von Humboldt und Immanuel Kant, wobei der Fokus auf dem Spannungsfeld zwischen individuellem Freiheitsanspruch und staatlichem Erziehungsauftrag liegt.

  • Historische Entwicklung der Verstaatlichung des Bildungswesens
  • Philosophische Begründungsansätze nach Humboldt und Kant
  • Recht auf Bildung versus staatliche Schulpflicht
  • Verhältnis von Staat, Freiheit und moralischer Erziehung

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Die Bildungsnatur des Menschen

„Der wahre Zewk des Menschen - nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welchen die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt - ist die höchste und proportionirlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen“ (ebd., S. 29). Dieses Zitat Humboldts bringt seine Auffassung von Bildung auf den Punkt. Die menschliche Natur hat ihre einzige Bestimmung in der Bildung und diese vollzieht der Mensch ausschließlich um der Bildung willen. Sie ist Selbstzweck und darf keinen anderen Zweck außer diesen verfolgen. Bildung ist die freie Selbsttätigkeit des Menschen, ist allumfassend, nicht spezifisch. Diese Definition hat ewige Gültigkeit, denn sie beruht auf der angeborenen sowie beständigen menschlichen Vernunft. (ebd., S. 29 - 76)

Nach Humboldt wird Erziehung im Staat nun jedoch vornehmlich zur Sittenverbesserung missbrauch. Bildung ist hier demnach nicht Selbstzweck. Nichtsdestotrotz fungiert die öffentliche Erziehung als Mittel, um die Sicherheit des Volkes zu gewährleisten, was in der Tat dem Denker zufolge die Aufgabe des Staates schlechthin verkörpert. Die Gesellschaft hat gerade aus diesem Grund eine Staatsmacht erschaffen, damit sie die Bedingungen „[…] für die freie Tätigkeit der Individuen […]“ (ebd., S. 31) bereitstellt. Sie übernimmt somit eine passive unterstützende Funktion, darf jedoch nicht selbst Zwecke konstruieren. Es ist ihr untersagt, „[…] mit positiven Endzwekken auf die Lage der Bürger zu wirken“ (ebd.). Folglich könnte man den Staat aus Humboldts Sicht als ein notwendiges Übel betiteln, dessen Konstituierung „[…] allein in der Idee des Nutzens […]“ (ebd.) liegt. Die Garantie der Sicherheit eines jeden Bürgers ist das einzig legitime Ziel des Staates. An der Unverzichtbarkeit einer Staatsgewalt für das bürgerliche Wohlergehen hat Humboldt also keinen Zweifel. Allerdings besteht er auf eine genaue Prüfung hinsichtlich der Legitimität der Mittel, mit welchen der Staat seiner Aufgabe gerecht zu werden versucht. Hierbei gilt, dass die Obrigkeit stets der Idee der freien Tätigkeit der Individuen untergeordnet bleiben muss. (Vgl. ebd., S. 29 - 76)

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung umreißt die Fragestellung zur Legitimation staatlicher Bildung durch eine historische und philosophische Analyse der Theorien von Humboldt und Kant.

2. Bildung als staatliche Aufgabe: Dieses Kapitel behandelt den historischen Weg zur staatlichen Schule und die Einführung der Schulpflicht unter Berücksichtigung von Bildungsrecht und Kritik am staatlichen Eingriff.

3. Philosophische Begründung staatlicher Bildung: Hier werden die Bildungstheorien von Humboldt und Kant im Detail gegenübergestellt, wobei Aspekte wie Menschenbild, Freiheit, Moral und die Rolle des Staates analysiert werden.

4. Fazit: Das Fazit fasst die Erkenntnisse zusammen und resümiert die Legitimität staatlicher Bildung als unabdingbar für die menschliche Entwicklung zu einem erkenntnisreichen oder moralischen Wesen.

Schlüsselwörter

Bildung, Staat, Erziehung, Schulpflicht, Wilhelm von Humboldt, Immanuel Kant, Freiheit, Moral, Menschenrecht, Bildungsrecht, Selbstbestimmung, Individuum, Gesellschaft, Philosophie, öffentliche Erziehung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit untersucht philosophische Begründungen für eine staatliche öffentliche Erziehung und hinterfragt die Legitimität des staatlichen Eingriffs in die individuelle Freiheit durch Bildungsrecht und Bildungspflicht.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zu den Schwerpunkten gehören die historische Entwicklung der Verstaatlichung des Bildungswesens, die Bildungstheorien von Wilhelm von Humboldt und Immanuel Kant sowie die Auseinandersetzung mit den Begriffen Recht auf Bildung und Schulpflicht.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Legitimation staatlicher Bildung durch einen vergleichenden Blick auf die Ansätze von Humboldt und Kant zu prüfen und die Frage zu klären, ob staatliche Bildung eine notwendige Voraussetzung für die Entfaltung des Menschen ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine philosophische Analyse und einen komparativen Ansatz, bei dem die Bildungstheorien von Humboldt und Kant gegenübergestellt und auf ihre praktische Anwendbarkeit sowie Kompatibilität geprüft werden.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Bildungsaufgabe, die detaillierte Darstellung der Theorien Humboldts (Freiheit als Selbstzweck) und Kants (Moral als Endzweck) sowie die kritische Auseinandersetzung mit dem Bildungsrecht und der Bildungspflicht.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Bildungsnatur, Freiheit des Individuums, moralische Selbstbildung, staatlicher Erziehungsauftrag und der Gegensatz von Selbstzweck und utilitaristischer Bildung.

Wie bewertet Humboldt die Rolle des Staates bei der Bildung?

Humboldt betrachtet den Staat primär als Sicherheitsgaranten. Er fordert, dass der Staat sich bei der Bildung auf das Darbieten von Anreizen beschränken und die Freiheit des Einzelnen zur Selbstentfaltung wahren sollte.

Welche Bedeutung misst Kant der Disziplinierung bei?

Kant sieht Disziplinierung als notwendige erste Stufe der Erziehung, um die "rohe Natur" und die egoistischen Triebe des Menschen zu zügeln, damit er später durch Vernunft moralisch handeln kann.

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Philosophische Begründungen staatlicher Bildung
Hochschule
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg  (Abteilung für Philosophie und Theologie)
Veranstaltung
Bildungsphilosophie
Note
1,3
Autor
Michelle Tannrath (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2018
Seiten
40
Katalognummer
V520824
ISBN (eBook)
9783346116161
ISBN (Buch)
9783346116178
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Philosophie Praktische Philosophie Bildungsphilosophie Ethik Recht Bildung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Michelle Tannrath (Autor:in), 2018, Philosophische Begründungen staatlicher Bildung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520824
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Leseprobe aus  40  Seiten
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