In dieser Arbeit sollen die wichtigsten Änderungen aus der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie erläutert und im Vergleich zum Status quo der ersten Zahlungsdienstrichtlinie verdeutlicht werden. Dabei soll vor Allem auf den erweiterten Anwendungsbereich der neuen Richtlinie eingegangen werden.
Die Richtlinie, die auf den Namen (EU) 2015/2366 hört und auch PSD II genannt wird, sieht zunächst ebenso wie die erste Zahlungsdiensterichtlinie eine Vollharmonisierung für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum vor, mit der der europäische Binnenmarkt für unbare Zahlungen gefestigt werden soll.
Die Notwendigkeit zur Verabschiedung der Richtlinie besteht einerseits durch die trotz oder gerade wegen der ersten Zahlungsdiensterichtlinie (immer noch) bestehenden Defizite auf dem EU-Zahlungsverkehrsmarkt. Diese Defizite äußern sich bspw. in Form einer Marktfragmentierung für innovative Zahlungen oder einem ineffektiven Wettbewerb bei Karten- und Internetzahlungen. Zudem sollen durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie regulatorische und aufsichtsrechtliche Lücken der ersten Zahlungsdiensterichtlinie am Markt geschlossen werden.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
B Leitmotive & Ziele der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
C Änderungen durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie
I. Anwendungsbereich
1. Sachlicher Anwendungsbereich
a) Zahlungsauslösedienste
b) Kontoinformationsdiensten
2. Geografischer Anwendungsbereich
a) Ausgangssituation nach PSD I
b) Änderungen durch die PSD II
II. Einschränkung von Ausnahmetatbeständen
1. Handelsvertreter
2. Technische Dienstleister
3. Verbundzahlungssysteme (Begrenzte Netze)
4. Elektronische Dienste
5. Bargeldabhebungsdienste
III. Pflichten von Zahlungsdienstleistern
1. Erweiterung des Erlaubnisverfahrens
2. Verstärkte Kundenauthentifizierung
3. Sicherung entgegengenommener Gelder
4. Spezielle Vorschriften für Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste
IV Haftung
V Entgelt für Zahlungsvorgänge
D Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die regulatorischen Veränderungen durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) im Vergleich zum Status quo der ersten Richtlinie, mit besonderem Fokus auf den erweiterten Anwendungsbereich und die Auswirkungen auf den europäischen Zahlungsverkehr.
- Analyse des erweiterten Anwendungsbereichs (sachlich und geografisch).
- Evaluierung der veränderten regulatorischen Anforderungen für Zahlungsdienstleister.
- Untersuchung der Einschränkungen von Ausnahmetatbeständen für neue Geschäftsmodelle.
- Bewertung der neuen Sicherheitsstandards, insbesondere der verstärkten Kundenauthentifizierung.
- Diskussion der Haftungsregelungen und Entgelte bei Zahlungsvorgängen.
Auszug aus dem Buch
a) Zahlungsauslösedienste
Das erste der beiden TTP-Modelle stellt den sog. Zahlungsauslösedienst (ZAD) dar. Nach Art. 4 Nr. 15 der Richtlinie handelt es sich bei einem Zahlungsauslösedienst um einen Dienst, der auf Antrag des Zahlungsdienstnutzers einen Zahlungsauftrag mit dem Ziel des Geldtransfers auf einen bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auslöst. Dabei wählt der Nutzer auf der Website eines e-Commerce-Händlers einen Drittdienst als Bezahlmethode aus und offenbart zunächst seine Kontonummer und die Bankleitzahl, anhand derer der Drittdienst prüft, ob das vom Nutzer angegebene Konto existiert und für das Onlinebanking freigeschaltet ist. Wenn dies der Fall ist, wird als nächstes die Onlinebanking-PIN oder das Passwort des Kunden erfragt, mit denen der Zahlungsauslösedienst sich in die Internetfiliale der Kundenbank einloggt und nach Maßgabe des Händlers einen Online-Überweisungsauftrag generiert, den der Kunde mit der von seiner Hausbank zugesandten TAN bestätigt.
Die Dienste beruhen darauf, dass sie Zugang zu den Konten des Zahlers haben. Erbringt ein Zahlungsdienstleister ausschließlich Zahlungsauslösedienste, so ist er zu keinem Zeitpunkt der Zahlungskette selbst im Besitz der Gelder des Zahlungsdienstnutzers. Der Zahlungsdienstleister schafft sinnbildlich vielmehr eine Art „Softwarerücke“ zwischen der Website des Händlers und der Website des kontoführenden Instituts des Zahlungsdienstnutzers, denn er führt den Zahlungsvorgang nicht selbst aus, sondern stößt ihn bei einem kontoführenden Zahlungsdienstleister an und steht damit zwischen der Autorisierung des Zahlungsvorgangs durch den Zahlungsdienstnutzer und der Ausführung durch das zahlungskontoführende Institut. Zwei der hierzulande wohl bekanntesten Vertreter dieser Art sind das amerikanische Unternehmen Paypal sowie die deutsche Sofort GmbH mit ihrem Dienst „Sofortüberweisung“.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Diese Einleitung bietet einen historischen Abriss der europäischen Zahlungsverkehrsregulierung von 1973 bis zur Einführung der ersten Zahlungsdiensterichtlinie und erläutert die Beweggründe für die Neufassung durch die PSD II.
B Leitmotive & Ziele der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie: Das Kapitel beschreibt die Vollharmonisierungsziele der Richtlinie und identifiziert bestehende Marktdefizite wie Fragmentierung und regulatorische Lücken als Auslöser für die neue Gesetzgebung.
C Änderungen durch die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie: Dieser Hauptteil detailliert die Modifikationen im Anwendungsbereich, die Verschärfung von Ausnahmeregelungen, neue Pflichten für Zahlungsdienstleister sowie spezifische Bestimmungen zu Haftung und Entgelten.
D Fazit: Das Fazit resümiert, dass die PSD II primär auf Verbraucherschutz und Marktvereinheitlichung abzielt, dabei jedoch durch hohe regulatorische Anforderungen auch innovationshemmende Hürden für Marktteilnehmer aufbauen könnte.
Schlüsselwörter
Zahlungsdiensterichtlinie, PSD II, Zahlungsverkehr, Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste, Verbraucherschutz, Kundenauthentifizierung, Bankrecht, Finanzdienstleistungen, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, ZAG, Zahlungsdienstleister, Haftung, EWR, EU-Recht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Änderungen, die durch die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) in den europäischen und deutschen Rechtsraum entstanden sind.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Schwerpunkten gehören der Anwendungsbereich der Richtlinie, die Regulierung von Drittdienstleistern (TPP), neue Sicherheitsanforderungen sowie haftungsrechtliche Anpassungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Unterschiede zwischen dem Status quo der ersten Richtlinie und den Neuerungen der PSD II herauszuarbeiten und die Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie den Verbraucherschutz darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten, Richtlinienentwürfen sowie einer Auswertung der einschlägigen Fachliteratur und Kommentarerstellung.
Welche Aspekte stehen im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil konzentriert sich insbesondere auf die neuen Kategorien der Zahlungsdienste, die Einschränkungen bisheriger Ausnahmetatbestände und die Verschärfung der Sorgfalts- und Informationspflichten für Anbieter.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Kernbegriffe sind PSD II, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), Starke Kundenauthentifizierung, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste.
Warum wurde die Definition der „begrenzten Netze“ in der PSD II angepasst?
Die Anpassung erfolgte, um regulatorische Lücken zu schließen, da die Nutzung solcher Netze für hohe Volumina und Werte als zu risikoreich für Verbraucher eingestuft wurde.
Wie hat sich die Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen verändert?
Die Haftungsgrenze des Zahlers für Schäden bei nicht autorisierten Vorgängen wurde durch die PSD II von 150 Euro auf 50 Euro herabgesetzt, um den Verbraucherschutz zu stärken.
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- LL.M. Paul Frommholz (Author), 2017, Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II). Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur PSD I, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520957