Integrierte Versorgung. Neue Perspektiven im Deutschen Gesundheitswesen


Diplomarbeit, 2006

62 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1 Einleitung

2 Rahmenbedingungen im deutschen Gesundheitswesen
2.1 Sektorale Trennung und die daraus resultierenden Mängel
2.2 “Kostenexplosion“ im deutschen Gesundheitssystem und deren Ursachen
2.2.1 Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen
2.2.2 Demographische Entwicklung
2.2.3 Medizinisch-technischer Fortschritt
2.2.4 Angebotsinduzierte Nachfrage
2.3 Fazit

3 Integrierte Versorgung
3.1 Begriffsdefinitionen
3.1.1 Integrierte Versorgung
3.1.2 Integration
3.1.3 Kooperation und Koordination
3.2 Abgrenzung zur Regelversorgung, Modellvorhaben nach §§ 63-65 SGB V und Strukturverträgen nach § 73a SGB V
3.2.1 Regelversorgung
3.2.2 Modellvorhaben nach §§ 63-65 SGB V
3.2.3 Strukturverträge nach § 73a SGB V
3.3 Die Zielsetzung der Integrierten Versorgung
3.4 Vor- und Nachteile für Patienten der Integrierten Versorgung
3.5 Vor- und Nachteile für Leistungsanbieter der Integrierten Versorgung

4 Gesetzliche Grundlagen der integrierten Versorgung
4.1 Gesundheitsreform 2000 - § 140a-h SGB V
4.2 Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV- Modernisierungsgesetz) - § 140 a-d SGB V
4.2.1 Vertragspartner nach §140b Abs.1 SGB V
4.2.2 Verträge nach § 140b Abs. 3-5
4.2.3 Vergütung nach §140c SGB V
4.2.4 Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach§ 140b Abs.4 S 2 SGB V
4.2.5 Die Anschubfinanzierung, Bereinigung nach § 140d SGB V
4.2.5.1 Die Anschubfinanzierung
4.2.5.2 Die Budgetbereinigung
4.2.5.3 Registrierungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des §140d
4.3 Haftung bei Behandlungsfehlern in der Integrierten Versorgung

5 Die Umsetzung der Integrierten Versorgung
5.1 Unternehmensnetzwerke in der IV
5.2 Das Schnittstellenmanagement der IV
5.3 Das Informationsmanagement der IV
5.4 Das Qualitätsmanagement der IV
5.5 Behandlungspfade in der IV
5.6 Das Kostenmanagement der IV

6 Schlussbemerkung:

Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland

Abbildung 2: Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland (nominal)

Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung in Deutschland von 1970 - 2050

Abbildung 4: Die Integrierte Versorgung

Abbildung 5: Entwicklung der IV- Verträge

Tabellenverzeichnis:

Tabelle 1: Gegenüberstellung der IV nach 2000 und 2004

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Das Deutsche Gesundheitssystem steht vor dem Wandel.

Schon die vergangenen 3 Jahrzehnte versuchte die Politik mit zahlreichen Reformen den Kostenanstieg einzudämmen.

Es gibt nur wenige Wirtschaftbereiche die in solch kurzer Zeit mit so vielen Gesetzesänderungen zu tun hatten, wie das Deutsche Gesundheitssystem. Schlagworte wie Verzahnung, Kooperation oder Vernetzung fielen bereits in den vergangenen Jahren, doch blieb es lediglich bei Gesprächen und Diskussionen.

Anstatt die Strukturen und Anreize des Systems zu verändern, wurde weiterhin eine Budgetierung und Rationierung verfolgt und der entscheidende Durchbruch blieb bis heute aus.

Die Einführung der Integrierten Versorgung (IV) durch die Gesundheitsreform 2000 war keineswegs eine Neuenddeckung für den maroden Gesundheitssektor.

Bereits im Jahr 1973 wurde durch das Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes ein Ausschuss von Wissenschaftlern und Praktikern ins Leben gerufen, mit der Aufgabe, eine Analyse der Notwendigkeit sowie den Möglichkeiten und Grenzen einer integrierten medizinischen Versorgung vorzunehmen. Das Ergebnis war erwartungsgemäß positiv. Doch aufgrund der Beharrlichkeit vieler Leistungsanbieter konnte sich das neue System nicht durchsetzten.

Eine weitere Chance der besseren Kooperation wurde auch im Rahmen der Wiedervereinigung vertan. Anstatt die verzahnten Strukturen der Polikliniken als Gelegenheit aufzugreifen wurde die bisherige Fragmentierung weiter betrieben.[1]

Vorläufer der IV waren Modellvorhaben, Strukturverträge.

Strukturierte Behandlungsprogramme und die Hausarztzentrierte Versorgung ergänzen inzwischen die IV.

Zu einer sichtlichen Umsetzung der IV kam es erst durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen, vom Januar 2004. Zuvor gaben die Regelungen der §140a-h a.F. keinerlei Anreize für die Leistungsanbieter, sich an einem solchen System zu beteiligen.

Heute zeigen die zunehmenden Vertragsabschlüsse, dass immer mehr Leistungsanbieter die Möglichkeit dieser Versorgungsform für sich erkannt haben.

IV ist aber keineswegs eine Versorgungsform die von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Sie bedarf einer Neugestaltung der bisherigen Strukturen, einem Bewusstseinswandel in allen Köpfen und stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten.

Die folgende Arbeit soll einen Eindruck darüber vermitteln wie komplex das System der IV ist und welche Chancen, aber auch Risiken in der Umsetzung der IV bestehen.

Kapitel 2 stellt die Schwächen und eine Analyse des bisherigen, fragmentierten Systems dar. Daran anschließend werden in Kapitel 3 die Begrifflichkeiten der IV sowie die Vor- und Nachteile erläutert. Eine Abgrenzung zu der Regelversorgung, Modellvorhaben und Strukturverträgen soll die Unterschiede aufzeigen.

In Kapitel 4 werden die gesetzlichen Regelungen sowie eine Gegenüberstellung zu den Vorschriften aus dem Jahr 2000 vorgenommen, die mit Praxisbezügen ergänzt werden. Abschließend gibt Kapitel 5 einen Überblick der wesentlichen Punkte für die praktische Umsetzung der IV.

Das Ziel der Arbeit ist es, dem Leser eine Übersicht vom System der Integrierten Versorgung sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Deutsche Gesundheitswesen zu verschaffen.

Zu ergänzen ist, dass die unter 5 aufgeführten Gedanken nicht abschließend sind. Zur Umsetzung des Systems müssen Managementstrukturen aufgebaut werden, wie man sie in der bisherigen Gesundheitsversorgung noch nicht kennt.

Leider kann aber im Rahmen dieser Arbeit nur ein Abriss über wesentliche Punkte der Umsetzung gegeben werden.

2 Rahmenbedingungen im deutschen Gesundheitswesen

2.1 Sektorale Trennung und die daraus resultierenden Mängel

Die Sektorale Trennung im Gesundheitswesen reicht bis zur Gründung der gesetzlichen Krankenkasse in das Jahr 1883 zurück. Bereits damals wurde zwischen der ambulanten ärztlichen und der stationären Versorgung im Krankenhaus unterschieden.[2]

Trotz mehrfacher Bemühungen der Politik, die Gräben zwischen den einzelnen Leistungsanbietern, d.h. der ambulanten ärztlich und fachärztliche Versorgung, der stationären Akutversorgung, Rehabilitation, ambulanten Pflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, sowie Arzneimittelversorgung zu überbrücken, ist die praktische Umsetzung noch nicht weit fortgeschritten.

Durch die Arbeitsteilung in einzelne Teil- und Fachgebiete, ist ein breit gefächertes und in einigen Bereichen hoch spezialisiertes Leistungsangebot vorhanden. Dies bringt aber nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile mit sich.

Zu nennen sind dabei Versorgungsbrüche bei der Behandlung von Patienten, vor allem den chronisch Erkrankten, was zu Ineffizienzen, hohen Kosten und Qualitätsverlusten führt.

Anstatt eine kontinuierliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten, richtet jeder Leistungsanbieter sein Augenmerk auf die Heilung von einzelnen Erkrankungen und Symptomen. Für den Gesamtversorgungsprozess fühlt sich niemand verantwortlich, was den Ansprüchen der Politik und natürlich auch dem Bedarf der Patienten nicht gerecht wird.[3]

Es kommt immer wieder zu Therapieunterbrechungen und in Folge dessen, zu einem Wirkungsverlust der bisherigen Behandlung.

Aufgrund mangelnder Nachsorge sind im derzeitigen System Versorgungslöcher keine Seltenheit.

Häufig müssen Patienten die Organisation und Koordination ihrer Versorgung selbst in die Hand nehmen, was ihnen aufgrund fehlender fachlicher Kompetenz schwer fällt.[4]

Die Patienten betreiben zum Teil ein Ärztehopping.

Die Folgen sind unnötige und kostspielige Doppeluntersuchungen, welche die Patienten über sich ergehen lassen müssen oder auch wollen und die das System zusätzlich belasten.

Der Sachverständigen Rat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen spricht in seinem Gutachten zur Bedarfgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit von einer Über-, Unter- und Fehlversorgung, die aus der Ursache einer mangelnden Kooperation und Abstimmung der Leistungsanbieter resultiert. Als Beispiele sind bildgebende Verfahren (Röntgen und Sonographie) zu nennen, die nach Schätzung von Experten zu 50% überflüssig sind. In Bezug auf Herzkatheteruntersuchungen sind ca. 18% nicht oder nur fraglich indiziert.

Dagegen wird im Bereich der chronischen Erkrankungen einer Prävention und Rehabilitation noch immer ein zu geringer Stellenwert zugemessen.[5]

Die sektorale Trennung ist sowohl in den Funktionsbereichen, als auch in der Leistungsvergütung der verschiedenen Anbieter zu finden. So wird ein Großteil der stationären Krankenhausleistungen über diagnosebezogene Fallpauschalen, so genannten Diagnosis Related Groups (DRG) bzw. dem Erlösbudget vergütet. Wiederum erfolgt die ambulante ärztliche und fachärztliche Finanzierung zum größten Teil über eine Einzelleistungsvergütung im Rahmen des Gesamtbudgets.[6] Aus dieser unterschiedlichen Leistungsvergütung resultiert, dass Leistungsanbieter vordergründig ihren Eigeninteressen, sprich wirtschaftliche Interessen, nachgehen sowie lediglich die Verbesserung ihres Teilbereiches anstreben. Eine optimale Versorgung des Patienten und eine Verbesserung des gesamten Versorgungssystems zu verfolgen, rückt dabei eher in den Hintergrund.[7]

Nach Eröffnung des stationären Sektors für den ambulanten Bereich (GKV-Modernisierungsgesetz 01.01.2004) sehen sich ambulante und stationäre Leistungsanbieter zunehmend als Konkurrenten, was eine Differenzierung der Sektoren zusätzlich unterstützten kann.

Ein weiterer Nachteil der sektoralen Trennung sind die zahlreichen Schnitt-, besser genannt, Bruchstellen, zwischen den einzelnen Anbietern. Diese werden mittels Arztbriefe, Überweisungen, Befunde etc. zu überbrücken versucht. Allerdings beinhalten solche Formulare meist nur einen Bruchteil der relevanten Information. Es kommt zu einem Informationsverlust und daraus resultierend, zu einem Qualitäts- und Effizienzverlust, der sich mit Zunahme der Schnittstellen erhöht.

Die Aufführung der Mängel des derzeitigen Systems sind bei weitem nicht vollständig.

Es ist dennoch bereits hier offensichtlich, dass sich in naher Zukunft die Struktur und Organisation der Gesundheitsversorgung verändern muss, um die bestehenden Ineffizienzen und Qualitätsdefizite abzubauen. Nur so kann eine qualitativ hochwertige und finanzierbare medizinische Versorgung der Bevölkerung dauerhaft gesichert werden.

2.2 “Kostenexplosion“ im deutschen Gesundheitssystem und deren Ursachen

In einer Vielzahl von Pressemitteilungen und Fachbüchern wird von einer „Ausgabenexplosion“, einem „Überproportionaler Kostenanstieg im Gesundheitswesen“, einem „nicht mehr finanzierbarem Gesundheitswesen“ gesprochen.

Ist dem tatsächlich so, wenn ja, wo liegen die Ursachen?

2.2.1 Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen

Vergleicht man die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die Gesundheitsstatistiken der Organisation For Economic Co-Operation and Development (OECD) sowie das Gutachten[8] des Instituts für Wirtschaft & Soziales GmbH (WISO), ist deutlich zu erkennen, dass die Ausgaben für das Gesundheitswesen, national wie international, stark angestiegen sind.

In Deutschland wurden im Jahr 2003 239,7 Mrd. € für das Gesundheitssystem ausgegeben; das sind insgesamt 11,3% des Bruttoinlandprodukt (BIP).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland

Im Vergleich zum Jahr 1992 sind die Ausgaben somit um über 45% gestiegen.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland (nominal)

Der permanente Kostenanstieg im Gesundheitswesen hatte eine Erhöhung des durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Folge. Dieser lag im Jahr 1970 noch bei 8,2 % und ist bis 2002 über 14% angestiegen. Im Jahr 2004 ist es trotz der Gesundheitsreform 2000, dem Beitragssatzsicherungsgesetz 2002 (BBSichG) und dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) 2003 nicht zu der geforderten Absenkung gekommen. Die durchschnittlichen Beitragssätze liegen noch immer bei ca.14,2%.[10]

Der größte Ausgabenblock findet sich in der stationären/teilstationären Behandlung in Krankenhäusern, welche im Jahr 2003 mit 64.688 Mio. € zu Buche schlagen. Die ambulante ärztlich/zahnärztliche Versorgung liegt bei 47.594 Mio. € und auf dem dritten Platz stehen die Ausgaben für Arzneimitteln mit 33.048 Mio. €.

Die Kosten für Prävention und Gesundheitsschutz liegen im Vergleich dazu nur bei ca. 12.078 Mio. €[11], was noch immer für eine eher „stiefmütterliche“ Behandlung der Prävention spricht. Weitläufig bekannt ist jedoch auch, dass die Gesamtkosten für Gesundheitsleistungen ohne Prävention entscheidend höher liegen als mit erfolgter Prävention. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und im Gesundheitsreformgesetz (GRG) 1988 die Gesundheitsförderung und Prävention zur Pflichtleistung der GKV erklärt. Mit dem Gesetz zur Reform der GKV (GKV- Reformgesetz 2000) wurde zudem festgelegt, dass die gesetzlichen Krankenkassen pro Jahr 350 Mio. € für Prävention und Gesundheitsförderung aufzuwenden haben.

Träger der Gesundheitsausgaben sind im Jahr 2003 zu 56% die GKV. An zweiter Stelle liegen die öffentlichen Haushalte mit 14,7%, gefolgt von den privaten Haushalten mit 12,3%.

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) übernehmen 8,6% der Kosten. Die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung hat den geringsten Anteil mit 1,8 und 1,7%.[12]

Im internationalen Vergleich steht Deutschland mit den USA und der Schweiz an der Spitze. Qualitativ kann Deutschland diese Spitzenposition jedoch nicht halten und wird eher als mittelmäßig eingestuft. So nimmt das deutsche System, was den Gesundheitszustand der Bevölkerung angeht, lediglich Platz 20 im WHO-Report 2000 ein. Metaphern wie „Teuer wie ein Mercedes, leistungsfähig wie ein Mittelklassewagen“[13], unterstreichen dies.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Deutschland ein Ausgabenproblem im Gesundheitssektor hat. Doch, hervorgerufen durch eine steigende Zahl von Arbeitslosen und Rentnern sowie durch eine anhaltende Rezession, brechen auch immer mehr Einnahmen weg, und die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen wird zunehmend breiter. Der Gesetzgeber hat seit Anfang der 80-ger Jahre durch zahlreiche Gesetze versucht, eine Kostendämpfung durch Budgetierungen bzw. Rationierungen medizinischer Leistungen, Zuzahlungen der Versicherten und Leistungsausgrenzungen zu erzielen. Eine langfristige Begrenzung des Kostenanstieges konnte damit allerdings nicht erreicht werden.

Erst in den letzten Jahren wird auch der Einnahmenseite, der Selbstverantwortung der Bürger, neuen Versorgungsstrukturen, den Anreizen von Anbietern und Versicherten und den wettbewerbs- und qualitätsfördernden Maßnahmen mehr Bedeutung zugemessen.

Ursachen des Kostenanstiegs liegen sowohl auf Anbieter-, als auch auf Nachfragerseite.

Neben der sektoralen Trennung sind dies, unter anderem:

- die demographische Entwicklung (siehe auch 2.2.2)
- der kostenintensive medizinisch-technische Fortschritt (siehe auch 2.2.3 )
- die angebotsinduzierte Nachfrage (siehe auch 2.2.4)
- Unwirtschaftlichkeiten und Überkapazitäten
- der Anstieg der Lebenserwartung
- die Zunahme chronisch-degenerativer Erkrankungen
- die Zunahme von Einpersonenhaushalten
- „Moral hazard“ bei Vollversicherungsschutz

Aus Platzgründen können nicht alle der o.a. Punkte dargelegt werden. Auf drei wesentliche, wird in den folgenden Kapiteln eingegangen.

2.2.2 Demographische Entwicklung

Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland hat sich verändert.

Der Anteil der 1-59 Jährigen lag in den 70-ger Jahre noch bei über 80%, während Anfang 2000 nur noch 75,9% diesem Alterssegment angehörten. Es ist zu einem stetigen Zuwachs der über 60-jährigen, bedingt durch die wachsende Lebenserwartung und sinkende Geburtenhäufigkeit, gekommen.[14]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung in Deutschland von 1970 - 2050[15]

Gleichzeitig ist die Zahl der Personen im erwerbstätigen Alter zurückgegangen, was zu Problemen auf der Einnahmeseite der GKV führt. Durch das Solidarprinzip der GKV sind die Beitragssätze proportional an die beitragspflichtigen Einkünfte, d.h. Arbeitseinkommen und Rentenbezüge, gekoppelt. Die durchschnittlichen Rentenbezüge liegen derzeit ca. 45% unter den durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Somit führt ein Wechsel vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu einer nicht unerhebliche Minderung der GKV-Einnahmen. Dieser Effekt wird durch ein sinkendes Rentenniveau und einen steigenden Rentenquotienten weiter verstärkt.[16]

Auf der anderen Seite wächst mit zunehmendem Alter die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, was auch die Kosten weiter ansteigen lässt. So sind die Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben für über 60-jährige wesentlich höher, als die Ausgaben für Erwerbstätige. Ursachen sind die, mit steigendem Alter zunehmenden, ausgabenintensiven Mehrfacherkrankungen und chronisch degenerativer Erkrankungen, wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Altersdiabetes. Unterstützt wird der Effekt durch die gestiegene Anzahl von Einpersonenhaushalten, die 2004 bei 37,2%[17] liegt. Daraus resultiert ein zunehmender Bedarf an institutioneller Pflege bei nachlassender häuslicher Pflege.

Zusätzlich bedingen Morbidität und Demenz der älteren Patienten, dass sich deren Mobilität verringert, was die zukünftige Zusammensetzung und Ausgestaltung der Leistungsanbieter beeinflussen wird. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch auch, dass der, aufgrund der demographischen Entwicklung, befürchtete Kostenanstieg überschätzt wurde.[18]

Bei einer gewollten und notwendigen Verweildauerverkürzung in den Krankenhäusern wird der Bedarf an ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen stark anwachsen.

Klar ist, dass in Zukunft im Bereich der stationären Versorgung der Anteil der hochbetagten Patienten zunehmen und die Behandlung von chronischen Erkrankungen weiter in den Vordergrund rücken wird. Durch präventive Maßnahmen in diesem Alterssegment sollte eine Gegensteuerung erfolgen und weiter ausgebaut werden. Der Weg in Richtung prozessorientierter Versorgung und die notwendige Kooperation und Koordination der Akutbehandlung, Prävention, Rehabilitation und Pflege ist dabei unerlässlich.

2.2.3 Medizinisch-technischer Fortschritt

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der Medizin immens weiterentwickelt. Dies hat mitunter dazu geführt, dass bisher nicht behandelbare Krankheiten früher erkannt und erfolgreicher therapiert werden können, was sich auch in der steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung ausdrückt. So haben Frauen in Deutschland derzeit eine Lebenserwartung von etwa 80,5 und Männer von 74,4 Jahren.[19] Parallel dazu kam es zu einer Zunahme der altersbedingten Erkrankungen, da mit dem Fortschritt nun auch Krankheiten früher oder überhaupt erst erkannt werden konnten. Verstärkende Effekte bestehen zwischen der demographischen Entwicklung und dem medizinisch-technischen Fortschritt. Die Aufnahme der neuen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in den Leistungskatalog kann schon für sich alleine einen Anstieg der Ausgaben bewirken. Die durch den medizinisch-technischen Fortschritt erhöhte Lebenserwartung bringt eine Zunahme von chronischen Erkrankungen und Multimorbidität, und dadurch auch die Steigerung der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Kosten mit sich. Die Lebensverlängerung geht, wie bereits erwähnt, mit chronischen Erkrankungen und Multimorbidität einher, wodurch der Durchschnitt der Bevölkerung, trotz verbesserter Verfahren, statistisch gesehen immer kränker wird.[20] Aufgrund schonenderer Therapieverfahren sind die Altersbegrenzungen für bestimmte therapeutische Maßnahmen immer weiter gefallen. So kommt es z.B. durch die minimal invasive Technik in der Chirurgie und Kardiologie zu einer geringeren Belastung der Patienten, einer Reduzierung der Verweildauer sowie der Möglichkeit, bestimmte Eingriffe zunehmend ambulant durchführen zu können. Diese Verlagerung in den ambulanten Bereich und die deutliche Verkürzung der Krankenhausaufenthalte führt zu erheblichen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen.[21] Der medizinisch-technische Fortschritt hat eine Verbesserung von Therapie, Diagnostik und Lebensqualität und u.U. eine Senkung der Kosten zu Folge. Widersprüchlicherweise geht damit aber auch eine Zunahme des Ressourcenverbrauchs einher, was wiederum die Kosten ansteigen lässt.

Dies liegt zum Teil auch daran, dass in den vergangenen Jahren viele Produktinnovationen, d.h. zusätzliche Therapie– und Diagnosemöglichkeiten geschaffen wurden, die im Gegensatz zu Prozessinnovationen einen gesteigerten Ressourcenaufwand bedingen. Anstatt die bestehenden effektiven und kostengünstigeren Verfahren weiter anzuwenden, werden teurere neue medizinisch-technische Verfahren eingesetzt, deren zusätzlicher Nutzen minimal oder gar nicht nachweisbar ist. Aus forensischen Gründen werden aber auch bestehende ineffiziente Verfahren, gleichzeitig mit diesen neuen Verfahren, bei ein und demselben Patienten angewandt.

Ein weiterer Kostentreiber ist die doppelte Ausstattung mit medizinisch-technischen Geräten in der ambulanten- bzw. stationären Versorgung. Diese wollen natürlich alle ausgelastet werden und führen dadurch zu einer kostenintensiven Überversorgung.

Kosteneinsparungen durch den medizinisch-technischen Fortschritt können sich aber nur realisieren lassen, wenn neue Verfahren nicht additiv eingesetzt werden und Anbieter keine Mehrfachuntersuchungen - motiviert durch Auslastungsbestrebungen - betreiben.

Neue Verfahren müssen auf ihre Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit hin untersucht und bewertet werden. Erst wenn sie zu Effizienzsteigerungen führen, sollen Innovationen die alten Verfahren ersetzen. Darüber hinaus gilt es, die Kooperation der Leistungsanbieter zu fördern, damit die vorhandene Ausstattung besser genutzt und nicht unnötig ausgeweitet wird.[22]

2.2.4 Angebotsinduzierte Nachfrage

Ebenfalls Kostentreiber des Gesundheitswesens ist die angebotsinduzierte Nachfrage.

Bezug nehmend auf den medizinisch-technischen Fortschritt, bestimmen auch hier die Anbieter bzw. Hersteller, wann ihre Geräte und Arzneimittel als veraltet gelten bzw. wann es wieder zu einem „Fortschritt“ gekommen ist, der in der Praxis umgesetzt werden sollte.

Im Bereich der Patientenversorgung bedeutet dies, dass eine Informationsasymmetrie zwischen dem Patienten und dem Leistungsanbieter besteht. Aufgrund eines Informationsvorsprungs des Arztes bestimmt dieser alleine, was für Leistungen der Patient benötigt und in Anspruch nimmt. Umfang und Ausmaß der Inanspruchnahme werden ebenfalls vom Leistungsanbieter angeordnet. Der Patient muss darauf vertrauen, dass der Arzt ausschließlich zu seinem Wohle handelt.

Infolge dessen wird auch vom Arzt bestimmt, was die Kostenträger/Krankenversicherungen zu finanzieren haben.

[...]


[1] Vgl. Rebscher, H., Seite 113

[2] Vgl. Zöller, D., Seite 189

[3] Vgl. Klusen/Straub, Seite 121

[4] http://www.die-gesundheitsreform.de/zukunft_entwickeln/integrierte_versorgung/index.html?param=st

[5] Vgl. Gutachten 2000/2001Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen

[6] Vgl. Mühlbacher, A.[2002], Seite 51

[7] Vgl. Mühlbacher, A.[ 2002] Seite 52-53

[8] Vgl. Gutachten des Institut für Wirtschaft und Soziales GmbH

[9] Quelle: http://www.wiso-gruppe.de/download/wiso_gutachten_200509.pdf

[10] Quelle: http://www.bmgs.bund.de/cln_040/nn_600110/SharedDocs/Download/DE/Datenbanken-Statistiken/Statistiken-Gesundheit/Gesetzliche-Krankenversicherung/Finanzergebnisse/Beitragssaetze-pdf-5839,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Beitragssaetze-pdf-5839.pdf

[11] Quelle: http://www.destatis.de/basis/d/gesu/gesutab6.php

[12] Quelle: http://www.wiso-gruppe.de/download/wiso_gutachten_200509.pdf

[13] Siehe: Dr. Ahrens, H. J. Vorstandschef des AOK Bundesverbandes

[14] Quelle: http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2003/Bevoelkerung_2050.pdf

[15] Quelle: http://www.diw.de/deutsch/produkte/publikationen/wochenberichte/docs/00-44-1.html#HDR2 sowie http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2003/Bevoelkerung_2050.pdf

[16] Vgl. Cassel, D. und Postler, A.

[17] Quelle: http://www.destatis.de/indicators/d/Irbev05ad.htm,

[18] Quelle: Sondergutachten 1996 Kurzfassung Band 1des Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen

[19] Vgl. Rieser, S., Seite A-220

[20] Vgl. Cassel, D. und Postler, A.

[21] Vgl. Prof. Dr.- Ing. Kraft, M., TU Berlin

[22] Vgl. Dr. Blum J.

Ende der Leseprobe aus 62 Seiten

Details

Titel
Integrierte Versorgung. Neue Perspektiven im Deutschen Gesundheitswesen
Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Rhein-Neckar e. V.
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
62
Katalognummer
V52189
ISBN (eBook)
9783638479677
ISBN (Buch)
9783656753681
Dateigröße
3400 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Integrierte, Versorgung, Neue, Perspektiven, Deutschen, Gesundheitswesen
Arbeit zitieren
Heike Patt (Autor:in), 2006, Integrierte Versorgung. Neue Perspektiven im Deutschen Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52189

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