Thomas Hobbes - Begründung und Legitimation politischer Ordnung durch Vertrag


Seminararbeit, 2006

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Grundgedanken des Vertrages
2.1 Die Naturzustandstheorie
2.2 Die natürlichen Gesetze und der Reflexionsprozess
2.3 Vertragsschluss und die Rechte des Souveräns

3. David Humes Kritik an Thomas Hobbes

4. Grundlegende Kritik der Begründung und Legitimation politischer

5. Ordnung durch die Vertragstheorie

6. Schlussbemerkungen

7. Literaturverzeichnis

1.0 Einleitung

In der folgenden Arbeit soll es um die Vertragstheorie des Thomas Hobbes gehen. Dabei wird deutlich werden, dass es bereits im 17. Jahrhundert Kritik an den Lehren des englischen Philosophen gegeben hat. Dieser Aspekt wird in Form der Kritik des David Hume in der zweiten Hälfte dieser Arbeit behandelt. In der öffentlichen Meinung wurde Hobbes als der Theoretiker des absolutistischen Staates und als der Vater des Atheismus in England angesehen. Thomas Hobbes lebte von 1588 bis 1679 und wurde somit 91 Jahre alt. Drei Jahre nach seinem Tod erließ die Universität Oxford ein Dekret, in dem die Hobbsche Lehre von der Volksouveränität und der Lehre von der Selbsterhaltung im Naturzustand verworfen wurde. In einer feierlichen Zeremonie wurden seine Hauptwerke „De Cive“ und der „Leviathan“ verbrannt.[1] Die Legitimation der absolutistischen Herrschaft über einen freiwilligen Gesellschaftsvertrag verschaffte ihm viele Kritiker und Feinde in der Kirche. In den Autoritäten der katholischen Kirche sah er die Menschheitsverderber erster Güte. Diese Provokation führte aufgrund der damaligen politischen Verhältnisse zu Spannungen zwischen Hobbes und dem Klerus.[2] Bisher beruhte die Herrschaftslegitimation auf der Natur, dem Göttlichen oder der Herkunft.[3] Seinen klerikalen Kritikern blieb unverständlich, wie Gott den Häretiker und Spötter so lange leben lassen konnte. Das Streben nach Macht, eine natürliche Leidenschaft des Menschen, erkannte Hobbes als Konstante an. Daraus leitete er seine Naturzustandstheorie ab. Diese Theorie war eine literarische Umschreibung der zur damaligen Zeit real existierenden Bürgerkriege.[4] Die Irritation und Faszination am „Leviathan“ hat bis heute nicht nachgelassen. Das aktuelle politische Geschehen zeigt, dass politische Theorien aus dem 17. Jahrhundert immer noch ihre Daseinsberechtigung haben. So kam der englische Philosoph im Umfeld des Irak- Krieges ins Gerede, als man in Thomas Hobbes den Vorläufer und Kronzeugen einer neokonservativen friedensfeindlichen Außenpolitik der Vereinigten Staaten von Amerika erblicken wollte.[5]

Ziel dieser Arbeit ist es die Probleme und Chancen der Begründung und Legitimation politischer Ordnung durch Vertrag herauszuarbeiten um sich am Ende ein eigenes Bild davon verschaffen zu können, ob die Theorie von Hobbes nur ausschließlich aus der Perspektive der Rechtfertigung eines absolutistischen Staates gesehen werden sollte oder ob sie nicht auch das Dilemma der wehrhaften Demokratie thematisiert.

2. Grundgedanken des Vertrages

2.1 Die Naturzustandstheorie

Bevor die Grundgedanken des Gesellschaftsvertrages beleuchtet werden können, muss ein Blick in die Vergangenheit erklären, wie das Menschenbild zu Zeiten der Lehren von Thomas Hobbes (1588- 1679) gesehen wurde. Bereits Machiavelli (1469- 1527) beschrieb den Menschen als ein unaufhörlich expandierendes Triebwesen, das von seinen Leidenschaften rastlos vorwärts getrieben wird. Die Menschen sind undankbar, unbeständig, heuchlerisch, furchtsam und eigennützig, so Niccolo Machiavelli.[6] Dies ist die Fundamentalursache einer sozialschädlichen, letztlich mörderischen Konkurrenz, der Motor aggressiver Wettbewerbe und Verteidigungskämpfe.[7] Hobbes beschrieb aber nicht nur den damals aktuellen Zustand, sondern er verstand seine Philosophie als eine Friedenswissenschaft. Er überträgt die analytischen Methoden aus den Naturwissenschaften in den Bereich der Politik. Durch die fiktive Zerlegung des Staates in seine Bestandteile, ist der Mensch in der Lage dessen Funktionsweise zu begreifen. Diese Fiktion ist die Grundlage für die rationale Rekonstruktion und methodische Regeneration des Staates im weiteren Verlauf.[8] Die Analyse des menschlichen Verhaltens, der Ursachen von Krieg und Frieden und der Regeln des bürgerlichen Lebens, verallgemeinerte Hobbes in seiner Naturzustandstheorie, auf welche im Fortlauf näher eingegangen werden soll. Dieses induktive[9] Vorgehen von Thomas Hobbes wird im Laufe des Erkenntnisprozesses zu der Einsicht führen, dass nur die Gründung eines absolutistischen Staates die traditionellen Instanzen (Natur, Gott, Herkunft) entmachten kann.[10] Im Naturzustand, also dem Produkt aus der fiktiven Zerlegung des Staates, ist der Mensch nicht gesellschaftsfähig. Dies begründet Hobbes in fünf Punkten. Erstens, der Mensch ist egoistisch. Das eigene Leben und Wohlergehen ist ihm wichtiger als das der Anderen. Durch den Egoismus wird der menschliche Trieb nach Selbsterhaltung befriedigt. Die Selbsterhaltung ist wiederum die Voraussetzung für Erfolg und Glück. Zweitens, die Güter und Mittel sind nicht im Übermaß vorhanden. Dies erzeugt Knappheitsbedingte Konkurrenz und diese erzeugt unter den Menschen Konflikte. Drittens, die Menschen stehen im Naturzustand in einer Konkurrenzbeziehung. Dies bedeutet, dass jeder Mensch sich vor dem Anderen fürchten muss angegriffen, vernichtet oder unterworfen zu werden. Viertens, da die Menschen sich dieser unter drittens genannten Furcht nicht entledigen können, wenden die Menschen aufgrund ihres Misstrauens vorbeugend Gewalt an. Der Grund für die vorbeugende Gewaltanwendung ist die Erhöhung der eigenen Überlebenschance. Fünftens, durch eine natürliche körperliche und geistige Gleichheit unter den Menschen im Naturzustand, ist jeder für jeden eine Bedrohung. Es gibt somit auch keine natürlichen Sieger und Opfer. Diese fünf oben genannten Punkte führen im Naturzustand nach Hobbes zum Krieg aller gegen alle.[11]

Die Nachteile und das Unglück hat ihre Wurzeln somit in den kriegerischen Auseinandersetzungen der Menschen untereinander, denn aus ihm entsteht der Mord, die Verwüstung und dadurch wiederum der Mangel an Gütern und Mitteln. Thomas Hobbes hat sich aber nicht damit zufrieden gegeben die Verhältnisse der Menschen im Naturzustand nur zu beschreiben, er suchte nach den Ursachen von Frieden und Krieg.[12] Letztendlich kommt er zu der Überzeugung, dass es den Menschen an politikphilosophischer Kompetenz fehlt. Deutlich wird dies im dreizehnten Kapitel des Leviathans, wo Hobbes beschreibt, dass es im Naturzustand keinen Besitz und kein Eigentum gibt, da jeder ein Recht auf alles hat. Die Güter oder Dinge gehören dem Individuum nur so lange, „wie er es zu sichern imstande ist“.[13] Das Recht auf alles, ist aufgrund dieses Verständnisses, ein Recht auf nichts,[14] weil es keine übergeordnete Gewalt gibt, die den Menschen dieses egoistische Handeln verbietet. Die Menschen haben keine Furcht vor Sanktionen. Sanktionen, welche sie nicht zu befürchten haben, weil das Naturrecht den Individuen lehrt, dass jeder die Freiheit hat, seine Kräfte so zu gebrauchen, wie es der Selbsterhaltung dient.[15] Neben dem Naturrecht gibt es in der Naturzustandstheorie von Hobbes noch das natürliche Gesetz. Dies ist eine Vorschrift oder eine allgemeine Regel, die die Vernunft lehrt, nach welcher keiner dasjenige unternehmen darf, was er als schädlich für sich selbst anerkennt.[16] Wichtig für das weitere Verständnis ist die Bedeutungsunterscheidung der beiden Begriffe „Recht“ und „Gesetz“. Recht beruht nicht immer auf einem Gesetz. Rechte beruhen im Naturzustand auf der Freiheit, etwas zu tun oder zu unterlassen. Im Gegensatz dazu schließt ein Gesetz eine Verbindlichkeit mit ein, etwas zu tun oder zu unterlassen.

[...]


[1] Maier, Hans, 1986: Hobbes, in: Maier, Rausch, Denzer (Hrsg.), Klassiker des politischen Denkens, Erster Band von Plato bis Hobbes, München, S. 270.

[2] Köppel, Rogger, 2005: Die Macht gebiert das Recht, in: Die Welt- Unabhängige Tageszeitung für Deutschland, 2.März 2005, S. 27. (Dieser Zeitungsartikel ist unter www.welt.de/z/pdfarchiv/index.php unter Einstellung des Datums einsehbar.)

[3] Siehe Gliederungspunkt 2.1.

[4] Köppel, 2005, S.27.

[5] Ebenda.

[6] Münkler, Herfried, 1991: Niccolo Machiavelli, Politische Schriften, Frankfurt am Main, S.94- 95.

[7] Kersting, Wolfgang, 1992: Thomas Hobbes zur Einführung, Hamburg, S.25-26.

[8] Kersting, 1992, S. 58.

[9] Induktiv bedeutet das Entdecken von Regelhaftigkeiten, vom Besonderen zum Allgemeinen.

[10] Kersting, 1992, S. 31-39.

[11] Hobbes, Thomas, 1992: Leviathan, Erster und zweiter Teil, übersetzt von J. P. Mayer, Stuttgart, 13. Kapitel, S.112- 118.

[12] Kersting, 1992, S. 42.

[13] Hobbes, 1992, Leviathan, dreizehntes Kapitel, S. 117.

[14] Kersting, 1992, S. 124.

[15] Hobbes, 1992, Leviathan, vierzehntes Kapitel, S. 118.

[16] Ebenda.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Thomas Hobbes - Begründung und Legitimation politischer Ordnung durch Vertrag
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Institut für Politikwissenschaft, Lehrstuhl für Ideengeschichte und Politische Theorie)
Veranstaltung
Proseminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V52284
ISBN (eBook)
9783638480406
ISBN (Buch)
9783638765084
Dateigröße
517 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In dieser Hausarbeit wird die Vertragstheorie von Thomas Hobbes behandelt und dargestellt. Im zweiten Teil wird auf David Humes Kritik bezüglich der Begründung und Legitimation politischer Ordnung durch Vertrag eingegangen.
Schlagworte
Thomas, Hobbes, Legitimation, Ordnung, Vertrag, Leviathan, Politische Theorie, Staat
Arbeit zitieren
Thomas Koneczny (Autor:in), 2006, Thomas Hobbes - Begründung und Legitimation politischer Ordnung durch Vertrag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52284

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