Chancen und Grenzen politischer Einflussnahme: Betrachtung innerparteilicher Frauenorganisationen und regionaler Politik-Netzwerke


Hausarbeit, 2006

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Was leisten frauenpolitische Bündnisformen – was nicht?
1. Die Frauenorganisationen der Parteien
1.1 Aufbau und Zielsetzung
1.1.1 Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
1.1.2 Die Frauen Union der CDU
1.1.3 Die Frauen Union der CSU
1.1.4 Die Bundesvereinigung Liberale Frauen e.V
1.1.5 LISA – Die Frauenarbeitsgemeinschaft der PDS
1.1.6 Die Frauen bei Bündnis 90/Die Grünen
1.2 Teilhabe am politischen Entscheidungsprozess
2. Regionale Politiknetzwerke
2.1 Kennzeichen von Frauennetzwerken
2.2 Anforderungen und Schwierigkeiten der
regionalen Vernetzung
2.3 Fallbeispiel: FrauenRatschlag Stuttgart
2.4 Macht- und Einflussmöglichkeiten

III. Fazit

Literaturverzeichnis

I. Einleitung

„Was treibt uns dazu, uns in immer neuen Netzwerken miteinander zu verbinden? Ist es womöglich der Wunsch, die Vielfalt unseres Lebens und Arbeitens in immer neuen Namen, immer neuen Arbeits- und Beziehungsverhältnissen sichtbar werden zu lassen? Welche politische Kraft läßt sich tatsächlich daraus gewinnen? Polemisch-provozierend zugespitzt: Tritt ‚Vernetzung’ an die Stelle politischen Handels?“

(Maurer 1996: 61)

Vernetzung allein ist noch kein Garant für politischen Einfluss. Und doch ergeben sich für Frauen in Bündnissen größere machtpolitische Chancen, denn allein ist man nichts – doch in der Gruppe ist man stark, oder nicht? Dies ist die zentrale Frage, mit der sich diese Arbeit befasst. Welche Möglichkeiten und Restriktionen der politischen Einflussnahme ergeben sich in frauenpolitischen Kooperationsformen? Welche Ziele verfolgen frauenpolitische Bündnisse? Und wie lässt sich der Grad ihrer Teilnahme am politischen Entscheidungsprozess erklären? Auf diese und andere Fragen soll nun, durch die Untersuchung der Frauenorganisationen der im Bundestag vertretenen Parteien und regionaler Frauenpolitiknetze, eine Antwort gefunden werden.

Der erste Abschnitt dieser Arbeit widmet sich den Frauenorganisationen der Parteien SPD, CDU, CSU, FDP und PDS – die Grünen werden gesondert behandelt, da bei ihnen die Frauenarbeit anders organisiert ist. Dabei soll untersucht werden, inwieweit die Organisationen am politischen Entscheidungsprozess ihrer Parteien beteiligt sind.

Der zweite Teil stellt eine Analyse regionaler Frauenpolitiknetze dar. Hierbei sollen zunächst die Kennzeichen frauenpolitischer Vernetzung aufgewiesen werden. Anschließend werden Anforderungen und Schwierigkeiten von Frauennetzwerken untersucht und anhand eines Fallbeispiels illustriert. Auch dieser Abschnitt schließt mit der Beurteilung der Macht- und Einflussmöglichkeiten des Frauenbündnisses ab.

Ziel ist es, am Schluss dieser Arbeit ein begründetes Urteil bezüglich der zentralen Frage „Welche Chancen und Grenzen der politischen Einflussnahme ergeben sich in den Frauenorganisationen der Parteien und den regionalen Politik-Netzen?“ fällen zu können.

II. Was leisten frauenpolitische Bündnisformen – was nicht?

Was können frauenpolitische Bündnisformen leisten und was nicht? Dies ist die zentrale Frage dieser Arbeit. Spielen die Akteurinnen dieser Bündnisse eine Rolle im politischen Entscheidungsprozess? Sind sie unsichtbar oder relevant? Welche Ziele haben sie selbst und inwieweit können sie diese verwirklichen? Mit diesen und anderen Fragen wird sich der Hauptteil dieser Arbeit befassen.

1. Die Frauenorganisationen der Parteien

Als Untersuchungsgegenstand wurden die fünf Frauenorganisationen der im Bundtag vertretenen Parteien SDP, CDU, CSU, FDP und PDS gewählt. Bei Bündnis 90/Die Grünen wurde die Rolle der Frauen im Rahmen der Partei untersucht, da diese über keine nennenswerte Frauenorganisation verfügen. Dieser Punkt wurde allerdings nur angeschnitten, da innerparteiliche Geschlechter- und Machtverhältnisse nicht Thema dieser Arbeit sind.

1.1 Aufbau und Zielsetzung

Im Folgenden sollen Aufbau und Zielsetzung der Frauenorganisationen untersucht werden. Dabei wird zunächst kurz auf den geschichtlichen Hintergrund der Organisationen und abschließend auf ihre Verbindung zur jeweiligen Partei eingegangen.

1.1.1 Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Die 1973 gegründete Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) ist eine von neun Arbeitsgemeinschaften der SPD, die „im organisatorischen Aufbau und im Rahmen der politischen Willensbildung der Partei eine besondere Bedeutung haben“ (Die ASF – Wir über uns[1]). Die Ursprünge der ASF gehen auf den vor über 125 Jahren gegründeten Sozialdemokratischen Arbeiterinnenverein in Berlin zurück. Gemäß der Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft gilt als Grundziel „die Gleichstellung von Frauen und Männern in Partei und Gesellschaft“ (ebd). Die ASF sieht ihre wesentlichen Aufgaben somit in der Intensivierung der politischen Mitarbeit der Frauen in der Partei und in der Vertretung der weiblichen Forderungen und Interessen. (vgl. ebd)

Die Arbeitsgemeinschaft betrachtet sich selbst als zukunftsorientiert und parteipolitisch bedeutsam und will zu einer Änderung des gesellschaftlichen Bewusstseins beitragen. Zur Umsetzung dieses Ziels sollen Forderungen im Dialog mit Gewerkschaften, Verbänden und Organisationen aufgestellt und durchgesetzt werden. (vgl. Claas 2000: 174 f)

Die ASF besitzt einen eigenen organisatorischen Aufbau, der sich an den Gliederungen der Partei orientiert. Sie wirkt somit auf allen Ebenen der SPD – vom Ortsverein bis hin zur Bundesebene. Die ASF kann auf der jeweiligen parteipolitischen Ebene Anträge stellen und Kandidatinnenvorschläge machen. (vgl. ASF – Organisation[2])

Die Organe der ASF sind Bundesvorstand, Bundesausschuss und Bundesfrauenkonferenz. Die Konferenz ist das höchste Gremium und findet alle zwei Jahre statt. Der Bundesvorstand setzt sich aus insgesamt 21 Mitgliedern zusammen, an dessen Spitze die Bundesvorsitzende, zurzeit Elke Ferner, steht. Der Vorstand wird vom Bundesausschuss unterstützt, der aus den Vertreterinnen der Bezirke und Landesverbände besteht. (vgl. ebd)

Die ASF ist zurzeit die einzige Frauenorganisation der im Bundestag vertretenen Parteien, der automatisch ohne Aufnahmevertrag alle weiblichen Mitglieder der Partei angehören. Mit 223.971 Mitgliedern ist die ASF somit die größte Frauenorganisation einer Partei, wobei allerdings nicht alle dieser Mitglieder tatsächlich in der ASF aktiv sind. (vgl. Claas 2000: 175)

1.1.2 Die Frauen Union der CDU

Sowohl in der CDU als auch in der CSU nennen sich die Frauenorganisationen der Parteien aufgrund ihres gemeinsamen Ursprunges „Frauen Union“ (FU). Die FU entwickelte sich aus der „Frauengemeinschaft der CDU/CSU Deutschland“, die am 1. Mai 1948 in Frankfurt gegründet worden war. Nach der Gründung der CDU-Bundespartei wurde am 22./23. September 1951 der Bundesfrauenausschuss der CDU eingerichtet. 1956 wurde der Ausschuss in „Frauenvereinigung“ umbenannt und heißt seit 1998 „Frauen Union“. (vgl. Claas 2000: 210 f)

Die Frauen Union ist gemäß der Satzung der FU der „organisatorische Zusammenschluss der weiblichen Mitglieder der CDU“ (Satzung der FU[3]). Alle Frauen in der CDU haben jedoch das Recht, die Mitgliedschaft in der FU abzulehnen. Zudem können auch Frauen, die nicht Mitglieder der CDU sind, der FU beitreten, solange sie in keiner konkurrierenden Partei oder Organisation tätig sind. (vgl. ebd) Die FU wird somit zum „ersten Schritt zu Mitgliedschaft in der CDU“ (Claas 2000: 212). Andererseits kann die FU jedoch an Bedeutung verlieren, wenn sie „zwar zahlenmäßig viele Mitglieder hat, diese aber ihre Positionen und Forderungen nicht direkt in die Partei einbringen können“ (Claas 2000: 212)

Hauptziel der Arbeit der FU ist die politische Bildung und Schulung ihrer Mitglieder, um insbesondere „die Frauen zu aktiver Mitarbeit in der Partei zu motivieren und die berechtigten Ansprüche der Frauen auf angemessene Vertretung in den Organen der Partei und den Parlamenten durchzusetzen“ (Satzung der FU).

Die Gliederung der Frauen Union der CDU entspricht dem Aufbau der Partei und ist in die Organisationsstufen „Bundes-Frauen Union“, „Landes-Frauen Union“, „Kreis-Frauen Union“ und „Gemeinde- bzw. Stadt-Frauen Unionen“ untergliedert. (vgl. Satzung der FU) Im Bundesvorstand sind als gewählte Mitglieder die Vorsitzende, aktuell Maria Böhmer, fünf stellvertretende Vorsitzende, Schriftführerin und Bundesgeschäftsführerin vertreten. (vgl. Claas 2000: 213)

1.1.3 Die Frauen Union der CSU

Die Frauenpolitik der CSU ist eng mit der Frauenunion verbunden. Seit dem Gründungstag der CSU am 8. Januar 1946 existiert der Landesarbeitsausschuss „Frau und Familie“, der sich zum „Frauenausschuss“ entwickelte. 1947 verbanden sich die Frauen der CSU in Bayern zur Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen der CSU (FAG), die sich wiederum 1948 mit der Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU zur „Frauenarbeitsgemeinschaft CDU/CSU“ zusammenschloss. Seit 1951 arbeiten die Frauen Unionen der CDU und CSU jedoch wieder getrennt. (vgl. Claas 2000: 232 ff)

[...]


[1] Vgl. http://www.asf.spd.de/servlet/PB/menu/1104861/index.html, 20. Februar 2006

[2] Vgl. http://www.asf.spd.de/servlet/PB/menu/1104863/index.html, 20. Februar 2006

[3] vgl. http://www.frauenunion.de/content/blogcategory/27/62, 22. Februar 2006

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Chancen und Grenzen politischer Einflussnahme: Betrachtung innerparteilicher Frauenorganisationen und regionaler Politik-Netzwerke
Hochschule
Universität Erfurt
Veranstaltung
Geschlechterpolitiken im Wahlkampf
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
18
Katalognummer
V52327
ISBN (eBook)
9783638480765
ISBN (Buch)
9783638773256
Dateigröße
520 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Chancen, Grenzen, Einflussnahme, Betrachtung, Frauenorganisationen, Politik-Netzwerke, Geschlechterpolitiken, Wahlkampf
Arbeit zitieren
Alke Habbe (Autor:in), 2006, Chancen und Grenzen politischer Einflussnahme: Betrachtung innerparteilicher Frauenorganisationen und regionaler Politik-Netzwerke, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52327

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