Die Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf den Jahresabschluss und Lagebericht der GmbH


Hausarbeit, 2005

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Vorwort

II. Einleitung

III. Hauptteil
1. Größenklassen gem. § 267 HGB und ihre Auswirkung auf den Jahresabschluss und Lagebericht
2. Anforderungen an den Anhang und Lagebericht
3. Neue Anhangangaben
3.1 Begriff des derivativen Finanzinsruments
3.2 Der Begriff des beizulegenden Zeitwerts
3.3 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
4. Bundesanzeigerpublizität
5. Lagebericht

IV. Schluss

V. Abkürzungsverzeichnis

VI. Abbildungsverzeichnis

VII. Literaturverzeichnis

VIII. Rechtsprechungsverzeichnis

IX. Kommentarverzeichnis

I. Vorwort

Unter diesem Gliederungspunkt möchte ich mich noch bei meinem Bruder Tuncay Yazici ganz herzlich für das Schreiben dieser Hausarbeit am Computer bedanken.

Diese Hausarbeit unterteilt sich in die klassische Dreieinteilung: Einleitung, Haupt- und Schlussteil. Die Einleitung soll einen Überblick über das Bilanzrechtsreformgesetz geben. Im ersten Kapitel des Hauptteils soll auf die Größenklassen der Unternehmung und ihre Auswirkung auf den Jahresabschluss und Lagebericht eingegangen werden.

Im zweiten Kapitel des Hauptteils werden die Anforderungen an den Anhang und Lagebericht untersucht. Im anschließenden Kapitel des Hauptteils werden die neuen Anhangangaben dargelegt, wobei auch der Begriff des derivativen Finanzinstruments und des beizulegenden Zeitwerts erklärt werden, sowie die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts aufgezeigt wird.

Im vierten Kapitel des Hauptteils wird auf die Bundesanzeigerpublizität eingegangen. Im letzten Kapitel des Hauptteils erfolgt die Untersuchung der Neuangaben hinsichtlich des Lageberichts. Diese Hausarbeit endet mit dem Schlussteil, in dem die Reflektionen des Bilanzrechtsreformgesetzes aufgezeigt werden. Zudem enthält diese Hausarbeit ein Abkürzungs-, Abbildungs-, Literatur-, Rechtsprechungs- und Kommentarverzeichnis.

II. Einleitung

Insbesondere unter dem Druck spektakulärer Unternehmenskrisen und länderübergreifender Bilanzierungsskandale hat die Bundesregierung der Öffentlichkeit am 25.02.2003 ein gemeinsam mit dem BMJ und BMF erarbeitetes 10-Punkte-Programm[1] zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Unternehmensintegrität vorgestellt. Ziel des im Programm enthaltenen Maßnahmenkatalogs ist es, durch die Einführung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze[2] auf den massiven Vertrauensverlust der Anleger zu reagieren, deren Rechtsposition zu verbessern, für mehr Unternehmenstransparenz zu sorgen, die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen wiederherzustellen und die Unabhängigkeit und Qualität der Wirtschaftsprüfer zu verbessern, um den deutschen Kapitalmarkt und dessen Einbindung im internationalen Wettbewerb zu stärken.[3]

Als Teil des so genannten 10-Punkte-Programms der Bundesregierung hat das BilReG den Bundesrat am 26.11.2004 passiert und ist am 09.12.2004 im Bundesgesetzblatt[4] veröffentlicht worden. Auf Grund seines Art. 10 ist es am Tag seiner Verkündung, also am 10.12.2004 in Kraft getreten.[5] Als zentrale Basis für das BilReG dienen jedoch europäische Vorgaben. Es handelt sich um die IAS-Verordnung, die Schwellenwertrichtlinie, die Fair-Value-Richtlinie sowie die Modernisierungsrichtlinie, die zu weit reichenden Änderungen im HGB führen.[6] Die wesentlichen Bestandteile des BilReG, die tatsächlich europäisch geprägt sind, seien im Folgenden angeführt:

„Die Größenkriterien für das Jahres- und Konzernabschluss von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften werden, wie etwa alle fünf Jahre, infolge einer EU-Richtlinie (sog. Schwellenwertrichtlinie) angepasst;

Teile der sog. Fair-Value-Richtlinie werden umgesetzt, so dass künftig über Finanzinstrumente im Abschluss ausführlicher zu berichten ist;

Teile der sog. Modernisierungsrichtlinie werden umgesetzt, was vor allem zu einer Veränderung der Vorschriften über den Lagebericht geführt hat; und schließlich

sind die Wahlrechte, die die sog. IAS-Verordnung den Mitgliedstaaten eingeräumt hat, praktisch vollumfänglich an die Unternehmen weitergereicht worden; hierfür bedürfe es einer gesetzlichen Umsetzung.“[7]

Diese nachstehende Hausarbeit geht auf die durch das BilReG verursachten Änderungen beim Jahresabschluss und Lagebericht der nicht den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch nehmenden GmbH und nicht auf die zahlreiche Änderungen des § 319 HGB (Unterabschnitt „Prüfung“ des HGB) und § 319a HGB (Neueinfügung) ein.

III. Hauptteil

1. Größenklassen gem. § 267 HGB und ihre Auswirkung auf den Jahresabschluss und

Lagebericht

Die Größenmerkmale einer GmbH nach § 267 HGB bzw. § 1 (1) PublG zeigt die untenstehende Abbildung auf. Die Rechtsfolgen treten gemäß § 267 (4) HGB bzw. § 1 (1) PublG nur dann ein, wenn zwei der drei Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils unter- oder überschritten werden.

Gemäß § 267 (3) S. 2 HGB gelten KapGes stets als große, wenn deren Papiere an der Börse gehandelt werden, was aber bei GmbH nicht zutrifft.[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Größenklassifizierung

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Schierenbeck, Henner: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 16. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, R. Oldenbourg Verlag, Wien 2003, Seiten 37-38

Gemäß § 264 (1) S. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer GmbH den Jahresabschluss nach § 242 HGB um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen.

Nach § 264 (1) S. 3 HGB braucht jedoch eine kleine GmbH keinen Lagebericht aufzustellen. Eine kleine GmbH braucht auch nur eine verkürzte Bilanz i. S. d. § 266 (2) HGB gem. § 266 S. 3 HGB aufzustellen. Weitere größenabhängige Erleichterungen für eine kleine GmbH hinsichtlich des Jahresabschlusses ergeben sich aus den §§ 274a HGB, 276 S.1 HGB (auch eine mittelgroße GmbH ist betroffen), 276 S. 2 HGB, 288 S. 1 HGB und 288 S. 2 HGB (auch eine mittelgroße GmbH ist betroffen).

Die §§ 266 (1) S. 3 HGB und 274a HGB sind die größenabhängige Erleichterungen hinsichtlich der Bilanz, wobei der § 276 HGB die größenabhängige Erleichterungen hinsichtlich der GuV-Rechnung umschreibt und letztlich umfasst der § 288 HGB die größenabhängige Erleichterungen für den Anhang.

Hinsichtlich des Lageberichts könnte der § 289 (3) HGB als größenabhängige Erleichterungen für eine kleine und mittelgroße GmbH angesehen werden, da er nur große KapGes (u. a. eine GmbH) erwähnt.

[...]


[1] Vgl. Hülsmann, Christoph: Stärkung der Abschlussprüfung durch das Bilanzrechtsreformgesetz; Aufsatz in DStR 4/2005, Seite 166

[2] Vgl. Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz – Ein wichtiger Beitrag zur Internationalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung; Aufsatz in

Steuer & Studium, Heft 5/2005, Seite 230

[3] Vgl. Heuser, J. Paul; Theile, Carsten: Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf den Jahresabschluss und Lagebericht der GmbH, Aufsatz in GmbHR 4/2005, Seite 201

[4] BGBl I 2004, Seite 3166

[5] Vgl. Hülsmann, Christoph: Stärkung der Abschlussprüfung durch das Bilanzrechtsreformgesetz; Aufsatz in DStR 4/2005, Seite 166

[6] Vgl. Ammann, Helmut; Hucke, Anja: Das Bilanzrechtsreformgesetz – Ein wichtiger Beitrag zur Internationalisierung der Rechnungslegung und Qualitätsverbesserung der Abschlussprüfung; Aufsatz in

Steuer & Studium, Heft 5/2005, Seite 230

[7] Heuser, J. Paul; Theile, Carsten: Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf den Jahresabschluss und Lagebericht der GmbH, Aufsatz in GmbHR 4/2005, Seite 201

[8] Vgl. Coenenberg, Adolf G.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 18. Auflage, Seite 51f.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf den Jahresabschluss und Lagebericht der GmbH
Hochschule
Hochschule Bremen
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
15
Katalognummer
V52338
ISBN (eBook)
9783638480857
ISBN (Buch)
9783638751650
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand
Schlagworte
Auswirkungen, Bilanzrechtsreformgesetzes, Jahresabschluss, Lagebericht, GmbH
Arbeit zitieren
Diplom Betriebswirt (FH) Turhan Yazici (Autor:in), 2005, Die Auswirkungen des Bilanzrechtsreformgesetzes auf den Jahresabschluss und Lagebericht der GmbH , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52338

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