Immanuel Kants "Zum ewigen Frieden" - Die Bedeutung seiner Friedensschrift für die Vereinten Nationen


Seminararbeit, 2004

15 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Werk „Zum ewigen Frieden“
2.1. Präliminarien
2.2. Definitivartikel
2.2.1. Erster Zusatz
2.2.2. Zweiter Zusatz
2.3. Anhang

3. Das Defizit vor Kant

4. Die Vereinten Nationen im Lichte Kants
4.1. Optionen eines Friedensbundes
4.2. Die Vereinten Nationen als Realisierung des Kantischen Entwurfes?

5. Zusammenfassung

6. Literaturverzeichnis
6.1. Bücher
6.2. Aufsätze

1. Einleitung

Die vor über 200 Jahren von Immanuel Kant veröffentlichte Schrift „Zum ewigen Frieden“ entfaltet die philosophischen Grundlagen für die notwendige aber bis zum heutigen Tage weitgehend fehlende inter- und supranationale Gerechtigkeit.

Zugleich stellt sie hinsichtlich der Vereinten Nationen und ihres Vorläufers, des Völkerbundes, ein wichtiges Kapitel der Theoriegeschichte dar.

An die Stelle des klassischen Kriegs-Völkerrechts von Hugo Grotius stellt Kant die Neubegründung des Friedens-Völkerrechts.

„Der Krieg wird in dem Moment aufhören, in dem diejenigen, die unter ihm zu leiden haben, über ihn bestimmen können.“

Gleichzeitig stellt Kant aber auch die Frage nach einer Vermittlung von normativer Theorie und politischer Praxis.

In den drei Definitivartikeln behandelt er die denkbaren Grundbeziehungen des Politischen: (1) Die Beziehung von Individuen innerhalb einer Rechtsgemeinschaft, des Einzelstaates (Staatsrecht), (2) die Beziehungen von Einzelstaaten in einer inter- oder supranationalen Rechtsgemeinschaft (Völkerrecht) und (3) die Beziehung von Individuen zu fremden Einzelstaaten (Weltbürgerrecht). Damit skizziert Kant eine vollständige Theorie des öffentlichen Rechts.

Im Folgenden werde ich zunächst die Kernaussagen von Immanuel Kants Werk „Zum ewigen Frieden“ wiedergeben, um dann seine Völkerbundidee in einen Kontext mit der globalen Institution der „Vereinten Nationen“ zu stellen um die partielle Umsetzung kantischer Postulate in der politischen Welt aufzuweisen.

2. Das Werk „Zum ewigen Frieden“

2.1. Präliminarien der Weltpolitik

Die sechs Präliminarartikel schaffen die für den Frieden zwischen Staaten notwendigen Vorbedingungen. Der erste Artikel behandelt die Notwendigkeit des ehrlichen und konsequenten Wollens eines Friedensvertrages als Prämisse zur dauerhaften Umsetzung.[1]

Der zweite Artikel definiert sehr deutlich und doch bemerkenswert kurz das Wesen des Staates als Institution einer Gesellschaft von Menschen, die über sich selbst gebietet und verfügt.[2] Im dritten Präliminarartikel spricht sich Kant energisch für die allmähliche Abschaffung von „stehenden Heeren“ aus,[3] da diese stets zur Wettrüstung provozieren, eine offensivere, egoistischere Politik ermöglichen und somit den Frieden gefährden.[4]

Ein Verbot von „Kriegskrediten“, also Anleihen zu militärischen Zwecken, ist Inhalt des vierten Artikels der Präliminarien, da diese unproduktiv sind und dazu verleiten, die Tilgung gewaltsam zu umgehen.[5]

Der fünfte Präliminarartikel untersagt die gewaltsame Einmischung (Interventionsverbot) in die Verfassung und Regierung eines anderen Staates, da die Autonomie aller freien Völker unbedingt gewahrt bleiben muss.[6]

Im sechsten und letzten Artikel werden die Rechte und Pflichten von Staaten im Falle eines Krieges thematisiert. Das „Recht zum Krieg“ ist dabei auf den Verteidigungsfall beschränkt, inhumane Kriegsmittel und –methoden sind verboten. Das Kriegsrecht soll Handlungen unterbieten, die einen späteren Frieden erschweren oder unmöglich werden lassen.[7]

Kants philosophische Leistung ist hierbei das kategoriale argumentative Ziel, den Krieg nicht aus der Politik zu entlassen.

2.2. Definitivartikel

Der Naturzustand ist nach Kant ein Zustand des Krieges beziehungsweise der immerwährenden Bedrohung durch Feindseligkeiten. Somit muss der Frieden unter Menschen erst „gestiftet“ werden.[8] Dazu müssen die Menschen nach Kant gemeinsam in einen gesetzlichen Zustand treten.

Der erste der drei Definitivartikel, welche die Kondition, die immer und überall erfüllt sein müssen, um den Frieden ohne Vorbehalt gültig werden zu lassen, lautet: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.“[9] Somit ist der staatsbürgerliche Friede im Inneren der beteiligten Staaten und die Rechtsstaatlichkeit für Kant unabdingbare Prämisse für den Frieden zwischen Staaten. Tatsächlich waren Staaten mit einer freiheitlichen Rechtsordnung in der so genannten Nachkriegszeit äußerst selten an Kriegen beteiligt – man kann sogar das erfreuliche Resümee ziehen, dass sie untereinander gar keine Kriege führen. Denn diese Staaten besitzen eine rechtlich verbindliche Verfassung und sind in der Lage, ihre Regierung dazu zu nötigen, sich an die Gesetze, Grundsätze und Prinzipien des Vernunftrechts[10] zu halten. Oberste Prinzipien einer republikanischen Verfassung sind die Freiheit und staatsbürgerliche Gleichheit Aller sowie die Abhängigkeit eines jeden Mitgliedes eines Staates von einer gemeinsamen Gesetzgebung.

Der zweite Definitivartikel, der nun bereits die zwischenstaatlichen Beziehungen in Analogie zum Menschen thematisiert, lautet: „Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freier Staaten gegründet sein.“[11] Dabei soll der negative anarchische Naturzustand, in dem ein Krieg Aller gegen Alle herrscht, nicht nur auf den Menschen bezogen (durch die Schaffung des Staates als gesetzlicher Zustand) überwunden, sondern auch auf das Verhältnis der freien Staaten untereinander übertragen werden, indem sie einen Föderalismus als gesetzlichen Zustand stiften. Dabei ist laut Kant kein „Staat über den Staaten“ als Sanktionsgewalt notwendig, da die Rechtssicherheit in ihrem jeweiligen Binnenraum nur zu untereinander verbindlichen Vereinbarungen erweitert zu werden braucht.[12]

Der dritte Definitivartikel zum ewigen Frieden lautet: „Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein.“[13]

Dabei soll den Bürgern aller Staaten ein gegenseitiges Besuchsrecht (Recht auf Duldung, Unterstützung und Schutz) zugebilligt werden, nicht aber ein Niederlassungsrecht.

Ein Asylrecht ist dabei unter der geltenden Prämisse der allgemeinen Anerkennung ersten beiden Definitivartikel nicht notwendig.

[...]


[1] Gerhardt, Volker: Immanuel Kants Entwurf „Zum ewigen Frieden“. Eine Theorie der Politik, Darmstadt 1995, S. 42-47.

[2] ebda., S. 47-55.

[3] Mit Ausnahme von „Staatsbürgern in Waffen“, die periodisch Übungen zur Verteidigung ihres Landes vornehmen.

[4] Gerhardt, Volker: Immanuel Kants Entwurf „Zum ewigen Frieden“. Eine Theorie der Politik, Darmstadt 1995, S. 55-59.

[5] ebda., S. 59-62.

[6] ebda., S. 62-65.

[7]ebda., S. 65-70.

[8] Klemme, Heiner F. (Hrsg.): Immanuel Kant. Zum ewigen Frieden, Hamburg 1992, S. 58.

[9]Klemme, Heiner F. (Hrsg.): Immanuel Kant. Zum ewigen Frieden, Hamburg 1992, S. 59.

[10] Das Vernunftrecht wird von Kant gelegentlich auch als Naturrecht, oder (da die Vernunft des Menschen gemeint ist) als Menschenrecht tituliert. Siehe: Gerhardt, Volker: Immanuel Kants Entwurf „Zum ewigen Frieden“. Eine Theorie der Politik, Darmstadt 1995, S. 80.

[11] Klemme, Heiner F. (Hrsg.): Immanuel Kant. Zum ewigen Frieden, Hamburg 1992, S. 64.

[12] Gerhardt, Volker: Immanuel Kants Entwurf „Zum ewigen Frieden“. Eine Theorie der Politik, Darmstadt 1995, S. 94.

[13] Klemme, Heiner F. (Hrsg.): Immanuel Kant. Zum ewigen Frieden, Hamburg 1992, S. 69.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Immanuel Kants "Zum ewigen Frieden" - Die Bedeutung seiner Friedensschrift für die Vereinten Nationen
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Proseminar
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
15
Katalognummer
V52442
ISBN (eBook)
9783638481564
ISBN (Buch)
9783638765121
Dateigröße
506 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Immanuel, Kants, Frieden, Bedeutung, Friedensschrift, Vereinten, Nationen, Proseminar, VN
Arbeit zitieren
Stefan Hansen (Autor:in), 2004, Immanuel Kants "Zum ewigen Frieden" - Die Bedeutung seiner Friedensschrift für die Vereinten Nationen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52442

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